Nein, mein Auto verfügt über keine der von Dir genannten Verschlimmbesserungen. Auch zu dem von Dir angesprochen Klientel gehöre ich gewiss nicht. Wobei selbst diese Maßnahmen, sofern sie vom TÜV ordnungsgemäß abgenommen sind - eigentlich keinen Grund zur Diskriminierung geben sollten. (Jeder hat n andern Geschmack, manche keinen guten

)
Mein Fahrzeug hat ein vom TÜV ordnungsgemäßg eingetragenes Gewindefahrwerk in Kombination mit breiteren Reifen und anderen Felgen. Allein die breiteren Reifen würde gemäß dem Text bereits ausreichend sein, dass man mein Fahrzeug abschleppen kann und mir 350 EUR in Rechnung stellen. Ob das im Zweifelsfall tatsächlich passiert, steht in den Sternen. Vermutlich würde man ein Auge zudrücken, da ich nicht durch negatives Verhalten auffallen würde.
Ich will auch gar nicht über die konkrete Umsetzung der Vorordnung speklulieren. Mich stört allein, dass die Stadt Singen eine Verordnung mit diesem Wortlaut erlassen hat. Hätte man sich besser ausgedrückt, würde sich hier keiner beschweren. Der Fehler liegt hier eindeutig bei der Stadt Singen. Der Wortlaut ist sehr eindeutig, daher kann man dem Fehler nicht dem Lesen zuschreiben.