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Wichtig ist , aus meiner Sicht, das man versucht. trotz Emotionen , neutral über das Geschehene zu berichten.
Es gibt einen zufrieden Kunden und einen unzufriedenen Kunden. Ich persönlich halte mich mit öffentlichen Äußerungen eines Dienstleisters solange zurück, bis keine Nachbesserung mehr erfolgt durch den Dienstleister.Also jetzt hört mir mal alle zu und lasst mal die Kirche im Dorf. ICH bin der Kunde. Das vorab! Ich zitiere jetzt nicht jeden Beitrag. Ich habe über 3000€ für eine Lackierung bezahlt hat, das Auto kommt also wie vereinbart 100%-ig zurück, BASTA.
aber das interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht
aber es ist mit dem Auge so keinem Aufgefallen
ich möchte nur mein Auto nach 4 Monaten mal im Griff haben
Und hier noch zu, da hättest du schreiben müssen als du das Bild mit meinen Teilen gepostet hast und behauptest hast "DAREK hätte alles besorgt, lackiert und bezahlt":Damit nicht der falsche Eindruck entsteht. Darek wollte schnell und unbürokratisch helfen.
Die beiden Teile und die Arbeit wurden bezahlt, Darek hat die Transportkosten übernommen. Warum auch immer. Schließlich hat er den Schaden am Heckkotflügel ja nicht zu verantworten. Auch der Kontakt ist sehr nett gewesen, so wie er sagt.
Die Kritik an den Farbunterschied ist vollkommen berechtigt. Ohne Wenn und Aber. Fair wäre es aber auch gewesen mal auf die anderen, positiven, Umstände hinzuweisen.
Sehr richtig. Tut mir leid, wenn meine Formulierung zu Irritationen geführt hat. Ich dachte tatsächlich dass ich genau das auch zum Ausdruck gebracht habe.Du, der_vierte, hast alles bezahlt.
Ich kann dich verstehen, deine Geduld ist am Ende und du kannst nicht mehr sachlich bleiben. Schuffels Posts haben dich dann noch weiter gereizt. Kann ich im Gesamtkontext auch irgendwie verstehen.Whatever... Ich dachte, ein Forum ist dafür da, ERFAHRUNGEN auszutauschen, gute wie schlechte.
Und ich baue selbst gerade ein Haus, ich weiß wovon ich spreche. Wenn ich also im Hausbauforum wäre, was ich nicht bin, dürfte ich doch auch sagen, was gut gelaufen, aber AUCH was nicht gut gelaufen ist mit Dienstleister X, richtig?
Auch nicht okay? Wo ist denn da die Grenze? Bei "nur das positive erwähnen"?
Klugscheißermodus an, also mein Modus.Half ja nix, Auto kommt, der Fahrer fuhr das Auto selbst herunter, meine Frau schaute links, da passte es noch so eben und rechts ist er halt aufgesetzt, die Story kennt ihr ja schon.
HIER MUSS ICH NOCH EDITIEREN: Sie hat es NICHT gemerkt oder gesehen, dass er rechts aufgesetzt ist, das muss halt SUPER LEICHT gewesen sein, bei der "geribbelten" Rampe aber gereicht haben, dass der Lack weggebrochen ist.
Danke.
...
Tut mir auch Leid, dass das alles so ausgeartet ist, man kann sich nur kaum vorstellen wie viel Mist ich mit dem Wagen sowieso schon durchmachen musste, wie viel ich Darek entgegen gekommen bin, im wahrsten Sinne,
und als Kunde versucht habe, alles so einfach und günstig wie möglich zu regeln und ...
Nach deutschem Recht ergibt sich die Verpflichtung des Empfängers zur Entladung aus § 412 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB).
... zudem ich mir als Privatmann kaum eine HGB-Regelung gefallen lassen wollte ...
Kann mir nicht vorstellen, dass der Empfänger auf das Fahrzeug des Lieferanten steigt, die Rampen montiert und vielleicht noch eine fremde Seilwinde bedient.In § 412 Abs. 1 HGB steht das so allerdings nicht. Dort ist dies (das Abladen) ausdrücklich als grundsätzliche Pflicht des Absenders normiert.
Auch aus den ADSp kann sich Gegenteiliges nur dann ergeben, wenn diese Bestandteil des Vertrages geworden sind (insoweit gleichzusetzen mit AGB) und dass der Empfänger eine entsprechende vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Absender oder anderweitig hat. Alles andere wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter.
Ganz so einfach ist es daher leider nicht... erst recht nicht das deutsche oder gar internationale Frachtrecht.
Kann mir nicht vorstellen, dass der Empfänger auf das Fahrzeug des Lieferanten steigt, die Rampen montiert und vielleicht noch eine fremde Seilwinde bedient.
Dazu gibts ja incoterms, die die Vertragspartner ausmachen. Dann braucht es kein HGB etc.Das Problem beim konkreten Anwendungsbeispiel (Fahrzeugtransport) ist halt, dass es sich in einen abstrakt geregelten Rechtsrahmen (hier Fracht-/Transportrecht) einfügen muss. Natürlich erzeugt das "Störungen", die es dann halt individueller zu regeln gilt. Deswegen gilt auch weit überwiegend der Grundsatz der Privatautonomie/Vertragsfreiheit.
Allerdings muss das hier nicht im Detail erörtert werden. Mir ging es lediglich um die Klarstellung, dass die Ausführungen von @Schuffel nicht wie in #510 dargestellt zutreffen.
Dazu gibts ja incoterms, die die Vertragspartner ausmachen. Dann braucht es kein HGB etc.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was ist, sollte ein Wagen auf dem Weg zum oder vom Lackierer verunfallen ohne Beteiligung Dritter. Keiner wünscht sich dies natürlich. Nur mit jedem weiteren Posting hier wird es immer klarer - leider - , dass das Ganze einem russisch Roulette ähnelt.In sehr jungen Jahren habe ich in einer Spedition gearbeitet. Im Falle einer Beschädigung bei der Entladung sind wir dutzende Male mit der Argumentation durch gekommen, Auch vor Gericht.
Es geht hier ja nur um die Haftung. Und das heutzutage Frachten an private Empfänger eher die Regel sind, konnte vor fat 40 Jahren niemand ahnen. Die Zauberworte dürften gefälligkeitshalber und Erfüllungsgehilfe sein. Es gibt einen gutenGrund warum heutzutage bei online Angeboten oftmals explizit die Anlieferung bis Bordsteinkante erwähnt wird. Das gab es aber früher noch nicht. Und bleibt dochmal auf dem Teppich.
Der hier erwähnte Frachtführer hatte vor knapp 3 Jahren noch 60kg mehr auf den Rippen (ist kein Schreibfehler). Wir haben es beim ersten Transport tatsächlich probiert, aber er hat nicht in den Zetti rein gepasst. Und jetzt?? Klar, ich habe das Auto selbst die Rampe runter rollen lassen. Nachdem der Frachtführer die Gurte gelöst und die Rampen bereit gestellt hatte. Ein Recht zur Durchsetzung das der Frachtführer das Fahrzeug bewegt, sehe ich nicht.
Bei ergänzender Anwendung des deutschen Rechts dürfte § 412 Abs. 1 S. 1 HGB doch greifen, wonach die »Verkehrssitte« eine Be- und Entladung durch den Luftfrachtführer gebietet. Aber mehr auch nicht.
Überlässt der Frachtführer dem Empfänger gefälligkeitshalber sein eigenes Personal, ohne dabei selbst zur Entladung verpflichtet zu sein (weil es keine ergänzende, vertragliche Vereinbarung gibt), und wirken diese unter der Aufsicht des Empfängers bei der Entladung mit, sind diese Hilfspersonen daher regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Frachtführers, sodass dieser auch nicht für ihr Verschulden einzustehen hat.
Ganz bestimmt sogar. Ich habe ihm eindringlich davon abgeraten und inzwischen hat er seine Preispolitik ja auch ein wenig angepasst. Aber wie er kalkuliert kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch raus immer noch viel zu günstig für diese Arbeit.Kann es sein, dass Darek einfach zu knapp kalkuliert
Dafür greift die Versicherung des Frachtführers. Ohne wenn und aber. Ist nicht anderes, als wenn du dein Auto ins nächste Dorf transportieren läßt.sollte ein Wagen auf dem Weg zum oder vom Lackierer verunfallen ohne Beteiligung Dritter
Klingt jetzt sicher auch verrückt und kann nicht jeder machen (aus Zeitgründen): sollte ich meinen Zetti von ihm lackieren lassen, fahre ich ihn selbst hin, bleibe solange in Polen (sechs Wochen am Stück als Urlaub, wenn es sein muss) und fahre ihn auch selbst wieder nach Hause. Dann bin ich selbst dafür verantwortlich und denke mal, Darek hat nix dagegen, wenn ich ihm ab und an über die Schulter schaue (nicht aus Misstrauen sondern aus Neugierde). 2013 habe ich meinen Sommerurlaub investiert und bin drei Wochen lang jeden Tag mit dem Rad zum Lackierer gefahren. Gegen Ende war ich meganervös, aber hat sich gelohnt. Ist halt wirklich mehr als "nur ein Auto".Ganz bestimmt sogar. Ich habe ihm eindringlich davon abgeraten und inzwischen hat er seine Preispolitik ja auch ein wenig angepasst. Aber wie er kalkuliert kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch raus immer noch viel zu günstig für diese Arbeit.
In sehr jungen Jahren habe ich in einer Spedition gearbeitet. Im Falle einer Beschädigung bei der Entladung sind wir dutzende Male mit der Argumentation durch gekommen, Auch vor Gericht.
Es geht hier ja nur um die Haftung. Und das heutzutage Frachten an private Empfänger eher die Regel sind, konnte vor fat 40 Jahren niemand ahnen. Die Zauberworte dürften gefälligkeitshalber und Erfüllungsgehilfe sein. Es gibt einen gutenGrund warum heutzutage bei online Angeboten oftmals explizit die Anlieferung bis Bordsteinkante erwähnt wird. Das gab es aber früher noch nicht. Und bleibt dochmal auf dem Teppich.
Der hier erwähnte Frachtführer hatte vor knapp 3 Jahren noch 60kg mehr auf den Rippen (ist kein Schreibfehler). Wir haben es beim ersten Transport tatsächlich probiert, aber er hat nicht in den Zetti rein gepasst. Und jetzt?? Klar, ich habe das Auto selbst die Rampe runter rollen lassen. Nachdem der Frachtführer die Gurte gelöst und die Rampen bereit gestellt hatte. Ein Recht zur Durchsetzung das der Frachtführer das Fahrzeug bewegt, sehe ich nicht.
Bei ergänzender Anwendung des deutschen Rechts dürfte § 412 Abs. 1 S. 1 HGB doch greifen, wonach die »Verkehrssitte« eine Be- und Entladung durch den Luftfrachtführer gebietet. Aber mehr auch nicht.
Überlässt der Frachtführer dem Empfänger gefälligkeitshalber sein eigenes Personal, ohne dabei selbst zur Entladung verpflichtet zu sein (weil es keine ergänzende, vertragliche Vereinbarung gibt), und wirken diese unter der Aufsicht des Empfängers bei der Entladung mit, sind diese Hilfspersonen daher regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Frachtführers, sodass dieser auch nicht für ihr Verschulden einzustehen hat.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was ist, sollte ein Wagen auf dem Weg zum oder vom Lackierer verunfallen ohne Beteiligung Dritter. Keiner wünscht sich dies natürlich. Nur mit jedem weiteren Posting hier wird es immer klarer - leider - , dass das Ganze einem russisch Roulette ähnelt.
Dafür greift die Versicherung des Frachtführers. Ohne wenn und aber. Ist nicht anderes, als wenn du dein Auto ins nächste Dorf transportieren läßt.