Neuer Bußgeldkatalog

Nein. Ich hatte es genau richtig beschrieben. Wenn genügend Platz vorhanden ist, dass ein Radfahrer überholt werden kann, haben die Radfahrer hintereinander zu fahren um ein Überholen zu ermöglichen. Wenn der Platz nicht gegeben ist, ein Überholmanöver also eh nicht möglich ist, dann dürfen die Radfahrer nebeneinander fahren, da es an der Situation nichts ändert.

Ah, jetzt habe ich dich verstanden, glaube ich, habe es eigentlich auch so gemeint.
Ich bin nur vorrangig vom Recht auf Nebeneinander ausgegangen, welches bei ausreichender Breite ja auch erlaubt ist (wenn daraus resultierend es nicht unmöglich wird, unter Wahrung des Abstandes zu überholen).
Deshalb habe ich dich wohl missverstanden.

Das heißt aber, dass Radfahrer auch dann wie von mir beschrieben nebeneinander fahren dürfen, nicht (nur - meine Ergänzung), wenn eh kein Überholen möglich ist, wie du schreibst?
Dies ist ein Unterschied / besser Ergänzung zu deiner Feststellung, die ich jetzt hoffentlich richtig verstanden habe.
Siehst du das auch so, oder verstehe ich immer noch etwas miss?
🙋🏻‍♂️
 
Glaube mir mit 40000 Radkilometer in 6 Jahren weiß ich wovon ich rede.


Es gibt Millionen Autofahrer, die 40 jahre und länger fahren - z.T. auch noch völlig unfallfrei.
Die wissen genau, wovon sie reden, machen aber trotzdem alles falsch.

Wir fahren, wann immer machbar und aus reinem Eigenschutz, mit unseren Rädern auf einer Straße hintereinander, lassen dabei so viel Platz, dass ein Autofahrer zwischen uns problemlos einscheren kann
Es könnte doch so einfach sein!
 
Es gibt Millionen Autofahrer, die 40 jahre und länger fahren - z.T. auch noch völlig unfallfrei.
Die wissen genau, wovon sie reden, machen aber trotzdem alles falsch.

Wir fahren, wann immer machbar und aus reinem Eigenschutz, mit unseren Rädern auf einer Straße hintereinander, lassen dabei so viel Platz, dass ein Autofahrer zwischen uns problemlos einscheren kann
Es könnte doch so einfach sein!
Wie viel Meter sollen das den sein auf einer Landstraße wo 100 Kmh erlaubt sind , selbst wenn die Lücke 30 Meter groß ist müsste das Auto extrem abbremsen um da bei den langsameren Rädern gefahrlos einscheren zu können.
das wären ja bei 10 Fahrern fast ein halber Kilometer
 
Zuletzt bearbeitet:
... auch so ein Unding, ein Autofahrer rechnet nicht unbedingt damit!

Wichtig, sowohl bei Fußgängern, Fahrradfahrern und KFZ-Fahrern, ist natürlich das man auf Verkehrszeichen achtet.
Zugegeben, davon gibt es viel zu viele.

Dieses hier weist den kfz-Fahrer z.B. unmissverständlich darauf hin das in einer Einbahnstraße Radfahrer entgegen kommen können:

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insbesondere ist am Ende der Einbahnstraße beim Linksabbiegen darauf zu achten, den Radfahrern noch genügend Platz zum Einfahren zu lassen. Das ist sehr einfach an dem relativ kurzen weißen Schutzstreifen auf der linken Fahrbahnseite zu erkennen.
 
....müsste das Auto extrem abbremsen um da bei den langsameren Rädern gefahrlos einscheren zu können.
Sollte ein Autofahrer nicht sowieso abbremsen, wenn er Radfahrer überholt und die Situation nicht zu 100% einsehbar ist? Nur dann muss man evtl. auch einscheren. Sicher muss man je nach Situation überlegen, ob es besser ist dass die Radfahrer in der Gruppe fahren, oder ob sie eine Lücke lassen. Wie auch immer, so mitdenkende Radfahrer sind mir lieber als die, die nicht einschätzbar und unsicher sind.
 
Und ne eigene Fahrbahn für E-Scooter? Die haben immerhin Versicherung und Kennzeichen!

Und Skateboards! Und Longboards...
 
Wir haben uns mal in UHG umgeschaut, dort sind massenweise die folgenden Schilderkombinationen an den Gehwegen aufgestellt.

Anhang anzeigen 436759
Wie keuljr sinngemäß Freitag schon dazu geschrieben hat - Vorrang haben hier die Fußgänger, Radfahrer DÜRFEN den Gehweg benutzen, dabei aber nicht sich Vorrechte einfordern. Es ist kein ausgewiesener Rad-, sondern ein Fußgängerweg, den Radfahrer auch benutzen dürfen.

Und schon wieder sind wir beim Thema Rücksichtnahme.
 
Und schon wieder sind wir beim Thema Rücksichtnahme.
Die gibt's nicht.

Und nicht zu vergessen: Es gilt für Radfahrende die Schrittgeschwindigkeit.

Das steht aber leider nirgends in der Öffentlichkeit.
Schon die radfahrenden Kinder auf diesen Gehwegen haben offensichtlich gelernt, dass das Recht des Stärkeren/Lauteren gilt. Die Großen donnern mit ihren Mountainbikes über diese Geh-Wege. :eek: :o
 
Die gibt's nicht.



Das steht aber leider nirgends in der Öffentlichkeit.
Schon die radfahrenden Kinder auf diesen Gehwegen haben offensichtlich gelernt, dass das Recht des Stärkeren/Lauteren gilt. Die Großen donnern mit ihren Mountainbikes über diese Geh-Wege. :eek: :o
Doch Siehe hier: Geschwindigkeit mit Fahrrad überschritten - Bußgeldkatalog 2020

Auf Gehwegen dürfen Radfahrer maximal eine Geschwindigkeit von 7 bis 15 km/h erreichen. Das Fahren in Schrittgeschwindigkeit verhindert, dass gegebenenfalls Fußgänger zu Schaden kommen. Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, dem droht ein Bußgeldbescheid inklusive Punkte in Flensburg.

Durch das Zusatzschild wird den Radfahrern das befahren von Gehwegen an dieser Stelle erlaubt, aber rechtlich ist und bleibt es einen Gehweg und damit haben Fußgänger vorrang !
 
Das steht aber leider nirgends in der Öffentlichkeit.
Schon die radfahrenden Kinder auf diesen Gehwegen haben offensichtlich gelernt, dass das Recht des Stärkeren/Lauteren gilt. Die Großen donnern mit ihren Mountainbikes über diese Geh-Wege. :eek: :o

Ich kenne diese leidige Thematik ebenfalls zur Genüge. Irgendwann habe ich aufgehört mitzuzählen, wie oft ich allein angepöbelt wurde, dass ich als Fußgänger nicht sofort beiseite springe.

Solange nichts passiert, mag es alles noch erträglich sein. Das Gejammer kommt dann halt, wenn doch mal der letzte Millimeter fehlte...
 
Durch das Zusatzschild wird den Radfahrern das befahren von Gehwegen an dieser Stelle erlaubt, aber rechtlich ist und bleibt es einen Gehweg und damit haben Fußgänger vorrang !

Ist es nur erlaubt oder müssen die den Gehweg benutzen?
Da das Schild in meinen Augen nur eine Erlaubnis darstellt (Kinder z.B.) dürfen die Radler wohl auch auf der Straße fahren?
 
So ist es und das Saarland war als erster dabei. :) :-)
Es soll wohl der gesamte neue Bußgeldkatalog gekippt werden und nicht nur die verschärften Fahrverbote.

 
Ich habe eben gerade im Radio gehört, dass ab heute zumindestens beim Fahrverbot wieder die alte Regelung gelten würde.
Ist das nun eine rechtskräftige Entscheidung?
 
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