MacStar
macht Rennlizenz
- Registriert
- 21 Mai 2008
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive35is
Hier ist auch nochmal eine andere Begründung, warum die E-Nummer nichts wert sein dürfte:
https://www.google.de/amp/m.faz.net...tuev-geht-uns-ein-licht-auf-12806073.amp.html
https://www.google.de/amp/m.faz.net...tuev-geht-uns-ein-licht-auf-12806073.amp.html
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Denn in den Scheinwerfern dürften nach den Bestimmungen der Staßenverkehrszulassungsordnung (Paragraph 49) nur solche Lichtquellen betrieben werden, die auch dafür bestimmt sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommt zum gleichen Ergebnis. Hinter dem E-Zeichen müsse eine weitere Nummer stehen, etwa R37 (Glühlampen) oder R128 (LED). Eine R-Nummer gibt es bei näherem Hinsehen tatsächlich, und zwar R10 auf dem Steuergerät. Bestanden wurde demnach die Prüfung der Funkentstörung. Und siehe da, hinter ellenlangem Kleingedruckten gesteht der Anbieter, er könne für eine Zulassung nicht garantieren. Es sei nicht ausgeschlossen, meint das KBA, dass durch die E-Nummer „bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt wird, dass es sich um ein genehmigtes Produkt handelt“.