Auslieferungsbilder - Erste Erfahrungen !

Fehlt eine vereinbarte Eigenschaft dennoch, so ist dies schlichtweg ein Sachmangel, der entsprechende Rechte (so u.a. auch Schadenersatz oder Minderung) begründet.
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Vertragsrecht ist kompliziert. (oder auch nicht, denn es gilt das BGB :b) Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Käufers dienen und unterliegen einer besonderen gesetzlichen Kontrolle.

Zuerst muss der Käufer beweisen, dass Ihm diese Eigenschaft in der Form wie er es erwartet zugesagt wurde. Dagegen spricht die Leistungsbeschreibung, die das nicht hergibt.

Man hat natürlich einen Schadensersatzanspruch wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden sind und daraus einen Anspruch auf Nachbesserung. Um allerdings überhaupt Schadensersatz zu erhalten, muss man auch den finanziell entstandenen Schaden nachweisen. Dieser kann in diesem Fall erst entstehen, wenn er das Auto übernommen hat. Da Ihm aber vor Übernahme bekannt ist, dass diese Eigenschaft nicht vorhanden ist, muss er die Übernahme des Fahrzeuges verweigern, denn er ist zur Schadensminimierung verpflichtet und kann nicht ein Produkt übernehmen um wissentlich einen Schaden zu erleiden oder durch die fehlende Eigenschaft zu provozieren.

Also die Entschädigung in Form einer Kaffeetasse war vielleicht gar nicht so abwegig :D
 
Vertragsrecht ist kompliziert. (oder auch nicht, denn es gilt das BGB :b) Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Käufers dienen und unterliegen einer besonderen gesetzlichen Kontrolle.

Zuerst muss der Käufer beweisen, dass Ihm diese Eigenschaft in der Form wie er es erwartet zugesagt wurde. Dagegen spricht die Leistungsbeschreibung, die das nicht hergibt.

Man hat natürlich einen Schadensersatzanspruch wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden sind und daraus einen Anspruch auf Nachbesserung. Um allerdings überhaupt Schadensersatz zu erhalten, muss man auch den finanziell entstandenen Schaden nachweisen. Dieser kann in diesem Fall erst entstehen, wenn er das Auto übernommen hat. Da Ihm aber vor Übernahme bekannt ist, dass diese Eigenschaft nicht vorhanden ist, muss er die Übernahme des Fahrzeuges verweigern, denn er ist zur Schadensminimierung verpflichtet und kann nicht ein Produkt übernehmen um wissentlich einen Schaden zu erleiden oder durch die fehlende Eigenschaft zu provozieren.

Also die Entschädigung in Form einer Kaffeetasse war vielleicht gar nicht so abwegig :D


Danke für diesen interessanten Ausflug ins Vertragsrecht, aber wie ich schon erwähnte habe ich nicht vor den rechtlichen Weg zu beschreiten.

Ich gehe vielmehr auf die Kundenorientierung und dem Serviceversprechen von BMW. Es wird ja selbst von den Verkäufern nicht bestritten, dass ich mich vor Unterschrift nochmals explizit nach diesem Feature und Funktionalität erkundigt hatte und man mir hier falsche Auskünfte erteilte.

Dieser Fakt wird doch auch gar nicht angezweifelt. Es geht um eine Kompensation für ein mir wichtiges Feature, welches ich jetzt nicht erhalten werde.

6 Wochen zuvor haben die Vertreter von BMW mich aber beruhigt, dass ich eine Tourenplanung mit dem BMW System machen kann.

BMW wird sich schon daran messen lassen müssen, dass man sich als Käufer auf die Aussagen von BMW verlassen können sollte. Das hat eher etwas mit der Kultur und dem Image zu tun, in dies viel investiert wird und dies sollte nicht durch solch ein Geschäftsgebaren bröckeln, nur weil man sich dann plötzlich hinter Paragraphen versteckt.

Das würde mich schon von BMW enttäuschen. Verträge abschließen basiert zwar auf Paragraphen, aber viel wichtiger ist doch das Vertrauen der Kunden.

Ich bin mir sicher, dass es vielleicht nicht wirklich Winterkompletträder als Kompensation werden, aber eine Kaffeetasse wird es mit Sicherheit nicht werden.

Btw hatte ich noch nie erwähnt, dass ich eine Kaffeetasse von BMW bereits habe 😉
 
@AirKlaus
Deine Ausführungen treffen natürlich zu. :t Bei der Leistungsbeschreibung ist davon auszugehen, dass die Zusage, wie von @SalsaZ4 wiedergegeben, auch geäußert wurde. Denn andere Anhaltspunkte haben wir schlichtweg nicht. Und eine erschöpfende Erörterung dessen, würde wohl auch den Rahmen ein wenig sprengen.

Bei der Abnahme müsste man genau prüfen, in welcher Alternative der Schaden tatsächlich günstiger ausfiele. Ersatzmobilität kostet schließlich auch nicht wenig. Von einer Neulieferung (zu der ebenfalls grds. der Anspruch bei einem Sachmangel bestehen könnte) ebenfalls nicht. Und ein Schaden ist mitnichten allein eine finanzielle Einbüße. Der Schadensbegriff definiert sich umfassender und ist vorrangig sogar auf Ersatz in natural gerichtet. Geldzahlungen sind vielmehr die (zumindest rechtlich gesehene) Ausnahme.

Ungeachtet dessen ist es erfreulich, dass @SalsaZ4 zunächst den vollkommen zutreffenden Weg einschlägt und eine Einigung mit dem Händler anstrebt. So haben beide Seiten etwas davon und das Justizsystem wird nicht noch weiter belastet. :t
 
Thema "erste" Erfahrungen...

Gestern Abend hab' ich auf der Autobahn bei Dunkelheit und relativ schlechter Sicht ein Fahrzeug überholt, dessen Rückleuchten-Signatur richtig cool war. %: Weil mehr als die Rückleuchten nicht erkennbar war, hab' ich mich während des (gemächlichen) Überholvorgangs gefragt, was das wohl für ein klasse Fahrzeug sei. :O_oo:

Und siehe da: Es war ein G29! :t

Und auch von vorne (im Rückspiegel) ist die Lichtsignatur bei Dunkelheit richtig klasse. %:
 
Ich habe gestern die ersten Bilder von meinem neuen Baby vom Verkäufer geschickt bekommen.
Abholen darf ich ihn dann am 02.03. :thumbsup:

Die Chrom Modellbezeichnungen kommen der Optik halber noch ab— Ich finde ihn wunderschön 🙃
 

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Bestellt habe ich das Fzg schon im August.
Benötige ihn allerdings erst ab 01.03.
Deshalb war auch keine Abholung in der BMW Welt möglich. - Habe aber Gutscheine bekommen, so dass ich das entspannt im Sommer nachholen kann ;)
 
Moin Moin
Dann meldest du ein fast 6Mon.altes Auto als Neuwagen an.
Dann hast du ja die vielen Neuerungen fürs Jahr 2020 nicht verbaut bekommen.;)

Gruß
Karsten
 
Bestellung heißt ja nicht das das Fahrzeug sofort gebaut wird, der Händler entscheidet darüber, dass das Fahrzeug termingerecht beim Kunden landet. In meinem Fall im Juni 2019 bestellt, Produktion des Fahrzeugs in der 9. Kalenderwoche 2020 und Auslieferung im März 2020
 
Bestellung heißt ja nicht das das Fahrzeug sofort gebaut wird, der Händler entscheidet darüber, dass das Fahrzeug termingerecht beim Kunden landet. In meinem Fall im Juni 2019 bestellt, Produktion des Fahrzeugs in der 9. Kalenderwoche 2020 und Auslieferung im März 2020
so früh bestellt und die Preiserhöhung für 2020 doch noch mitgenommen?
 
Es ist unfassbar was manche Leute sich Gedanken über andere machen :O_oo:😅 Wie nennt sich der Thread hier gleich nochmals? -> Auslieferungsbilder oder„Ich starte jetzt mal eine wilde sinnlose Diskussion“ ?

Rein theoretisch meldet mein Händler das fast 6 Monate alte Auto an das stimmt - wie schlimm...da hätte ich ja fast nicht dran gedacht.
Schande über mich 🙃

Ich für mich habe meiner Meinung nach alles richtig gemacht - das Auto hätte auch vom Händler als Vorführer gegen einen gewissen Rabatt angemeldet werden können - was aber nicht der Fall war - Preisnachlass gab es trotzdem dafür - Aber ich werde mir das in Zukunft 2 mal überlegen, ob ich ein 6 Monate altes Auto als Neuwagen anmelden lassen - da gibts für mich wohl noch einiges zu lernen - Man lernt nie aus 😎🥴
 
Da es ja außer der Preiserhöhung keine Neuerungen gab, ist es unerheblich, ob der Wagen ein halbes Jahr gestanden hat oder nicht. Beim Wiederverkauf zählt eher die Erstzulassung. Ist ja bei einem Wagen beim Händler aus der Ausstellung auch nicht groß anders. Ich würde aber mal den Softwarestand prüfen und mir ggfs. die 11/2019-Version aufspielen lassen. Bis zum Sommer waren die leider noch nicht sehr stabil. Mein Stand ist 09/2019, da fehlt jetzt Spotify (mangels Premium-Account ist mir das egal), Apple-Car-Play (habe ein S10, also auch egal) und der Wagen vergisst ab und an mein Mobiltelefon. Ich werde das auch mal beim Reifenwechsel reklamieren. Die 11/2019er-Version scheint deutlich verbessert.

Gruß
MM
 
Thema "erste" Erfahrungen...

Gestern Abend hab' ich auf der Autobahn bei Dunkelheit und relativ schlechter Sicht ein Fahrzeug überholt, dessen Rückleuchten-Signatur richtig cool war. %: Weil mehr als die Rückleuchten nicht erkennbar war, hab' ich mich während des (gemächlichen) Überholvorgangs gefragt, was das wohl für ein klasse Fahrzeug sei. :O_oo:

Und siehe da: Es war ein G29! :t

Und auch von vorne (im Rückspiegel) ist die Lichtsignatur bei Dunkelheit richtig klasse. %:
Habe ich neulich, als ich abends einen G29 vor mir hatte, auch gedacht. Schade, dass ich das nicht selbst so oft sehe 😉
 
Ich habe gestern die ersten Bilder von meinem neuen Baby vom Verkäufer geschickt bekommen.
Abholen darf ich ihn dann am 02.03. :thumbsup:

Die Chrom Modellbezeichnungen kommen der Optik halber noch ab— Ich finde ihn wunderschön 🙃
Glückwunsch! Die letzten Tage gehen auch noch rum!
Und du bist der Erste, der sich gleich zwei bestellt hat :D
 
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