E85 neu lackiert

Wurde die Stelle gespachtelt? Google mal nach "Durchbluten / Peroxidflecken", das wäre in dem Fall eine mögliche, schlüssige Erklärung für das Problem und den zeitlichen Verlauf.
 
Ich brech jetzt noch mal meinen Grundsatz nicht mehr zu posten...

Mir ist ehrlich gesagt egal, was da gemacht wurde. Da war vorher nichts, aber ich denke auch, dass es am Spachtel, zu wenig Trocknungszeit oder irgendwas in der Art liegt, aber das interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht, ich möchte nur mein Auto nach 4 Monaten mal im Griff haben. Bin ja froh, dass ich noch keine Keramikversiegelung oder so habe machen lassen. Liegt alles zu Hause...

Und es ist möglich, dass bei starker Bildbearbeitung (bin selbst aus der Branche) irgendwo was zu sehen ist, aber es ist mit dem Auge so keinem Aufgefallen und ich bin mit der Nase schön öfters dran her. Beim Putzen sieht man sowas sofort, wenn man sich bückt. Der Schweller färbt sich durch Spiegelung an der Stelle genau so ein, das sind natürlich auch die braunen Steine von unten...
 
Wichtig ist , aus meiner Sicht, das man versucht. trotz Emotionen , neutral über das Geschehene zu berichten.

Also jetzt hört mir mal alle zu und lasst mal die Kirche im Dorf. ICH bin der Kunde. Das vorab! Ich zitiere jetzt nicht jeden Beitrag. Ich habe über 3000€ für eine Lackierung bezahlt hat, das Auto kommt also wie vereinbart 100%-ig zurück, BASTA.
Es gibt einen zufrieden Kunden und einen unzufriedenen Kunden. Ich persönlich halte mich mit öffentlichen Äußerungen eines Dienstleisters solange zurück, bis keine Nachbesserung mehr erfolgt durch den Dienstleister.
Noch scheint das Thema ja offen zu sein und nicht abgeschlossen.
Ich kann deinen Ärger absolut nachvollziehen, es ist ja auch einfach nur ätzend. Aber beherzige ALPINATIGs Worte. Ich habe bei einer Haussanierung gelernt, dass man sachlich und ruhig meist schneller an sein Ziel kommt, als mit Emotionen. Und glaub mir, ich hatte genug Emotionen um die WUT-Emotion aus dem Disney Film zu spielen:
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An deiner Stelle würde ich mit der Firma sprechen, inwieweit eine Nachbesserung möglich ist und wie Ihr weiter vorgeht.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es am Ende doch noch so wird, wie Du es Dir vorgestellt hast! Toi toi Toi

PS: hier im Forum wird niemand mundtot gemacht...
 
Whatever... Ich dachte, ein Forum ist dafür da, ERFAHRUNGEN auszutauschen, gute wie schlechte.

Und ich baue selbst gerade ein Haus, ich weiß wovon ich spreche. Wenn ich also im Hausbauforum wäre, was ich nicht bin, dürfte ich doch auch sagen, was gut gelaufen, aber AUCH was nicht gut gelaufen ist mit Dienstleister X, richtig?
Auch nicht okay? Wo ist denn da die Grenze? Bei "nur das positive erwähnen"?
 
aber das interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht

Na gut, mich persönlich interessiert halt schon, was das Problem ist, welche Ursache es hat und wie/ob es sich lösen lässt. Unabhängig davon, ob ich es zu lösen habe oder jemand anderes.

aber es ist mit dem Auge so keinem Aufgefallen

Deckt sich mit der möglichen Erklärung und auf dem früheren Bild muss man auch 20 mal hingucken, bevor man es ansatzweise bemerkt. Das ist kein Versuch, dir ans Bein zu pinkeln.

ich möchte nur mein Auto nach 4 Monaten mal im Griff haben

Absolut verständlich!
 
Damit nicht der falsche Eindruck entsteht. Darek wollte schnell und unbürokratisch helfen.

Die beiden Teile und die Arbeit wurden bezahlt, Darek hat die Transportkosten übernommen. Warum auch immer. Schließlich hat er den Schaden am Heckkotflügel ja nicht zu verantworten. Auch der Kontakt ist sehr nett gewesen, so wie er sagt.

Die Kritik an den Farbunterschied ist vollkommen berechtigt. Ohne Wenn und Aber. Fair wäre es aber auch gewesen mal auf die anderen, positiven, Umstände hinzuweisen.
Und hier noch zu, da hättest du schreiben müssen als du das Bild mit meinen Teilen gepostet hast und behauptest hast "DAREK hätte alles besorgt, lackiert und bezahlt":

Du, der_vierte, hast alles bezahlt.

Ich hab noch mehr bezahlt als nötig. Die Lieferung hat er "übernommen", weil er zufällig in meiner Stadt war, wenn das nicht so gewesen wäre, hätte ich sicher auch dafür was bezahlt.
 
Du, der_vierte, hast alles bezahlt.
Sehr richtig. Tut mir leid, wenn meine Formulierung zu Irritationen geführt hat. Ich dachte tatsächlich dass ich genau das auch zum Ausdruck gebracht habe.

Ich wiederhole mich zwar, aber sag es trotzdem. Bisher habe ich 14 Fahrzeuge (eigene und vermittelte) bei Darek lackieren lassen. 8 Fahrzeuge können zur Zeit bei mir noch besichtigt werden. So ein Fall ist mir (glücklicherweise) noch nicht unter gekommen.

Und ich vertraue weiterhin auf die Arbeit aus Polen.
 
Whatever... Ich dachte, ein Forum ist dafür da, ERFAHRUNGEN auszutauschen, gute wie schlechte.

Und ich baue selbst gerade ein Haus, ich weiß wovon ich spreche. Wenn ich also im Hausbauforum wäre, was ich nicht bin, dürfte ich doch auch sagen, was gut gelaufen, aber AUCH was nicht gut gelaufen ist mit Dienstleister X, richtig?
Auch nicht okay? Wo ist denn da die Grenze? Bei "nur das positive erwähnen"?
Ich kann dich verstehen, deine Geduld ist am Ende und du kannst nicht mehr sachlich bleiben. Schuffels Posts haben dich dann noch weiter gereizt. Kann ich im Gesamtkontext auch irgendwie verstehen.
Dennoch rate ich dazu: Innerlich ruhig kochen, aber nach aussen möglichst ruhig und sachlich auftreten. Sonst wirst du irgendwann nciht mehr ernst genommen.
Und natürlich darfst du deine Erfahrungen hier posten. Aber der Ton ist schon sehr aggressiv.

Ich bin an dieser Stelle raus und drücke Dir weiterhin die Daumen, damit du ein Happy-Z4-End noch irgendwann erleben darfst!
VG
Patrick
 
Danke.

Ich habe mir alles noch 2 mal durchgelesen und möchte dazu sagen: Mit meinem Statement "Der Teufel kackt immer auf den dicksten Haufen" war auch eher meine Situation im Allgemeinen mit dem Auto gemeint (3 unverschuldete "Unfälle" in 9 Monaten, haufenweise Arbeit usw). Das war kein Angriff auf Darek.

Ich denke, ich bin noch sehr sachlich geblieben bis zu meinem langen Post und habe viel gelobt (auch Darek persönlich über Ania):
z.B
"Reklamation. Okay, soll nie vorgekommen sein, kann ja auch mal passieren, konnte trotzdem 2 Wochen nicht fahren und musste die Teile selbst ein/ausbauen.
Jetzt das gleiche... Ärgerlich"
oder
" Ich will nicht sagen, dass der Service schlecht ist oder die Kommunikation oder das Lackbild im Allgemeinen.
Alles top, aber es sind jetzt einfach zu viele "blöde Sachen" gewesen, als dass ich jetzt Empfehlungen aussprechen würde.

Ich wollte eigentlich mein E36 Coupe dorthin geben für genau das gleiche Programm, aber ich glaube, ich sollte weitersuchen"

Man sieht ja hoffentlich, dass ich nicht nur auf Krawall aus bin, habe auch vor Bekannten und Familie etc immer gesagt "Super, jetzt weiß ich, wenn keiner meiner Kollegen Zeit hat, wo ich meine Autos hingebe".
Auch mein Vater wollte sein E36 Cabrio evtl. nächtes Jahr hingeben.

Tut mir auch Leid, dass das alles so ausgeartet ist, man kann sich nur kaum vorstellen wie viel Mist ich mit dem Wagen sowieso schon durchmachen musste, wie viel ich Darek entgegen gekommen bin, im wahrsten Sinne,
und als Kunde versucht habe, alles so einfach und günstig wie möglich zu regeln und dann wurde ich hier auch noch etwas Missverstanden, hatte ich das Gefühl. Deswegen mein langer Post, wo ich meinem Frust auf noch halbwegs
sachliche Weise freien Lauf gelassen habe und ich stehe auch noch zu der Wahrheit, ich nehme nichts zurück, das muss ich auch nicht. Nur damit der eine oder andere vielleicht etwas versteht, warum das hier seit gestern so abging.:D
 
Half ja nix, Auto kommt, der Fahrer fuhr das Auto selbst herunter, meine Frau schaute links, da passte es noch so eben und rechts ist er halt aufgesetzt, die Story kennt ihr ja schon.
HIER MUSS ICH NOCH EDITIEREN: Sie hat es NICHT gemerkt oder gesehen, dass er rechts aufgesetzt ist, das muss halt SUPER LEICHT gewesen sein, bei der "geribbelten" Rampe aber gereicht haben, dass der Lack weggebrochen ist.
Klugscheißermodus an, also mein Modus.

An der Entladestelle gilt: Zu entladen hat der Empfänger – und nicht der Fahrer. Nach deutschem Recht ergibt sich die Verpflichtung des Empfängers zur Entladung aus § 412 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB).

Hat der Empfänger zu entladen – das ist der Regelfall -, muss der Fahrer des Frachtführers das Sendungsgut nur zur Entladung an dem vom Empfänger gewünschten Platz bereithalten. Hierzu muss der Fahrer den LKW auf dem Betriebshof des Empfängers auf dem ihm zugewiesenen Platz abstellen und dem Empfänger die Ladefläche zur Entladung zugänglich machen. Dann ist die Ablieferung erfolgt.


Nach deutschem Recht gilt dasselbe. Fahrer, die ohne vertragliche Vereinbarung bei der Entladung mitwirken, handeln ausschließlich auf Weisung und unter Aufsicht des Auftraggebers. Sie sind Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und werden auf dessen Risiko tätig, Ziffer 4.1.4 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016).

Kann man für Kleinkariert halten, ist aber Deutsches Recht.
 
Danke.

...

Tut mir auch Leid, dass das alles so ausgeartet ist, man kann sich nur kaum vorstellen wie viel Mist ich mit dem Wagen sowieso schon durchmachen musste, wie viel ich Darek entgegen gekommen bin, im wahrsten Sinne,
und als Kunde versucht habe, alles so einfach und günstig wie möglich zu regeln und ...

Eine Frage an dich, @Schuffel :

wie kalkuliert Darek d.M.n.? Es kann doch nicht sein, dass der Kunde sich bemüßigt fühlt, Darek entgegenzukommen, für etwas, was er nicht zu verantworten hat.

Kann es sein, dass Darek einfach zu knapp kalkuliert und hofft, dass "es schon gut gehen wird"?:confused: Daher die unschlagbaren Preise?

Ist mein vorläufiges Fazit zu dieser noch nicht abgeschlossenen Mangelbeseitigung.

Und ja, ich habe vor genau acht Jahren meinen Zetti neu lackieren lassen, da er mir 2006 mit einigen Mängeln im Lackbild ausgehändigt wurde, die ich leider erst nach einigen Wochen nach und nach entdeckte. BMW schaffte es nicht, Titansilber richtig nachzulackieren (welch´ Wunder bei dieser Farbe, habe viel über Silber gelernt damals - wollte zunächst Alpinweiß, aber der Verkäufer meinte, der Z4 sei in weiß unverkäuflich und ich ließ mich drauf ein, obwohl ich damals schon vorhatte, den Wagen mindestens 30 Jahre zu behalten - heute bin ich froh, dass er silber und nicht weiß ist BTW). Ich habe mit Eigenleistung und verhandeln 1.800 € bezahlt, bin seitdem mit dem Lackierer und seinem Bruder, bei dem ich mittlerweile den Wagen in die Werkstatt gebe, per du.

Die Lackierung ist nicht perfekt aber besser als von BMW Spartanburg, seitdem kann ich meinen Zetti wieder anschauen ohne jedes mal Tränen in den Augen zu haben. Keine Freudentränen wohlgemerkt.

Und das möchtest du auch, lieber @der_vierte , oder? Nicht mehr und nicht weniger. Wir möchten einfach nur Freude am Schauen UND Fahren:weg_po
 
Nach deutschem Recht ergibt sich die Verpflichtung des Empfängers zur Entladung aus § 412 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB).

In § 412 Abs. 1 HGB steht das so allerdings nicht. Dort ist dies (das Abladen) ausdrücklich als grundsätzliche Pflicht des Absenders normiert.

Auch aus den ADSp kann sich Gegenteiliges nur dann ergeben, wenn diese Bestandteil des Vertrages geworden sind (insoweit gleichzusetzen mit AGB) und dass der Empfänger eine entsprechende vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Absender oder anderweitig hat. Alles andere wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter.

Ganz so einfach ist es daher leider nicht... erst recht nicht das deutsche oder gar internationale Frachtrecht.
 
... zudem ich mir als Privatmann kaum eine HGB-Regelung gefallen lassen wollte ...
 
Meine 50 Cent dazu:
Beispiel 1: Ich habe vor einigen Jahren meinen Porsche in einem großen Porschezentrum (PZ) zur Wartung gehabt. Leider hat man die Domstrebe zum Schluss falsch herum montiert und die Haube geschlossen. Ergebnis: zwei Beulen in der Haube.
Wenn ihr glaubt, dass der Werkstatt Meister die Beschädigung offen angesprochen hat, Fehlanzeige

Beispiel 2: Im gleichen Porschezentrum hat ein Freund von mir die Heckschürze an seinem Porsche lackieren lassen (weiß). Die Qualitätskontrolle vom PZ hat das Fahrzeug freigegeben. Unabhängig davon, dass die weiß Töne nicht gepasst haben, war auch eine Lacknase am Radlauf. Die Leistung wurde erst bei Dritter Nachbesserung akzeptiert.

Mein Fazit: Selbst vermeintliche Premiumanbieter (mit entsprechenden Preisen) liefern manchmal Arbeit ab, über die man sich nur wundern kann. Am Ende ist es Handarbeit und muss als solche dann auch vom Kunden für gut empfunden werden, oder eben nicht. Die angelegten Maßstäbe dazu sind aber offensichtlich unterschiedlich.
 
In § 412 Abs. 1 HGB steht das so allerdings nicht. Dort ist dies (das Abladen) ausdrücklich als grundsätzliche Pflicht des Absenders normiert.

Auch aus den ADSp kann sich Gegenteiliges nur dann ergeben, wenn diese Bestandteil des Vertrages geworden sind (insoweit gleichzusetzen mit AGB) und dass der Empfänger eine entsprechende vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Absender oder anderweitig hat. Alles andere wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter.

Ganz so einfach ist es daher leider nicht... erst recht nicht das deutsche oder gar internationale Frachtrecht.
Kann mir nicht vorstellen, dass der Empfänger auf das Fahrzeug des Lieferanten steigt, die Rampen montiert und vielleicht noch eine fremde Seilwinde bedient.
 
Kann mir nicht vorstellen, dass der Empfänger auf das Fahrzeug des Lieferanten steigt, die Rampen montiert und vielleicht noch eine fremde Seilwinde bedient.

Das Problem beim konkreten Anwendungsbeispiel (Fahrzeugtransport) ist halt, dass es sich in einen abstrakt geregelten Rechtsrahmen (hier Fracht-/Transportrecht) einfügen muss. Natürlich erzeugt das "Störungen", die es dann halt individueller zu regeln gilt. Deswegen gilt auch weit überwiegend der Grundsatz der Privatautonomie/Vertragsfreiheit.

Allerdings muss das hier nicht im Detail erörtert werden. Mir ging es lediglich um die Klarstellung, dass die Ausführungen von @Schuffel nicht wie in #510 dargestellt zutreffen.
 
Das Problem beim konkreten Anwendungsbeispiel (Fahrzeugtransport) ist halt, dass es sich in einen abstrakt geregelten Rechtsrahmen (hier Fracht-/Transportrecht) einfügen muss. Natürlich erzeugt das "Störungen", die es dann halt individueller zu regeln gilt. Deswegen gilt auch weit überwiegend der Grundsatz der Privatautonomie/Vertragsfreiheit.

Allerdings muss das hier nicht im Detail erörtert werden. Mir ging es lediglich um die Klarstellung, dass die Ausführungen von @Schuffel nicht wie in #510 dargestellt zutreffen.
Dazu gibts ja incoterms, die die Vertragspartner ausmachen. Dann braucht es kein HGB etc.
 
Dazu gibts ja incoterms, die die Vertragspartner ausmachen. Dann braucht es kein HGB etc.

Deswegen wird das HGB resp. dessen Regelungen doch aber nicht zwingend obsolet. Denn auch Incoterms sind letztlich AGB-(ähnliche) Regelungen, die im Zweifel auszulegen oder zu überprüfen sind. Und sie gelten grds. auch nur dann, wenn diese vereinbart wurden. Dazu müssten aber generell alle Beteiligten (- im vorliegenden Fall - Absender, Transporteur und Empfänger) deren Einbeziehung vereinbart haben.
 
In sehr jungen Jahren habe ich in einer Spedition gearbeitet. Im Falle einer Beschädigung bei der Entladung sind wir dutzende Male mit der Argumentation durch gekommen, Auch vor Gericht.

Es geht hier ja nur um die Haftung. Und das heutzutage Frachten an private Empfänger eher die Regel sind, konnte vor fat 40 Jahren niemand ahnen. Die Zauberworte dürften gefälligkeitshalber und Erfüllungsgehilfe sein. Es gibt einen gutenGrund warum heutzutage bei online Angeboten oftmals explizit die Anlieferung bis Bordsteinkante erwähnt wird. Das gab es aber früher noch nicht. Und bleibt dochmal auf dem Teppich.

Der hier erwähnte Frachtführer hatte vor knapp 3 Jahren noch 60kg mehr auf den Rippen (ist kein Schreibfehler). Wir haben es beim ersten Transport tatsächlich probiert, aber er hat nicht in den Zetti rein gepasst. Und jetzt?? Klar, ich habe das Auto selbst die Rampe runter rollen lassen. Nachdem der Frachtführer die Gurte gelöst und die Rampen bereit gestellt hatte. Ein Recht zur Durchsetzung das der Frachtführer das Fahrzeug bewegt, sehe ich nicht.

Bei ergänzender Anwendung des deutschen Rechts dürfte § 412 Abs. 1 S. 1 HGB doch greifen, wonach die »Verkehrssitte« eine Be- und Entladung durch den Frachtführer gebietet. Aber mehr auch nicht.

Überlässt der Frachtführer dem Empfänger gefälligkeitshalber sein eigenes Personal, ohne dabei selbst zur Entladung verpflichtet zu sein (weil es keine ergänzende, vertragliche Vereinbarung gibt), und wirken diese unter der Aufsicht des Empfängers bei der Entladung mit, sind diese Hilfspersonen daher regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Frachtführers, sodass dieser auch nicht für ihr Verschulden einzustehen hat.
 
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In sehr jungen Jahren habe ich in einer Spedition gearbeitet. Im Falle einer Beschädigung bei der Entladung sind wir dutzende Male mit der Argumentation durch gekommen, Auch vor Gericht.

Es geht hier ja nur um die Haftung. Und das heutzutage Frachten an private Empfänger eher die Regel sind, konnte vor fat 40 Jahren niemand ahnen. Die Zauberworte dürften gefälligkeitshalber und Erfüllungsgehilfe sein. Es gibt einen gutenGrund warum heutzutage bei online Angeboten oftmals explizit die Anlieferung bis Bordsteinkante erwähnt wird. Das gab es aber früher noch nicht. Und bleibt dochmal auf dem Teppich.

Der hier erwähnte Frachtführer hatte vor knapp 3 Jahren noch 60kg mehr auf den Rippen (ist kein Schreibfehler). Wir haben es beim ersten Transport tatsächlich probiert, aber er hat nicht in den Zetti rein gepasst. Und jetzt?? Klar, ich habe das Auto selbst die Rampe runter rollen lassen. Nachdem der Frachtführer die Gurte gelöst und die Rampen bereit gestellt hatte. Ein Recht zur Durchsetzung das der Frachtführer das Fahrzeug bewegt, sehe ich nicht.

Bei ergänzender Anwendung des deutschen Rechts dürfte § 412 Abs. 1 S. 1 HGB doch greifen, wonach die »Verkehrssitte« eine Be- und Entladung durch den Luftfrachtführer gebietet. Aber mehr auch nicht.

Überlässt der Frachtführer dem Empfänger gefälligkeitshalber sein eigenes Personal, ohne dabei selbst zur Entladung verpflichtet zu sein (weil es keine ergänzende, vertragliche Vereinbarung gibt), und wirken diese unter der Aufsicht des Empfängers bei der Entladung mit, sind diese Hilfspersonen daher regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Frachtführers, sodass dieser auch nicht für ihr Verschulden einzustehen hat.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was ist, sollte ein Wagen auf dem Weg zum oder vom Lackierer verunfallen ohne Beteiligung Dritter. Keiner wünscht sich dies natürlich. Nur mit jedem weiteren Posting hier wird es immer klarer - leider - , dass das Ganze einem russisch Roulette ähnelt.
 
Kann es sein, dass Darek einfach zu knapp kalkuliert
Ganz bestimmt sogar. Ich habe ihm eindringlich davon abgeraten und inzwischen hat er seine Preispolitik ja auch ein wenig angepasst. Aber wie er kalkuliert kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch raus immer noch viel zu günstig für diese Arbeit.
 
Ganz bestimmt sogar. Ich habe ihm eindringlich davon abgeraten und inzwischen hat er seine Preispolitik ja auch ein wenig angepasst. Aber wie er kalkuliert kann ich nicht sagen. Aus dem Bauch raus immer noch viel zu günstig für diese Arbeit.
Klingt jetzt sicher auch verrückt und kann nicht jeder machen (aus Zeitgründen): sollte ich meinen Zetti von ihm lackieren lassen, fahre ich ihn selbst hin, bleibe solange in Polen (sechs Wochen am Stück als Urlaub, wenn es sein muss) und fahre ihn auch selbst wieder nach Hause. Dann bin ich selbst dafür verantwortlich und denke mal, Darek hat nix dagegen, wenn ich ihm ab und an über die Schulter schaue (nicht aus Misstrauen sondern aus Neugierde). 2013 habe ich meinen Sommerurlaub investiert und bin drei Wochen lang jeden Tag mit dem Rad zum Lackierer gefahren. Gegen Ende war ich meganervös, aber hat sich gelohnt. Ist halt wirklich mehr als "nur ein Auto".
 
@Schuffel
Sieh es mir bitte nach, dass ich deine Ausführungen widerlege. Aber sie treffen aus rechtlicher Sicht so nicht zu.

In sehr jungen Jahren habe ich in einer Spedition gearbeitet. Im Falle einer Beschädigung bei der Entladung sind wir dutzende Male mit der Argumentation durch gekommen, Auch vor Gericht.

Das mag sein, ist aber keine rechtliche Grundlage (außer für etwaige rechtskräftige Urteile und damit verbundene Sachverhalte).

Es geht hier ja nur um die Haftung. Und das heutzutage Frachten an private Empfänger eher die Regel sind, konnte vor fat 40 Jahren niemand ahnen. Die Zauberworte dürften gefälligkeitshalber und Erfüllungsgehilfe sein. Es gibt einen gutenGrund warum heutzutage bei online Angeboten oftmals explizit die Anlieferung bis Bordsteinkante erwähnt wird. Das gab es aber früher noch nicht. Und bleibt dochmal auf dem Teppich.

Nicht nur die Zeiten und Bedürfnisse, sondern auch das Recht ändert sich halt mal.

Die dahingehend wesentlichsten rechtlichen Änderungen waren zum einen, dass die Deutsche Bundespost privatisiert und mithin ihres Sonderstatus enthoben wurde und zum anderen das Transportrechtsmodernisierungsgesetz, welches das nationale Transportrecht an das internationale Transportrecht der CMR angelehnt hat. Klar konnte das niemand vorhersehen, ist nun aber rechtliche Maßgabe für die Haftung bei Transportschäden sowie den transportvertraglichen Rechten und Pflichten.

Die Zauberworte fruchten daher allenfalls dann, wenn man die Rechten und Pflichten konkreten Personen zuordnet. Und der Empfänger ist aus einem Frachtvertrag grds. erst einmal nur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. (Das ist der Unterschied zwischen einem Vertrag zugunsten Dritter und einem [generell] verbotenem Vertrag zulasten Dritter.)

Daher ist auch die Lieferung "frei Bordsteinkante" durchaus rechtlich interessant, wenn der Empfänger nichts davon wusste und womöglich Verbraucher ist. :X

Der hier erwähnte Frachtführer hatte vor knapp 3 Jahren noch 60kg mehr auf den Rippen (ist kein Schreibfehler). Wir haben es beim ersten Transport tatsächlich probiert, aber er hat nicht in den Zetti rein gepasst. Und jetzt?? Klar, ich habe das Auto selbst die Rampe runter rollen lassen. Nachdem der Frachtführer die Gurte gelöst und die Rampen bereit gestellt hatte. Ein Recht zur Durchsetzung das der Frachtführer das Fahrzeug bewegt, sehe ich nicht.

Ein solches Recht betrifft dich zunächst als Empfänger auch nicht. Denn als Empfänger erwachsen dir zwar ggf. etwaige Rechte, aber keine Pflichten. Das Be- und Entladen müssen daher Absender und Frachtführer untereinander regeln.

Bei ergänzender Anwendung des deutschen Rechts dürfte § 412 Abs. 1 S. 1 HGB doch greifen, wonach die »Verkehrssitte« eine Be- und Entladung durch den Luftfrachtführer gebietet. Aber mehr auch nicht.

Lies bitte mal die aktuelle Fassung des § 412 Abs. 1 HGB. Dort steht kein Empfänger, sondern allein Absender! Be- und Entladung obliegen grds. dem Absender. Wie er das bewerkstelligt, ist schlichtweg seine Aufgabe resp. Problem. Der Empfänger hat damit, sofern er sich nicht ggü. Absender oder Frachtführer dazu verpflichtet hat, schlichtweg im Grundsatz nichts zu tun. (Das Luftfrachtrecht ist dann ggf. noch einmal eine andere Spielwiese, wenn es internationale Flüge sind.)

Überlässt der Frachtführer dem Empfänger gefälligkeitshalber sein eigenes Personal, ohne dabei selbst zur Entladung verpflichtet zu sein (weil es keine ergänzende, vertragliche Vereinbarung gibt), und wirken diese unter der Aufsicht des Empfängers bei der Entladung mit, sind diese Hilfspersonen daher regelmäßig keine Erfüllungsgehilfen des Frachtführers, sodass dieser auch nicht für ihr Verschulden einzustehen hat.

Es ist schlichtweg kein Gefallen für den Empfänger, sondern gegenüber dem Verpflichteten, dem Absender. Und die "Exkulpation" eines Frachtführers ist auch alles andere als "einfach". Denn es gilt nach § 425 Abs. 1 HGB der Grundsatz der verschuldensunabhängigen Haftung [ist zwar strittig, aber im Ergebnis bleibt das Ergebnis nahezu unverändert]. Der Haftungsausschluss ist dann nach §§ 425 Abs. 2 Var. 2, 426, 427 HGB zu prüfen - aber gewiss nicht "einfach zu bewerkstelligen".

Und auch außerhalb des Frachtvertrages (mithin nach Ablieferung) ist eine Exkulpation nicht so einfach bewerkstelligt. Denn die Beweislast obliegt dem Frachtführer weiterhin, vgl. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Ich will mir gar nicht ausmalen, was ist, sollte ein Wagen auf dem Weg zum oder vom Lackierer verunfallen ohne Beteiligung Dritter. Keiner wünscht sich dies natürlich. Nur mit jedem weiteren Posting hier wird es immer klarer - leider - , dass das Ganze einem russisch Roulette ähnelt.
Dafür greift die Versicherung des Frachtführers. Ohne wenn und aber. Ist nicht anderes, als wenn du dein Auto ins nächste Dorf transportieren läßt.

Das Ganze ist eigentlich sehr umfangreich im Gesetz geregelt. Es ist dann lediglich zu prüfen, ob allein die §§ 407 ff. BGB Anwendung finden, internationale Regelungen hinzuzuziehen sind oder es auf Rechtsgrundlagen (§§ 631 ff. BGB) zurückfällt.

Aber eines ist relativ sicher: Die Haftungssumme, die da regelmäßig anfällt, lässt einem schnell mal die Augen ausfallen. Und bei einem Auto hat man da im Gegensatz zu teuren Hightech-/Elektronikgeräten noch gewaltig Glück.

Insgesamt gibt es dazu auch äußerst umfangreiche Rechtsprechung. Diese insbesondere auch dank der Transportversicherer, die dann doch das eine "wenn" oder andere "aber" haben.


Allerdings führt das dann insgesamt doch etwas weit. Denn über die Haftung beim Frachtrecht kann man ganze Bücher schreiben und mit diesen anschließend Regale füllen.
 
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