Eintragung 3.0si Bremse auf 2.5i VFL

Ist wie beim Lotto spielen: Bei Einem hat’s geklappt, dann klappt’s doch bei Jedem :roflmao:
Es ist meist einfach nur der fall dass 70% der TÜV-Ingenieure nicht wissen, welchen Ermessenspielraum sie tatsächlich haben, und von den restlichen 30% wiederum 70% das einfach nicht machen wollen, weil sie Angst haben auf den Deckel zu bekommen.

Da ich das theater schon Mehrfach hinter mir habe, mehrere Prüfer durch hatte, "meinen" Prüfer gefunden habe, der mir ein v8 in ein e30 CABRIO eingetragen hat, wo die VA bremse vom M3 e36 ist, mit Sätteln vom e32 750i, einen angefertigtem Bremsadapter, an dem HBZ von einem e34 540i, an der HA die Scheiben von einem e85 2,5si, Sätteln vom e32 750i und wieder ein adapter, alles an dem ABS Steuergerät vom e30, welches funktioniert und eingetragen ist. Die Aussage des Ingenieur auf meine bedenken mit unschönen Diskussionen mit Polizei oder anderen TÜV stellen, war seine Antwort: "Ich bin der Gutachter, wenn ich das als Ingenieur für ausreichend ansehe, dann wird das so eingetragen und hat Gültigkeit.".

Wir hatten einen angenehmen Wissensaustausch, und für den Fall kann man recht einfach sagen:
Du verbaust Typen und Platformzugelassene teile an dem Wagen der gleichen Platform, des gleichen Typs, du brauchst keine Abnahme dafür.
Die DSC Regelkreise funktionieren mit absolut jeder Bremskombination, im Zweifelsfalle mit einer einfachen Codierung machbar, jedoch nichtmal nötig.
Frage mit dem Hauptbremszylinder wäre nur relevant wegen Kolbendurchmesser, aber selbst wenn der abweichen sollte, verschiebt sich nur die Bremskurve. der Test meines TÜVlers war simpel, solange die Räder bei Vollbremsung blockieren (d.h. du maximale Bremskraft in dem vorhandenen Pedalweg aufbauen kannst), ist das akzeptabel. Da aber die Zylinderdurchmesser gleich sind, ist das kein Problem.
Meine Empfehlung ist: anrufen, präzise erklären was du vorhast, den Ingenieur im Zweifelsfalle am Telefon verlangen, und wenn seine Antwort ist "Kommt drauf an", dann fährst du genau da hin.
Ich bin glaub ich 12 TÜVler durch bis ich die Antwort hatte, und der hat dann auch die Abnahme gemacht.

Ahja, anbei die Bilder der "Nachrüstung" von ABS an der VA eines e302D549847-0D82-4E8F-9AD2-0F78283EF8C7.jpeg982B4552-FE98-4D68-8CAD-5CAB4B05E03F.jpegD822ADC1-6354-4731-AB3D-D5D0A61D1E8F.jpeg0A40D107-51C2-433F-8078-193B57B7C126.jpeg
 
Ich bin oft im höchsten Maße erstaunt was die Hersteller so alles zugelassen bekommen und welche Probleme Privatleute haben etwas eintragen zu lassen.

Ich habe mal einen Motor Umbau von 4Zyl auf 6 Zyl gemacht. Da hat mir der Tüv erzählt, dass die Eintragung mehrere 10k Euro kosten würde und die den Wagen auf einer abgesperrten Rennstrecke testen müssten. Ein bekannter Sonderfahrzeug/Anhängerhersteller hat eigene Tüv Prüfer. Bei denen war einer der sich auskannte. Durch diesen Kontakt bekam ich dann problemlos (für 230Euro) die Eintragung.

Ich behaupte jetzt ganz frech das dies typisch Deutsch ist, überreguliert und Feige. Da muss man mitunter länger suchen bis man Leute mit Verstand und Rückgrat findet.
 
Ich bin oft im höchsten Maße erstaunt was die Hersteller so alles zugelassen bekommen und welche Probleme Privatleute haben etwas eintragen zu lassen.
Recht simpel:
- Hersteller generieren mehrere Millionen an Steuern, Privatleute nicht
- Bei Typenabnahmen bei OEMs ist nicht ein einzelner Ingenieur haftbar
 
überreguliert und Feige. Da muss man mitunter länger suchen bis man Leute mit Verstand und Rückgrat findet.
Überreguliert ist es ja leider nicht, sonst würde man bei jeder Abnahme bei jeder Station die gleichen Spielregeln haben.
Feige? Der Ingenieur ist quasi dran, wenn er was abnimmt und das geht in die Hose.
 
Der Ingenieur ist quasi dran, wenn er was abnimmt und das geht in die Hose.
Also für eine normale HU gilt das nicht. Ich bin schon mit einem durchgescheuerten Bremsschlauch bei einem Wohnmobil bei denen vom Hof gefahren. 2 Wochen später ist der gerissen. :(
Dabei hatte ich die ganze Familie an Bord. Zum Glück ist nichts passiert.
 
Der Ing trägt die Sachen nicht ein. Das macht die Zulassungsstelle und damit hat diese das letzte Wort. Haftung übernimmt indes keiner ausser man selbst. Es obliegt dem Nutzer vor Fahrtantritt die Tauglichkeit des Fahrzeuges zu prüfen.

Kennt ihr das nicht, wenn man vor Fahrtantritt ums Auto rumläuft und Blinkerbirnchen prüft?
 
Also für eine normale HU gilt das nicht. Ich bin schon mit einem durchgescheuerten Bremsschlauch bei einem Wohnmobil bei denen vom Hof gefahren. 2 Wochen später ist der gerissen. :(
Dabei hatte ich die ganze Familie an Bord. Zum Glück ist nichts passiert.
Du darfst eine HU nicht mit einer 19er oder 21er Abnahme vergleichen.
 
Der Ing trägt die Sachen nicht ein. Das macht die Zulassungsstelle und damit hat diese das letzte Wort. Haftung übernimmt indes keiner ausser man selbst. Es obliegt dem Nutzer vor Fahrtantritt die Tauglichkeit des Fahrzeuges zu prüfen.

Kennt ihr das nicht, wenn man vor Fahrtantritt ums Auto rumläuft und Blinkerbirnchen prüft?
Halbwissen haben ist doof, Halbwissen verbreiten ist gefährlich. Die aussage ist falsch.
es hängt davon ab ob z.b. der §19.2, §19.3 oder sogar §21 angewandt wird, je nachdem wie die Unterlagensituation bei der Abnahme / Gutachten oder Eintragung ist.
Der TÜV Ingenieur ist bedingt haftbar je nach Einzelfall und entstandene Schäden.

Der Ingenieur ist derjenige der das Gutachten macht. Nur in Hessen, wo wieder gemeint wird dass ein Extrawurst gebraten werden muss, die streng genommen Verfassungswidrig ist, dass von einem Ingenieur erstellte Gutachten und Abnahmen von einer zusätzlichen stelle eingetragen werden müssen (drecks Marburg), die je nach Laune gutachten einfach als ungültig deklarieren obwohl keine Fachkenntnis entsteht ist kompletter Bullshit. Leider weiß ich das recht gut, wegen dem e30 Umbau. Gutachten machen lassen, und bestanden. Wenn ich mit diesem Gutachten versucht hätte das Auto in Hessen anzumelden hätte Marburg das Gutachten als ungültig deklariert, denn der gemeine Amts-Hesse möchte keine Modifikationen. Jedoch das Gutachten zu meinem Vater schicken, das Auto mit 10min Aufwand in Bayern anmelden, abmelden, und in Hessen wieder anmelden geht ohne Probleme.
 
Halbwissen haben ist doof, Halbwissen verbreiten ist gefährlich. Die aussage ist falsch.
es hängt davon ab ob z.b. der §19.2, §19.3 oder sogar §21 angewandt wird, je nachdem wie die Unterlagensituation bei der Abnahme / Gutachten oder Eintragung ist.
Der TÜV Ingenieur ist bedingt haftbar je nach Einzelfall und entstandene Schäden.

Der Ingenieur ist derjenige der das Gutachten macht. Nur in Hessen, wo wieder gemeint wird dass ein Extrawurst gebraten werden muss, die streng genommen Verfassungswidrig ist, dass von einem Ingenieur erstellte Gutachten und Abnahmen von einer zusätzlichen stelle eingetragen werden müssen (drecks Marburg), die je nach Laune gutachten einfach als ungültig deklarieren obwohl keine Fachkenntnis entsteht ist kompletter Bullshit. Leider weiß ich das recht gut, wegen dem e30 Umbau. Gutachten machen lassen, und bestanden. Wenn ich mit diesem Gutachten versucht hätte das Auto in Hessen anzumelden hätte Marburg das Gutachten als ungültig deklariert, denn der gemeine Amts-Hesse möchte keine Modifikationen. Jedoch das Gutachten zu meinem Vater schicken, das Auto mit 10min Aufwand in Bayern anmelden, abmelden, und in Hessen wieder anmelden geht ohne Probleme.

Chris_L schrieb:
Der Ing trägt die Sachen nicht ein. Das macht die Zulassungsstelle und damit hat diese das letzte Wort. Haftung übernimmt indes keiner ausser man selbst. Es obliegt dem Nutzer vor Fahrtantritt die Tauglichkeit des Fahrzeuges zu prüfen.


...ich war gerade bei der HU. OZ-Felgen mit Gutachten - Änderungsabnahme notwenig - und dann "zwingende Berichtigung der Zulassungspapiere bei der örtlichen Zulassungsstelle"...

Das letzte Wort hat die Zulassungsstelle ist mindestens "unglücklich formuliert" ok. Ich denke mit der Änderungsabnahme - und damit die Begutachtung und Testierung eines zugelassenen Prüfingenieurs i.V.m. des im Vorfeld erstellten TÜV-Gutachtens" - ist die Zulassungsstelle gehalten dieses zu akzeptieren. Es ist letztlich dann nur noch der Verwaltungsakt (Berichtigung der Zulassungspapiere operativ durchzuführen.

1. Schritt: Die grundsätzliche Begutachtung des zu verwendenden Bauteiles an sich - TÜV-Gutachten
2. Schritt: Die ordnungsgemäße Anbringung des Bauteiles mit den ggf. auferlegten Anpassungsänderungen am Fahrzeug - Änderungsabnahme des zugelassenen Prüfingenieurs
3. Schritt: Berichtigung der Zulassungspapiere des Fahrzeugs - Verwaltungsakt der Zulassungsbehörde

Folgt einer gewissen Struktur und Logik ;)
 
Bei mir wollte der TÜV Mann den Wagen stilllegen.
ganz so einfach ist es denn doch nicht überall.
Das ist ganz so wie vor Gericht... "Recht wird nicht gefunden - Recht wird gesprochen"
Heißt - so wie der Richter/Prüfer spricht, ist es rechtens - beide sind dafür nicht Rechenschaft pflichtet - heißt, "reine Willkür" - du hast kein Anrecht auf die Eintragung - auch wenn bezüglich der Sache selbst, ein Verweigern völlig unverständlich ist...

Ergo: In Eintragungssachen einen anderen Prüfer suchen

Aufgrund der Willkürlichkeit ist es ratsam - den Prüfer vorher "zu bearbeiten" ;) Sorry - mit in den Prozess einzubinden ;)
Schmickler und Co. haben da natürlich ein ganz anders Standing - als wir Ottos von nebenan
 
Der Ingenieur ist derjenige der das Gutachten macht. Nur in Hessen, wo wieder gemeint wird dass ein Extrawurst gebraten werden muss, die streng genommen Verfassungswidrig ist, dass von einem Ingenieur erstellte Gutachten und Abnahmen von einer zusätzlichen stelle eingetragen werden müssen (drecks Marburg), die je nach Laune gutachten einfach als ungültig deklarieren obwohl keine Fachkenntnis entsteht ist kompletter Bullshit. Leider weiß ich das recht gut, wegen dem e30 Umbau. Gutachten machen lassen, und bestanden. Wenn ich mit diesem Gutachten versucht hätte das Auto in Hessen anzumelden hätte Marburg das Gutachten als ungültig deklariert, denn der gemeine Amts-Hesse möchte keine Modifikationen. Jedoch das Gutachten zu meinem Vater schicken, das Auto mit 10min Aufwand in Bayern anmelden, abmelden, und in Hessen wieder anmelden geht ohne Probleme.

Meine Erfahrungen sind aus Hessen :) :-)

Aber guter Tipp mit der an und Abmeldung.
 
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