Mit 200 durch den Gotthard

So ist es mal.
Er sollte aber gesunderweise nie mehr Schweizer Boden betreten, denn dann wird's sehr teuer.


...jepp, leider wird er soooooooooo blöd nicht sein! ;)

Man müsste den guten betäuben und in die CH verbringen, aussetzen und den dortigen Behörden einen Tipp geben - das würde mir gefallen! Sorry, aber ich finde solch einen XXX einfach grausam blöd und ärgere mich echt, dass so einer so einfach davon kommt!


P.S. und ich bin wahrlich kein Fan von staatlicher Überreglementierung, noch ein Moralapostel - aber so etwas kann man mit einigem Verstand einfach nicht gut heißen...
 
Nun warten wir doch mal ab. Das Justizministerium in der CH wird eine solche Anfrage nach Deutschland nicht stellen, wenn sie sich nicht zumindest einen kleinen Erfolg davon versprechen.

Tim
 
Dazu müssten die bisherigen Gesetze geändert werden, was ich nicht glaube. Und Anfragen kann man immer.
 
Ich bin durchgebolzt wie ein Affe, das Urteil interessiert mich nicht", zitierte die Zeitung ihn.

man für die aussage dürfte der bei mir schon keinen führerschein mehr haben.
wenn den nicht mal das urteil interessiert.
sich damit auch noch zu brüsten, übelst.
 
Ich bin durchgebolzt wie ein Affe, das Urteil interessiert mich nicht", zitierte die Zeitung ihn.

man für die aussage dürfte der bei mir schon keinen führerschein mehr haben.
wenn den nicht mal das urteil interessiert.
sich damit auch noch zu brüsten, übelst.


...exakt DIESE Einstellung ärgert mich auch maßlos - schon dafür müsste er (auch wenn es die Gesetzgebung nicht hergibt) eine wirklich laaaaaaaaange Zeit den Führerschein abgeben.
 
Strafe muß sein, aber die Schweizer Strafen sind imho für solche Vergehen viel zu hart und unverhältnismäßig, deswegen sollte er, wenn, dann nach deutschem Recht für sein Vergehen bestraft werden.
Die Schweizer, die zu uns rüber zum Rasen kommen, lachen sich doch auch einen Ast ob unserer geringen Strafen, wenn sie denn überhaupt erwischt werden.
 
...exakt DIESE Einstellung ärgert mich auch maßlos - schon dafür müsste er (auch wenn es die Gesetzgebung nicht hergibt) eine wirklich laaaaaaaaange Zeit den Führerschein abgeben.
Unsere Gesetzgebung gibt das durchaus her. :) :-) Die Fahrerlaubnis kann ja entzogen werden, wenn die erforderliche Eignung nicht vorhanden ist.

Wird nur viel zu selten gemacht, und vor allem selten ohne Fremdinitiative. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Strafe muß sein, aber die Schweizer Strafen sind imho für solche Vergehen viel zu hart und unverhältnismäßig, deswegen sollte er, wenn, dann nach deutschem Recht für sein Vergehen bestraft werden.
Die Schweizer, die zu uns rüber zum Rasen kommen, lachen sich doch auch einen Ast ob unserer geringen Strafen, wenn sie denn überhaupt erwischt werden.
Der logische Schluss ist dann für mich die Frage, ob unsere Strafen nicht zu locker sind? Inzwischen sollte sich herumgesprochen haben, welche Strafen es in der CH gibt - wer es dennoch darauf anlegt, hat es eben nicht kapiert.

Tim
 
Soweit ich mich recht erinnere, kann die Straftat eines Deutschen im Ausland zwar nach deutschem Recht verfolgt und bestraft werden (hier käme Gefährdung des Straßenverkehrs in Frage). Gleichwohl dürfte sich der Irre aber dann darauf berufen, dass er wegen derselben Tat schon verurteilt wurde, nämlich nach Schweizer Recht, was dann dazu führt, dass er eine Verurteilung in Deutschland nicht mehr zu befürchten hat. Möglicherweise wäre es dann besser gewesen, wenn die Schweizer die Sache gleich abgegeben hätten. (Bitte korrigiere mich jemand, wenn ich in meiner Einschätzung falsch liege).
 
Soweit ich mich recht erinnere, kann die Straftat eines Deutschen im Ausland zwar nach deutschem Recht verfolgt und bestraft werden (hier käme Gefährdung des Straßenverkehrs in Frage). Gleichwohl dürfte sich der Irre aber dann darauf berufen, dass er wegen derselben Tat schon verurteilt wurde, nämlich nach Schweizer Recht, was dann dazu führt, dass er eine Verurteilung in Deutschland nicht mehr zu befürchten hat. Möglicherweise wäre es dann besser gewesen, wenn die Schweizer die Sache gleich abgegeben hätten. (Bitte korrigiere mich jemand, wenn ich in meiner Einschätzung falsch liege).

Er soll ja nicht noch einmal verurteilt werden. Das Schweizer Urteil soll in Deutschland umgesetzt werden, nach deutschem Bußgeldkatalog
 
Gerade gefunden: Die Schweiz bereitet einen Antrag auf stellvertretende Strafvollstreckung vor. Hier ist es (oberflächlich) ganz gut beschrieben:


Das Schweizer Justizministerium in Bern bereitet zurzeit einen entsprechenden Antrag auf stellvertretende Strafvollstreckung vor. Das rechtskräftige Urteil und andere Dokumente würden gerade aus dem Italienischen übersetzt, bestätigte das Ministerium der Deutschen Presseagentur. Der Antrag muss beim baden-württembergischen Justizministerium in Stuttgart gestellt werden. Ob der Mann hier hinter Gitter muss, hängt davon ab, ob das Verhalten des Verkehrsrowdys auch in Deutschland von einer Sanktion bedroht ist.


Grundlage ist das Rechtshilfe-Gesetz

Auf die Härte der möglichen Bestrafung komme es dabei nicht an, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums. Das heißt: Für die Einleitung des Verfahrens ist es gleichgültig, ob der nach Schweizer Recht beurteilte Fall nach deutschem Recht „nur“ eine Ordnungswidrigkeit oder aber eine Straftat ist. Gleichgültig ist also mithin, ob beispielsweise in der Schweiz Gefängnis droht und in Deutschland ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Die Grundlage dafür sei das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.


Der weitere Weg ist präzis geregelt. Das Justizministerium gibt den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, diese wendet sich an eine Strafkammer des Landgerichts. Diese entscheidet über die Vollstreckung der Freiheitsstrafe in Deutschland. Dazu werde der Beschuldigte gehört, so Steffen Tanneberger vom Justizministerium, der auch Richter ist. „Wird das ausländische Urteil rechtskräftig für vollstreckbar erklärt, entscheidet wiederum das Landesjustizministerium, ob die Vollstreckungsübernahme bewilligt werden kann“, so der Sprecher. Werde dies genehmigt, stehe der Gefängnisstrafe nichts mehr im Wege. Das heißt, erst dann erhält der Beschuldigte eine Ladung zum Strafantritt in einem hiesigen Gefängnis.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/i...ser.e10adc16-04e7-4bb1-a60b-9d55d2d2f021.html


 
Dann wird das ja doch noch böse Folgen haben. Denn ohne Folgen wäre die Tat auch bei uns nicht. Somit würde obige Bedingung erfüllt sein. Mal schauen.
 
Bei so viel Arroganz, und vorsätzlichem Verhalten ist es nur gerecht dass der Raser die Busse hier in Deutschland absitzen muss.
Wenn man seine Aussagen liest, dass er bewusst gerast ist, keine Verantwortungfür sein Rasen und Gefährden übernimmt, sondern sogar dies noch als große Heldentat darstellt dann ist Gefängnis mehr als angemessen. Solche Personen gefährden immer wieder andere. Danke an die Justiz wenn es hier zur Ausübung der Busse kommt.
 
Bei so viel Arroganz, und vorsätzlichem Verhalten ist es nur gerecht dass der Raser die Busse hier in Deutschland absitzen muss.
Das könnte in der Tat sehr, sehr lange dauern - ich weiß auch nicht, ob unser Strafgesetzbuch so ein Strafe überhaupt vorsieht? Und jemand wie @Keke hätte sicher etwas dagegen .... :D

Tim
 
Das könnte in der Tat sehr, sehr lange dauern - ich weiß auch nicht, ob unser Strafgesetzbuch so ein Strafe überhaupt vorsieht? Und jemand wie @Keke hätte sicher etwas dagegen .... :D

Tim
das ist gestern erst rausgekommen mit den bussen, die müssen dann alle bei @Keke das absitzen.
du bist wohl deutschlehrer ? dir fällt ja jeder schreibfehler auf...
 
du bist wohl deutschlehrer ?
Nein. Aber im Grunde verdiene ich mein Geld mit unserer Sprache.

dir fällt ja jeder schreibfehler auf...
Die meisten ... sei froh, dass ich nicht alle kommentiere :rolleyes:


Es war auch nicht böse gemeint - @fundriver wird es mir hoffentlich nachsehen.
Übrigens: "Busse" ist in der CH durchaus die korrekte Schreibweise für unser "Buße". Bei der Geschichte hier also gar nicht falsch, wenn der Typ seine in der CH verhängte Busse hier als Buße verbüßen müsste :D


Tim
 
Nein. Aber im Grunde verdiene ich mein Geld mit unserer Sprache.


Die meisten ... sei froh, dass ich nicht alle kommentiere :rolleyes:


Es war auch nicht böse gemeint - @fundriver wird es mir hoffentlich nachsehen.
Übrigens: "Busse" ist in der CH durchaus die korrekte Schreibweise für unser "Buße". Bei der Geschichte hier also gar nicht falsch, wenn der Typ seine in der CH verhängte Busse hier als Buße verbüßen müsste :D


Tim


Bin dir nicht böse...ich habe bewusst die Busse gewählt...bekam ich nämlich auch schon aus der Schweiz zugestellt...und da war die email AbsenderAdresse "Bussen"
Kantonspolizei Graubünden - Ordnungsbussen-Nr: 0......


hier noch ein Querverweis aus der CH StVO

Geschwindigkeitslimite
Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Es können jedoch auch tiefere Geschwindigkeiten signalisiert werden. So kann beispielsweise auf Autobahnen zeitlich beschränkt oder auf gewissen Abschnitten auch Tempo 80 oder 60 signalisiert sein (hohe Verkehrsbelastung, hohe Schadstoffwerte, Baustelle, etc.). Innerorts findet man Tempo-30-Zonen sowie Begegnungszonen (Tempo 20) und ausserorts Tempo-70-Zonen.

Wer zu schnell fährt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen:
 
Aus dem ADAC Magazin von April, Seite 88.

Falls man es nicht richtig lesen kann:
Wie hier schon geschrieben wurde, die Haftstrafe kann er umgehen wenn er nicht in die Schweiz einreist. Wenn das vergehen schwerer gewesen wäre (z.B. jemand verletzt worden wäre) könnte es dazu kommen das er die Strafe in Deutschland absitzen muss.

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Wie hier schon geschrieben wurde, die Haftstrafe kann er umgehen wenn er nicht in die Schweiz einreist. Wenn das vergehen schwerer gewesen wäre (z.B. jemand verletzt worden wäre) könnte es dazu kommen das er die Strafe in Deutschland absitzen muss.
Nein, das steht da nicht. Da steht in etwa zu lesen, was auch in allen anderen bisher gefundenen Quellen dazu steht. Die Schweiz kann die Vollstreckung der Strafe beantragen und haben das soweit bekannt auch bereits getan. Die deutschen Behörden prüfen nun ob das Vergehen nach deutschen Recht auch strafbar wäre. Wie der Verfahrensweg in D läuft, ist weiter oben nachzulesen.
 
Nein, das steht da nicht. Da steht in etwa zu lesen, was auch in allen anderen bisher gefundenen Quellen dazu steht. Die Schweiz kann die Vollstreckung der Strafe beantragen und haben das soweit bekannt auch bereits getan. Die deutschen Behörden prüfen nun ob das Vergehen nach deutschen Recht auch strafbar wäre. Wie der Verfahrensweg in D läuft, ist weiter oben nachzulesen.

...vermutlich muss er leider in D die Strafe nicht antreten (absitzen), weil das deutsche Strafmaß bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um mehr als 70 km/h (ohne Bewertung von verschärfenden Umständen, wie akute Gefährdung, vorhandene Punkte, usw.)
ein Strafmaß von 600 € Bußgeld (zzgl. 30 € Bearbeitungsgebühr und 3,5 € Verwaltungskosten), mit 2 Punkten in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot vorsieht. Somit fällt eine Gefängnisstrafe (leider) flach - was aber unter Umständen drohen könnte (hier kenne ich die rechtliche Situation nicht), wäre das Fahrverbot.

Das kommt auf die Vereinbarungen zwischen der CH und D an - vermutlich aber eher nicht. :confused:

Mit A und I gäbe es ein geltendes Rechtshilfeabkommen und somit würde nach deutschem Recht auch in D das in D geltende Strafmaß für die selbe Straftat/Ordnungswidrigkeit stellvertretend umgesetzt. Übrigens ist es so, das die Geldnußen im jeweiligen Land verbleiben, welche durch das Rechtshilfeabkommen das Bußgeld eintreibt. Beispiel: in Österreich (A) geblitzt und einen Strafbefehl über z.B. € 100,- erhalten. Dieser wird dann über die deutschen Behörden eingetrieben und das Bußgeld verbleibt in D - gilt im Umkehrfall ebenso. Nur wenn das Bußgeld unmittelbar vor Ort eingetrieben wird, verbleibt es beim Staat, wo die Strafe erbracht wurde. ;)

Wenn er aber jemals wieder in die CH einreist und zufällig kontrolliert wird, dannist er definitv "fällig" und wandert verdient ein. :thumbsup:
 
Zuletzt bearbeitet:
ist das wirklich passiert? irgendwie kommt mir das ganze ein wenig wie ne ente vor...

ich mein, sind wir uns ehrlich, mit 200 durch nen tunnel ist alles andere als ohne, auch wenns nacht ist. vielleicht hat er 184ps und ist mit tempo 100 durch, und auf der ab mit 170 links am standstreifen vorbei ;)

zeitungen übertreiben doch gern

lg
 
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ist das wirklich passiert? irgendwie kommt mir das ganze ein wenig wie ne ente vor...

ich mein, sind wir uns ehrlich, mit 200 durch nen tunnel ist alles andere als ohne, auch wenns nacht ist. vielleicht hat er 184ps und ist mit tempo 100 durch, und auf der ab mit 170 links am standstreifen vorbei ;)

zeitungen übertreiben doch gern

lg

...ja, das ist definitv Fakt und wird in der Schweiz ziemlich heftig diskutiert. Das wurde ja nicht nur von ein paar Boulevard-Blätter berichtet, sondern auch von den großen "seriösen" Tageszeitungen, bis hin zu einem TV-Bericht mit Interview des ziemlich arroganten Fahrers (als er wiederin D war).
Der hat sich da ein regelrechtes Rennen mit der schweizer Polizei geliefert und erst durch den Tunnel und einer kontrollierten Geschwindigkeitsreduzierung konnte der Gute überhaupt gestoppt werden.
 
....würde vorschlagen wir versuchen mit dem Raser einen Tagesausflug zu machen.....der irgendwie über die Ch führt.....wäre doch auch eine Idee....ok zurückfahren tun wir dann mit einer Person weniger....

Ich hoffe wirklich dass man so einen Idioten einer gerechten Strafe zuführt....jedesmal wenn ich das lese und wie gosskotzig er sich dann ausgelassen hat.....da steigt mein Blutdruck....
 
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