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Meines Wissens zahlen Rechtsschutzversichrungen lediglich wenn man unschuldig ist,zumindest bei Verkehrsrechtsschutz.
Finde ich daher nur so semi sinnig.

Kosten für den Versicherungsschutz, der im Zusammenhang mit dem Berufsleben steht können steuerlich geltend gemacht werden.
Ein kleines Trostpflaster.![]()
Meines Wissens zahlen Rechtsschutzversichrungen lediglich wenn man unschuldig ist,zumindest bei Verkehrsrechtsschutz.
Finde ich daher nur so semi sinnig.

Meines Wissens zahlen Rechtsschutzversichrungen lediglich wenn man unschuldig ist,zumindest bei Verkehrsrechtsschutz.
Finde ich daher nur so semi sinnig.
Hast du eine Quelle? Ich kenne es so, dass vorsätzlich begangene Taten nicht abgedeckt werden. Aber "vorsätzlich" ist ja auch wieder so ein juristisch flexibler Begriff, oder?![]()
Nee, eher nicht - die Grenzen zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sind recht eng gezogen. Frag‘ mal einen, der wegen vorsätzlicher Tatbegehung auf Jahre im Gefängnis sitzt, während er bei Fahrlässigkeit straffrei geblieben wäre.... Aber "vorsätzlich" ist ja auch wieder so ein juristisch flexibler Begriff, oder?![]()
Die Problematik liegt, einfach gesagt, eher in der Nachweisbarkeit als in der Abgrenzung.
Je nach Art und Inhalt der Angelegenheit ist mithin nicht sicher, ob man mit einer Rechtsschutzversicherung in eigener Sache leicht einen ordentlichen Rechtsbeistand findet.