Fahrlässige Körperverletzung ohne Verletzten?

Wenn Du am Unfall nicht schuld bist ... Fahrrad kam aus der Seitenstrasse... dann bist Du nicht schuld an den Verletzungen und es wird eingestellt.

Sollte der Unfallhergang aber nicht 100% wasserdicht sein, dann kann es mühsam werden.
 
Wenn Du am Unfall nicht schuld bist ... dann bist Du nicht schuld an den Verletzungen und es wird eingestellt.
Sollte der Unfallhergang aber nicht 100% wasserdicht sein, dann kann es mühsam werden.
Was soll das denn heißen? Dass bei Zweifel im Unfallhergang eine Schuld angenommen wird? :confused:

Ist nicht böse gemeint, aber was möchtest du mit deinem Beitrag denn konkret sagen?
 
Was soll das denn heißen? Dass bei Zweifel im Unfallhergang eine Schuld angenommen wird? :confused:

Ist nicht böse gemeint, aber was möchtest du mit deinem Beitrag denn konkret sagen?

Ich habe beruflich u.a. mit KFZ-Unfällen zu tun, und mir werden auch viele - v.a. eben schlecht gelaufene - Geschichten erzählt.

Und in diesen (schlecht gelaufenen) Fällen wurden dann Entscheidungen gefällt, die so nicht zu erwarten waren.

Was wollte ich sagen...
... Gute Vorbereitung mit Hinblick auf ein Restrisiko (?) macht Sinn.

Ich weiß schon... Worauf soll ich mich vorbereiten, wenn die Entwicklung doch so nicht erwarten war?? ... ;) ... Ich habe ja auch keine Glaskugel ... :(;)
 
Habe mir gerade nochmal die bisher gepostete Hergangsbeschreibung durchgelesen.
Klingt so, als wäre das Verschulden nicht eindeutig bei der Radfahrerin.
 
das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt."
Das ist doch mal ein gutes Nachweihnachtliches Präsent. :t:t:t

Ich hatte als 18 jähriger Schüler einen Unfall verursacht, bei der mein Mitschüler auf dem Beifahrersitz verletzt wurde und stationär ins KH kam für einen Tag.

Ich kann dir also nachempfinden. Das Verfahren gegen mich wurde Gott sei dank auch eingestellt.
 
Update:

Ich hatte heute Post von der Staatsanwaltschaft.

"Sehr geehrter Herr xxx,

das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt."

Hochachtungsvoll

xxx

Staatsanwalt

Topp [emoji106] da freue ich mich mit dir...
 
Update:

Ich hatte mich wohl scheinbar etwas zu früh gefreut, gestern erhielt ich Post vom Amtsgericht mit einer förmlichen Zustellung.
Auf Anordnung des Gerichts erhalte ich die Anlagen zur Kenntnis.
Es wird gleichzeitig um Kenntnisnahme und der Beachtung der im Beschluss getroffenen Anordnungen gebeten.

Es geht in dem Rechtsstreit darum das im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden werden soll.
Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.

1. Die beklagte Partei erhält eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses schriftlich zu dem Vorbringen der Gegenseite Stellung zu nehmen.
Unterbleibt innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme, behält sich das Gericht vor, entsprechend § 331 ZPO ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren zu erlassen.

2. Eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetz wegen nicht möglich ist, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, ergeht nach Ablauf gesetzter und gegebenenfalls noch zu setzender Fristen im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins.
Der Ablauf der zuletzt gesetzten Frist entspricht dem Zeitpunkt, bis zu dem die Parteien Ihr Vorbringen in den Prozess einführen können.

3. Weitere Fristsetzungen im schriftlichen Verfahren bleiben vorbehalten.

4. Auf die Möglichkeit, im Falle der Säumnis anstelle eines Versäumnisurteils ein streitiges Urteil zu erlassen, wird hingewiesen.

5. Im Falle eines Anerkenntnis ergeht ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung, § 307 Satz 2 ZPO

6. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben § 499 Abs. 1 ZPO

Nach meiner Entlastung zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gab es offensichtlich einen mehrmaligen Schriftwechsel zwischen dem Kläger und meiner Versicherung.
Diese wies jedesmal die Schadenersatzansprüche ab wodurch es nun zu Erhebung einer Klage kam.

Jetzt stellt sich für mich die Frage welche Rolle ich nun dabei spiele und wie ich mich nun verhalten muss?
Der Streitwert liegt unter 600,00 €.
Meine Versicherung konnte ich am Wochenende leider nicht erreichen um dort nachzufragen.
Somit muss ich nun bis Dienstag warten wegen dem Feiertag...
Die ganze Sache macht mich etwas nervös!
Hat von Euch jemand Ahnung von sowas und muss ich mir jetzt Gedanken machen das die Sache für mich am Ende doch noch unschön endet?
 
Ich rate mal ein wenig.
Das Strafverfahren ist eingestellt, aber du wirst jetzt zivilrechtlich verklagt und hast eine Klage zugestellt bekommen? Wenn ja, sollte sich das aus den Anlagen des gerichtlichen Schreibens ergeben.
 
Das Strafverfahren ist eingestellt, aber du wirst jetzt zivilrechtlich verklagt und hast eine Klage zugestellt bekommen?
Wenn ja, sollte sich das aus den Anlagen des gerichtlichen Schreibens ergeben.

Woraus wird das ersichtlich?
Ich deute es eher so das sich die Klage gegen meine Versicherung richtet.
Der Kläger bzw. dessen Anwalt hatte meine Versicherung mehrmals aufgefordert die geforderte Schadensumme zu zahlen.
Da dies nicht passierte hat die Gegenseite nun Klage eingereicht.
 
Wer verklagt wird, ergibt sich eigentlich ziemlich eindeutig aus diesen Schreiben.

Steht auf der ersten Seite des Schreibens ("In dem Rechtsstreit ...") Dein Name oder der Name Deiner Versicherung?

Auch in der Klageschrift (die vermutlich als Anlage beigefügt war) muss das deutlich gemacht worden sein.
 
Wer verklagt wird, ergibt sich eigentlich ziemlich eindeutig aus diesen Schreiben.

Steht auf der ersten Seite des Schreibens ("In dem Rechtsstreit ...") Dein Name oder der Name Deiner Versicherung?

Auch in der Klageschrift (die vermutlich als Anlage beigefügt war) muss das deutlich gemacht worden sein.

In der Klageschrift werde ich an erster Position aufgeführt und an zweiter Stelle meine Versicherung.
Allerdings hatte ich von den Schriftwechseln zwischen dem Kläger und meiner Versicherung keinerlei Kenntnisnahme.
Die Forderungen richteten sich immer direkt gegen meine Versicherung.
Daher bin ich nun etwas verwundert warum ich nun plötzlich da mit hereingezogen werde.
 
In der Klageschrift werde ich an erster Position aufgeführt und an zweiter Stelle meine Versicherung.
Allerdings hatte ich von den Schriftwechseln zwischen dem Kläger und meiner Versicherung keinerlei Kenntnisnahme.
Die Forderungen richteten sich immer direkt gegen meine Versicherung.
Daher bin ich nun etwas verwundert warum ich nun plötzlich da mit hereingezogen werde.

Vermutlich will die Gegenseite Dich als Zeugen ausschalten und verklagt deshalb auch Dich.

Einen konkreten Rat kann ich Dir leider nicht geben ... dafür bin ich zu lange raus aus dem Thema.
 
Am 19.Otober 2016 hast Du geschrieben das Du einen Anwalt hinzuziehst, nach den letzten Einträgen die Tage scheint
das hier doch ein Rate-und Antwortespiel zu werden mit Glaskugellesen. Weiß Dein Anwalt nicht weiter ? &:
 
Am 19.Otober 2016 hast Du geschrieben das Du einen Anwalt hinzuziehst, nach den letzten Einträgen die Tage scheint
das hier doch ein Rate-und Antwortespiel zu werden mit Glaskugellesen. Weiß Dein Anwalt nicht weiter ? &:

hallo bei solchen Sachen würde ich auch immer einen Anwalt nehmen....sonst drohen 3 Jahre Haft ohne Z4!:(:(:(:(:(
 
hallo bei solchen Sachen würde ich auch immer einen Anwalt nehmen....sonst drohen 3 Jahre Haft ohne Z4!:(:(:(:(:(

Haft droht hier nicht, da es um eine Zivilsache geht.

Einen Anwalt fragen ist aber selten verkehrt, zumal @CityCobra selbst verklagt wird (und nicht nur seine Versicherung). Wäre ich in dieser Situation, würde ich die Klage jedenfalls nicht nur zur Kenntnis nehmen und wegheften.
 
Einen Anwalt fragen ist aber selten verkehrt, zumal @CityCobra selbst verklagt wird (und nicht nur seine Versicherung). Wäre ich in dieser Situation, würde ich die Klage jedenfalls nicht nur zur Kenntnis nehmen und wegheften.

Ich kann immer noch nicht glauben das die mich verklagen wollen, wofür habe ich schließlich eine Versicherung?
Die Forderungen der Klägerseite richteten sich bisher und ohne mein Wissen direkt an meine Versicherung.
Nun bin ich etwas verwundert warum ich plötzlich auch auf der Liste stehe.
Ich werde das natürlich nicht einfach ignorieren, kann das aber leider erst am Dienstag klären.
 
Cool bleiben. Der Rechtsanwalt der Gegners klagt einfach eine Forderung ein, die deine Versicherung nicht zahlen will. Du als "Schädiger" wirst eigentlich fast immer mit verklagt. Deine Versicherung sollte diese Klage ebenfalls bekommen haben und wird für dich diesen Prozess übernehmen (oder eben bezahlen, weil es sich nicht lohnt)

Du kannst also ganz entspannt bleiben. Rufe Dienstag bei der Versicherung an und teile denen mit, dass Du eine Klage bekommen hast und ob die Versicherung diese auch bekommen hat. Wenn sie verneint, faxe sie hin. Aber da sie mit verklagt ist, bin ich mir sicher, dass die Klage dort auch eingegangen ist.

Da ich selber Kraftfahrt Schadensachbearbeiterin bin, kann ich Dich wirklich beruhigen! Sowas passiert öfter mal. Solange das Verfahren bezüglich der Körperverletzung gegen Dich eingestellt wurde (damit hat die Versicherung dann ja nichts zu tun), übernimmt den ganzen Kram mit der Klage deine Versicherung.
 
Ich kann immer noch nicht glauben das die mich verklagen wollen, wofür habe ich schließlich eine Versicherung?
Die Forderungen der Klägerseite richteten sich bisher und ohne mein Wissen direkt an meine Versicherung.
Nun bin ich etwas verwundert warum ich plötzlich auch auf der Liste stehe.
Ich werde das natürlich nicht einfach ignorieren, kann das aber leider erst am Dienstag klären.

Also, es ist so:

Wer jemanden schädigt, ist u.U. zum Schadensersatz verpflichtet. Der Geschädigte muss im Normalfall, will er das erreichen, den Schädiger verklagen. Hat der Schädiger eine Versicherung, dann kann er dieser ggü. einen Freistellungsanspruch haben.

Der Normalfall spielt sich also in einem Dreiecksverhältnis ab: Geschädigter -> Schädiger -> Versicherung des Schädigers.

In der Konstellation, die wir hier haben, greift aber § 115 VVG. Das bedeutet, dass der Geschädigte nicht Dich verklagen muss, sondern direkt Deine Versicherung verklagen kann.

Das wird der Geschädigte im Regelfall dann auch so machen. Denn er kann sich ziemlich sicher sein, dass die Versicherung zahlungsfähig ist, während er das nicht weiß, wenn er den Schädiger verklagt.

Der Geschädigte hat dann aber folgendes Problem: Verklagt er nur die Versicherung des Schädigers, dann steht der Schädiger mit seiner Aussage als Zeuge zur Verfügung und kann (u.U. zu Gunsten der Versicherung) aussagen.

Dieses Problem löst der Geschädigte, indem er nicht nur die Versicherung des Schädigers verklagt, sondern auch den Schädiger selbst. Damit ist der Schädiger Partei des Verfahrens und als Zeuge ausgeschaltet.
 
Als Rückwärtsfahrender hast Du eine besondere Sorgfaltspflicht - da siehste ganz pauschal schon alt aus - als ich als Radfahrer damals jemandem über die Haube geflogen bin obwohl er alles richtig machte, bekam ich ein neues Rad ... ich war damals selber schuld, fuhr mit Kopfhörern auf dem Trennstreifen zwischen Fahrradweg und Fußweg .... aber der Autofahrer war ganz pauschal erstmal schuld.

Und trotzdem hast du dir das Rad gegönnt? &: Nicht gerade ein feiner Zug...

LG
Didi
 
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