In den Fahrzeugdaten sehe ich keine schützenswerten Daten, die irgendeiner Weise personenbezogen und damit schützenswert sind laut BDSG. Sie sind völlig anonym und sagen nichts über den Vorbesitzer aus. Fehlt noch, dass das Serviceheft bald nicht mehr vorgezeigt werden darf - sind ja personenbezogene Daten - um Deine Vergleiche mal umzudrehen
@keulejr . Oder kannst du z.B. vom Wechsel der Injektoren Rückschlüsse auf den Vorbesitzer ziehen? Das BMW die Daten nicht gern freigibt ist ein anderes Thema. Jeder BMW-Mitarbeiter kann auf diese Daten zugreifen (auch wenn er sie nicht weitergeben soll). ...
Nimm' doch einfach mal an, dass du deiner Frau sagst, dass du einen Geschäftstermin in Hamburg hast. Derweil bist du aber in Paris mit deiner Geliebten und dort bleibst du liegen. Die Werkstatt notiert alles brav ins System (könnte ja irgendwann mal für irgendjemanden relevant sein). Etwas später bringt mal deine Frau den Wagen zu Werkstatt und der Serviceberater äußert daraufhin, dass die Kollegen in Paris wohl etwas falsch gemacht haben müssen. Natürlich wirst du dann dem Serviceberater zum Dank einen Blumenstrauß und einen edlen Tropfen zukommen lassen. War ja nichts personenrelevantes dabei.
Im Übrigen sieht § 1 Abs. 1 BDSG einen weiten Schutz vor, um das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Grundrecht!) in Form der informationellen Selbstbestimmung zu schützen. Dementsprechend sind entsprechende Eingriffe möglichst gering zu halten. Mithin bedarf es keines konkreten Schadens um eine Beeinträchtigung anzunehmen, sondern jeder nicht gerechtfertigte Umgang mit geschützten Daten kann bereits eine Beeinträchtigung darstellen.
Als personenbezogene Daten definiert § 3 Abs. 1 BDSG im Übrigen "Einzelangaben über persönliche oder
sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder
bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)". [Hervorhebungen erfolgten durch mich.]
Und nun erkläre mir doch mal bitte, wie diese sachlichen Verhältnisse (Auto in der Werkstatt) keinen Rückschluss zur Bestimmung (irgend)einer natürlichen Person zulassen können. Und allein das reicht bereits aus.
Das Serviceheft beinhaltet zwar ebenfalls entsprechende Daten, aber ich als (potenziell) Betroffener entscheide aus freien Stücken diese Daten preis- oder eventualiter weiterzugeben. Nur entscheide ich darüber und nicht irgendwelche Dritten. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied.
Wer keine Risiken eingehen möchte, muss halt dann vom Kauf Abstand nehmen. Entweder ist man gewillt Risiken in Kauf zu nehmen oder man hat das Rückgrat und trifft eine aufrechte Entscheidung. Dagegen kann es keine redliche Option sein, die Rechte Dritter absichtlich zu ignorieren und zu verletzen.
... Hier wird dem Betrug (Stichwort Unfallfrei) Tür und Tor geöffnet. Wo ist hier eine Straftat...sorry - was für ein Unfug.
Das ist doch nicht dein Ernst? § 263 StGB (Strafgesetzbuch!) und du fragst allen Ernstes, worin eine Straftat zu erkennen sei und bezeichnest es als Unfug?
Nur wer was zu verbergen hat, hat damit ein Problem.
Mit Verlaub, aber das ist so eine der unüberlegtesten Äußerungen überhaupt! Nur wer etwas zu verbergen hat, hat natürlich damit Probleme. So wie einst diejenigen, die einfach nur planten ihre Heimat zu verlassen und als sog. "Republikflüchtlinge" verfolgt wurden oder diejenigen, die einst tapfer jüdische Mitbürger schützen wollten. Die hatten alle etwas zu verbergen und anschließend ein sehr groSSes Problem. (Und es waren damals allesamt strafbewährte Tatbestände!)
Nur mal so als Gedankenanstoß (wohlweislich meiner extremen historischen Beispiele), dass die von dir angebrachte Argumentation keinesfalls zielführend werden kann.