Witze an die Sonne!

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Was meinst du genau damit?
Bezieht sich auf den Perscheid und die Zahlungsverpflichtung des Kindes (Eimertaufe nach dem Kirchenvorbild) und Rockyys Hinweis, dass man aber aus letzterer austreten kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die normalerweise bestehende gegenseitige Unterhaltsverpflichtung (Kind <> Eltern in direkter Linie) auch anzufechten, wenn eine Unzumutbarkeit (schwere Verfehlungen, grobe Unbilligkeit festgestellt) vorliegt.
Dann kann (in Perscheids Beispiel der Eimertaufe) ggf. das Kind aus der Verpflichtung dem Elternteil gegenüber „austreten“, um hier bei der Begrifflichkeit zu bleiben. 🙋🏻‍♂️
OT- Ende 😅
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezieht sich auf den Perscheid und die Zahlungsverpflichtung des Kindes (nach Eimertaufe nach dem Kirchenvorbild) und Rockyys Hinweis, dass man aber aus letzterer austreten kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die normalerweise bestehende gegenseitige Unterhaltsverpflichtung (Kind <> Eltern in direkter Linie) auch anzufechten, wenn eine Unzumutbarkeit (schwere Verfehlungen, grobe Unbilligkeit festgestellt) Vorliegt.
Dann kann (in Perscheids Beispiel der Einertaufe) ggf. das Kind aus der Verpflichtung dem Elternteil gegenüber „austreten“, im hier bei der Begrifflichkeit zu bleiben. 🙋🏻‍♂️
OT- Ende 😅
Das allerschlimmste ist, dass ich nicht im Fischerverein bin, aber aufgrund Heirat für meine nicht berufstätige Frau Kirchensteuer zu zahlen habe. Frechheit hoch drei. Daraus resultierte ein weiterer Austritt.
Übrigens: Warum gibt es in Kirchen keine Toiletten? Weil man ja austreten gehen könnte.
 
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