Mit 200 durch den Gotthard

Warum sollte man Ihn in ein deutsches Gefängnis stecken, dass der deutsche Steuerzahler bezahlen muss, nur weil das schweizer Recht in diesem Fall eine Gefängnis Strafe vorsieht??

Man sollte das Ganze nach deutschem Recht beurteilen. Da man klar Vorsatz unterstellen kann, verdoppelt sich das Bussgeld. Zu den obligatorischen 3 Monaten Fahrverbot kommt noch die MPU. Das Ergebnis der MPU führt vermutlich zum Führerscheinentzug - zumindest wenn sich der Typ dort genauso wie in der Zeitung äußert. Reicht das denn als Strafe nicht? Es ist doch kein Mensch bei der Aktion zu Schaden gekommen? Also wofür Steuergelder sinnlos verschwenden, damit jemand 2,5 Jahre hinter schwedischen Gardinen chillt?

Der Sinn eines Gefängnisses ist es doch, die Allgemeintheit vor gefährlichen Verbrechern wie Mördern und Vergewaltigern zu schützen. Bestrafen kann man Fehlverhalten viel effektiver über das Bankkonto oder Arbeitsstunden in sozialen Einrichtungen.
 
Reicht das denn als Strafe nicht? Es ist doch kein Mensch bei der Aktion zu Schaden gekommen?
In Gladbach hat gerade so ein „Verkehrssünder“ einen Menschen zu Tode gefahren. Der hat sich ähnlich rücksichtslos verhalten.
Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin selber kein Kind von Traurigkeit und habe in meinem Leben schon einige Tickets kassiert, aber wer vorsätzlich (nach eigenen Angaben) 270 km/h bei erlaubten 120 km/h fährt, dabei wild die Spuren wechselt und sogar den Standstreifen benutzt, der gehört in den Knast. Und das nicht auf Bewährung.
Wenn auf dem besagten Standstreifen ein Auto besetzt mit einer Familie mit kleinen Kindern stehen würde, die nun alle Tot wären, hätte hier niemand mehr von einer zu harten Strafe gesprochen.
 
Hätte hätte......interessiert aber (zum Glück) nicht in einem Rechtsstaat.
Es gibt Gesetze und es gibt Strafen für Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die sich über lange lange Zeit in der Gesellschaft weiterentwickelt haben und sinnvoll angepasst wurden..
Und das ist auch gut so.

Dass die Aktion des Fahrers eine mehr als dämliche sowie gefährlich und rücksichtslos ist, steht denke ich völlig außer Frage...
Man muss aber auch ganz klar sehen...er hat Menschen mit der Rennfahrereinlage GEFÄHRDET....mehr aber auch nicht...zum Glück für alle Beteiligten....mag für manchen hier zu lasch oder zu banal klingen....ist nun aber Tatsache...zumindest von dem was wohl nachgewiesen werden konnte.
Und der Rechtsstaat bemisst die Strafe sinnvollerweise an dem was einem Beschuldigten auch tatsächlich nachweislich zur Last gelegt werden kann. Nicht was HÄTTE passieren können....
Das man das moralisch anders sieht....völlig in Ordnung....für die hier vorliegende Gefährdung aber eine 12 monatige Haftstrafe zu fordern....abenteuerlich.....
Etwas unsachlich zwar, aber: Für manche (auch schwere) Körperverletzung (also eine TATSÄCHLICH stattgefunden beeinträchtigung eines anderen Menschen) gibt es bei uns das ein oder andere Mal auch nur Bewährungsstrafen.... nur mal so am Rande...
Man kann das als fraglich hinstellen....auch ok....aber das passiert nunmal auch....

Er wird hoffentlich eine saftige Geldbuße bekommen und (hoffentlich) seeeeehr lange auf den Führerschein verzichten müssen und vielleicht auch mehrere Male (hoffentlich) bei der MPU versagen....

Damit ist es aber auch in unserem Rechtsstaat abgegolten....
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vorschlag, man solle Straftätern zu Gunsten der armen Steuerzahler die Gefängnisstrafe ersparen, ist zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung nun wirklich herzlich untauglich. Ebenso wenig kann man sich die Rechtsordnung im Strafrecht aussuchen.

Diskutieren könnte man allenfalls darüber, ob es dem Grunde nach gewollt ist, einen im Ausland straffällig gewordenen deutschen Staatsbürger hierzulande einzusperren (was ja wohl, nebenbei gesagt, auch nur dann funktioniert, wenn auch nach hiesigem Recht die Straftat mit einer Gefängnisstrafe sanktioniert würde). Wer das nicht möchte, der möge sich bitte überlegen, ob es ihm dann auch umgekehrt recht ist, wenn Ausländer zur Begehung von Straftaten nach Deutschland kommen, nach der Tat wieder in ihre Heimat zurückkehren und sich dort dann ins Fäustchen lachen, weil sie eine Strafe nicht befürchten müssen.

Damit dürfte deutlich geworden sein, wie sehr wir von solchen zwischenstaatlichen Abkommen profitieren.
 
... Und der Rechtsstaat bemisst die Strafe sinnvollerweise an dem was einem Beschuldigten auch tatsächlich nachweislich zur Last gelegt werden kann. Nicht was HÄTTE passieren können...
Diese Annahme ist schon dem Grunde nach erheblich falsch: In nahezu allen Rechtsordnungen ist hinsichtlich vieler Straftaten bereits der Versuch der Tatbegehung strafbar. Zudem kennen viele Rechtsordnungen das sog. Gefährdungsdelikt. Dem interessierte Laien hilft Wikipedia dazu gerne weiter.
 
... aber wer vorsätzlich (nach eigenen Angaben) 270 km/h bei erlaubten 120 km/h fährt, dabei wild die Spuren wechselt und sogar den Standstreifen benutzt, der gehört in den Knast. Und das nicht auf Bewährung.
Wenn auf dem besagten Standstreifen ein Auto besetzt mit einer Familie mit kleinen Kindern stehen würde, die nun alle Tot wären ...
Das ist in der Tat der springende Punkt. :t

Im Straßenverkehrsrecht spielt der Aspekt der Gefährdung anderer ja gerade die maßgebliche Rolle. Kurz und einfach gesagt: Das zu schnelle Fahren wird nicht deshalb bestraft, weil das mit einer erhöhten Abnutzung des Fahrzeugs einhergeht. Sondern es wird bestraft, weil andere hätten verletzt oder getötet werden können. Der zu schnelle Fahrer hat mithin eine Gefährdungslage verursacht.
 
Diese Annahme ist schon dem Grunde nach erheblich falsch: In nahezu allen Rechtsordnungen ist hinsichtlich vieler Straftaten bereits der Versuch der Tatbegehung strafbar. Zudem kennen viele Rechtsordnungen das sog. Gefährdungsdelikt. Dem interessierte Laien hilft Wikipedia dazu gerne weiter.

:12thumbsu Insbesondere hier. Es ist auch - so lernt man es schon früh - das klassische Gefährdungsdelikt.

In diesem Fall hat unser Gesetzgeber die entsprechende Norm auch so geschrieben, dass sie nun wirklich für jeden verständlich ist:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs


(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein Fahrzeug führt, obwohl er
a)infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b)infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Hätte hätte......interessiert aber (zum Glück) nicht in einem Rechtsstaat.
Es gibt Gesetze und es gibt Strafen für Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die sich über lange lange Zeit in der Gesellschaft weiterentwickelt haben und sinnvoll angepasst wurden..
Und das ist auch gut so.

Dass die Aktion des Fahrers eine mehr als dämliche sowie gefährlich und rücksichtslos ist, steht denke ich völlig außer Frage...
Man muss aber auch ganz klar sehen...er hat Menschen mit der Rennfahrereinlage GEFÄHRDET....mehr aber auch nicht...zum Glück für alle Beteiligten....mag für manchen hier zu lasch oder zu banal klingen....ist nun aber Tatsache...zumindest von dem was wohl nachgewiesen werden konnte.
Und der Rechtsstaat bemisst die Strafe sinnvollerweise an dem was einem Beschuldigten auch tatsächlich nachweislich zur Last gelegt werden kann. Nicht was HÄTTE passieren können....
Das man das moralisch anders sieht....völlig in Ordnung....für die hier vorliegende Gefährdung aber eine 12 monatige Haftstrafe zu fordern....abenteuerlich.....
Etwas unsachlich zwar, aber: Für manche (auch schwere) Körperverletzung (also eine TATSÄCHLICH stattgefunden beeinträchtigung eines anderen Menschen) gibt es bei uns das ein oder andere Mal auch nur Bewährungsstrafen.... nur mal so am Rande...
Man kann das als fraglich hinstellen....auch ok....aber das passiert nunmal auch....

Er wird hoffentlich eine saftige Geldbuße bekommen und (hoffentlich) seeeeehr lange auf den Führerschein verzichten müssen und vielleicht auch mehrere Male (hoffentlich) bei der MPU versagen....

Damit ist es aber auch in unserem Rechtsstaat abgegolten....

Ich verstehe was du meinst, aber ich nehme mal eine Metapher um die die Sache in ein anderes Licht zu rücken.
Wenn ich einen Waffenschein hätte und mit einer Schusswaffe in die Innenstadt latschen würde, da gezielt durch eine Menschenmenge hindurchschießen würde, ohne jemanden zu treffen.
Wärst Du da auch der Meinung, dass es ausreichen würde, wenn man mir nur den Waffenschein abnimmt?

Und da wir schon bei Metaphern sind (hier mal ein bewusst sehr überspitztes):
Wenn ein Tourist aus einem fernen Land, hier eine 13-Jähriges Mädchen vergewaltigt, in sein Land zurückfliegt und da nur aufgrund lascher heimischer Gesetzgebung, nur mit einer Geldbuße davonkommen würde. Wäre das für Dich auch ok?

Jedes Land hat sich bei seiner Gesetzgebung mehr oder minder Gedanken gemacht. Daran muss man sich als Gast halten. Genauso wie ich auch von Gästen in unserem Land erwarte, dass sie sich an unseren Regeln halten.
 
:12thumbsu Insbesondere hier. Es ist auch - so lernt man es schon früh - das klassische Gefährdungsdelikt.

In diesem Fall hat unser Gesetzgeber die entsprechende Norm auch so geschrieben, dass sie nun wirklich für jeden verständlich ist:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs


(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein Fahrzeug führt, obwohl er
a)infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b)infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Alles korrekt! :t
Aber im Regelfall wird hier die Geldstrafe angewandt.....
Ich war lange Zeit auch auf einer Bußgeldstelle tätig und man hat oft auch Straftatbestände im Straßenverkehr mitbekommen und auch später die Verfahrensausgänge bei den Gerichten.
Ich habe in meiner Zeit (knappe 18 Monate) keine einziges Mal eine Freiheitsstrafe gesehen....und da war mehr als 1x ein Unbeteiligter Leidtragender einer solchen dämlichen Raser-Aktion...
Von daher bin ich rein subjektiv im vorliegenden Fall sehr skeptisch was eine Freiheitsstrafe anbelangt....und da alle vor dem Gesetz gleich sind würde meiner Meinung nach und nach den Erfahrungen im Rahmen meiner dienstlichen Tätigkeit die Frehietsstrafe auch hier den Rahmen sprengen... .aber die Justiz wird es uns zeitnah wissen lassen. ;)

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Typ hoffentlich für lange Zeit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf... :t
 
Ich verstehe was du meinst, aber ich nehme mal eine Metapher um die die Sache in ein anderes Licht zu rücken.
Wenn ich einen Waffenschein hätte und mit einer Schusswaffe in die Innenstadt latschen würde, da gezielt durch eine Menschenmenge hindurchschießen würde, ohne jemanden zu treffen.
Wärst Du da auch der Meinung, dass es ausreichen würde, wenn man mir nur den Waffenschein abnimmt?

Und da wir schon bei Metaphern sind (hier mal ein bewusst sehr überspitztes):
Wenn ein Tourist aus einem fernen Land, hier eine 13-Jähriges Mädchen vergewaltigt, in sein Land zurückfliegt und da nur aufgrund lascher heimischer Gesetzgebung, nur mit einer Geldbuße davonkommen würde. Wäre das für Dich auch ok?

Jedes Land hat sich bei seiner Gesetzgebung mehr oder minder Gedanken gemacht. Daran muss man sich als Gast halten. Genauso wie ich auch von Gästen in unserem Land erwarte, dass sie sich an unseren Regeln halten.

Ich sage ja....das kann man alles so sehen....auch moralisch.
Was einen überführten Täter später rechtlich erwartet hat sich am jeweiligen Rechtsstaat oder der jeweiligen Gesetzgebung zu orientieren....
Und so überspitzt ist dein einer Fall garnicht...ich erinnere nur an den "EhrenMord-Fall" und den Freispruch vor einem türkischen Gericht....ganz aktuell.... das kann ich auch nicht nachvollziehen....ist aber vor dem türkischen Rechtsstaat nun mal so richerlich entschieden worden.... leider...
 
vor dem türkischen Rechtsstaat ...
In diesem Widerspruch liegt der Hund wohl begraben ... aber wir kommen vom Thema ab.

Richtig ist, dass es Rechtsordnungen gibt und ein Rechtsempfinden. Beides muss nicht deckungsgleich sein - und oft ist das ja auch gut so.
Ich bin gespannt, wie man hier jetzt reagieren wird und stimme zu: Hauptsache der Typ darf sehr lange nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Tim
 
:12thumbsu Insbesondere hier. Es ist auch - so lernt man es schon früh - das klassische Gefährdungsdelikt.

In diesem Fall hat unser Gesetzgeber die entsprechende Norm auch so geschrieben, dass sie nun wirklich für jeden verständlich ist:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
...
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
....
Nun ja, wenn das Leben so einfach wäre: um den § 315c anwenden zu können, muss nämlich eine konkrete Gefährdung einer bestimmten Person oder Sache nachgewiesen werden. In der Rechtprechung geht das soweit, dass für Fälle, in denen zum Beispiel bei einem Geisterfahrer entgegenkommende Fahrer mit üblicher Aufmerksamkeit und fahrerischem Können noch ausweichen konnten, die konkrete Gefährdung verneint wird. Mir ist zwar die Ausgangssituation mit dem Raser in dem Schweizer Tunnel nicht bekannt, vermute aber, dass hier nach deutschem Recht mangels Nachweisbarkeit einer konkreten Gefährdung einer konkreten Person keine Verurteilung nach Paragraph 315c infrage käme.
 
Nun ja, wenn das Leben so einfach wäre: um den § 315c anwenden zu können, muss nämlich eine konkrete Gefährdung einer bestimmten Person oder Sache nachgewiesen werden. In der Rechtprechung geht das soweit, dass für Fälle, in denen zum Beispiel bei einem Geisterfahrer entgegenkommende Fahrer mit üblicher Aufmerksamkeit und fahrerischem Können noch ausweichen konnten, die konkrete Gefährdung verneint wird. Mir ist zwar die Ausgangssituation mit dem Raser in dem Schweizer Tunnel nicht bekannt, vermute aber, dass hier nach deutschem Recht mangels Nachweisbarkeit einer konkreten Gefährdung einer konkreten Person keine Verurteilung nach Paragraph 315c infrage käme.

Ja, da hast du recht, ich erinnere mich dunkel, dass das nicht immer einfach ist. Aber hier hat er sich ja dahingehend eingelassen, auf dem Standstreifen mit 270 überholt zu haben.
 
Ja, da hast du recht, ich erinnere mich dunkel, dass das nicht immer einfach ist. Aber hier hat er sich ja dahingehend eingelassen, auf dem Standstreifen mit 270 überholt zu haben.

Es bleiben dennoch erst einmal "nur" zwei Ordnungswidrigkeiten nach deutschem Recht (ggf. sogar in Tateinheit). Die Geschwindigkeitsüberschreitung wäre danach außerdem bei einer Überschreitung von mehr als 70km/h sanktionsseitig "gedeckelt".
 
Ich verstehe was du meinst, aber ich nehme mal eine Metapher um die die Sache in ein anderes Licht zu rücken.
Wenn ich einen Waffenschein hätte und mit einer Schusswaffe in die Innenstadt latschen würde, da gezielt durch eine Menschenmenge hindurchschießen würde, ohne jemanden zu treffen.
Wärst Du da auch der Meinung, dass es ausreichen würde, wenn man mir nur den Waffenschein abnimmt?
Ich denke, im Ursprung ging es darum, dass es den Täter mehr treffen würde, würde er eine hohe Geldstrafe bekommen und für sehr lange Zeit den Führerschein entzogen bekommen. Das trifft ihn, so wie er sich gibt, sicher mehr als Gefängnis und anschließenden weiter rasen. So wie ich es verstanden habe, war dieser Gedanke unabhängig von dem geltenden Recht ausgesprochen. Ein Gedanke zum Thema eben.
 
Evtl. interessant für das Thema : (kam gerade auf ntv)

Der Bundestag hat härtere Strafen für Raser beschlossen. Künftig werden Straßenrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Veranstaltern und an den Rennen beteiligten Fahrern drohen demnach Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Die Verschärfung des Gesetzes ist eine Reaktion auf eine Reihe von Unfällen bei illegalen Autorennen mit Todesopfern und Schwerverletzten. Zuletzt wurde in Mönchengladbach ein 38-jähriger Fußgänger überfahren und tödlich verletzt.

Durch die Neuerung wird es zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein wegzunehmen. "Das ist eine harte Maßnahme", sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Bundestag. Aber wer durch solche Rennen Menschenleben gefährde, sei dem Umgang mit dem Auto nicht gewachsen.

Die Gesetzesverschärfung zielt auch auf Raser, die nicht gegen andere Fahrer in einem illegalen Rennen antreten. Bestraft werden kann künftig auch, wer am Steuer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob und verkehrswidrig und rücksichtslos" unterwegs ist, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
 
Evtl. interessant für das Thema : (kam gerade auf ntv)

Auf jeden Fall zu begrüßen, auch wenn mein subjektives Rechtsempfinden eine maximale Strafe von 10 Jahren als viel zu gering ansieht, wenn jemand dabei ums Leben kommt. Insbesondere auch deshalb, weil das ja nur die Höchststrafe ist....
 
Max. 10 Jahren empfinde ich für in Ordnung.
Auch wenn man sehr grob fahrlässig handelt, ein "Straßenrennfahrer" tötet ja nicht aus Absicht. Er nimmt es höchstens billigend in kauf, wobei ich bezweifel, dass sich diese Klientel überhaupt Gedanken macht.
Vermutlich hält sich jeder von denen für absolut begnadet. Folgerichtig glauben die wirklich, alles unter Kontrolle zu haben, sodass eine Billigung einer Tötung in deren Augen gar nicht gegeben ist.

Wenn man 10 Jahre als viel zu gering ansieht, wie soll man dann einen Affektmord oder gar vorsätzlichen Mord bestrafen?
 
Wenn man 10 Jahre als viel zu gering ansieht, wie soll man dann einen Affektmord oder gar vorsätzlichen Mord bestrafen?

Die Skala reicht ja bis lebenslänglich... und das wird bei Mord und besonders schweren Fällen von Totschlag auch zwingend verhängt, insofern ist da schon noch Luft nach oben. Ohne hier eine Diskussion starten zu wollen - es geht ja hier eigentlich um ein anderes Thema - würde ich es ja schon angemessen finden, wenn die 10 Jahre dann auch mal verhängt werden. Ich vermute mal, dass in Prozessen auf die geistige Unreife der Täter, das schwierige soziale Umfeld etc. verwiesen wird, und dann kommen die Täter im besten Fall noch mit Bewährung davon.
 
Evtl. interessant für das Thema : (kam gerade auf ntv)
Der Bundestag hat härtere Strafen für Raser beschlossen. Künftig werden Straßenrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Veranstaltern und an den Rennen beteiligten Fahrern drohen demnach Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Die Verschärfung des Gesetzes ist eine Reaktion auf eine Reihe von Unfällen bei illegalen Autorennen mit Todesopfern und Schwerverletzten. Zuletzt wurde in Mönchengladbach ein 38-jähriger Fußgänger überfahren und tödlich verletzt.

Durch die Neuerung wird es zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein wegzunehmen. "Das ist eine harte Maßnahme", sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Bundestag. Aber wer durch solche Rennen Menschenleben gefährde, sei dem Umgang mit dem Auto nicht gewachsen.

Die Gesetzesverschärfung zielt auch auf Raser, die nicht gegen andere Fahrer in einem illegalen Rennen antreten. Bestraft werden kann künftig auch, wer am Steuer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob und verkehrswidrig und rücksichtslos" unterwegs ist, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Interessant. Schießt meiner Meinung nach aber zum Teil über das Ziel hinaus. 2 Jahre Gefängnis Strafe - für eine bloße Gefährdung - ohne dass jemand konkret zu Schaden gekommen ist?
Wie steht so eine Strafe im Verhältnis zu echten Straftaten, bei denen Menschen brutalst getötet wurden?

Bestes Beispiel: https://www.welt.de/vermischtes/art...-Fenster-geworfen-Kehle-durchgeschnitten.html

Der Typ bekommt nur 10 Jahre. Dieser Logik nach, war sein Verhalten für die Gesellschaft also genauso schlimm, wie jemand der aus Dummheit an einer Ampel mal Gas gibt und dabei jemand verletzt. Für mich passt sowas nicht ganz zusammen. Ich würde sogar unterstellen, dass man bewusst die Strafen für Verkehrsdelikte erhöht (und als Straftaten klassifiziert), da man so schnell Geld in die Staatskasse bringen kann. Immerhin unterscheidet man noch zwischen Gefährdung und tatsächlichem Schaden. (2 vs 10 Jahre)

Meiner Meinung nach sollte alles irgendwo im gesunden Verhältnis stehen. Die aktuelle "Raser sind Mörder" Mentalität der Politik halte ich für daneben. Wer sich dafür auspricht, sollte bedenken, dass es dann in Zukunft irgendwann heißt: "Wer nicht autonom fährt ist ein Mörder". Damit wird dann in einigen Jahren das Autofahren, so wie wir es heute kennen, komplett verboten. Theoretisch kann man ja durch einen Fehler jemanden töten.

----

Der Vorschlag, man solle Straftätern zu Gunsten der armen Steuerzahler die Gefängnisstrafe ersparen, ist zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung nun wirklich herzlich untauglich. Ebenso wenig kann man sich die Rechtsordnung im Strafrecht aussuchen.

Diskutieren könnte man allenfalls darüber, ob es dem Grunde nach gewollt ist, einen im Ausland straffällig gewordenen deutschen Staatsbürger hierzulande einzusperren (was ja wohl, nebenbei gesagt, auch nur dann funktioniert, wenn auch nach hiesigem Recht die Straftat mit einer Gefängnisstrafe sanktioniert würde). Wer das nicht möchte, der möge sich bitte überlegen, ob es ihm dann auch umgekehrt recht ist, wenn Ausländer zur Begehung von Straftaten nach Deutschland kommen, nach der Tat wieder in ihre Heimat zurückkehren und sich dort dann ins Fäustchen lachen, weil sie eine Strafe nicht befürchten müssen.

Damit dürfte deutlich geworden sein, wie sehr wir von solchen zwischenstaatlichen Abkommen profitieren.

Das ist schon ein gutes Argument. Dennoch würde ich dann eine Überstellung / Auslieferung in die Schweiz bevorzugen. Ansonsten muss man Ihn nach deutschem Recht verurteilen, was eine Gefängnisstrafe meines Erachtens nach nicht vorsieht (bzw. vor der oben genannten Gesetzesänderung nicht vorsah).
 
Ich bin nicht sicher (von Staats- und Völkerrecht verstehe ich nichts), glaube aber, dass man einen Staatsbürger nicht oder allenfalls im Ausnahmefall ins Ausland ausliefern kann.
 
Interessant. Schießt meiner Meinung nach aber zum Teil über das Ziel hinaus. 2 Jahre Gefängnis Strafe - für eine bloße Gefährdung - ohne dass jemand konkret zu Schaden gekommen ist?
Wie steht so eine Strafe im Verhältnis zu echten Straftaten, bei denen Menschen brutalst getötet wurden?

Meiner Meinung nach sollte alles irgendwo im gesunden Verhältnis stehen. Die aktuelle "Raser sind Mörder" Mentalität der Politik halte ich für daneben. Wer sich dafür auspricht, sollte bedenken, dass es dann in Zukunft irgendwann heißt: "Wer nicht autonom fährt ist ein Mörder". Damit wird dann in einigen Jahren das Autofahren, so wie wir es heute kennen, komplett verboten. Theoretisch kann man ja durch einen Fehler jemanden töten.
Na ja, man muss ja nun nicht gleich jedes Beispiel an Extremen diskutieren. Die Gefängnisstrafe ist ja auch nur das vorgesehene Höchstmaß. Der Richter bzw. das Gericht wird aus dem gegebenen Handlungspielraum das passende Strafmaß finden. Fakt ist jedoch, die Gerichte müssen den Handlungsspielraum erst einmal haben. Derzeit ist dieser minimal.
Bestes Beispiel aus dem pff. Da wurde jemand mit 151 auf der Landstrasse gemessen. Er fragte, wie er die anstehende Strafe, Punkte, Geld, Fahrverbot abwenden könnte. Er könne sich auch nicht erinnern ob er zu schnell war. :d Später fiel ihm dann ein, an dem Tag auf dem Weg ins Krankenhaus gewesen zu sein. Ein Richter wird in einem solchen Fall sicher die Ursache berücksichtigen. Wäre es ein Raser wie in diesem Thread, fällt die Strafe entsprechend anders aus.
 
Richtig, es ist die Höchststrafe..., für Extremfälle.
Man kommt mit Sicherheit nicht zwei Jahre in den Knast, weil man spontan an der Ampel ein Beschleunigungsrennen abliefert und dabei nicht übertreibt.

Wenn man sich Fast&Furious-mäßig aber vorher dazu verabredet hat, wohl möglich zum wiederholten mal, dann auch noch extrem rücksichtslos gefahren ist, sodass es nur Glück war, dass nichts passiert ist, obendrein keine Einsicht gezeigt, dann könnte diese Strafe ausgesprochen werden, selbst wenn nichts passiert ist.
Ich finde, mit Recht!
 
Ganz wertneutral und nur allgemein gesagt:

Die Diskussion über Strafmaße ist für Laien (darin bin ich auch einer...) wirklich furchtbar schwer. Dazu müsste man erst einmal einige wesentliche Grundsätze unseres Strafrechts verstehen, sodann sorgsam einzelne Delikte und die zugehörigen Strafmaße vergleichen und vor allem sehr viel von der - in der Praxis ausgesprochen komplizierten - Strafzumessung verstehen.

Weil wir (wohl) alle hier davon wenig bis gar nichts verstehen, kommt es naturgemäß zu stark divergierenden Auffassungen über die (Un-) Angemessenheit bestimmter Strafmaße. Der eine will härter bestrafen, der andere weniger hart, der dritte findet das alles eh nicht gut. Ich kann aber wirklich nur betonen, dass sich schlaue Köpfe bei der Festlegung der Strafmaße und der Strafzumessungsgrundsätze deutlich mehr und bessere Gedanken gemacht haben, als wir es hier können.

Daher werden wir hier kaum zu ordentlichen Ergebnissen kommen. ;) Immerhin wurde bereits (ich glaube von dir, "Lupo") anschaulich aufgezeigt, dass die Festlegung von Strafmaßen immer mit Blick auf andere Straftaten erfolgen muss. :t
 
Zurück
Oben Unten