Brummm
... nur zufällig hier
- Registriert
- 16 August 2004
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Die Gestaltung von Strafen und Strafmaßen ist in einem Rechtsstaat eine unfassbar komplizierte Angelegenheit. Darüber haben sich - sowohl hier als auch in der Schweiz - über viele Jahre hinweg zahlreiche Experten ihre Köpfe zerbrochen. Perfekt lösen lässt sich das dennoch nicht - weil nicht jede Strafe immer und überall im korrekten Verhältnis zu jeder anderen Strafe stehen kann. Alles in allem ist es in beiden Rechtsstaaten aber m. E. überwiegend gut gelungen.
Auch die Strafzumessung durch die Gerichte ist alles andere als trivial - man lese nur mal den hiesigen § 46 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html), der immerhin - aber nur - einen kleinen Eindruck vermittelt.
Spätestens damit dürfte deutlich werden, dass persönliche Empfindungen des allenfalls aus der Presse informierten Laien in Bezug auf Strafen und Strafzumessungen herzlich wenig hilfreich sind. Weder lässt sich so einfach verstehen, warum eine Strafe durch den Gesetzgeber genau so vorgesehen wurde, noch ist ohne Kenntnis des konkreten Falles die jeweilige Strafzumessung nachvollziehbar. Natürlich kann man trotzdem munter engagiert der Auffassung zuneigen, die Strafe sei in diesem oder jenem Fall zu hart, zu weich, zu lasch, zu unverhältnismäßig, zu brutal, ungerecht oder sonstwas ausgefallen. Nur fehlt dabei halt zumeist der Blick auf das Ganze.
Mit Blick auf das Ganze finde ich übrigens, dass hierzulande die Strafmaße überwiegend gut passen und gerecht sind. Allerdings fände ich es mit Blick auf einige Entwicklungen hierzulande gut, wenn unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte im gesetzlich vorgesehenen Rahmen tendenziell weniger bequem und nachsichtig wären - und insofern den Strafrahmen konsequenter ausnutzen würden. Damit wäre m. E. schon viel gewonnen.
Auch die Strafzumessung durch die Gerichte ist alles andere als trivial - man lese nur mal den hiesigen § 46 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html), der immerhin - aber nur - einen kleinen Eindruck vermittelt.
Spätestens damit dürfte deutlich werden, dass persönliche Empfindungen des allenfalls aus der Presse informierten Laien in Bezug auf Strafen und Strafzumessungen herzlich wenig hilfreich sind. Weder lässt sich so einfach verstehen, warum eine Strafe durch den Gesetzgeber genau so vorgesehen wurde, noch ist ohne Kenntnis des konkreten Falles die jeweilige Strafzumessung nachvollziehbar. Natürlich kann man trotzdem munter engagiert der Auffassung zuneigen, die Strafe sei in diesem oder jenem Fall zu hart, zu weich, zu lasch, zu unverhältnismäßig, zu brutal, ungerecht oder sonstwas ausgefallen. Nur fehlt dabei halt zumeist der Blick auf das Ganze.
Mit Blick auf das Ganze finde ich übrigens, dass hierzulande die Strafmaße überwiegend gut passen und gerecht sind. Allerdings fände ich es mit Blick auf einige Entwicklungen hierzulande gut, wenn unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte im gesetzlich vorgesehenen Rahmen tendenziell weniger bequem und nachsichtig wären - und insofern den Strafrahmen konsequenter ausnutzen würden. Damit wäre m. E. schon viel gewonnen.