Ich bin Angehöriger der "blauen Truppe" und kann zu dem Vorfall nur folgendes sagen:
- Nur Handynummer notieren geht gar nicht
- Fahrzeug/-und Führerschein nur kurz anschauen, ebenfalls nicht. Die Daten müssen schriftlich aufgenommen werden. Ebenfalls die Identität, welche durch einen vorgelegten Personalausweis bestätigt werden muss. Sonst kann nachher der Fahrer sagen, ich bin nicht gefahren und die Beamten haben die Identität des "richtigen" Fahrers gar nicht festgestellt.
- Es muss eine Belehrung über das Fehlverhalten durchgeführt werden.
dazu gehört folgendes im Bußgeldverfahren
- Tatvorwurf
- Aussageverweigerungsrecht
- (Hinweis auf Rechtsbeistand)
- Hinweis auf Möglichkeit der schriftlichen Äußerung
- Frage nach "verstanden"
- Frage nach Äußerungswillen / bzw. Frage(n) stellen
Auch sollte mitgeteilt werden, welche "Ahndungsbehörde" weiter den Fall bearbeitet. Meistens ist es die vor Ort zuständige Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt / Landkreis.
- Zivilbeamte müssen sich bei jeder Maßnahme die sie zum Nachteil eines Bürgers durchführen, immer als Polizeibeamte mittels vorzeigen des Dienstausweises zu erkennen geben. Wenn sie das nicht tun, kann die Maßnahme vor Gericht angefechtet werden.
Meine Vermutung zu dem Fall (nach über 30 Jahren Dienst)
Es war morgens um 05:30 Uhr, Kollegen haben schon die ganze Nacht gearbeitet. Dienstschluss vermutlich um 05.45 oder 06:00 Uhr. Die Kollegen waren eigentlich schon im "Feierabendmodus". Dann läuft einem "dieser Fall" über den Weg. Eigentlich gar keine Lust noch irgend etwas zu machen, müssen aber trotzdem handeln. Die Polizei ist wenn die Ahndungsbehörde nicht "im Dienst" ist, die anfangs zuständige Verfolgungsbehörde. Diese hat das .Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, dass "Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt". Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie das Verfahren einstellen, oder anstatt des Einleitens eines Bußgeldverfahrens auch eine mündliche Verwarnung aussprechen. Ähnlich wie Radfahrer ohne Licht. Entweder nur mündliche Verwarnung oder zahlen. Das kann der Polizeibeamter vor Ort selber entscheiden.
Ich denke nun, dass die Polizeibeamten es aufgrund der Verfahrensweise zu dem Zeitpunkt es bei der getätigten mündlichen Verwarnung belassen, weil sie zu der Uhrzeit keine Lust mehr auf den ganzen Schreibkram hatten. Das ist hier natürlich keine verbindliche rechtliche Aussage sondern nur eine Vermutung.