Mit 200 durch den Gotthard

Offenbar könnte er doch Probleme kriegen:

Dies bestätigt der Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Jan Holzner. Der deutsche Staat liefere seine Bürger nicht an Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz aus, zumal der Angeklagte nicht vor Gericht zur Verhandlung erschienen sei. Und hierzulande würden Urteile in Abwesenheit des Angeklagten nicht anerkannt. „Ich bin mir ziemlich sicher“, sagt Holzner, „dass der Mann nicht ausgeliefert wird.“ Die Reisefreiheit des Ditzingers sei allerdings eingeschränkt, fügt er hinzu. Sollte der Mann etwa in der Schweiz in eine Kontrolle geraten, müsse er mit seiner Verhaftung rechnen. Das sei auch in anderen europäischen Staaten so: Wenn der Mann beispielsweise in Frankreich oder Italien kontrolliert werde, riskiere er, sofort festgesetzt und an die Schweiz ausgeliefert zu werden.

Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/i...ilt.1d01b945-ca9c-43bb-8eec-a3df6c2109ab.html
 
ihr seid pöse, ich hätte mir die fast bestellt.
g055.gif
 
Bei uns kommt er vermutlich damit nicht in Haft. Aber ein nach D gemeldeter Verstoß kann, soweit mir bekannt, auch in D stellvertretend geandet werden. Und bei der Geschwindigkeitsübertretung läuft er eine Weile.
 
...schade, dass so einer nicht für eine geraume Zeit bei uns in D ebenfalls "einfährt" - zumindest sollte er seeeeeeeeehr lange als Fußgänger unterwegs sein und seine geistige Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen ausgiebig mittels einer MPU streng überprüft werden.
Ich würde ihm dies gönnen. Gerade weil er sich derartig beratungsresistent und arrogant geäußert hat! :p :P

Leider wird dies höchstwahrscheinlich in D auf nur ein hellblaues Auge mit 12 Wochen Fußgängermodus, 600 € Bußgeld und 2 Punkten hinauslaufen. :confused:
 
Hallo Rainer
Erst unlängst wieder gelesen, man bekommt in D keine Punkte für im Ausland begangene Vergehen. Und demzufolge wahrscheinlich kein FS Entzug und kein Bußgeld.
 
Auch nicht bei der stellvertretenden Strafvollstreckung? Die Schweiz bittet doch darum, ihn für die Tat in D zu belangen. Ich hätte jetzt gedacht, das Vergehen wird in D beurteilt und eine für D entsprechende Strafe ausgestellt. Keine Ahnung, wie da die Verträge zwischen den Staaten aussehen.
 
Ich bin mir nur bei den Punkten sicher, keine Punkte in D. Und folgerichtig gebe es dann auch kein FS.
Gerade noch mal nachgesehen.
Im Ausland verhängte Fahrverbote gelten in D nicht, verhängte Bußgelder werden aber in D gemäß Abkommen zwischen den EU Länder eingetrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
verhängte Bußgelder werden aber in D gemäß Abkommen zwischen den EU Länder eingetrieben.

Die Schweiz ist aber nicht in der EU und daher auch nicht Teil dieser Abkommen - dem wird leider nicht viel passieren. Er sollte halt nur einen großen Bogen um die Schweiz machen....
 
Mit Schweiz gilt diese Vereinbarung auch.
 
Mit Schweiz gilt diese Vereinbarung auch.

Das ist aus meiner Sicht schlichtweg falsch, da würde mich die Quelle interessieren. Es gibt einen sogenannten deutsch-schweizerische Polizeivertrag von 2002, der ist aber nie rechtsverbindlich inkraft getreten.
Zudem gibt es ein Urteil vom OLG Brandenburg aus Januar 2017, das besagt, dass die Schweiz Bußgelder in Deutschland nicht vollstrecken darf - HIER kannst du das Urteil nachlesen.

Mag mich irren - aber dann bitte ich um eine entsprechende Quellenangabe
 
In der Schweiz gilt die stellvertretende Strafvollstreckung. Etwas gleichwertiges gibt es auch bei uns. Ich habe jedoch noch nichts dazu gefunden, welche Bedingungen daran geknüpft sind.

Die stellvertretende Strafvollstreckung hat nichts mit den Bußgeldern oder Punkten zu tun. Es geht um die Ahndung einer Straftat.
 
Hallo @Appokalyps , mein Fehler, hast Recht. Der Polizeivertrag wurde nie rechtsverbindlich. :t. Habe mal bei den Freunden in Flensburg nachgeschaut.
Wieder was gelernt.
 
Hallo Rainer
Erst unlängst wieder gelesen, man bekommt in D keine Punkte für im Ausland begangene Vergehen. Und demzufolge wahrscheinlich kein FS Entzug und kein Bußgeld.

...das wäre in diesem Fall fatal - dann hätte die CH den Blödmann (sorry für den Titel, aber aus meiner Sicht kommt er damit noch viel zu gut weg - mir würden da noch ganz andere Begriffe einfallen)
sofort in Beugehaft nehmen müssen und erst gar nicht ausreisen lassen.

Ich dachte eigentlich, dass es ein Rechtsabkommen mit der CH gibt, welche zumindest Fahrverbote (sofern diese nach deutscher Rechtsprechung ebenfalls verhängt werden würden) "durchreichen"...?

Sieht tatsächlich so aus, als ob dieser XXX mit einem hellblauen Auge davonkommt - ich hätte ihm echt gegönnt, dass in nachträglich noch die volle Keule der Staatsmacht trifft. Das müsste arg krass weh tun, ansonsten ist bei dieser gezeigten Gesinnung keinerlei Lerneffekt dabei.
 
So ist es mal.
Er sollte aber besser nie mehr Schweizer Boden betreten, denn dann wird's sehr teuer.
 
Zurück
Oben Unten