Einen Kontakt zum eigenen Anwalt habe ich bereits aufgenommen.
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Einen Kontakt zum eigenen Anwalt habe ich bereits aufgenommen.
Was soll das denn heißen? Dass bei Zweifel im Unfallhergang eine Schuld angenommen wird?Wenn Du am Unfall nicht schuld bist ... dann bist Du nicht schuld an den Verletzungen und es wird eingestellt.
Sollte der Unfallhergang aber nicht 100% wasserdicht sein, dann kann es mühsam werden.

Was soll das denn heißen? Dass bei Zweifel im Unfallhergang eine Schuld angenommen wird?
Ist nicht böse gemeint, aber was möchtest du mit deinem Beitrag denn konkret sagen?
... Ich habe ja auch keine Glaskugel ... 

Das ist doch mal ein gutes Nachweihnachtliches Präsent.das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt."
Update:
Ich hatte heute Post von der Staatsanwaltschaft.
"Sehr geehrter Herr xxx,
das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt."
Hochachtungsvoll
xxx
Staatsanwalt
Das Strafverfahren ist eingestellt, aber du wirst jetzt zivilrechtlich verklagt und hast eine Klage zugestellt bekommen?
Wenn ja, sollte sich das aus den Anlagen des gerichtlichen Schreibens ergeben.

Würde ich auch so sehen.![]()
Auf Anordnung des Gerichts erhalte ich die Anlagen zur Kenntnis.
Wer verklagt wird, ergibt sich eigentlich ziemlich eindeutig aus diesen Schreiben.
Steht auf der ersten Seite des Schreibens ("In dem Rechtsstreit ...") Dein Name oder der Name Deiner Versicherung?
Auch in der Klageschrift (die vermutlich als Anlage beigefügt war) muss das deutlich gemacht worden sein.
In der Klageschrift werde ich an erster Position aufgeführt und an zweiter Stelle meine Versicherung.
Allerdings hatte ich von den Schriftwechseln zwischen dem Kläger und meiner Versicherung keinerlei Kenntnisnahme.
Die Forderungen richteten sich immer direkt gegen meine Versicherung.
Daher bin ich nun etwas verwundert warum ich nun plötzlich da mit hereingezogen werde.

Am 19.Otober 2016 hast Du geschrieben das Du einen Anwalt hinzuziehst, nach den letzten Einträgen die Tage scheint
das hier doch ein Rate-und Antwortespiel zu werden mit Glaskugellesen. Weiß Dein Anwalt nicht weiter ?![]()





hallo bei solchen Sachen würde ich auch immer einen Anwalt nehmen....sonst drohen 3 Jahre Haft ohne Z4!![]()
Einen Anwalt fragen ist aber selten verkehrt, zumal @CityCobra selbst verklagt wird (und nicht nur seine Versicherung). Wäre ich in dieser Situation, würde ich die Klage jedenfalls nicht nur zur Kenntnis nehmen und wegheften.
Ich kann immer noch nicht glauben das die mich verklagen wollen, wofür habe ich schließlich eine Versicherung?
Die Forderungen der Klägerseite richteten sich bisher und ohne mein Wissen direkt an meine Versicherung.
Nun bin ich etwas verwundert warum ich plötzlich auch auf der Liste stehe.
Ich werde das natürlich nicht einfach ignorieren, kann das aber leider erst am Dienstag klären.
Als Rückwärtsfahrender hast Du eine besondere Sorgfaltspflicht - da siehste ganz pauschal schon alt aus - als ich als Radfahrer damals jemandem über die Haube geflogen bin obwohl er alles richtig machte, bekam ich ein neues Rad ... ich war damals selber schuld, fuhr mit Kopfhörern auf dem Trennstreifen zwischen Fahrradweg und Fußweg .... aber der Autofahrer war ganz pauschal erstmal schuld.
Nicht gerade ein feiner Zug...