Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Hmmm, als Laie verstehe ich zumindest diese Argumentation.
Ist ja schon mal was...

Der „Allein-Raser“ und „das Rennen gegen sich selbst“ – ist § 315d I Nr.3 StGB verfassungswidrig?

LG,
Ralf
Gelesen und für sehr spannend befunden. :thumbsup::thumbsup::thumbsup:

Dieser Absatz aus dem Beitrag ist genau mein Punkt:

"Ein Verkehrsteilnehmer hat aber bei den oben aufgeworfenen Fragen keine Möglichkeit, vor Fahrtantritt exakt herauszufinden, was er tun darf und was er umgekehrt zu unterlassen hat, um sich nicht strafbar zu machen."
 
Das ist doch eigentlich der Grundsatz unseres Rechtssystems, das jede (vermutete) Straftat vor Gericht einzeln zu betrachten ist, in Kenntnis aller Umstände und von Richtern Recht gesprochen wird, sonst müsste ja jedes Gesetz für jede abweichende Nuance einen eigenen Paragraphen haben. Am Ende sprechen Menschen und keine Bücher oder Verurteilungsmaschinen Recht über Menschen.

Und das ist gut so.

Also wird man das nie genau 100%ig vordefinieren können wo so eine Rasestraftat beginnt um absolute Sicherheit zu haben.
Wenn man sich an die STVO hält, kommt man wohl nicht in die Nähe eines solchen Vergehens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch eigentlich der Grundsatz unseres Rechtssystems, das jede (vermutete) Straftat vor Gericht einzeln zu betrachten ist, in Kenntnis aller Umstände und von Richtern Recht gesprochen wird, sonst müsste ja jedes Gesetz für jede abweichende Nuance einen eigenen Paragraphen haben. Am Ende sprechen Menschen und keine Bücher oder Verurteilungsmaschinen Recht über Menschen.

Und das ist gut so.

Also wird man das nie genau 100%ig vordefinieren können wo so eine Rasestraftat beginnt um absolute Sicherheit zu haben.
Wenn man sich an die STVO hält, kommt man wohl nicht in die Nähe eines solchen Vergehens.

Also so ist das in meiner Wahrnehmung nicht.
Die Straftat/ Ordnungswidrigkeit ist eigentlich immer eindeutig definiert.
Die Umstände betreffen das Strafmaß.

Bsp. 80 erlaubt - 121 gefahren. Die Strafe dafür ist festgelegt. Wenn man nun nachweisen kann, dass man den Führerschein aus Existenzgründen braucht, noch nie was in die Richtung angestellt hat und deutliche Reue zeigt und zudem vielleicht geglaubt wird, dass es sich nicht um Absicht handelte, kann vom Entzug der Fahrerlaubnis ab gegen erhöhte Geldbuße gesehen werden.

Das Gesetz ist eindeutig - die Beurteilung erfolgt individuell. Und das ist tatsächlich gut so. Das sehe ich schon auch so. Da kann auch 100% Gerechtigkeit nicht erreicht werden - das ist klar - aber auf jeden Fall das geringere Übel.

Hier ist aber das Gesetz schon nicht eindeutig. Ich weiß nicht genau, wann ich mich in dem Bereich befinde. Und das kann sehr wohl im Rahmen der STVO passieren. Ein Pass z.B. auf dem 100 erlaubt sind, der aber nur mit 80 gefahren werden kann - hier mit 75 unterwegs sein, da wäre das "Rennen gegen sich selbst" möglicherweise schon erfüllt. (Ich weiß es nicht genau - aber wenn es so einfach wäre (StVO einhalten) wäre der Beitrag von Ralle (Bitte lesen)ja auch unsinnig. Und der Rechtsanwalt der hier referiert hat offenbar beste Referenzen.
 
Wenn man mit 100 bei erlaubten 100 fährt ist erstmal gut. Wenn man dabei aber die Herrschaft über sein Auto verliert, etwas beschädigt, jemanden gefährdet, nötigt, verletzt.... - erst dann wird im Ernstfall ein Gutachter, Richter nach Anzeige oder von staatswegen ermitteln und bewerten, welche Geschwindigkeit angepasst war bei welchen Bedingungen usw. Ein Blitzer an der selben Stelle würde nicht auslösen. Das sind 2 Paar Schuhe für mich.

Ich halte den Begriff "Rennen* sowieso sehr unglücklich gewählt, "gemeingefährliche Raserei" o.ä. würde es vielleicht besser umschreiben.
 
Ich hatte es zwar bereits schon einmal geschrieben, aber vielleicht hilft eine kürzere Fassung:

Wer § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB für verfassungswidrig erachtet, soll ihn ignorieren. Spätestens das BVerfG müsste doch diese Rechtsauffassung gleichsam teilen; befasst ist es jedenfalls damit. (Vielleicht tritt auch der Strafverteidiger ein, der diese Rechtsauffassung vertritt, und trägt Verfahrenskosten und Schäden.) Auf den BGH würde ich insoweit allerdings nicht mehr setzen, da dieser insoweit die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt.

Wer vielleicht doch ein paar Bedenken hat, der hält sich einfach an die StVO. Klingt blöd und langweilig, hilft aber ungemein. (Und ja, das macht kaum einer von uns gerne...kenne ich ebenfalls.)

Wen das Tatbestandsmerkmal der "Geschwindigkeit" so stört, der liest einfache eine Norm zuvor. Und siehe da: § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB nennt seit etlichen Jahren und ohne entsprechende Kontroversen ganz konkrete Situationen, die viele - denen es jetzt allein um die Geschwindigkeit geht - wohl durchaus kennen dürften. Und - oh Wunder - in Lit. d) dürfte ggf. manchen die Augen öffnen...
(Und bei so manchen Treffen dürfte man einer ruhig auch einen Blick in § 316 StGB werfen. Ab 0,3 Promille könnte es losgehen...vollkommen losgelöst von den 0,5 Promille des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.)


Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin weder schlauer als andere, geschweige denn das BVerfG. Weder Unschuldslamm noch Befürworter so mancher Aktionen - ganz gleich von welcher Seite. Aber ich weiß wie Ermittlungs- und Strafakten aussehen, wie Strafverfahren und -prozesse ablaufen und dass dort viele Details von maßgeblicher Bedeutung enthalten sein können. Daher ist alles andere "Raten im luftleeren Raum".

Und sobald das BVerfG entschieden hat, sind wir alle schlauer.
 
Ich stelle mir vor wenn in unseren Gesetzbüchern Alles, aber auch wirklich Alles, im Detail mit jeder Kombination von Abweichung beschrieben würde.
Wow - diesen Gesetzestextumfang mag ich mir gar nicht vorstellen.

Das sich hier ein paar Leute mokieren finde ich eher amüsant.
Das es hier und da mal zu befremdlichen Interpretationen kommt ist menschlich, da schaut man einfach mal in den Spiegel und fragt sich ob man schon mal selbst die gültigen Tempolimits oder andere gesetzlichen Regeln im täglichen Leben für sich interpretiert hat.

Man stelle sich ein Forum vor der Supermärktebetreiber „oh, da gab es eine Strafe weil das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) überschritten wurde“ , „Ist doch nicht schlimm, schimmelt doch noch gar nicht“ - und dann „der böse Gesetzgeber hat was gegen uns, und das Ordnungsamt erst recht, die führen sich hier wie selbstherrliche Sheriffs auf - oh oh oh“

Zurück zum Auto fahren: Und wenn einer erwischt wurde war natürlich alles ganz harmlos, und an der Eisdiele und Stammtisch wird dann auch erzählt das man gar nichts gemacht hat: Die Reifen haben nicht gequietscht, man ist erst bei Grün losgefahren und nicht etwa schon bei Gelb, der Motor hat nie über 2000rpm gedreht und war ganz leise, und bei 45km/h ist man schon vom Gas gegangen, was will die Polizei überhaupt - ich lach ich schlapp.
 
Wie solide und angenehm könnte das Thema mit den beiden vorangehenden, treffenden Kommentaren doch erledigt sein. :) :-)

Aber nein: Es wird sicher unentwegt weitergehen. :+
 
Wie solide und angenehm könnte das Thema mit den beiden vorangehenden, treffenden Kommentaren doch erledigt sein. :) :-)

Aber nein: Es wird sicher unentwegt weitergehen. :+
Moin Moin

Solang die Menschen unterschiedliche Auffassungen haben wird die Diskussion weitergehen.

Wie schön war früher die Zeit ohne I Net.
Da sind wir auch schnell gefahren,haben Bußgelder bezahlt.
Haben auch überlebt und fahren heute noch Auto.

Aber während Corona gibt's wenigstens für einige Geschreibbedarf. ;)

gruß
Karsten
 
… Solang die Menschen unterschiedliche Auffassungen haben wird die Diskussion weitergehen. …
In diesem Fall ist es allerdings in weiten Teilen keine Diskussion, sondern lediglich das stetige Verbreiten unrichtiger Auffassungen, obwohl diese bereits mehrfach objektiv zutreffend widerlegt wurden. :O_oo:

Aber gut: Besser über Raserei lamentieren, als dass der zehnte Corona-Fred eröffnet wird. :thumbsup:
 
Nun ja, ich finde es schon sehr interessant und auch wichtig, wenn hier doch offensichtlich Bedenken gegen den § 315d Abs.1 Nr.3 StGB von Seiten eines Gericts bestehen und diese von Fachanwälten für Verkehrsrecht geteilt werden. Ob dann die Sichtweise eines Fachanwalts für IT-Recht sich durch setzt oder aber die Bedenken des Amtsgerichts und den Fachanwälten bleibt abzuwarten und hat für mich nichts mit lamentieren zu tun.
 
Ich empfehle die Lektüre:


gegen was da beim BVG so „Einspruch“ erhoben wird, kaum zu glauben.
Hat offensichtlich nicht immer etwas damit zu tun das Gesetze falsch sind sondern das ein Gericht nicht genau weiß wie es zu interpretieren bzw. anzuwenden ist.
Ich gehe einfach mal davon aus dass dieser Paragraph nachgeschärft wird im Sinne einer klareren Interpretation und Anwendung - vermutlich wird der Paragraph grundsätzlich bestehen bleiben.
Und das ist gut so m.M.n.
 
.....
Hat offensichtlich nicht immer etwas damit zu tun das Gesetze falsch sind sondern das ein Gericht nicht genau weiß wie es zu interpretieren bzw. anzuwenden ist.
Ich gehe einfach mal davon aus dass dieser Paragraph nachgeschärft wird im Sinne einer klareren Interpretation und Anwendung - vermutlich wird der Paragraph grundsätzlich bestehen bleiben.
Und das ist gut so m.M.n.
Genau darum geht es aber ja, klare Interpretation und Anwendung, da bin ich völlig bei Dir. Aber genau das ist ja so wichtig, das man weiß was verboten ist und was nicht. Möglicherweise ist nach dem jetzigen Stand für alle Beteiligten, Autofahrer, Polizei, Stawa und Gerichte einfach zu viel Interpretationspielraum vorhanden.
 
Ist doch klar was verboten ist: Rasen, Gefährdung anderer, etc. pp.

Ehrlich gesagt braucht’s dafür eigentlich gar keine Gesetze, leider gibt’s aber immer Mitmenschen die meinen es besser zu wissen und weniger Rücksicht nehmen,
 
Wie solide und angenehm könnte das Thema mit den beiden vorangehenden, treffenden Kommentaren doch erledigt sein. :) :-)

Aber nein: Es wird sicher unentwegt weitergehen. :+
Wir sind ja hier nicht in einem Jurafachforum sondern in einem Autoforum, genauer im Cafeunterforum in dem es Kaffeeklatsch gibt und den solltest du uns schon gestatten.
Da nutzt es halt auch nix immer und immer wieder zu schreiben dass für dich das Thema längst erledigt sei, auch Gebetsmühlenartig nicht. :+
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir sind ja hier nicht in einem Jurafachforum sondern in einem Autoforum, genauer im Cafeunterforum in dem es Kaffeeklatsch gibt und den solltest du uns schon gestatten. ...
Ach ja, ihr könnt freilich diskutieren was und wie ihr wollt. Es kommt halt lächerlich daher, jedenfalls für einige hier, wenn andauernd Unfug geschrieben wird, inhaltlich zutreffende Kommentare ignoriert werden und die Lernkurve bei manch einem gleich Null ist. Aber auch das wurde ja bereits wiederholt betont, und es bessert sich nix.

Aber ich bin da mittlerweile ganz entspannt und amüsiere mich eher. :t
 
Zum Thema eindeutig geregeltes Gesetz und so nur mal zwei §-Beispiele:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.


Eigentlich eindeutig, was da gemeint ist. Das Problem ist - das wird auch im Corona-Kontext immer wieder deutlich, dass es halt einige gibt, die der Meinung sind, dass sie ein Schlupfloch finden, die Gesetze zu ihren Gunsten auslegen müssen oder niemanden gefährden, wenn sie mit dem Mopped schwarze Linien in die Kurve malen. Klar, Vollbremsung mit Ausweichhaken bei 180 in der Kurve lernt man ja schon in der Fahrschule, darum passiert ja auch nie etwas. Drum werden Gesetze halt gelegentlich komplexer oder müssen neue oder plötzlich verbreitert auftauchende Phänomene (Rennen) zusätzlich abgedeckt werden. "Wer es draufhat, darf weiterhin rasen" ist halt auch subjektiv, daher trifft es auch manchmal die Falschen - inklusive mir 8-)
 
Ach ja, ihr könnt freilich diskutieren was und wie ihr wollt. Es kommt halt lächerlich daher, jedenfalls für einige hier, wenn andauernd Unfug geschrieben wird, inhaltlich zutreffende Kommentare ignoriert werden und die Lernkurve bei manch einem gleich Null ist. Aber auch das wurde ja bereits wiederholt betont, und es bessert sich nix.

Aber ich bin da mittlerweile ganz entspannt und amüsiere mich eher. :t

Ja, das ist dann wieder der Punkt, der für mich nicht hier in das Forum gehört. Das ist persönlich abwertend gegenüber allen Threadteilnehmern die nicht auf Deiner Linie liegen.
 
Mich würde durchaus interessieren, was hier passiert und so mancher machen wird, falls das BVerfG die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht teilt. Der BGH hat sich dahingehend schließlich bereits ein Stück weit positioniert.

Ich bin jedenfalls gespannt. :) :-)
 
Mich würde durchaus interessieren, was hier passiert und so mancher machen wird, falls das BVerfG die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht teilt. Der BGH hat sich dahingehend schließlich bereits ein Stück weit positioniert.

Ich bin jedenfalls gespannt. :) :-)

1. die Begründung wird kaum einer lesen (und ggfs verstehen -wollen-)
2. am deutschen Rechtsstaat zweifeln?
3. eine Diktatur unterstellen?
4. dann eine Tour bei der Polizei anmelden?
5. einen RA vor einer Tour befragen?
 
Mal von dem Fritz Meinecke Fall wieder ein Update

 
Ich zitiere „gar keinen Sinn“ , mehr habe ich auch nicht erwartet.

Er hat vermutlich auch gar nichts getan.
 
Und das möchte ich im Übrigen auch in Zukunft nicht. Und deswegen werde ich an der Sache dran bleiben, bis ich eine zufriedenstellenden Antwort zu dem Thema habe.
In Zukunft bei Forumstreffen bzw. Ausfahrten von mehreren sportliche Fahrzeugen mal dies versuchen? ;) 😂😂


Da kann dann sicherlich kein illegales Rennen vermutet werden.
 
In Zukunft bei Forumstreffen bzw. Ausfahrten von mehreren sportliche Fahrzeugen mal dies versuchen? ;) 😂😂


Da kann dann sicherlich kein illegales Rennen vermutet werden.
Nachdem nicht jede Ausfahrt "sportlich" sein muss, vor allem für mich nicht, finde ich das tatsächlich erwägenswert, zumal daraus ja sogar Sonderrechte erwachsen... 😊
 
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