Erstes Auto Unfall in meinem Leben, wie gehe ich vor

@Homunkulus

Ich fasse nochmal kurz zusammen:

- Er soll sich selbst einen guten Gutachter suchen (kennt ja jeder einen guten)
- Er soll sicher stellen, dass die Werkstatt mit der Versicherung abrechnet und nicht mit Ihm, da er sonst evtl. drauf zahlt, auch wenn es "nur" um ca. 8.000 Euro geht.
- Den Leihwagen und die Ausfallkosten für das Fahrzeug reicht er bei der Versicherung ein
- Die Entschädigung dadurch dass der Wagen jetzt ein Unfallwagen ist, regelt er auch selbst mit der Versicherung - ist ja alles kein Problem. Weiß doch jeder, was da angemessen ist.

Genauso hätte ich es auch empfohlen.... :O_oo:
 
Auch wenn es wahrscheinlich wieder kleinlich wirkt, aber es gibt auch keinen obligatorischen Anspruch auf den sog. "merkantilen Minderwert".

Vielmehr wird dieser in aller Regel nur bis zu einem Fahrzeugalter von 5 Jahren resp. 100.000km grundsätzlich berücksichtigt; somit fällt ein E89 23i schon einmal grds. raus.
Anderenfalls müssen besondere Umstände vorliegen, die diesen (weiteren Schaden) merkantilen Minderwert begründen; gleichermaßen kann der merkantile Minderwert entfallen, wenn bereits (entsprechende oder anderweitig erhebliche) Vorschäden existieren. Bloß weil wir hier im Forum meinen, der Z4 (ganz gleich welcher Art) sei etwas besonderes, heißt es noch lange nicht, dass ein Gericht einen umkarosserierten 3er BMW ebenso als etwas besonderes erachtet. Umgekehrt kann allerdings auch die Annahme eines Exotenstatus nachteilig sein, da dieser u.U. (ausschließend) zu berücksichtigen ist. Ebenso kann eine (hohe) Nachfrage den entsprechenden Anspruch mindern.

Und auch das ist wieder einmal nur ein kleiner skizzierter Auszug aus dem umfangreichen "Anforderungskatalog", den die Rechtsprechung über Jahrzehnte ausgearbeitet hat. Das liegt wohl daran, dass der merkantile Minderwert neben der tatsächlichen Höhe der Reparaturkosten der einer der Schwerpunkte bei verkehrsunfallbedingten (Rechts-)Streitigkeiten ist.
 
IMG_0913.JPG
Dekra Gutachten in der BMW Niederlassung Dortmund
4000€ Schäden
500€ Minderwertige
Mietwagen
Abtretungserklärung unterschrieben
BMW hat sich mit der Versicherung abgestimmt
Nächste Woche wird repariert
Ärgerlich, aber keine große Sache
Anwalt kann man nehmen, wenn die Versicherung rumzickt
 
Und was war wirklich kaputt? Redet doch mal über Fakten... Klar wenn die Dachhydraulik kaputt oder beschädigt ist.. Wenn...
zu 90% ist nur die Stoßstange defekt bei einem kleinen titscher...
Die macht BMW neu, lässt sie lackieren, kassiert dafür die komplette Summe ab.
Seit doch nicht so blind und einfach so gemütlich.. Aber wenn alle was zu verschenken haben..
Oh mein Gott....
 
Hallo

Zu diesem Unfall gibt es viele Meinungen, wie bereits hier geschrieben wurde, würde der Eine es so, der Andere es wieder anders machen. Tatsache ist, der Threadersteller ist Laie und will sein Auto so schnell wie möglich wieder repariert haben, ohne selbst viel tun zu müssen. Das einfachste ist dabei, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben und die Werkstatt rechnet mit der Versicherung ab und repariert das Auto.

Klar ist dabei auch, das diese Variante für die Werkstatt die besste und lukrativste ist. Ich würde es ganz anders machen, aber das steht ja hier nicht zur Debatte.
 
Bei mir war die Stoßstange gerissen, Stoßstangenträger verbogen, zwei kleine Beulen in der Heckklappe, ich bin froh eine neue Stoßstange bekomme. Bei der Gutachtenerstellung war ich dabei. Ich bin froh, dass mir die NL den Ärger abnimmt. Ich kann mich gut anders beschäftigen.
 
Wie kommen denn da 4000 Euro Reparaturkosten zu Stande? Ich glaub ich mach ne Werkstatt auf....
Ich hätte mir das auszahlen lassen und von der gleichen Werkstatt für 2.000 Euro reparien. Das reicht locker.
 
Klar.. Fahr mal nach BMW und sag das war eigenverschuldet und das du den Schaden selber zahlen musst, dann bekommst du ein normales Angebot.
Aber ganz ehrlich.. das weiß doch eigentlich jeder, nicht umsonst sind die Beiträge der Versicherung so hoch.
Zu Golf 2 Zeiten wurde wegen so einem Schubser noch nichts gemacht weil die Autos so konstruiert waren bis 10km/h "antischen" zu können.
Mittlerweile muss die Versicherung jedes mal 3000-4000€ locker machen.. Da steck ich mir das Geld aber lieber ein als die Werkstatt ;)
 
Hallo

Nicht umsonst bieten die Werkstätten diesen Service an, das sie alles erledigen und der Geschädigte sich um nichts mehr selbst kümmern muss, bei sie dabei sehr gut verdienen.
Wie Benster schon schrieb, kann man solche Bagadellschäden wie oben von Doengel gezeigt, mit der Hälfte der veranschlagten Schadenssumme, auch reparieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf dem oben gezeigten Bild ist doch nicht ansatzweise zu erkennen, was da wirklich kaputt gegangen sein könnte. Schon toll, wie manche meinen, von einem Foto den Schaden einschätzen zu können ... :rolleyes:

Nettes Beispiel: Nach dem Unfall mit meinem Camaro sagte der Polizist am Unfallort, dass er schätze, mit 10.000 Euro sei das erledigt. Mein Händler blickte auf den Wagen, als der noch huckepack auf dem ADAC-LKW stand, und sagte, dass man hier mit etwa 15.000-20.000 Euro wohl rechnen müsse ... Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Wagen mit einem Schaden von 56.000.- ein Totalschaden sei. Klar, diese Summe war für die Versicherung und es gab einen ordentlich Aufschlag. Am Ende hat den "Schrott" dann noch jemand für 28.000.- von mir gekauft. Der hat also wieder ganz anders kalkuliert.
Dennoch: ein erster Blick genügt oft nicht für eine seriöse Einschätzung. Erst recht nicht von einem Foto ausgehend, auf dem man fast nichts sieht.

So oder so: dem Fragesteller hier wurden alle Möglichkeiten aufgezeigt und er mag nun wählen, wie er vorgeht. Dass andere das anders machen würden, ist ja okay. Andere Erfahrungswerte, andere Umstände ... wenn ich mir meinen Stundensatz als Selbständiger ansehe und dann überlege, welchen Aufwand ich hätte, mich nach einem Unfall um alles zu kümmern, dann sieht die Rechnung gleich wieder ganz anders aus und ich lasse das gern die Werkstatt übernehmen. Die hat dann auch den zeitlichen und personellen Aufwand den Schaden zu regulieren - was mit in die Kalkulation eingeht.

Tim
 
So sieht es aus. Allein die Tatsache, dass ein Wertverlust bezahlt wird, weist darauf hin, dass neben der Verkleidung samt Prallelement (allein diese Teile zu ersetzen kostet bei BMW auch für Privatkunden knapp 2000€) auch die Karosserie in Mitleidenschaft gezogen wurde. Vieles, was hier über Versicherungsabrechnungen geschrieben wurde, gehört zudem in die Ecke Stammtischtratsch und Verschwörungstheorieen. Die Versicherer achten sehr argwöhnisch darauf, dass sie nicht über den Tisch gezogen werden.
 
Moin,
falls du den Wagen in die BMW Werkstatt gibst (nur das würde ICH machen, wenn du nicht blöderweise Werkstattbindung mit deiner Versicherung abgeschlossen hast) und eine Abtretungserklärung unterschreibst (d.H. die holen sich das Geld direkt von der Versicherung) dann denk daran, dass du dir später den Wertminderungsbetrag von der Werkstatt abholst. Das "vergessen" die gerne mal auszuzahlen und bessert ja die Kaffekasse auch gut auf. :-) Dies nur so, als kleinen Tipp.
Ansonsten alles Gute.
 
Wie ich oben geschrieben habe, hat auch die Heckklappe einen Schlag abbekommen und es müssen 3 Beulen rausgezogen werden
Die Schätzung wurde nicht von der BMW Niederlassung gemacht, sondern von der Dekra
Ich halte es mit Snow-White und verdiene mein Geld als Sachverständiger und lasse die Werkstatt ihre Arbeit machen.
Aber jeder kann verfahren wie er möchte.
 
Moin,
falls du den Wagen in die BMW Werkstatt gibst (nur das würde ICH machen, wenn du nicht blöderweise Werkstattbindung mit deiner Versicherung abgeschlossen hast) und eine Abtretungserklärung unterschreibst (d.H. die holen sich das Geld direkt von der Versicherung) dann denk daran, dass du dir später den Wertminderungsbetrag von der Werkstatt abholst. Das "vergessen" die gerne mal auszuzahlen und bessert ja die Kaffekasse auch gut auf. :-) Dies nur so, als kleinen Tipp.
Ansonsten alles Gute.

Die Wertminderung wird nicht an die Werkstatt ausgezahlt, sondern muss vom Geschädigten direkt bei der Versicherung eingefordert werden.

Die Werkstatt kann nur die von ihr erbrachte Leistung abrechnen.
 
Wenn du der Werkstatt richtig Geld schenken willst gib ihn einfach bei BMW ab die kommen dann vor lachen nicht in den Schlaf...

Fahr zum Gutachter, lass dir ein gutachten erstellen, schnapp dir die Kohle, fahr zu einer unabhänigen Werkstatt, lass ihn fertig machen, halte in der regel viel viel Geld über und kauf schöne Weinachtsgeschenke davon..
Alles andere ist Geld zum Fenster rauswerfen, soll aber jeder so meinen wie er es für richtig hält...

Hallo,
das ist die schlechteste Lösung. Die Versicherung zahlt in dem Fall keine MwSt aus, also 19% werden einbehalten es sei denn du legst Rechnungen vor, du bekommst die MwSt. aber auch nur für das was in den Rechnungen steht.
Wenn du das Auto nicht in einer BMW Werkstatt reparieren lässt können die Versicherungen im nächsten Schadensfall verlangen eine Freie Werkstatt aufzusuchen die günstiger ist.
Das können die sogar wenn das Auto nicht alle Inspektionen bei BMW hatte.
Dazu gibt es sogar Gerichtsurteile.
Also lieber alles in der BMW Werkstatt machen lassen.

@oya
Falls du nicht auf einen Ersatzwagen angewiesen bist lass dir den Nutzungsausfall Zahlen statt einen Leihwagen, das lohnt bei Z 4 da gibt es Pro Tag zwischen 75 und 100 Euro

Ach ja noch vergessen, Wertverlust gib es nur bis 5 Jahre oder bis 100.000 Km, je nach dem was eher erreicht ist gibt es keine Wertminderung mehr.
 
@Uli_ESA Mein Wagen hatte über 100.000 und über 5 Jahre und ich habe eine Wertminderung bekommen. Es waren mindestens 500 Euro, ich müsste nochmal nachschauen.
 
.........Ach ja noch vergessen, Wertverlust gib es nur bis 5 Jahre oder bis 100.000 Km, je nach dem was eher erreicht ist gibt es keine Wertminderung mehr.
Stimmt nicht!
:eek: :o
Zitat:
"„Zu berücksichtigen ist, dass auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung sich ein Unfall nachhaltig auf die Preisbildung bei einem Verkauf auswirkt. Denn auch beim Verkauf älterer Fahrzeuge pflegt ein Käufer nach der Unfallfreiheit zu fragen und erwartet einen deutlichen Preisnachlass, wenn die Frage verneint werden muss. Deswegen hat der Senat für ein über fünf Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von fast 140.000 Kilometer einen merkantilen Minderwert als ersatzfähigen Schadenposten anerkannt (Urteil vom 17.11.1986, AZ: I-1 U 229/85)."

Beim Rest bin ich bei Dir :thumbsup:
 
Stimmt nicht!
:eek: :o
Zitat:
"„Zu berücksichtigen ist, dass auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung sich ein Unfall nachhaltig auf die Preisbildung bei einem Verkauf auswirkt. Denn auch beim Verkauf älterer Fahrzeuge pflegt ein Käufer nach der Unfallfreiheit zu fragen und erwartet einen deutlichen Preisnachlass, wenn die Frage verneint werden muss. Deswegen hat der Senat für ein über fünf Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von fast 140.000 Kilometer einen merkantilen Minderwert als ersatzfähigen Schadenposten anerkannt (Urteil vom 17.11.1986, AZ: I-1 U 229/85)."

Beim Rest bin ich bei Dir :thumbsup:

Dein Urteil ist eine Berufungsentscheidung eines OLG. Dagegen gibt es ebenso Entscheidungen, die i.d.R. einen merkantilen Minderwert nach der von @Uli_ESA und mir bereits genannten Maßgaben (resp. 6 J. oder 150.000km) festsetzen.

So bspw. das KG, dass dazu ausführt (Rz. 22 f.; Urt. v. 16.08.2004 - 12 U 115/03):
"[22] 4. merkantiler Minderwert 1.000,00 €

[23] Diese Schadensposition steht dem Kläger nicht zu. Der merkantile Minderwert ist gemäß § 287 ZPO zu schätzen (BGH VersR 1959, 549; KG VersR 1975, 141, 142); dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen wie Fahrleistung, Alter, Zustand, Art des Schadens, Vorschäden sowie Art des Neuschadens, Zahl der Vorbesitzer und evtl. Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage. In der Regel entfällt eine Wertminderung, wenn das Fahrzeug im Zeitpunkt seiner Beschädigung älter als 5 Jahre war (vgl. Palandt/Heinrichs. a.a.O., § 251 Rdnr. 14). Diese Voraussetzung liegt bei dem am 8. Oktober 1996 erstmals zugelassenen Fahrzeug des Klägers vor. Umstände, die im Rahmen der vorzunehmenden Schätzung ein Abweichen von der vorgenannten Regel erfordern würden, hat der Kläger nicht dargelegt. Die vom Kläger behauptete Fahrleistung von 43.283 Kilometer reicht hierfür nicht aus.
"

Der BGH (Urt. v. 13.11.2004 - VI ZR 357/03; Rz. 21 ff., insb. 25) hat diesen Streitpunkt unterdessen (leider) offen gehalten. Daher kann man sich weiterhin in jedem Einzelfalls darüber streiten, vgl. bereits #34.
 
Also das mit der Wertminderung ist immer so eine Sache. Damals beim Compact hab ich auch was bekommen und da war der auch schon über 6 Jahre alt. Ich hab der Versicherung 2 verschiedene Berechnungsmethoden für den merkantilen Minderwert geschickt, Gerichtsurteile zum Minderwert bei älteren Fahrzeugen beigefügt und die Zahlung eingefordert. Das waren eine Berechnung mit 700€ und einmal knapp 900€. Aus "Kulanz" hab ich dann die 700€ bekommen. Das erfordert einfach Zeit für Recherche und genug Durchsetzungswillen, dann klappt's auch mit der Auszahlung. Versuch macht klug.
 
@oya

Meine Empfehlung:
Geh in eine BMW Werkstatt
Geh zum Anwalt
Keine eigenen Aktionen mit Versicherung.

Mach dir nicht den Stress beim Selbermachen.

Habe beides schon durch. Beim Selbermachen habe ich immer den kürzeren gezogen, d. h. finanzieller Nachteil.
Anwalt hat immer mehr geltend gemacht wie ich und diese auch durchgesetzt.
Beim Selbermachen wurde ich aus Unwissenheit immer abgespeist.

Gruß
Jörg
 
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