Neue Betrugsmasche? Was tun?

Runner666

macht Rennlizenz
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25 März 2006
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BMW Z4 e89 sDrive35i
Hallo Freunde,

ich bin anscheinend diesmal einer etwas kuriosen Betrugsmasche auf den Leim gegangen.
Ich habe mir vor knapp 3 Jahren etwas über einen Online-Shop bestellt. Der Shop sah mir nicht sehr vertrauenswürdig aus aber da man über paypal zahlen konnte bin ich das Risiko eingegangen.
Kurze Zeit später bekam ich eine Rechnung sowie die Versanddetails per Mail.
Da in der Versandbestätigung AMAZON-Lager genannt wurde machte ich mir keine Sorgen mehr. Das Produkt kam einwandfrei bei mir an und somit hatte sich der Fall für mich erledigt.

An diesen Samstag nach knapp 3 Jahren bekam ich dann einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Kreditkartenbetruges.
Angeblich hätte ich im gleichen Zeitraum mit den Kreditkartendaten von jemand dritten genau dieses Produkt bei Amazon bestellt und an mich liefern lassen. Eine Geldbuße in Höhe von 600Eur+Gerichtskosten wurden ebenfalls festgelegt.
Ich persönlich habe ich dieses Produkt nicht bei Amazon bestellt und schon gar nicht mit der Kreditkarte jemand anderen.
Ich habe den Verdacht, dass der Shop bei dem ich damals bestellt habe (der Shop ist im Internet nicht mehr aufzufinden)
das Produkt über einen geknackten Amazon-Account bestellt und direkt an mich liefern lassen hat.
Glücklicherweise habe ich diese 3Jahre alten Mails des Bestell- und Liefervorgangs noch. Genauso wie die Zahlungsbestätigung per paypal.

Im Strafbefehl habe ich gelesen, dass ich als Rechtsmittel Einspruch einlegen kann. Da ich mir keiner Schuld bewusst bin und auch keinen Eintrag in meinem Strafregister möchte werde ich dies tun. Da ich zeitlich sehr stark auf der Arbeit eingespannt bin, werde ich es nicht schaffen einen Anwalt zu konsultieren.

Habt ihr schonmal von dieser Betrugsmasche gehört? Ich finde das alles ist schon ein hartes Stück. Normal hätte ich auch so alte EMails garnicht mehr aber ich habe mein Postkorb schon lang nicht mehr aufgeräumt. Man hat ja sonst garkeine Chance, vorallem da direkt ein Strafbefehl ausgestellt wird, ohne jemals angehört worden zu sein geschweige denn vorher informiert wurde.
 
War schon vor ein paar Jahren in diversen TV Berichten.

Person A kauft bei B Karten(200€).
Person A verkauft Telefon an Person C(200€) und gibt ihm die Bankdaten von B.
Person C bezahlt die 200€ an Person B
Person A bekommt die Karten von B (Postfach oä)
Person C bekommt nichts, und hat auch nichts in der Hand von Person A, weil nur an B überwiesen (rest Fake Accounts)

In deinem Fall lief es im Prinzip ähnlich nur mit mehr Aufwand.

Gruß
Sew
 
Doofe Frage:

Muss die Staatsanwaltschaft vorher nicht alle Beteiligten (Opfer, Zeugen, Täter usw.) innerhalb der Ermittlungen befragen? Also BEVOR der Strafbefehl erstellt wird

Stell mir grad vor, ich bin im Zeitraum der Zustellung im Urlaub und habe ohne mein Wissen einem Tatbestand zugestimmt (2 Wochenfrist) von dem ich nicht einmal wusste, dass es ihn gibt ....

Sehr kurios &:

Einfach beim Gericht (tel aus dem inet) anrufen, fragen was das soll .... dann ggfs schnellsten zum RA
 
Ein Strafbefehl ohne vorherige Anhörung ist selbst bei unserer Justiz eher ausgeschlossen.
 
Ein Strafbefehl ohne vorherige Anhörung ist selbst bei unserer Justiz eher ausgeschlossen.

Nein, das kann durchaus vorkommen. Daher hat man die Rechtsmittelmöglichkeit, sodass es zum regulären "Verfahren" wird.
 
Nein, das kann durchaus vorkommen. Daher hat man die Rechtsmittelmöglichkeit, sodass es zum regulären "Verfahren" wird.

:eek: :o

Öhm, wenn ich aber die Fristen zim Widerspruch nicht einhalten kann ... zb durch Abwesenheit bei Eingang des Schreibens , was dann?

In o.g. Fall mag die Vorgehensweise zwar tricky sein, nur muss ich einem Beschuldigten doch die Möglichkeit VORHER geben, sich zu äußern ...
Also vom Kläger sollte es doch zb Mahnungen geben usw.
 
@InXS
Bei unverschuldetem Fristversäumnis besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Müssten die §§ 44 ff. StPO regeln.

In aller Regel wird der Beschuldigte vorab auch angehört. Aber ab und an erfolgt dies nicht (meist durch Fernbleiben der polizeilichen Vernehmung), sodass dann halt nach Aktenlage fortgefahren wird.

Weitere Details überlasse ich dann allerdings lieber denjenigen, die sich mit der (strafprozessualen) Materie deutlich besser auskennen. Diese Spielwiese habe ich schon länger nicht mehr betreten.
 
@InXS
Bei unverschuldetem Fristversäumnis besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Müssten die §§ 44 ff. StPO regeln.

In aller Regel wird der Beschuldigte vorab auch angehört. Aber ab und an erfolgt dies nicht (meist durch Fernbleiben der polizeilichen Vernehmung), sodass dann halt nach Aktenlage fortgefahren wird.

Weitere Details überlasse ich dann allerdings lieber denjenigen, die sich mit der (strafprozessualen) Materie deutlich besser auskennen. Diese Spielwiese habe ich schon länger nicht mehr betreten.

das meinte ich ja, es muss einen geben der betrogen wurde, der würde ja Strafanzeige stellen und hätte natürlich auch Interesse daran, den Vermögensschaden (Ware/Geld) geltend zu machen …
so wie ich den TE verstanden habe, war da plötzlich ein Strafbefehl ohne vorherigen Kontakt, er konnte sich nur daran erinnern, dass er solche Ware gekauft hatte und suchte nach den elektronischen Kaufbelegen (Paypal usw.) .

also muss ein Beschuldigter im Voraus Bescheid wissen, welche Welle auf ihn zu kommt … wenn er dann nicht zur Polizei geht (Anhörung) und das schleifen lässt, ist es sein Problem.

Nur scheint der TE von diesen Vorgängen vorab nichts gewusst zu haben
 
Es kann doch sein, dass er postalisch geladen wurde, aber die Post nie erhielt. Wird schließlich auch nur mittels einfacher Briefsendung verschickt. Und solche Briefsendungen gehen regelmäßig verloren - ganz egal, wie (un-)wichtig diese sein könnten. (Hab ich selbst im Dez. erst erfahren. Hat im Nachhinein immerhin für einige Lacher gesorgt.)

Daher gilt: Nicht Genaues weiß man nicht.

Bleibt @Runner666 nur zu wünschen, dass es sich zu seinen Gunsten aufklären lässt. Aktenlage und das Ergebnis der Beweisaufnahme weichen schließlich auch nicht allzu selten von einander ab.
 
Hallo Freunde,



An diesen Samstag nach knapp 3 Jahren bekam ich dann einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Kreditkartenbetruges.
Angeblich hätte ich im gleichen Zeitraum mit den Kreditkartendaten von jemand dritten genau dieses Produkt bei Amazon bestellt und an mich liefern lassen. Eine Geldbuße in Höhe von 600Eur+Gerichtskosten wurden ebenfalls festgelegt.
Ich persönlich habe ich dieses Produkt nicht bei Amazon bestellt und schon gar nicht mit der Kreditkarte jemand anderen.
Ich habe den Verdacht, dass der Shop bei dem ich damals bestellt habe (der Shop ist im Internet nicht mehr aufzufinden)
das Produkt über einen geknackten Amazon-Account bestellt und direkt an mich liefern lassen hat.
Glücklicherweise habe ich diese 3Jahre alten Mails des Bestell- und Liefervorgangs noch. Genauso wie die Zahlungsbestätigung per paypal.

Im Strafbefehl habe ich gelesen, dass ich als Rechtsmittel Einspruch einlegen kann. Da ich mir keiner Schuld bewusst bin und auch keinen Eintrag in meinem Strafregister möchte werde ich dies tun. Da ich zeitlich sehr stark auf der Arbeit eingespannt bin, werde ich es nicht schaffen einen Anwalt zu konsultieren.
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Hi ...im Gericht anrufen ob es wirklich von dort kommt... und wenn ja förmlich (schriftlich) Einspruch einlegen oder gleich Anwalt beauftragen...Dinge gibts die glaubt man fast nicht....v.a. was hat der angebliche Strafantragssteller für einen Vorteil? Geldbusse geht doch an den Staat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich das richtig gelesen, 3 Jahre?

Bei meinem Unfall, der absichtlich herbeigeführt wurde, hat mir der ermittelnde Polizist so unter der Hand gesagt,
dass es durchaus bis zu 2 Jahre dauern könnte, bis der Vogel verurteilt wird, weil die Staatsanwaltschaft wohl total überlastet ist.
Aus diesem Grund würde man dem möglicherweise auch die Einstellung des Verfahrens mit Auflagen (Geldbuße?) anbieten.
Ich dachte, der Beamte macht einen Witz, aber wenn ich das hier lese....
 
um Mal ein Feedback zu geben. Das schreiben scheint echt zu sein. Und ich habe ja auch wirklich in diesem Zeitraum die entsprechende Ware bestellt. Jedoch nicht bei Amazon sondern bei einem anderen Onlineshop. Den Onlineshop gibt es nicht mehr und wir sind der Annahme, dass der Betreiber des Shops die Ware mit falschen Daten(Kreditkartendaten einer dritten Person) bei Amazon bestellt hat und direkt an mich liefern lassen hat. Für mich wird nun das schwierige sein, dies zu beweisen. Ich habe lediglich noch alle Mails und Rechnungen des Shops (dieser exisitiert nichtmehr) auf denen die Versandmethode "Amazon-Lager" steht.
 
Immerhin muss ja nicht der Beschuldigte seine Unschuld beweisen, sondern umgekehrt die Staatsanwaltschaft die Schuld. ;)

Richtig klasse ist es, dass du den alten Bestellvorgang noch parat hast. :t Das dürfte wesentlich helfen, weil er die Betrugsmasche des (unbekannten) Dritten nachvollziehbar dokumentiert.
 
Für mich wird nun das schwierige sein, dies zu beweisen. Ich habe lediglich noch alle Mails und Rechnungen des Shops (dieser exisitiert nichtmehr) auf denen die Versandmethode "Amazon-Lager" steht.

Die Betrugsmasche ist schon älter.

Du hast es ja schon beschrieben, wie das läuft. Ein Shop, der vorgibt, Ware verfügbar zu halten, nimmt Bestellungen entgegen und lässt sich vom Kunden bezahlen. Der Shopinhaber, oder ein Strohmann, bestellt über „Fake-“ oder „gehackte“ Amazonkonten bei Amazon oder einem Marketplace-Händler und veranlasst die Lieferung an den Kunden. Amazon oder der jeweilige Zahlungsdienst bucht das Geld von dem Konto ab, das bei dieser Bestellung genannt wurde.

Amazon bzw. der Marketplace-Händler sind bezahlt, der Kunde hat die Ware. Der Betrüger hat das Geld erhalten und kann zunächst ausschließen, dass der Kunde oder der liefernde Händler Stress machen, denn diese sind befriedigt. Den Ärger hat jetzt der Inhaber des Kontos, von dem das Geld abgebucht wurde und der, verständlicher Weise, Strafanzeige erstattet. Möglicherweise hat aber auch Amazon hier entsprechende Maßnahmen eingeleitet, nachdem sich der Kontoinhaber dort gemeldet hat.

Du hast aber nun einige Möglichkeiten um Deine Unschuld zu beweisen:

1. Mails, die belegen, bei wem Du bestellt hast, nämlich im Onlineshop.

2. Daten der PayPal-Zahlung, möglicherweise auch die Informationen, aus denen hervorgeht, dass PayPal das Geld von Deinem Konto abgebucht hat.

Damit lässt sich in jedem Fall arbeiten. Hilfreich wären noch:

- Screenshots bzw. Ausdrucke des Shops

- wenn nicht, schau mal, ob Du den Shop in der Wayback-Machine findest: www.archive.org

- eine Anfrage an das Unternehmen stellen, das die Webseite registriert hat. Wird zwar vermutlich nicht dazu führen, dass der Betrüger „geschnappt“ wird, aber es hilft Dir bei der Verteidigung.



Dein Anwalt kann Dir bei allem weiteren helfen. Hilfreich wäre es natürlich, wenn der Anwalt Kenntnisse von solchen Betrügereien hat, bzw. ein gewisses Verständnis für Onlinegeschäfte mitbringt.



Man kann sich ganz gut schützen, wenn man die Shops, bei denen man bestellt, vorher recherchiert, insbesondere, wenn man Zweifel hat. Webseiten beim Registrierer nachprüfen, ggf. bei www.handelsregister.de die Daten des Unternehmens prüfen.

Ganz wichtig und immer machen, egal wo man bestellt: Screenshots vom gesamten Angebot und der Checkout-Seite machen (da gibt es Browser-Plugins, z.B. Fireshot für Firefox, ein Klick), Rechtstexte ausdrucken bzw. Screenshots machen. Nicht nur bei Betrugsfällen, sondern auch bei ganz normalen Gewährleistungsfällen können solche Maßnahmen sehr hilfreich sein.

Viel Erfolg! :12thumbsu
 
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Du hast aber nun einige Möglichkeiten um Deine Unschuld zu beweisen:
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Dein Anwalt kann Dir bei allem weiteren helfen. Hilfreich wäre es natürlich, wenn der Anwalt Kenntnisse von solchen Betrügereien hat, bzw. ein gewisses Verständnis für Onlinegeschäfte mitbringt.
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Wie @Brummm bereits anmerkte, ist der Beweis der Unschuld gar nicht gefordert. Vielmehr müssen allein die Verdachtsmomente, die die Schuld begründen würden, erschüttert werden. Denn Zweifel an der Schuld genügen vollkommen. In dubio pro reo ("Im Zweifel für den Angeklagten.") dürfte jedem etwas sagen.

Da vermehrt auf einen Anwalt hingewiesen wurde:
Es sollte bedacht werden, dass @Runner666 evtl. auf diesen Kosten (teilsweise) sitzen bleiben könnte. Gerade spezialisierte Anwälte rechnen mehrheitlich aufgrund einer Honorarvereinbarung und nicht nach RVG ab. Zumindest auf dieser Differenz bleibt man selbst im Falle eines Freispruchs sitzen.
 
Also falls anwaltliche Hilfe benötigt wird, gerne per PN. Das wichtigste ist jetzt aber der Einspruch gegen den Strafbefehl. Dieser sollte jetzt schnell und per Fax mit Sendungsnachweis und Angabe des "Cs" Aktenzeichens eingelegt werden (steht beim Strafbefehl üblicherweise oben links oder rechts).
Was die Kosten angeht, ist von einem Freispruch im Verfahren auszugehen und daher mit einer Kosten- und Auslagenerstattung durch die Staatskasse. § 467 StPO.

Gruß
H.
 
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