Gelbes Tagfahrlicht wie beim M4 CSL

Ich als Mann im besten Mittelalter kann das gut nachvollziehen. Mit 20 Jahren hätte ich mir sowas direkt eingebaut, bin auch in dem Alter mit illegalen US-Blinkern vorne und schwarzen Rückleuchten rumgefahren. Supergeil und hauptsache anders als die anderen….das war mir wichtig. Was soll ich sagen: 35 Jahre später denkt man schmunzelnd und wissend zurück und denkt an den Spaß den man hatte, aber auch an die Flensburger Punkte, den eingezogenen Führerschein und die Geldstrafen.
...tja, da hat sich bis heute nicht viel geändert, außer die Bauteile...
:1angelz: :1angelz: :1angelz: :iloveyou:
 
Nur als reines Tagfahrlicht verboten. In Verbindung mit Abblendlicht nicht verboten. Wie auf dem Bild gut zu erkennen ist.
:1angelz::1angelz::1angelz:
Da liegst du komplett falsch, guck mal auf das Kennzeichen. In Deutschland ist gelbes Licht nach vorn verboten, nur weißes in Fahrtrichtung ist erlaubt. Die Farbe des Lichts muss weiß sein." Absatz 10, ECE-R87
und noch ein kleiner Hinweis, schaltet man Abblendlicht ein, muss das Tagfahrlicht erlöschen, diese Predigt ging also voll daneben ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@PhilippP
Wenn jemand mit MACHT argumentiert hinsichtlich seines Blechklotzes unterm Hintern weil irgendwas an der Front "gelb" leuchtet,habe ich demjenigen gegenüber weder Aufgeschlossenheit noch Toleranz im Sinn......da kommt mir eher ein "Mach Platz digga,hier komm ich mit meiner dreimal so teuren Schüssel wie deiner und hab somit mehr Anrecht auf den Platz auf der Straße als du." in den Sinn.....und das ist NICHT im Sinne der StVO.....


Greetz

Cap
 
Häää? Ich kenn nur eine Macht und die is Dunkel. Der Rest interessiert mich nicht.
 
Da liegst du komplett falsch, guck mal auf das Kennzeichen. In Deutschland ist gelbes Licht nach vorn verboten, nur weißes in Fahrtrichtung ist erlaubt. Die Farbe des Lichts muss weiß sein." Absatz 10, ECE-R87
und noch ein kleiner Hinweis, schaltet man Abblendlicht ein, muss das Tagfahrlicht erlöschen, diese Predigt ging also voll daneben ;)
Sorry, aber da liegst Du komplett falsch. Gelbes Licht darf in Deutschland nicht zur Beleuchtung der Fahrbahn genutzt werden. Deshalb ist es bei Tagfahrlicht verboten. Der M5 und M4 schalten die gelben Tubes nur bei Abblendlicht auf gelb und dienen damit nicht mehr der Beleuchtung der Fahrbahn:
Neuer BMW M5 CS mit gelben Scheinwerfern: Erlaubt?
Und auch für Dich noch ein großer Hinweis: Tagfahrlicht muss sich beim Einschalten des Abblendlichts n i c h t abschalten.
Wer liegt hier nun komplett falsch? :iloveyou:
:1angelz: :1angelz: :1angelz: :iloveyou:
 
Zuletzt bearbeitet:
Da liegst du komplett falsch, guck mal auf das Kennzeichen. In Deutschland ist gelbes Licht nach vorn verboten, nur weißes in Fahrtrichtung ist erlaubt. Die Farbe des Lichts muss weiß sein." Absatz 10, ECE-R87
und noch ein kleiner Hinweis, schaltet man Abblendlicht ein, muss das Tagfahrlicht erlöschen, diese Predigt ging also voll daneben ;)
Jepp, gilt für Ablend- und Fernlicht.
Nebelscheinwerfer dürfen auch hellgelb sein. Paragraph §52 StVZO
1690527760553.png
 
Man finde mal eine entsprechend zugelassene "Birne" in hellgelb für die Nebelscheinwerfer. Das Angebot dürfte sehr begrenzt sein oder eben doch nicht so gelb, wie man es sich vorstellt.
 
Man finde mal eine entsprechend zugelassene "Birne" in hellgelb für die Nebelscheinwerfer. Das Angebot dürfte sehr begrenzt sein oder eben doch nicht so gelb, wie man es sich vorstellt.
Wie oben ausführlich erklärt, sind gelbe Leuchten zur Beleuchtung der Fahrbahn verboten.
Und dazu zählen besonders Nebelscheinwerfer.
:1angelz: :1angelz: :1angelz:
 
Wie oben sogar am zitierten Paragraph dargestellt, sprechen wir über Nebelscheinwerfer und "hellgelb".
Die Begriffe findest du sogar in meinem von dir zitierten Text.
Oh ja. Du hast recht. Das ist für hellgelb tatsächlich erlaubt. Danke für die Korrektur.
Asche über mein Haupt.
:1angelz: :1angelz: :1angelz: :1angelz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber da liegst Du komplett falsch. Gelbes Licht darf in Deutschland nicht zur Beleuchtung der Fahrbahn genutzt werden. Deshalb ist es bei Tagfahrlicht verboten. Der M5 und M4 schalten die gelben Tubes nur bei Abblendlicht auf gelb und dienen damit nicht mehr der Beleuchtung der Fahrbahn:
Neuer BMW M5 CS mit gelben Scheinwerfern: Erlaubt?
Und auch für Dich noch ein großer Hinweis: Tagfahrlicht muss sich beim Einschalten des Abblendlichts n i c h t abschalten.
Wer liegt hier nun komplett falsch? :iloveyou:
:1angelz: :1angelz: :1angelz: :iloveyou:
Tagfahrlicht muss sich entweder abschalten bzw. muss sich abdimmen wenn Abblendlicht eingeschaltet wird. Der Bericht über den BMW M5 zittiert selbst, dass es sich hierbei mehr um ein Gadget handelt, als um eine Beleuchtung.

Hier noch die gesetzliche Darstellung :Tagfahrlicht: Pflicht in Deutschland? | Bussgeldkataloge.de
 
Tagfahrlicht muss sich entweder abschalten bzw. muss sich abdimmen wenn Abblendlicht eingeschaltet wird. Der Bericht über den BMW M5 zittiert selbst, dass es sich hierbei mehr um ein Gadget handelt, als um eine Beleuchtung.

Hier noch die gesetzliche Darstellung :Tagfahrlicht: Pflicht in Deutschland? | Bussgeldkataloge.de
Sorry. Ob das nun ein Gadget ist oder sonst wie wer bezeichnet. Die Dinger leuchten mit Abblendlicht gelb und das ist zugelassen, da sie nicht die Fahrbahn beleuchten.
Und bei meinen BMWs hat sich beim Einschalten des Abblendlichtes noch niemals das Tagfahrlicht abgeschaltet nur gedimmt. Habe ich gerade nochmal an meinem dayli G20 überprüft. :O_oo:

:1angelz::1angelz::1angelz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe dir das geschrieben, was der Gesetzgeber vorgibt, dass es immer Unbelehrbare gibt liegt im eigenen Ermessen und spätestens der Sachverständige beim TÜV sorgt für die Vergabe der Plakette
Sorry. Ob das nun ein Gadget ist oder sonst wie wer bezeichnet. Die Dinger leuchten mit Abblendlicht gelb und das ist zugelassen, da sie nicht die Fahrbahn beleuchten.
Und bei meinen BMWs hat sich beim Einschalten des Abblendlichtes noch niemals das Tagfahrlicht abgeschaltet oder gedimmt. Habe ich gerade nochmal an meinem dayli G20 überprüft. :O_oo:

:1angelz::1angelz::1angelz:
 
Ich habe dir das geschrieben, was der Gesetzgeber vorgibt, dass es immer Unbelehrbare gibt liegt im eigenen Ermessen und spätestens der Sachverständige beim TÜV sorgt für die Vergabe der Plakette
Hä? Unbelehrbare? Das ist original BMW. :s:j:j:j
Hat etwas mit Abnahme als eine Leuchteinheit zu tun. Ist wohl eine Sonderregelung und wird schon eine gesetzliche Freigabe haben. :iloveyou:
PS: Das Tagfahrlich mit eingeschaltetem Abblendlicht dimmt sich bei BMW bei einsetzender Dämmerung automatisch. Wird aber niemals abgeschaltet. :thumbsup: :O_oo::@
Also mal ganz ehrlich, wer ist hier unbelehrbar? ;)
:1angelz::1angelz::1angelz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hä? Unbelehrbare? Das ist original BMW. :s:j:j:j
Hat etwas mit Abnahme als eine Leuchteinheit zu tun. Ist wohl eine Sonderregelung und wird schon eine gesetzliche Freigabe haben. :iloveyou:
PS: Das Tagfahrlich mit eingeschaltetem Abblendlicht dimmt sich bei BMW bei einsetzender Dämmerung automatisch. Wird aber niemals abgeschaltet. :thumbsup: :O_oo::@
Also mal ganz ehrlich, wer ist hier unbelehrbar? ;)
:1angelz::1angelz::1angelz:
Du hast doch selber geschrieben, dass bei deinem Fz. das Tagfahrlicht weder abdimmt noch ausschaltet....................lies mal deine Beiträge und ich denke wir beenden dann mal unter uns das Thema
 
Du hast doch selber geschrieben, dass bei deinem Fz. das Tagfahrlicht weder abdimmt noch ausschaltet....................lies mal deine Beiträge und ich denke wir beenden dann mal unter uns das Thema
Du solltest mal Deine Beiträge nochmal lesen. Hast behauptet, dass gelbes Tagfahrlicht verboten ist und sich Tagfahrlicht beim Einschalten des Abblendlichts ausschalten muss. Beides ist tatsächlich falsch. Und wann sich nun das Tagfahrlicht dimmt, stand doch überhaupt nicht zur Diskussion. :iloveyou:
Und dass es sich auch bei meinem Fahrzeug bei einsetzender Dämmerung dimmt, habe ich sehr wohl geschrieben.
Du solltest nicht immer einzelne Textpassagen aus dem Zusammenhang reissen.
Und damit nehme ich Deinen Vorschlag an und wir beenden unsere Diskussion. Hab Dich trotzdem ganz lieb Mini. :iloveyou::iloveyou::iloveyou:
Hauptsache ist doch, dass da vorne was leuchtet. :@
10 Leute 10 Meinungen. :1angelz:
:1angelz::1angelz::1angelz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten