Mit 200 durch den Gotthard

Die Gestaltung von Strafen und Strafmaßen ist in einem Rechtsstaat eine unfassbar komplizierte Angelegenheit. Darüber haben sich - sowohl hier als auch in der Schweiz - über viele Jahre hinweg zahlreiche Experten ihre Köpfe zerbrochen. Perfekt lösen lässt sich das dennoch nicht - weil nicht jede Strafe immer und überall im korrekten Verhältnis zu jeder anderen Strafe stehen kann. Alles in allem ist es in beiden Rechtsstaaten aber m. E. überwiegend gut gelungen.

Auch die Strafzumessung durch die Gerichte ist alles andere als trivial - man lese nur mal den hiesigen § 46 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html), der immerhin - aber nur - einen kleinen Eindruck vermittelt.

Spätestens damit dürfte deutlich werden, dass persönliche Empfindungen des allenfalls aus der Presse informierten Laien in Bezug auf Strafen und Strafzumessungen herzlich wenig hilfreich sind. Weder lässt sich so einfach verstehen, warum eine Strafe durch den Gesetzgeber genau so vorgesehen wurde, noch ist ohne Kenntnis des konkreten Falles die jeweilige Strafzumessung nachvollziehbar. Natürlich kann man trotzdem munter engagiert der Auffassung zuneigen, die Strafe sei in diesem oder jenem Fall zu hart, zu weich, zu lasch, zu unverhältnismäßig, zu brutal, ungerecht oder sonstwas ausgefallen. Nur fehlt dabei halt zumeist der Blick auf das Ganze.

Mit Blick auf das Ganze finde ich übrigens, dass hierzulande die Strafmaße überwiegend gut passen und gerecht sind. Allerdings fände ich es mit Blick auf einige Entwicklungen hierzulande gut, wenn unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte im gesetzlich vorgesehenen Rahmen tendenziell weniger bequem und nachsichtig wären - und insofern den Strafrahmen konsequenter ausnutzen würden. Damit wäre m. E. schon viel gewonnen.
 
Wie meinst du das?
Ich habe nicht das Gefühl,dass sich deutsche Richter von den Medien beeinflussen lassen,ansonsten würden meiner Meinung nach härtere Strafen verhängt.
Nein, dass meine ich nicht. Ich meine, dass immer öfter irgendwelche Urteile in den Medien "durch den Dreck gezogen werden", ohne die genaue Begründung zu betrachten. Gerne spricht man dann von "Kuscheljustiz" etc., ohne Berücksichtigung, dass die Jusitz nur den vorgegebenen Rahmen ausnützen kann und dass es bei der Urteilsfindung eben nicht ausschliesslich auf die Privatmeinung eines Richters, sondern auf juristische Kriterien ankommt.
 
Ich bin auch der Meinung, dass Strafen für Verkehrsdelikte im internationalen Vergleich der Rechtsstaaten verhältnismäßig sein sollten. In Deutschland ist manche Sanktion doch unverhältnismäßig milde. Wie das fiktive Beispiel des Mohamed Y. zeigt.;)
Andererseits in der Schweiz unverhältnismässig hoch... Und damit meine ich nicht den hier diskutierten Fall.
 
Für mich steht die Justiz als Kasper da....
Nach einem Urteil sollte der Verurteilte gar nicht mehr auf freiem Fuß sein.
Wie naiv ist denn unsere Justiz?
Werden da Einladungen mit Ort und Datum verschickt? Mit der Bitte, doch pünktlich zu erscheinen?
Vielleicht kommt noch ein Fahrdienst?
Hab bald eine Gehirnerschütterung vom dauernden Kopfschütteln....

Gruß
Markus

Zum Thema - Zügigkeit des Haftantrittes in Deutschland

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/04/18/strafvollstreckung-mit-hindernissen/

[...]Obwohl er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt war, verzögerte sich sein Haftantritt – wegen der Bearbeitung diverser Kosten- und Akteneinsichtsanträge.[...]

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass so ein Ablauf keineswegs ungewöhnlich ist. Kaum ein Verurteilter erhält seine Ladung zum Strafantritt im Blitztempo. Zwei bis drei Monate sind schon der Regelfall. Die vier Monate wie im Fall des Arkadius W. sind auch nicht ungewöhnlich.

Ein wie auch immer geartetes Controlling der Ladungszeiten gibt es bei der Justiz offenbar nicht.[...]
 
... wobei es hier nun um zwei dem Grunde nach unterschiedliche Themen geht:

(i) Der Zeitraum zwischen der Rechtskraft des Strafurteils und der Übersendung der Aufforderung zum Haftantritt an den Straftäter (in denjenigen Fällen, in denen er nicht gleich vom Gerichtssaal in den Knast verfrachtet wird).

(ii) Die Frage, wie lange sich nach Erhalt der Aufforderung zum Haftantritt derselbe durch den Straftäter hinauszögern lässt.

Wenn im Fall von (i) ein paar Wochen zwischen dem Urteil und dem Haftantritt liegen, dann finde ich das ärgerlich, aber nicht per se katastrophal. So oder so muss der Straftäter die Haft ja früher oder später antreten. Auch nach einem Falschparken dauert es ja ein Weilchen bis zum Eintreffen der Zahlungsaufforderung. Der Vergleich mag hinken, dem Grunde nach ist das aber das Gleiche.

Im Fall von (ii) kann ich mir kaum vorstellen, dass sich der Haftantritt allzu lange wird verzögern lassen. Generell dürfte das - hoffentlich - nicht leicht sein, und vorliegend sollte es aufgrund der Öffentlichkeitswirkung des Falles noch schneller gehen. Wie gesagt: Hoffentlich.
 
Die Gestaltung von Strafen und Strafmaßen ist in einem Rechtsstaat eine unfassbar komplizierte Angelegenheit. Darüber haben sich - sowohl hier als auch in der Schweiz - über viele Jahre hinweg zahlreiche Experten ihre Köpfe zerbrochen. Perfekt lösen lässt sich das dennoch nicht - weil nicht jede Strafe immer und überall im korrekten Verhältnis zu jeder anderen Strafe stehen kann. Alles in allem ist es in beiden Rechtsstaaten aber m. E. überwiegend gut gelungen.

Auch die Strafzumessung durch die Gerichte ist alles andere als trivial - man lese nur mal den hiesigen § 46 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html), der immerhin - aber nur - einen kleinen Eindruck vermittelt.

Spätestens damit dürfte deutlich werden, dass persönliche Empfindungen des allenfalls aus der Presse informierten Laien in Bezug auf Strafen und Strafzumessungen herzlich wenig hilfreich sind. Weder lässt sich so einfach verstehen, warum eine Strafe durch den Gesetzgeber genau so vorgesehen wurde, noch ist ohne Kenntnis des konkreten Falles die jeweilige Strafzumessung nachvollziehbar. Natürlich kann man trotzdem munter engagiert der Auffassung zuneigen, die Strafe sei in diesem oder jenem Fall zu hart, zu weich, zu lasch, zu unverhältnismäßig, zu brutal, ungerecht oder sonstwas ausgefallen. Nur fehlt dabei halt zumeist der Blick auf das Ganze.

Mit Blick auf das Ganze finde ich übrigens, dass hierzulande die Strafmaße überwiegend gut passen und gerecht sind. Allerdings fände ich es mit Blick auf einige Entwicklungen hierzulande gut, wenn unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte im gesetzlich vorgesehenen Rahmen tendenziell weniger bequem und nachsichtig wären - und insofern den Strafrahmen konsequenter ausnutzen würden. Damit wäre m. E. schon viel gewonnen.

Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Soweit ich weiß werden Bundesgesetze immer noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Und das sich da nur allwissende Experten tummeln die sich überall auskennen wäre mir ganz neu.Die wissen doch oft auch gar nicht worüber die abstimmen weil es ihnen egal ist und machen einfach da ihr Kreuz was sie von der Fraktion vorgegeben bekommen. Hier geht es weniger um Experten sondern mehr um politische Mehrheiten, politische Ausrichtungen, gesellschaftliche Meinungen und Normen, äußere Umstände, mediale Berichterstattung, auch Interessenvertreter und Lobbyisten die hier reinspielen und dann die Gesetze bestimmen. Ob ich jetzt jemand für den Besitz von Cannabis für 20 Jahre in Knast stecke ober ob ich den Verkauf und Besitz legalisiere ist doch rein eine politische Entscheidung. Und mit den entsprechenden Mehrheiten dauern Gesetze dann auch keine Jahre mehr sondern können ganz schnell verabschiedet werden.

Ich würde sagen, in Deutschland herrscht eben schon eine lange Zeit eine sehr liberale Einstellung zu Strafen so das eher der Täter zum armen Opfer gemacht wird weil der doch so eine schwere Kindheit hatte und man ihm doch helfen müsse. Entsprechend sehen auch die Gesetze aus. Das eigentliche Opfer interessiert kein Schwein. Mit einer eher konservativen Einstellung und nach stärkerem Staat rufend wurde man doch gleich schon in die Nazi Ecke abgeschoben. Meiner Meinung nach hat sich in den letzten Jahren die Stimmung etwas gewandelt so das konservative Einstellungen hoffähiger geworden sind und auch Politiker sich heute eher trauen solche Meinungen auch zu äußern. Entsprechend könnte sich das auch auf die Gesetzgebung auswirken.
 
Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Soweit ich weiß werden Bundesgesetze immer noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Und das sich da nur allwissende Experten tummeln die sich überall auskennen wäre mir ganz neu.Die wissen doch oft auch gar nicht worüber die abstimmen weil es ihnen egal ist ...
Es geht nicht darum, wer am Ende etwas beschließt, sondern darum, wer die Gesetze entwirft (hab‘ ich übrigens selbst schon (mit-) gemacht). Sicherlich ist dir klar, dass das nicht die Damen und Herren im Bundestag oder Bundesrat machen. Und sicherlich weißt du auch, dass und wie die Rechtsliteratur im Laufe der Jahre Einfluss genommen hat und wie das in vielen Fällen dann Eingang in die Gesetzgebung gefunden hat? All diejenigen sind es, die ich mit den „Experten“ meinte.

Mithin: Ruhig mal die Kirche im Dorf lassen. ;) Das ist längst nicht so ein politisches Thema, wie du es vermutest. Sondern politisch war und ist es eher bei prominenten Einzelfälle wie z. B., in jüngerer Zeit, den illegalen Autorennen. Ganz sicher spielte politisches Kalkül aber wenig bis gar keine Rolle bei der Bestimmung und historischen Fortentwicklung hunderter Delikte und deren Strafmaße in diversen Strafgesetzen.

Es ist m. E. auch übertrieben (Stichwort: Kirche im Dorf ...) zu behaupten, „... kein Schwein ...“ interessiere sich für die Opfer. Es stimmt allerdings, dass unser Strafrecht tendenziell eher auf Rehabilitation setzt als auf Strafe. Ob das gut ist oder nicht, lässt sich freilich diskutieren...
 
... 1 Jahr Gefängnis finde ich eh unverhältnismäßig,immerhin ist ja niemand zu Schaden gekommen. 5-10 Jahre Führerscheinentzug und eine Geldstrafe im 5stelligen Bereich,evtl verbunden mit einer Bewährungsstrafe hielte ich persönlich für ausreichend.

Da muss ich Dir aber hier vehement widersprechen! Dass bei dem „Stunt“ Niemand ernstlich zu Schaden gekommen ist - ist schlicht nicht diesem Punk sein Verdienst. Denn - diese „Leuchte der Gesellschaft“ hat nämlich - in völlig egoistisch - narzisstischer Weise - seinem eigenen bescheuerten Ego völlig freien Lauf gelassen und hat dabei (und genau das dokumentiert er durch sein hämisches Verhalten - nach der Verurteilung - auch ganz klar) den entualvorsätzlichen Tatbestand ganz eindeutig eingeräumt!

Für solche Junx - Junx mit einem derart kranken und rücksichtslosem Psychogramm - tut es aber (leider) nur das äusserst mögliche Strafmass - und das ist halt nun mal ganz einfach - eine entsprechend hohe Freiheitsstrafe.

Dabei hat der Brumm natürlich recht. Bei einer solchen Straftat besteht (immer) die Möglichkeit den Antritt der (Haft)Strafe - durch etwaige juristische Manöver - heraus zu zögern. Da es sich im vorliegenden Fall aber um ein Urteil eines OLG (Oberlandesgerichtes) handelt - IST DIESES URTEIL NICHT MEHR ANFECHTBAR! (Das Urteil könnte - nur dann - wenn effektive und offensichtliche Verfahrensmängel vorlägen - ans Bundesverfassungsgericht weitergezogen werden). Dies ist hier aber ganz klar nicht der Fall. Und somit wird der Punk „einfahren“ - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche! Es fragt sich halt nur noch wann...

Und damit ist mein Glauben und mein Vertrauen an die deutsche Rechtssprechung sehr gross.

Persönlich ziehe ich den Hut vor den Richtern des OLG. Diese haben - in einem für Deutschland aufsehenerregenden Fall - A) eine wegweisende Rechtsauffassung konkretisiert und haben - B) damit auch noch ein sehr starkes Präjudiz geschaffen.

Dabei muss nun jedem Bürger in DE klar sein, dass es für die Richter am OLG - welche den expliziten & juristisch bereits festgelegten „Rasertatbestand“ nicht als Gesetz zur Hand hatten - ungleich schwerer war den „Punk“ - rein auf Basis der in DE geltenden Gesetze - zu verurteilen - als dies bei ihren helvetischen Kollegen der Fall war.

Das Ganze zeigt aber auch, dass die geltende Rechts- Auffassung und Sprechung - „hüben wie drüben“ - dahingehend ist, dass - beim Vorliegen eines entsprechenden eventualvorsätzlichen Tatbestandes - die äusserst mögliche Härte des Gesetzes zur Anwendung gelangen MUSS.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fall wurde ab dem Punkt interessant, als die Yellowpress (eben auch der Schweizer "Blick") dem Holzkopf eine Plattform zum öffentlichen Austoben geboten hat.

Der Typ unterscheidet sich nicht von anderen Hohlköpfen seiner Liga (egal welcher Nationalität, es ist geistiger Ausschuss).
 
Der Fall wurde ab dem Punkt interessant, als die Yellowpress (eben auch der Schweizer "Blick") dem Holzkopf eine Plattform zum öffentlichen Austoben geboten hat.

Der Typ unterscheidet sich nicht von anderen Hohlköpfen seiner Liga (egal welcher Nationalität, es ist geistiger Ausschuss).
Fasse doch den Kleinen nicht so hart an. Der kann doch auch nichts dafür. Es sind dann immer die Anderen schuld. :whistle::D
 
Es geht nicht darum, wer am Ende etwas beschließt, sondern darum, wer die Gesetze entwirft (hab‘ ich übrigens selbst schon (mit-) gemacht). Sicherlich ist dir klar, dass das nicht die Damen und Herren im Bundestag oder Bundesrat machen. Und sicherlich weißt du auch, dass und wie die Rechtsliteratur im Laufe der Jahre Einfluss genommen hat und wie das in vielen Fällen dann Eingang in die Gesetzgebung gefunden hat? All diejenigen sind es, die ich mit den „Experten“ meinte.

Mithin: Ruhig mal die Kirche im Dorf lassen. ;) Das ist längst nicht so ein politisches Thema, wie du es vermutest. Sondern politisch war und ist es eher bei prominenten Einzelfälle wie z. B., in jüngerer Zeit, den illegalen Autorennen. Ganz sicher spielte politisches Kalkül aber wenig bis gar keine Rolle bei der Bestimmung und historischen Fortentwicklung hunderter Delikte und deren Strafmaße in diversen Strafgesetzen.

Es ist m. E. auch übertrieben (Stichwort: Kirche im Dorf ...) zu behaupten, „... kein Schwein ...“ interessiere sich für die Opfer. Es stimmt allerdings, dass unser Strafrecht tendenziell eher auf Rehabilitation setzt als auf Strafe. Ob das gut ist oder nicht, lässt sich freilich diskutieren...

Meiner Meinung nach sind diese "Experten" meistens doch nur Lakaien der Politik die das in Form und Gesetz bringen was die Politik beschließt. Sicherlich gibt es auch komplizierte Gesetzesänderungen wie vielleicht die Bankenregulierung wo dann wirklich mal umfangreiches Expertenwissen gefragt ist.
 
Der Begriff des „Lakeien“ ist ja eher daneben, wenn man zu dem Thema ernstlich etwas sagen möchte. ;)

Wie Gesetze zustande kommen, wird hoffentlich bekannt sein. Richtig ist, dass die Gesetzesentwürfe häufig von sehr fähigen Menschen erstellt werden, bisweilen aber leider wohl auch mal von weniger fähigen. Ein aktuelles Beispiel wird ja gerade öffentlich diskutiert. :cautious:
Übrigens gab es mal eine Zeit, da hat die Regierung manche Gesetzeserstellungen durch Anwaltskanzleien machen lassen. :) :-) Gute Idee, allerdings wurde das dann wohl zu teuer. :whistle: :X

An unserem Strafrecht saßen jedenfalls definitiv einige fähige Köpfe. Das war und ist auch viel zu kompliziert, als dass man da Anfänger hätte ran lassen könnte. So oder so: Expertenwissen ist immer gefragt, weil die Entwicklung von Gesetzen viel schwerer ist, als der Laie es vermutet.
 
Meiner Meinung nach sind diese "Experten" meistens doch nur Lakaien der Politik die das in Form und Gesetz bringen was die Politik beschließt. Sicherlich gibt es auch komplizierte Gesetzesänderungen wie vielleicht die Bankenregulierung wo dann wirklich mal umfangreiches Expertenwissen gefragt ist.

Bankenregulierung:
Hört dann an den Staatsgrenzen auf. Ist nunmal so.
Ein Herr in den USA hat vor Wochen dafür Sorge getragen, dass eine wichtige Regulierung mit einer Unterschrift weggewischt wurde. Dazu kann die Abgeordnete Frau Weidel (AfD) nähere Informationen geben, da sie durch ihren früheren Arbeitgeber “Goldman Sachs“ (dagegen sind coba, dt bank usw. “Parkbanken“) Einblicke in dessen globale Kapitalmärkte hat.

So eine Oneman Show wie in Übersee wäre z.zt. in DE nicht denkbar, da hier Gesetzte zwar von dem Bundestag entworfen werden, der Zustimmung des Bundesrates unterworfen sind (da natürlich auch vom Kalkül der jeweiligen Landesregierungen abhängig sind = die Grünen könnten die Regierungsmehrheit im BT haben, bringen einen Gesetzesentwurf nicht durch, da zb. die Landesregierungen in Mehrheit zb. AfD dagegen sind)
Ein Entwurf wird von den Juristen geprüft, kollidiert ein neues Gesetz oder eine Erweiterung dessen mit anderen bestehenden Gesetzen, Interessenabägung des Staates (zb. Abhören, wie lange dürfen Daten aufbewahrt/gespeichert werden usw.)

Natürlich werden sich unter den jeweiligen Juristen auch solche befinden, die dem einen oder anderen Gesetzesentwurf emotional zugeneigt sind.
Ich zb. habe auch Kollegen, die blind Vorgaben abarbeiten ohne feedback an die GL (evt Verbesserungsvorschläge usw.), da wird auch eher um die fehlende Klorolle diskutiert, anstelle vor “Sitzungsbeginn“ selber zu gucken ....
 
So eine Oneman Show wie in Übersee wäre z.zt. in DE nicht denkbar,
Na ja, schauen wir mal auf das zentrale Thema der letzten Jahre, das unsere politische Landschaft massiv verändert hat, nicht wirklich zum Guten, würde ich sagen:
In einer Onewoman Show wurden das Asylrecht partiell sozusagen außer Kraft gesetzt, Behörden und Kommunen überfordert, die europäischen Partner vor den Kopf gestoßen.
Natürlich hatte die Kanzlerin dann die faktische Unterstützung ihrer Koalitionsfraktionen, aber Trump hat auch die Republikaner.
Zweites Beispiel: In einer ähnlichen Onewoman Show wurde der Atomausstieg beschlossen, auch dort gab es die eigene Fraktion, die gehorsam mitgemacht hat, nicht aus inhaltlicher Überzeugung. Die Zustimmung der damals unter fünf Prozent FDP erfolgte nicht im Wege der Abstimmung sondern des Diktats.
Wenn demnächst die Transferunion offiziell beschlossen werden sollte, dann in Deutschland auch durch eine Obewoman Show mit einer gehorsamen CDU und einer überzeugten SPD, aber wieder Onowoman, denn ohne Merkel würde es dafür keine Mehrheit in der Koa geben.

Gesetzgebung ist halt nicht alles und die Mehrheit der Legislative regelmäßig alles andere als unabhängig sondern loyal zur eigenen Exekutive.
 
Deshalb ja mein Einwand von Bundesregierung und Bundesrat. Es kann durchgewunken werden oder aber ein Rohrkrepierer werden (Thema neue Gesetzesentwürfe). Die Judikative (Richter) arbeitet ab bzw. prüft und bringt vorab in Einklang mit bestehenden Gesetzen (und das nach Möglichkeit sachlich und unemotional ohne persönliche Interessen) .
 
1 Jahr Gefängnis finde ich eh unverhältnismäßig,immerhin ist ja niemand zu Schaden gekommen. 5-10 Jahre Führerscheinentzug und eine Geldstrafe im 5stelligen Bereich,evtl verbunden mit einer Bewährungsstrafe hielte ich persönlich für ausreichend. In den letzten Tagen ist ein Porschefahrer in einer 80er Baustelle mit 200 geblitzt worden=3 Monate Fahrverbot und 1250€ Geldstrafe. Der Enkel einer Patientin von mir(17)wurde letztes Jahr in Köln auf dem Rennrad von hinten totgefahren,der Fahrer mit Migrationshintergrund hatte schon vorher eine rote Ampel überfahren und war durch äußerst rücksichtslose Fahrweise aufgefallen. Hier fände ich eine Haftstrafe angemessen,bin mir aber sicher,dass der Prozess im September auf eine Bewährungsstrafe hinausläuft.

Einerseits plädierst du für härtere Strafen, wenn jemand zu Schaden kommt, andererseits ist das Urteil wegen Rasens zu hoch? Also ich finde, wer bewusst das Leben andere in Gefahr bringt - und das tut man zweifellos, wenn man mit 200 km/h in einem Tunnel überholt, in dem niemand damit rechnet, dass einem jemand mit 200 Sachen entgegenkommt - dann sollte nicht die Tatsache, dass man Glück hatte und niemanden umgebracht hat entscheidend sein, sondern die Tatsache, dass man auch eine Familie auf dem Gewissen haben könnte.

Da ist man mit einem Jahr doch noch gut bedient. Ich finde, Strafen für solche Vergehen viel zu gering.
Und ich meine damit nicht Geschwindigkeitsübertretungen von 15 oder 20 km/h, sondern ausdrücklich Raserei, bei der man dem Glück überlässt, ob jemand zu Schaden kommt.

Werden da Einladungen mit Ort und Datum verschickt? Mit der Bitte, doch pünktlich zu erscheinen?

Auch wenn es witzig klingt, so funktioniert das. Zumindest wenn du nicht wegen Fluchtgefahr oder U-Haft schon sitzt, bekommst du ein Schreiben in dem dir mitgeteilt wird, wann und wo du die Haft anzutreten hast. Den Chauffeur-Service gibt's nur, wenn du dann nicht auftauchst :D
 
... Also ich finde, wer bewusst das Leben andere in Gefahr bringt - und das tut man zweifellos, wenn man mit 200 km/h in einem Tunnel überholt, in dem niemand damit rechnet, dass einem jemand mit 200 Sachen entgegenkommt - dann sollte nicht die Tatsache, dass man Glück hatte und niemanden umgebracht hat entscheidend sein, sondern die Tatsache, dass man auch eine Familie auf dem Gewissen haben könnte. ...
Sehr schön! :t Und tatsächlich "funktioniert" das Strafrecht genau so ja auch: Denn bereits das bloße Risiko eines Schadenseintritts muss, logischer Weise, bei vielen Delikten in Betracht gezogen und sanktioniert werden (sog. Gefährdungsdelikt; https://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungsdelikt).

Würde man das nicht so regeln, d.h. im Sinne eines Gefährdungsdelikts, dann wäre für viele Täter der Reiz groß, es einfach "darauf ankommen zu lassen" - weil ja eh keine Strafe droht, solange nichts passiert. Wenn aber bereits die bloße Gefährdung eine Straftat ist, dann schreckt das - hoffentlich - ab.
 
Machst Du ja doch ... ganz heimlich :D

Und wenn der Mann sitzt, gibt es ja nix mehr zu schreiben
ok, meist nur den ersten Satz, dann merkt man schon wo es hinführt.. Krieg ja jedesmal ne Mail wenns was neues gibt.... Ne Woche später neuer Versuch .... :rolleyes:
Aber wenn mal einer schreibt, dass er nun sitzt, dann les ich bis zu seiner Entlassung nicht mehr mit :D Denn das muss dann natürlich wieder gepostet werden...... :t
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich finde, wer bewusst das Leben andere in Gefahr bringt - und das tut man zweifellos, wenn man mit 200 km/h in einem Tunnel überholt, in dem niemand damit rechnet, dass einem jemand mit 200 Sachen entgegenkommt - dann sollte nicht die Tatsache, dass man Glück hatte und niemanden umgebracht hat entscheidend sein, sondern die Tatsache, dass man auch eine Familie auf dem Gewissen haben könnte.

Und ja - so muss das gehandhabt werden - und so wird es auch... Der einzige Handlungsspielraum welcher (noch) bleibt ist die Frage nach dem einfachen oder nach dem eventualen Vorsatz.

Zudem - Wie heisst es doch so schön vor Gericht bei der Urteilsverkundung:

„Angeklagter stehen Sie auf - Sie können noch lange genug sitzen“…
 
Ist das tatsächlich so, oder wird nur mehr darüber berichtet bzw. "brennt" sich das bei manchen Lesern eher so ein? Ich weiß es schlicht nicht, wenn es dazu belastbares Material gibt ...
Anscheinend lag ich mit meiner subjektiven Wahrnehmung doch nicht so daneben.;)
Zitat eines Berliner Staatsanwalts:“Dies gilt als besonders wirkungsvolles Mittel bei den meist jungen Rasern. Winkelmann hatte die so beschrieben: „Überwiegend Deutsche zwischen 20 und 30 mit – in dieser Reihenfolge – türkischen, arabischen und russischen Wurzeln.“
Stammt aus diesem Artikel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/...utorennen-hat-sich-verdreifacht/22862924.html
 
Anscheinend lag ich mit meiner subjektiven Wahrnehmung doch nicht so daneben.;)
Zitat eines Berliner Staatsanwalts:“Dies gilt als besonders wirkungsvolles Mittel bei den meist jungen Rasern. Winkelmann hatte die so beschrieben: „Überwiegend Deutsche zwischen 20 und 30 mit – in dieser Reihenfolge – türkischen, arabischen und russischen Wurzeln.“
Stammt aus diesem Artikel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/...utorennen-hat-sich-verdreifacht/22862924.html

Die Aussage beschränkt sich auf BERLIN und nicht auf jeden Landstrich Deutschlands.
 
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