Die Saison beginnt... und Ausfahrten sind verboten!?

DarkLoG

macht Rennlizenz
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16 Januar 2017
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Hallo,
erstmal ist mir natürlich klar, dass viele aktuell andere Sorgen plagen als keine Ausfahrt mit ihrem geliebten Kfz machen zu können.

Dennoch stelle ich mir gerade die Frage - wie vermutlich noch ein paar Leute mit Saisonkennzeichen - ob man ab dem 01.04 überhaupt eine kleine Runde drehen darf. Meiner Recherche nach ist dieser Fall nicht ganz eindeutig geregelt - einerseits gilt nur eine Ausgangsbeschränkung und keine Sperre - aber dennoch gibt es bereits mehrmals die Frage im Internet nach Ausfahrten mit dem Motorrad und hier hat die Polizei Bayern mit "Nein ist nicht erlaubt" geantwortet.

Klar ist das nicht lebensnotwendig aber genauso gut ist es wohl auch nicht weiter schädlich alleine eine Runde über die Landstraßen zu drehen. Wie seht ihr das?

EDIT2: Für Bayern scheint es tatsächlich nicht (mehr) erlaubt zu sein.

Spritztouren allein mit dem Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad etc.)?
  • Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem PKW oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück! Die Lage ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen!

Quelle: Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meiner Sicht ist das erlaubt, man schadet damit ja Niemanden. Mir ist auch schon einige mal die Polizei entgegen gekommen ohne Reaktion.
Ich halte mich aber nur in meinem Kreis auf und mache aktuell keine längeren Fahrten.
 
War die letzten Tage jeden Spätnachmittag mit Sohnemann (8J) auf dem Beifahrersitz in der Gegend mit unserem E93 unterwegs. Sonne tanken, Spaß haben. Abstandsregeln eingehalten. Nur notwendige Fahrten machen - eingehalten, denn zu Haus den ganzen Tag bekomme ich ne Klatsche. Moppedfahrer kamen mir reichlich entgegen. Allerdings ländliche Gegend, kaum Rennleitung.
Gruß Olli
 
Hier südlich von München habe ich schon seit Tagen keine Polizei mehr gesehen. Keine Ahnung wo die sich verstecken. Was klar sein dürfte: Wirst du in Bayern kontrolliert, muss die Ausrede um so besser sein, wie weiter du von zu Hause oder deiner Arbeitsstelle weg bist :sneaky:
Momentan beschränke ich meine Frischluftfahrten auf den Weg zur Arbeit und zurück. Morgen solls ja auch wieder wärmer werden.
 
Das Folgende gilt im Saarland, weitgehend Deckungsgleich mit den anderen Bundesländern.
Da wird sich ein Grund finden, weshalb ihr gerade unterwegs seid.


Das darf man während der Ausgangsbeschränkung
26.03.2020 | 08:02 Uhr

Im Saarland herrschen im Kampf gegen das Coronavirus weitreichende Einschränkungen im öffentlichen Leben, die so genannten Ausgangsbeschränkungen. Was noch erlaubt ist und was nicht, haben wir hier zusammengestellt.
Das Saarland hat per Allgemeinverfügung vom 21.3.2020 einige Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Die Verfügung steht auf saarland.de als PDF zum Download bereit. Zum 26.3. glich die Landesregierung die Beschränkungen zum Sport an die bundesweiten Regelungen an. Seitdem dürfen sich auch im Saarland maximal zwei Personen zum Sport treffen.
Grundsätzlich dürfen Saarländer das Haus nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen. Hier die Regelungen in der Übersicht:

WEITERHIN ERLAUBT:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeit
  • Inanspruchnahme von Notbetreuung
  • Ablegen von Prüfungen
  • Arztbesuche und Behandlungen
  • Blutspenden
  • Besuche bei "Angehörigen helfender Berufe", z.B. Psycho- und Physiotherapeuten
  • Briefversand
  • Sport, wenn man Abstand hält, nicht mehr als zwei Personen
  • Spaziergänge, wenn man Abstand hält
  • Versorgungsgänge, etwa Lebensmittel, Tierbedarf
  • Bankgeschäfte am Geldautomat oder in der Filiale
  • Einkäufe im Heimwerker- und Gartenmarkt
  • Besuche bei Lebenspartnern, Alten, Kranken und Menschen mit Einschränkungen
  • Wahrnehmung des Sorgerechts
  • Besuche und Betreuung von Kindern, die beim anderen Lebenspartner leben
  • Begleitung von Minderjährigen und Unterstützungsbedürftigen
  • Begleitung von Sterbenden
  • Beerdigungen im engen Familienkreis
  • Spaziergänge mit dem Hund
  • Versorgung von Tieren (Pferde, Schafe, Hühner etc.)
  • Termine bei Behörden, Gerichten, Anwälten, Notaren
  • Sitzungen im Ehrenamt für Organe in Anstalten, Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts

Besonders für Kinder ist das Zuhause bleiben eine Anstrengung. Auch wenn sie wegen des Schulausfalls nun die meiste Zeit daheim verbringen, ist das Spielen mit Nachbarskindern leider nicht möglich. Kontakte zu Menschen außerhalb des Hausstands sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dies gilt für alle Altersstufen, und damit auch für Kinder.

WEITER GEÖFFNET HABEN:

  • Hörgeräteakustiker und Optiker
  • Lebensmittelhandel
  • Getränkemärkte
  • Wochenmärkte
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken
  • Werkstätten
  • Waschsalons und Reinigungen
  • Kioske
  • Geschäfte für Tierbedarf
  • Bau- und Gartenmärkte, unter strengen Auflagen
  • Raststätten und Restaurants an Autohöfen (Um den Fernverkehr aufrecht zu erhalten, sollen diese öffnen dürfen)
  • Kirchen, Moscheen, Synagogen, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden

Diese Verfügung gilt zunächst bis zum 3. April 2020. Verstöße können geahndet werden, kontrollieren sollen Polizei und Ordnungsbehörden.
Die Regelungen unterscheiden sich leicht von denen anderer Bundesländer, die erst nach einer gemeinsamen Entscheidung mit der Bundesregierung eigene Allgemeinverfügungen erlassen haben. Das Saarland blieb danach bei seiner Verfügung.
Über dieses Thema berichtete auch der aktuelle bericht 21.03.2020.
 
Hallo,
erstmal ist mir natürlich klar, dass viele aktuell andere Sorgen plagen als keine Ausfahrt mit ihrem geliebten Kfz machen zu können.

Dennoch stelle ich mir gerade die Frage - wie vermutlich noch ein paar Leute mit Saisonkennzeichen - ob man ab dem 01.04 überhaupt eine kleine Runde drehen darf. Meiner Recherche nach ist dieser Fall nicht ganz eindeutig geregelt - einerseits gilt nur eine Ausgangsbeschränkung und keine Sperre - aber dennoch gibt es bereits mehrmals die Frage im Internet nach Ausfahrten mit dem Motorrad und hier hat die Polizei Bayern mit "Nein ist nicht erlaubt" geantwortet.

Klar ist das nicht lebensnotwendig aber genauso gut ist es wohl auch nicht weiter schädlich alleine eine Runde über die Landstraßen zu drehen. Wie seht ihr das?
Wenn dich jemand anhält hast du doch nem Freund über die Nachbarschaftshilfe Einkäufe gebracht
 
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