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gemacht, die haben aber gleich mal 50 AW aufgerufen für die Fehlersuche
. Bekannt ist, dass beim Vorbesitzer im Nov. 2018 schonmal was am Kabelbaum repariert/instandgesetzt wurde (waren auch 1300 Euro bei BMW). Ich hatte mich beim Kauf schon gefreut als ich den Beleg sah, da ich annahm die haben den Kabelbaum getauscht und wir sind von der Thematik wie im Verlauf des Threads zu lesen, raus. Falsch gedacht. Der Zetti steht nun da und ich weiss ehrlich gesagt grad nicht wie es weitergehen soll. Mein erster Impuls war den Z4 zu dem BMW-Händler zu bringen die schon mal an dem Kabelbaum rumgemacht haben, da die vielleicht nicht so lang suchen müssen wie mein lokaler BMW-Händler (AHG) und die rechnung dann nicht ganz so hoch ausfällt, sind halt knapp 60km Anfahrt dorthin. Leider bin ich ja hier in Pforzheim im Niemandsland was evtl. Unterstützung durch die Forengrößen möglich machen würde. 
...und 60km sind auch gut zu machen :)Reparaturmängel: Wie lange haftet die Autowerkstatt?
Also zu der Werkstatt, die das nicht dauerhaft hingekriegt hat ...
. Das weitere dann per PN oder ?Eine mögliche Fehlermeldung hat nach meiner Erfahrung in den allermeisten Fällen NICHTS mit dem tatsächlichen Fehler zu tun. Daher tut sich auch derJemand mit INPA oder ISTA (ISTA ist besser) in Deiner Nähe tut es auch. Mal eine Anfrage im Forum starten. Da gibt's garantiert jemanden im Umkreis von 100 Km.
Sobald der Fehler bekannt ist, kann man Rückschlüsse auf das Problem ziehen.
oft schwer bei der Fehlersuche.Aber nicht das Zebra sondern black beauty, oder?Servicemobil ist unterwegs...
Eine mögliche Fehlermeldung hat nach meiner Erfahrung in den allermeisten Fällen NICHTS mit dem tatsächlichen Fehler zu tun. Daher tut sich auch deroft schwer bei der Fehlersuche.
Dann ab zur Werkstatt zurück!mich hat es jetzt auch erwischt - BJ 03/2010 erst neuer Kabelbaum und nun nach 4 Mal Dach aufmachen kam gestern die ganze Hydraulik Soße auf den Beifahrersitz
War es wenigstens die Seite mit dem neuen Kabelbaum? Dann hast du gute Chancen.mich hat es jetzt auch erwischt - BJ 03/2010 erst neuer Kabelbaum und nun nach 4 Mal Dach aufmachen kam gestern die ganze Hydraulik Soße auf den Beifahrersitz
In diesem speziellen Fall gab es zwischen der Reparatur und dem aktuellen Ereignis einen Eigentümerwechsel. Ob dann der neue Eigentümer Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des früheren Eigentümers direkt durchgreifend geltend machen kann? Und ob der Ex-Eigentümer Gewährleistungsansprüche noch geltend machen kann obwohl er das Objekt des Vertragsverhältnisses gar nicht mehr im Eigentum hat?Wenn man diese Doku einem KFZ-Sachverständigen vorlegt, bekommt man dann sein Geld von BMW zurück ?
Vielleicht bietet mir BMW irgendwann mal so einen Job an?Für so etwas sollte es Unterstützung vom Werk geben, ruft eine BMW-Werkstatt dort an und hat ein Dachproblem, dann
sollte per Troubleshooter da genau angewiesen werden was zu tun und zu lassen ist.

Dach-Totalschäden rebellieren. 



sehe ich hier in München aufrollen. Bei genügend Totalschäden müsste sich der Konzern vielleicht doch irgendwann bewegen - und ich bekomme einen neuen Job. 