Mit 200 durch den Gotthard

Die Wertung des Gerichts aus dem BR ist ja einigermaßen nachvollziehbar, wobei bedingter Vorsatz auch nicht völlig abwegig ist, gerade wenn man die Strecke kannte. Aber unabhängig davon, auch als Jurist bekomme ich wieder Probleme zu erklären, dass selbst bei Fahrlässigkeit zwei Jahre für zwei Tote angemessen sind.
 
…wobei bedingter Vorsatz auch nicht völlig abwegig ist

Da haben wir ihn wieder - den sogenannten Eventualvorsatz! Diesen Eventualvorsatz hat das Gericht bei dem Vorfall - beim BMW - Fahrer (anscheinend) als erfüllt angesehen... wohingegen dem VW - Fahrer (anscheinend) lediglich eine bewusste Fahrlässigkeit angelastet wurde. Und genau aus dem Grund fällt die Strafe beim BMW - Faher dann auch höher aus!

Doch - was ist denn nun der Unterschied zwischen eventualvorsätzlichem und bewusst fahrlässigem Handeln?

Beim Eventualvorsatz (lateinisch - dolus eventualis) hält der Täter die Verwirklichung eines Tatbestandes ernsthaft für möglich und gefährlich - findet sich aber mit diesem Risiko ab.

(Abzugrenzen ist der dolus eventualis auf der Vorsatzebene daher gegenüber dem direkten Vorsatzbei dem der Täter weiß, dass das eigene Handeln zur Verwirklichung des Tatbestandes führen wird und dessen Steigerung, der Absicht, bei der die Verwirklichung des Tatbestandes geradezu das Ziel des Handelns des Täter ist).

Soweit der Vorsatz vom „Willen“ des Täters zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale - einschließlich der Kausalitätsbeziehungen - geprägt ist und der Täter noch beim Eventualvorsatz die billigende Inkaufnahme der Rechtsgutsverletzung vor Augen hat, muss er auch gegenüber der Verschuldensform der Fahrläsdigkeit abgegrenzt werden. Eine Frage die aber mitunter sehr schwierig sein kann.

Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt nun der Täter zwar ebenfalls die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung, rechnet aber nicht damit, dass sie eintreten wird.

Was steckt nun genau dahinter bzw. wie grenzt sich der EV zur BF konkret ab…

Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr - er vertraut aber (ernsthaft) darauf, dass nichts passieren wird.

Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter jedoch die Verwirklichung der Gefahr billigend in Kauf.

Anders gesagt heisst das:

Bei der bewussten Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: Es wird schon nichts passieren!

Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: Ich hoffe zwar, dass nichts passiert - falls aber doch - so be it!

Und - genau die Abgrenzung dieser beiden Tatsachen ist nun aber sehr schwierig.

Denn - Neben der sachlichen Abgrenzungsschwierigkeit besteht in der Praxis immer auch noch die grundsätzliche Schwierigkeit, dass der Unterschied - zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz - lediglich in der inneren Haltung des Täters zur möglichen Verwirklichung der Gefahr besteht.

Diese innere Haltung kann der Richter aber nicht kennen - Er kann (nur) versuchen, von äußeren Umständen darauf zu schließen - wie der Täter gedanklich und emotional mit der Situation umgegangen ist. Und genau dies ist nun - speziell mit Blick auf die Unschuldsvermutung - problematisch.

Abgrenzung zur Schweizerischen Rechtsauffassung …

In vielen Rechtsordnungen ist die Fahrlässigkeit nur bei Tatbeständen strafbar, für die dies ausdrücklich festgeschrieben ist - so in Deutschland in § 15 StGB oder in der Schweiz in Art. 12 Ziff 1 StGB.12 Ziff 1 StGB.

Die Problematik besteht nun konkret darin, dass nachgewiesen werden muss, ob der Täter einen Umstand einfach (nur) billigend in Kauf nimmt, oder ob er - trotz entsprechendem Risikobewusstseins - darauf vertraut, dass nichts passieren wird.

Häufig will der Täter den Eintritt des Erfolges gar nicht, nimmt ihn aber - möglicherweise - sogar als unerwünschte Nebenwirkung seiner Handlung in Kauf.

Und genau diese Inkaufnahme der Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges wird nun konkret unter dem Terminus Eventualvorsatz subsumiert.

In der Schweiz herrscht nun weitestgehend Einigkeit darüber, dass es - für die Feststellung des Straftatbestandes Eventualvorsatz - genügt, wenn der betreffende Tatbestand nicht etwas anderes vorsieht.

Und genau aus diesem Punkt gerift - bei einem Vergehen nach Art. 90 Ziffer 2 (Rasergesetz) immer & zwingend - der Eventualvorsatz!

Nach aktuell herrschender Rechtsauffassung in Deutschland liegt eventualvorsätzliches Handeln immer dann vor - wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn dabei zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf nimmt.

Nach Auffassung des Deutschen Bundesgerichtshofes in ständiger Rechtsprechung bedeutet dabei billigende Inkaufnahme konkret - sich mit dem Erfolg / Resultat einer Handlung abfinden.

Fazit:

Interessant für mich persönlich und wichtig & richtig ist - dass deutsche Gerichte - auch ohne das Vorliegen eines konkreten Rechtsartikels (Rasergesetz) - in alleiniger Würdigung der herrschenden Rechtsordnung und ethischer Fragenstellungen - unabhängig davon - zu sehr ähnlichen (harten) Urteilen gelangen!

Das lässt zumindest hoffen...

 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, wird dem BMW Fahrer nicht zur Last gelegt, beschleunigt zu haben, sondern es geht um "nicht abgebremst".
 
Stand hier nicht gerade noch was von @Andreazzz?


Ja, stand es! ;)

Da man ja eigentlich vorher schon weiß, oder besser: wissen müsste, wie hier von einzelnen Usern Diskussionen zu diesem Thema aufgebaut werden und man dann keine Lust mehr hat,
eben solche zu führen, zieht man es manchmal vor, keine Diskussionsgrundlage mehr zu liefern und seine Beiträge im Nachhinein zu löschen.
So einfach ist das, wenn einem die Freizeit zu schade ist, sich über gewisse Leute wieder ärgern zu müssen.
Ich behalte daher meine Meinung ganz alleine für mich!

@sapere: Das betrifft ausdrücklich jetzt nicht Dich!
 
Heute gab es wieder ein Urteil (in erster Instanz) wegen Raserei. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fahrer eines Golf will einen BMW überholen, der beschleunigt. Der erste Fahrer bricht das Manöver nicht ab, weshalb er mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenstößt, in dem 2 junge Frauen ums Leben kommen.
Der Golf-Fahrer wird zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt, der Fahres des BMW zu 2 Jahren ohne Bewährung. Für ihn kommt erschwerend hinzu, dass er wegen seiner Ortskenntnis wissen musste, dass da eine unübersichtliche Kurve ist.

https://www.br.de/nachrichten/urtei...angeklagte-nur-einmal-mit-bewaehrung-100.html


https://www.rosenheim24.de/rosenhei...-amsgericht-urteil-wird-erwartet-9851314.html

mit dem BMW Fahrer triffts meiner Meinung nach definitiv nicht den Falschen...
 
Das Fahrzeug des Angeschuldigten soll sich laut Zeuge in einem bedenklichen Zustand befundenhaben, da verschiedenste Veränderungen daran vorgenommen worden sein, sagt der Beamte aus.

Bei solchen Aussagen muss ich leider immer an den hier denken:
IMG_20180509_143641.png

Übersetzt heißt die Aussage für mich: es war nichts illegal am Auto (das hätte der Beamte natürlich sofort und klar über die Lippen gebracht). Da alles rechtens eingetragen war, aber wenn man die Wahrheit sagen würde, hätte man ja etwas positives geäußert, daher bringt man lieber noch eine solche unsachliche Äußerung/Meinung zum Ausdruck...

Unabhängig von der restlichen Story sind genau solche Sätze mal wieder typisch in diesem Zusammenhang...
 
Bei solchen Aussagen muss ich leider immer an den hier denken: ...
Sehr ähnlich geht es mir übrigens seit geraumer Zeit bei einigen deiner Beiträge hier im Forum. Und das ist noch höflich formuliert. :cautious:

Natürlich kann man sich einen einzelnen Satz aus einer kleinen lokalen Berichterstattung - ja, das war vielleicht kein Top-Redakteur - herauspicken, und dann frei nach Lust und Laune interpretieren, auslegen und mutmaßen. Kann man machen, ist halt nur verantwortungsloser Unsinn, wenn das Schlechtverhalten, die Verfehlungen sowie die Straftaten des BMW-Fahrers derart deutlich dokumentiert sind. Dir ist aber schon klar, dass da Menschen zu Tode gekommen sind?
 
...was möchtest du mir jetzt damit sagen, dass ein Angeklagter nun nur noch abhängig von der Straftat die er begangen hat ein Recht auf eine sachliche und fachlich richtige Aussage eines Polizeibeamten hat?

Die Aussage dem Redakteur anzulasten und den Polizisten direkt von solch einer Peinlichkeit freizusprechen kann man machen, muss man aber zum Glück nicht...

Und zu meinen Beiträgen, das darfst du gerne so empfinden - ich war schon immer ein sehr toleranter Mensch:thumbsup:

Grüße
 
Deine "... Toleranz ..." scheint mir allerdings eher den Rasern und anderen Menschen zu gelten, die sich verantwortungslos benehmen. Für Recht, Gesetz und Verantwortung hast du womöglich eher weniger "Toleranz" übrig. Dieser Eindruck hat sich über einige deiner Beiträge hinweg zunehmend vertieft.

Aber vielleicht verstehe ich dich ja auch komplett falsch. :whistle: Vorliegend ist es aus meiner Sicht so, dass du dich an der Lappalie einer kleinen, unscharfen Formulierung aufhängst und damit eigene Schlüsse ziehst (du nennst es "übersetzen"), die deiner Auffassung offensichtlich gut in den Kram passen, allerdings durch die vorhandenen Sachverhaltsinformationen nicht gestützt werden.

Einfach gesagt: Du mutmaßt ins Blaue hinein. Was ich meinerseits darauf mutmaße, findet sich oben im ersten Satz.
 
Lange Zeit war es dieser Jungspund, der seinen gerade gekauften Z4 in die Mauer setzt, nun dominiert wieder der 482 PS Gotthard-Raser den "BMW Z4"-Google Alert :D

Laut Blick sitzt er nun hinter schwedischen Gardinen:

https://www.blick.ch/news/ausland/a...-gotthard-raser-sitzt-im-knast-id8514446.html

Öffentlich witzelte Christian R. danach über seine Raserei. Sagte: «Schweizer können nicht Autofahren.» Unverfroren provozierte er die Schweizer Justiz. Denn er war überzeugt, dass er straflos davon komme. Das Landgericht Stuttgart kam zuerst zum Schluss, dass der Gotthard-Raser in Deutschland nicht ins Gefängnis müsse. Doch dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Mit Erfolg: Christian R. ist im Gefängnis eingefahren. Nun hat er 12 Monate Zeit, um runterzufahren und über seine Straftat nachzudenken.
 
Leider nein - er tritt die Haftstrafe nun doch nicht an, weil er angeblich zu krank für die Haft ist - nun dürfte es auf eine Gutachterschlacht hinauslaufen, um die Haftfähigkeit festzustellen...

Zum Rasen mit grober Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer war er aber gesund genug...
 
Ich schüttel nur noch mit dem Kopf was hier alles möglich ist.... irgendwie von Autorität in diesem Lande wenig zu sehen...
Bin gespannt wie es in diesem Fall weitergeht

Gruß
Markus
 
Weiß jemand wo der wohnt?
Würde mich mal gerne 2 Tage auf Lauer legen und den Typen beobachten, was er so den ganzen Tag über macht..... haftunfähig?
Dazu gehört doch schon einiges und es kann wohl vom Land/Hausarzt nicht so einfach "verschrieben" werden?
Auch sein RA ist doch kein Gutachter &:

Also mit der grünen Mina abholen, einkerkern und die Gutachter arbeiten lassen, meinetwegen die nächsten 20 Jahre :D
 
Ja, ein riesengroßer Kasper. :eek: :o Dem Alter nach erwachsen, aber auch nach so langer Zeit der Besinnung nicht im kleinsten Ansatz bereit, Konsequenzen zu tragen. :thumbsdown:

Was die Verweigerung des Haftantritts betrifft: Ich hab' von solchen Themen keine Ahnung, allerdings recht großes Vertrauen darauf, dass unsere Justiz sich nicht allzu lange an der Nase wird herumführen lassen. Der Kasper wird m. E. zügig einsitzen.
 
Für mich steht die Justiz als Kasper da....
Nach einem Urteil sollte der Verurteilte gar nicht mehr auf freiem Fuß sein.
Wie naiv ist denn unsere Justiz?
Werden da Einladungen mit Ort und Datum verschickt? Mit der Bitte, doch pünktlich zu erscheinen?
Vielleicht kommt noch ein Fahrdienst?
Hab bald eine Gehirnerschütterung vom dauernden Kopfschütteln....

Gruß
Markus
 
Naja,bevor ich 1 Jahr in den Knast ginge würde ich auch sämtliche möglichen und unmöglichen Maßnahmen ergreifen um dies zu verhindern. 1 Jahr Gefängnis finde ich eh unverhältnismäßig,immerhin ist ja niemand zu Schaden gekommen. 5-10 Jahre Führerscheinentzug und eine Geldstrafe im 5stelligen Bereich,evtl verbunden mit einer Bewährungsstrafe hielte ich persönlich für ausreichend. In den letzten Tagen ist ein Porschefahrer in einer 80er Baustelle mit 200 geblitzt worden=3 Monate Fahrverbot und 1250€ Geldstrafe. Der Enkel einer Patientin von mir(17)wurde letztes Jahr in Köln auf dem Rennrad von hinten totgefahren,der Fahrer mit Migrationshintergrund hatte schon vorher eine rote Ampel überfahren und war durch äußerst rücksichtslose Fahrweise aufgefallen. Hier fände ich eine Haftstrafe angemessen,bin mir aber sicher,dass der Prozess im September auf eine Bewährungsstrafe hinausläuft.
 
Was die Verweigerung des Haftantritts betrifft: Ich hab' von solchen Themen keine Ahnung, allerdings recht großes Vertrauen darauf, dass unsere Justiz sich nicht allzu lange an der Nase wird herumführen lassen. Der Kasper wird m. E. zügig einsitzen.

Das vermute ich auch. Nur das was in der Gesellschaft hängen bleiben wird, ist der Umstand, dass man sich rausreden kann. (Das das letztlich nichts verbesser o.ä. sei dahin gestellt.)
Und genau diese Problematik trifft jetzt nicht ausschließlich auf diesen einen Fall zu. Die Justiz leidet mittlerweile ganz schön unter dem "Recht" und das sage ich nicht nur, weil ein guter Freund Staatsanwalt ist.
 
... Die Justiz leidet mittlerweile ganz schön unter dem "Recht" und das sage ich nicht nur, weil ein guter Freund Staatsanwalt ist.
Das sind aber Dinge, die ein Rechtsstaat ertragen können muss. Letztlich setzt sich das Recht durch. Die Alternative wäre ein Unrechtsstaat, wo man Menschen einfach nach Belieben und ohne Gegenrechte einsperrt. Das ließe dann keine Zweifel im Funtionieren der Exekutive. Nur hat das dann mit "Recht" nichts mehr zu tun.

Was unser Rechtsstaat allerdings m. E. dringend braucht, ist mehr und engagierteres Personal für die Rechtsverfolgung.
 
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