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Es bekommt nur der erste österreichische Besitzer die Nova/CO2 retour.
D.h. wiurde das Auto in Österreich weiterverkauft, gibts für niemanden was retour.
Es bekommt nur der erste österreichische Besitzer die Nova/CO2 retour.
D.h. wiurde das Auto in Österreich weiterverkauft, gibts für niemanden was retour.
nicht ganz.Mein Stand ist, das auf Basis des derzeitigen Zeitwertes die Nova, beim Verkauf ins Ausland, anteilig erstattet wird…
nicht ganz.
die Rückerstattung ist gedeckelt auf das was für das auto mal nova bezahlt wurde...
der macht überhaupt nixNur fraglich welchen Wert der Finanzbeamte bei der Abrechnung ansetzt…
Wenn du das Auto in Österreich weiterverkaufst und dein Käufer es dann ins Ausland verkaufst, bekommst weder du noch der Käufer etwas zurück.was meinst du?
der antrag für die nova rückerstattung muss der verkäufer = zulassungsbesitzer machen und der kriegt auch die nova retour, und nicht der erste AT Besitzer...
nicht ganz.
die Rückerstattung ist gedeckelt auf das was für das auto mal nova bezahlt wurde...
Du bekommst, aber nicht mehr Nova zurück, als Du bezahlt hast, auch wenn der Wert gestiegen ist. Also reicht mM der alte bezahlte Nova Wert, minus Zeitabschlag.der macht überhaupt nix
bei unseren alten shitboxen (>10 Jahre) muss man eine schätzung mitschicken und diese wird als Bemessungsgrundlage angewendet. Da reicht eine Schätzung von Öamtc für ca. 20€ (man schickt per Email die eckdaten und kriegt innerhalb 4 stunden die schätzung)...
Wenn du das Auto in Österreich weiterverkaufst und dein Käufer es dann ins Ausland verkaufst, bekommst weder du noch der Käufer etwas zurück.
ZB ich importiere aus D, verkaufe es oder mache Zulassungswechsel auf meine Frau und die verkauft wieder nach D. Dann gibts keine Nova back.
Das stimmt nicht so. Habe mich vor 2 Jahren intensiv mit dem NovaG beschäftigt und das wäre mir definitiv aufgefallen.Wenn du das Auto in Österreich weiterverkaufst und dein Käufer es dann ins Ausland verkaufst, bekommst weder du noch der Käufer etwas zurück.
ZB ich importiere aus D, verkaufe es oder mache Zulassungswechsel auf meine Frau und die verkauft wieder nach D. Dann gibts keine Nova back.
Und wie soll das Finanzamt wissen ob der Wert gestiegen ist? Dafür braucht man die Schätzung. Und falls die Berechnung eine höhere Nova ergibt als das was mal einbezahlt wurde dann kriegt man den einbezahlten Betrag zurück.D
Du bekommst, aber nicht mehr Nova zurück, als Du bezahlt hast, auch wenn der Wert gestiegen ist. Also reicht mM der alte bezahlte Nova Wert, minus Zeitabschlag.
Mir wurde von der Finanz gesagt, dass nur der, der die Nova bezahlt hat, diese auch wieder bei Export zurückbekommt. Wie das für Händler ist kann ich nicht sagen.
Richtig, also bekommst maximal den bezahlten Nova Betrag zurück. Dann ist der Abschlag halt Null.Das stimmt nicht so. Habe mich vor 2 Jahren intensiv mit dem NovaG beschäftigt und das wäre mir definitiv aufgefallen.
Und wie soll das Finanzamt wissen ob der Wert gestiegen ist? Dafür braucht man die Schätzung. Und falls die Berechnung eine höhere Nova ergibt als das was mal einbezahlt wurde dann kriegt man den einbezahlten Betrag zurück.
Einen Zeitabschlag gibt es nicht. Hatte ich zb beim zweiten z4M nicht wo in 2022 die Schätzung marginal höher war als anfang 2021 als ich das Auto geholt habe.
Ich denke wir reden im Kreis.Deutsch ist nicht meine Muttersprache aber das hat nichts mit einem abschlag zu tun. Du hast eine Bemessungsgrundlage und ein formel wie man die nova Gutschrift berechnet, eben gedeckelt auf dem einbezahlten Betrag. Wäre der Betrag weniger, dann kriegt man den Betrag. Aber einen abschlag gibt's nicht. Es wird strikt nach der Bemessungsgrundlage bzw die einbezahlte Nova.
Das ist eine gute Nachricht.@Rsyed hat recht, JEDER Besitzer eines Fahrzeugs welches ins Ausland verkauft wird bekommt den anteiligen NOVA-Betrag rückerstattet.
Egal ob er 1-, 2- oder 3-Besitzer ist.
Ich hatte den 550ix auch gebraucht beim BMW-Händler in Ö gekauft.