Ich brauche mal Euren Rat… Polizisten und Juristen… Könnt Ihr mir helfen/erklären?

Selbstverständlich nicht zur Polizei gehen.

Denn: was willst Du denen denn sagen? Dass Deiner Frau von irgendwelchen Heinis vorgeworfen wird, über rote Ampeln gefahren zu sein?

Wenn‘s blöd kommt, forschen die erst mal nach, ob da was dran ist. Oder kann Deine Frau die Täter so genau beschreiben, dass das ein reeller Ermittlungsansatz ist?

Ich würde schlafen gehen, denn echte Polizisten arbeiten so nicht.
 
Also ich bin sicher kein Psychologe oder so, aber das liest sich für mich nicht so als würden die Betroffenen ruhig schlafen können, auch wenn ich es wünsche. Die rationalen Möglichkeiten um Gewissheit zu erlangen wurde ja schon genug gesagt.
In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass die Sache gut für euch ausgeht. Wie auch immer ein gutes Ende für euch aussehen mag.

Ich selber wäre tatsächlich auch schon längst auf dem Revier gewesen ob der Absurdität des Vorwurfes und der merkwürdigen Art der Konfrontation/"Aufklärung". 3 Rotlichtverstöße kann und darf man als Polizist nicht einfach so nur beobachten, da muss sofort eingegriffen werden, sprich Fahrzeug stoppen, da man von einer Gefährdung ausgehen darf.

@Joschi: Seh ich anders. Die Sache würde folgendermaßen ablaufen, die weist dich auf dem Revier aus, schilderst den Vorfall, darauf hin wird geprüft ob in letzter Zeit im Polizeisystem Verstöße o.Ä. zu deiner Person dokumentiert sind, die grob zu deiner Beschreibung passen. Wenn nicht, ist das Thema für dich erledigt. Die Polizei weiß dann aber, dass offenbar falsche Polizisten in der Umgebung ihr Unwesen treiben und können entsprechende Maßnahmen einleiten. Sowas nicht zu melden ist in meinen Augen genauso ratsam wie einen Einbruch o.Ä. nicht zu melden. Eine Personenbeschreibung der vermeintlichen Beamten wäre toll, aber wenn man sich nicht dran erinnert, dann ist das eben so. Wenn die Verstöße dokumentiert sind, würde ohnehin früher oder später Post kommen etc.

Und ja, Telefonnummern werden von Polizisten tatsächlich typischerweise nicht aufgenommen, da Name und Anschrift ausreichend sind. Stattdessen händigen sie dir normalerweise eine Visitenkarte aus, auf auf der sie die Fallnummer o.Ä. vermerken. Dinge die nicht dringend sind kommen dann per Post, in dringenden Fällen kommt eine Streife vorbei und klingelt, fertig. So kenne ich es zumindest bisher. Zuletzt erlebt als mein Auto aufgebrochen wurde.
 
@keulejr
Du gehst jetzt aber nicht wirklich von einer realen Situation Verkehrsrecht aus?
Das stinkt doch eher nach Betrug, oder einfach nur verarsche (durch falsche Polizisten).

Ich war nicht dabei. Und @foerster1 geht es nicht um (mehr) um derartige Bewertungen.

Da vielfach die Herausgabe der Handynummer als Zweifelsaspekt herangezogen wird. Es kommt tatsächlich vor, dass auch die echte Polizei um diese (freiwillige) Angabe bittet.

Ansonsten fehlen hier hinreichende Details für die eine oder andere Richtung. Ein starkes Indiz für eine etwaige Differenzierung dürfte die Belehrung sein. Diese wird durch echte Polizisten - bestenfalls früher als später - grundsätzlich erfolgen.

Aber darum geht es halt dem Nachfragenden nicht mehr. Daher bringt das Spekulieren nicht all zu viel.
 
Wenn man beim ADAC ist, hat man auch die Möglichkeit dort anzurufen und am Telefon eine Rechtsauskunft zu erhalten, um mal das eventl. Strafmaß zu erfahren. Wobei ich persönlich aber denke, dass dies falsche Polizisten waren, was auch immer diese vier Leute dazu getrieben hat deiner Liebsten so einen Schrecken einzujagen. Gsd hätte ich in so einem Fall hier zu unserer Wache einen persönlichen Draht um da gleich nachfragen zu können und würde dies auch schnellstens tun um andere dann vor Schaden zu schützen, denn die Wiederholungstat ist da vorprogrammiert.
Ob da dann alles so glimpflich abläuft ist nicht immer gesagt.

Ich drücke Euch die Daumen dass es nur bei dem Schreck in den Morgenstunden bleibt und ihr nie mehr von den Vieren was zu hören bekommt. Es gilt aber in den nächsten Wochen mal ein wenig wachsamer zu sein in jeder Hinischt.

Da mir auch schon mal eine Rotfahrt vorgeworfen wurde, weiß ich das dies ganz anders abläuft. Mir konnten sie es damals aber nicht nachweisen, denn es gab sie nicht. Ich ging damals zu einem Anwalt vom ADAC. Ein übereifriger Polizist meinte in seiner Freizeit sie gesehen zu haben konnte aber keine näheren Details dazu angeben. Nein kein Neidfaktor, es war damals nicht mit dem Z4 und ist schon ca. 30 Jahre her.😂
 
Zuletzt bearbeitet:
@foerster1
Da mir euer Verhalten nicht aus dem Kopf geht....
Bitte setzt euch mit dem "Bösen" im Menschen auseinander.
Es gibt mittlerweile genügend negative Beispiele und daher veröffentlich unsere Tageszeitung folgenden Artikel als Warnung.


und

 
Ich bin Angehöriger der "blauen Truppe" und kann zu dem Vorfall nur folgendes sagen:

- Nur Handynummer notieren geht gar nicht
- Fahrzeug/-und Führerschein nur kurz anschauen, ebenfalls nicht. Die Daten müssen schriftlich aufgenommen werden. Ebenfalls die Identität, welche durch einen vorgelegten Personalausweis bestätigt werden muss. Sonst kann nachher der Fahrer sagen, ich bin nicht gefahren und die Beamten haben die Identität des "richtigen" Fahrers gar nicht festgestellt.
- Es muss eine Belehrung über das Fehlverhalten durchgeführt werden.

dazu gehört folgendes im Bußgeldverfahren
  • Tatvorwurf
  • Aussageverweigerungsrecht
  • (Hinweis auf Rechtsbeistand)
  • Hinweis auf Möglichkeit der schriftlichen Äußerung
  • Frage nach "verstanden"
  • Frage nach Äußerungswillen / bzw. Frage(n) stellen
Auch sollte mitgeteilt werden, welche "Ahndungsbehörde" weiter den Fall bearbeitet. Meistens ist es die vor Ort zuständige Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt / Landkreis.
- Zivilbeamte müssen sich bei jeder Maßnahme die sie zum Nachteil eines Bürgers durchführen, immer als Polizeibeamte mittels vorzeigen des Dienstausweises zu erkennen geben. Wenn sie das nicht tun, kann die Maßnahme vor Gericht angefechtet werden.

Meine Vermutung zu dem Fall (nach über 30 Jahren Dienst)

Es war morgens um 05:30 Uhr, Kollegen haben schon die ganze Nacht gearbeitet. Dienstschluss vermutlich um 05.45 oder 06:00 Uhr. Die Kollegen waren eigentlich schon im "Feierabendmodus". Dann läuft einem "dieser Fall" über den Weg. Eigentlich gar keine Lust noch irgend etwas zu machen, müssen aber trotzdem handeln. Die Polizei ist wenn die Ahndungsbehörde nicht "im Dienst" ist, die anfangs zuständige Verfolgungsbehörde. Diese hat das .Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, dass "Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt". Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie das Verfahren einstellen, oder anstatt des Einleitens eines Bußgeldverfahrens auch eine mündliche Verwarnung aussprechen. Ähnlich wie Radfahrer ohne Licht. Entweder nur mündliche Verwarnung oder zahlen. Das kann der Polizeibeamter vor Ort selber entscheiden.

Ich denke nun, dass die Polizeibeamten es aufgrund der Verfahrensweise zu dem Zeitpunkt es bei der getätigten mündlichen Verwarnung belassen, weil sie zu der Uhrzeit keine Lust mehr auf den ganzen Schreibkram hatten. Das ist hier natürlich keine verbindliche rechtliche Aussage sondern nur eine Vermutung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Grunde müßten ja dann 4 Polizisten kurz vor Feierabend gewesen sein. 2 in zivil und 2 in Montur. Jedoch hat wohl keiner über die Rechte aufgeklärt. Und alle 4 drücken beide Augen zu. Wenn es sich wirklich so zugetragen hat, hat die Frau vom foerster1 echt Glück gehabt. Ich drücke die Daumen.
 
@VarelerZ4

Danke Dir.

Da ich ja Halter des Fahrzeuges bin (hatte ich ganz vergessen), werde ich wohl die Post bekommen. Ich berichte dann.

Meine Frau war ob der Vorwürfe und der vielen Amtspersonen an ihrer Arbeitsstelle einfach geschockt und hat geweint. Sie war so aufgelöst, dass sie wahrscheinlich gar nicht alles mitbekommen hat, wer was und wann gesagt und getan hat. Insofern will ich gar nicht ausschließen, dass die Beamten sich pflichtgemäß verhalten haben.

Sie haben meine Frau ja sogar noch getröstet und sie rechtzeitig zu ihrem Dienst gelassen. Das ist auch wichtig, da der Nachtdienst ja auch nach Hause möchte…

Fake war da nichts. Nur der Vorwurf
mit drei Rotlichtverstößen hintereinander war falsch. Da hätte es ja zumindest an einer Ampel ein Bild geben müssen. Bin auf den Bußgeldbescheid gespannt. Aber wahrscheinlich können wir gegen die Aussage eines Polizisten ohnehin nichts ausrichten.

Vielleicht bekomme ich als Halter ja jetzt das Fett ab… 😄 Punkte haben wir beide keine. Noch…
 
Ich würde jetzt auch einfach mal abwarten was passiert. Wenn tatsächlich Bilder von den Rotlichtverstößen gemacht worden sind, ist der Fahrer/in ja auf den Bildern zu erkennen.

Bezüglich der Frage von CityCobra, ob man beim Fehlverhalten der Polizei trotzdem eine Strafe bekommen kann ist es nach dem Verwaltungsrecht so, dass man hier eventuell von einem Verwaltungsakt ausgehen kann, der Nachträglich „heilbar“ gemacht werden kann, somit auch ein Bußgeld möglich ist.

Wenn ich nachts draussen unterwegs bin, und ich einen PKW-Fahrer habe, der 3 Rotlichtverstöße hintereinander begeht gehe ich erst einmal davon aus, da stimmt irgend was nicht, z. B. Straftatverdacht der Trunkenheitsfahrt oder das eventuell der Fahrer zuvor das Auto entwendet hat.
 
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Wenn ich nachts draussen unterwegs bin, und ich einen PKW-Fahrer habe, der 3 Rotlichtverstöße hintereinander begeht gehe ich erst einmal davon aus, da stimmt irgend was nicht, z. B. Straftatverdacht der Trunkenheitsfahrt oder das eventuell der Fahrer zuvor das Auto entwendet hat.

...dann würdest Du diesen aber nicht einfach wieder "ziehen" lassen - schon gar nicht, ohne dessen Daten zu notieren, Führerschein & Personalausweis zeigen zu lassen, ihn zu belehren. Und in solch einem speziellen Fall dürfte das auch mit "Ermessensspielraum" recht knapp ausfallen. Für mich klingt das definitiv nicht plausibel - ich glaube nicht dann echte Polizei-Beamte.

Da wette ich, dass nie irgend etwas kommt...
 
...dann würdest Du diesen aber nicht einfach wieder "ziehen" lassen
Wenn ich das bei Trunkenheitsfahrt oder Diebstahl machen würde, würde ich mich strafbar machen und könnte meine Uniform ausziehen. Nennt sich Strafvereitelung im Amt. Wir sind aber bei Rotlichfahrt im Ordnungswidrigkeitenrecht.
 
Wenn ich das bei Trunkenheitsfahrt oder Diebstahl machen würde, würde ich mich strafbar machen und könnte meine Uniform ausziehen. Nennt sich Strafvereitelung im Amt. Wir sind aber bei Rotlichfahrt im Ordnungswidrigkeitenrecht.

O.k., mir war nicht bewusst, dass eine Rotlichtfahrt im Bereich der Ordnungswidrigkeit ist. Dachte eigentlich, dass dies "härter" eingestuft ist...
 
Ich würde jetzt auch einfach mal abwarten was passiert. Wenn tatsächlich Bilder von den Rotlichtverstößen gemacht worden sind, ist der Fahrer/in ja auf den Bildern zu erkennen.

Bezüglich der Frage von CityCobra, ob man beim Fehlverhalten der Polizei trotzdem eine Strafe bekommen kann ist es nach dem Verwaltungsrecht so, dass man hier eventuell von einem Verwaltungsakt ausgehen kann, der Nachträglich „heilbar“ gemacht werden kann, somit auch ein Bußgeld möglich ist.

Wenn ich nachts draussen unterwegs bin, und ich einen PKW-Fahrer habe, der 3 Rotlichtverstöße hintereinander begeht gehe ich erst einmal davon aus, da stimmt irgend was nicht, z. B. Straftatverdacht der Trunkenheitsfahrt oder das eventuell der Fahrer zuvor das Auto entwendet hat.
Ich glaube der Profi hat Recht.

Die haben eine Trunkenheitsfahrt vermutet. Die Dame in Zivil hat ja auch wohl gleich gesagt „Alkohol ist offensichtlich nicht im Spiel…“

Ich glaube ja, denen hat meine Frau am Ende leid getan… Und das um 5:30 Uhr morgens…

Wir warten ab. Wenn es Bilder gibt, dann wird gezahlt. Wenn es uns dubios vorkommt, denn da sind Blitzer in den Kreuzungen, werden wir es einem Anwalt übergeben.

Ich glaube, es wird nicht so schlimm werden…
 
Ich denke/hoffe sie hatten auch Respekt vor dem Beruf einer Krankenschwester die am Sonntagmorgen ihren teils wohl schweren Dienst antreten muss und wollten da keine Schwierigkeiten machen. Bei 3x Rot ist sicherlich für einige Wochen der Führerschein weg. Wie sollte sie da dann auch zum Dienst kommen. Dies wäre meine Wunschvariante. Aber was mir nur noch unklar ist, hat sie die Rotlichtvergehen auf diesem Weg zum Krankenhaus gemacht? Sind sie dann dem Auto hinterhergerannt ins Parkhaus rein? Polizeiauto war ja keines zusehen. Die wußten doch gar nicht was da auf sie zukommt, wer da aus dem Auto aussteigt. Mir kommt das ganze doch etwas sehr merkwürdig vor.
 
Ich denke/hoffe sie hatten auch Respekt vor dem Beruf einer Krankenschwester die am Sonntagmorgen ihren teils wohl schweren Dienst antreten muss und wollten da keine Schwierigkeiten machen. Bei 3x Rot ist sicherlich für einige Wochen der Führerschein weg. Wie sollte sie da dann auch zum Dienst kommen. Dies wäre meine Wunschvariante. Aber was mir nur noch unklar ist, hat sie die Rotlichtvergehen auf diesem Weg zum Krankenhaus gemacht? Sind sie dann dem Auto hinterhergerannt ins Parkhaus rein? Polizeiauto war ja keines zusehen. Die wußten doch gar nicht was da auf sie zukommt, wer da aus dem Auto aussteigt. Mir kommt das ganze doch etwas sehr merkwürdig vor.
Da muss ich Roxxi recht geben, ein sehr merkwürdiger Vorfall, der sich hoffentlich bald aufklärt. Ich hätte vermutlich da ganz anders gehandelt.
 
Wir gehen davon aus, dass ein „Kollege“ die „Vergehen“ per Funk gemeldet hat.
Als meine Frau ins Parkhaus fuhr, war die Zivilstreife schon da.
Die Streifenbeamten kamen kurz darauf…
 
Als meine Frau ins Parkhaus fuhr, war die Zivilstreife schon da.
Sehr merkwürdig, man kann zwar über Kennzeichenüberprüfung Halter und Wohnanschrift ermitteln, aber nicht den Arbeitsplatz !!!, woher wussten die, wo deine Frau arbeitet ???

Hab übrigens heute mit meinen Kollegen über den Fall gesprochen, es herrschte nur allgemeine Sprachlosigkeit über das Verhalten der "Kollegen", Bürgernähe sieht bei uns anders aus.
 
Keine Ahnung.

Die machen alle nur ihren Job. Wir sind nach dem ersten Schock da verständnisvoll.

Mir tut nur meine Frau in der Situation leid.
Aber gut, dass ich nicht dabei war… Das wäre nicht gut gewesen…
 
Ähem, die vielleicht offiziellen Polizisten kamen zu viert ins Parkhaus und es ist bis heute nicht nachweislich geklärt, ob diese echt waren? Deine Frau hat nicht bemerkt, dass sie angeblich drei Rotlichtverstöße begangen hat – blitzt da heutzutage nichts mehr, so dass man die nächsten 100m nur noch Sternchen mit rotem Hintergrund und goldstaubpupsenden Einhörnern sieht? Es erfolgte eine zweifelhafte oder dubiose Datenaufnahme? Muss nichts heißen, hatte ich auch schon da ich aufrgrund von vermeintlicher Brandgefahr nicht mehr ans Fahrrzeg durfte: Kennzeichen + persönliche Angaben reichten aus. Hier lag aber scheinbar keine Brandgefahr vor. Es wurde auch noch nicht in einem Polizeirevier nachgehakt, ob dieser Fall real ist bzw. ob die Aktion Fake war? Das klingt irgendwie alles sehr merkwürdig.

Wie ich vernommen habe, handelte es sich um ein Parkhaus eines Krankenhauses.
Ist eigentlich schon jemand auf die grandiose Idee gekommen, dass dort eventuell auch Kameras installiert sein könnten und die Aufnahmen eine gewisse Zeit vorgehalten werden müssen? Ich würde im Zweifelsfall vielleicht mal darauf pochen, dass die Aufnahmen dieses Zeitraumes, sofern vorhanden, archiviert würden - nur für den Fall, dass es Fake war und hier Abzocker am Werk waren… Einfach mal den Parkhauswächter darauf ansprechen, das dürfte ja kein Problem sein. Allerdings würde ich das schnell machen, bevor nützliches Beweismaterial mit neuen Daten überschrieben sein könnte…
 
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