Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Nahezu alle rechtsstaatlichen Strafrechtssysteme berücksichtigen nun einmal in gewisser Weise die intellektuelle Reife des Täters.

Das ist dem Grunde nach, jedenfalls bei neutraler Sichtweise, auch nachvollziehbar. Ob und inwieweit diese Berücksichtigung dann jeweils gut und zeitgemäß gestaltet ist und im Einzelfall angemessene und faire Ergebnisse liefert, lässt sich mit entsprechendem Sach- und Fachverstand natürlich diskutieren (und es wird ja auch diskutiert).
 
Und hier in journalistisch ordentlicher Berichterstattung:




Greetz

Cap
 
Hier die heutige Berichterstattung,um 18:15 sollte das Urteil gefällt werden,ist leider nicht mehr im Bericht:





Greetz

Cap
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ich jetzt das Urteil übersehen? Da steht nur, dass die Verhandlung unterbrochen sei und um 18:15 Uhr das Urteil verkündet wird.
Nein, es stand nicht da, aber hier:

 
Mit dem Begriff "Mord" tue ich mich noch schwer. Aber die Strafe für die Frau finde ich nachvollziehbar - gerade wegen ihres Verhaltens nach der Tat.

Der Cupra-Fahrer hingegen kommt mir viel zu glimpflich davon. Ich meine, er ist mindestens genauso schuldig. Er hat Vollgas gegeben und das sichere Einscheren absichtlich verhindert. Er hat auf ca. 180 km/h beschleunigt (70 sind erlaubt) nur um den Audi nicht überholen zu lassen. Wäre er bei 80 km/h vom Gas, wäre nichts passiert.

Ne der gehört länger in den Knast.
 
Der Cupra-Fahrer hingegen kommt mir viel zu glimpflich davon. Ich meine, er ist mindestens genauso schuldig.
Ist er doch auch. Das Gericht hat ihn dem Bericht nach gleichermaßen des Mordes schuldig gesprochen und entsprechend verurteilt.
Ne der gehört länger in den Knast.
Da steht in diesem Fall das Gesetz entgegen, was der Artikel ebenfalls erwähnt. Ansonsten wäre es zur selben Strafe gekommen.
 
Ist er doch auch. Das Gericht hat ihn dem Bericht nach gleichermaßen des Mordes schuldig gesprochen und entsprechend verurteilt.

Da steht in diesem Fall das Gesetz entgegen, was der Artikel ebenfalls erwähnt. Ansonsten wäre es zur selben Strafe gekommen.
Es ist schon klar, warum die Strafe in der Revisionsverhandlung nicht höher ausfallen konnte. Ich verstehe nicht, warum die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen hat.
 
Revision ist immer noch möglich und damit rechne ich auch von Verteidigungsseite......es wird also weitergehen......wann dürfen die Eltern endlich Ruhe finden....... :(

@Burns
Danke,hatte vorhin um 22 Uhr nochmal nachgeschaut,hatte da aber noch keinen Bericht gesehen.


Greetz

Cap
 
Revision ist immer noch möglich und damit rechne ich auch von Verteidigungsseite......es wird also weitergehen......wann dürfen die Eltern endlich Ruhe finden....... :(

@Burns
Danke,hatte vorhin um 22 Uhr nochmal nachgeschaut,hatte da aber noch keinen Bericht gesehen.


Greetz

Cap
Die Frau wird sicher Berufung einlegen. Sie hat ja die Höchststrafe bekommen. Der Mann ist eigentlich durch. Ich glaube, er weiß, dass er gut bedient ist. Und die Staatsanwaltschaft wird bei ihm auch keine Revision einlegen, weil seine Strafe von 4 Jahren auch nach der nächsten Revision nicht mehr erhöht werden kann.
 
Es ist schon klar, warum die Strafe in der Revisionsverhandlung nicht höher ausfallen konnte. Ich verstehe nicht, warum die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen hat.

Dafür gibt es durchaus zahlreiche Gründe, welche von einer Revision absehen oder Abstand nehmen lassen. Veröffentlicht werden diese jedoch vielfach nicht. Ein Großteil könnte mit diesen Informationen ohnehin kaum etwas anfangen.

Und auch für den zweiten Fahrer kann durchaus eine erneuten Revision überlegenswert sein, wenn sich entsprechende Revisionsansätze und -gründe aufzeigen lassen.
 
Mit dem Begriff "Mord" tue ich mich noch schwer. Aber die Strafe für die Frau finde ich nachvollziehbar - gerade wegen ihres Verhaltens nach der Tat.

Der Cupra-Fahrer hingegen kommt mir viel zu glimpflich davon. Ich meine, er ist mindestens genauso schuldig. Er hat Vollgas gegeben und das sichere Einscheren absichtlich verhindert. Er hat auf ca. 180 km/h beschleunigt (70 sind erlaubt) nur um den Audi nicht überholen zu lassen. Wäre er bei 80 km/h vom Gas, wäre nichts passiert.

Ne der gehört länger in den Knast.

Das sehe ich tatsächlich ähnlich..
 
Das sichere Einscheren hat vor allem der überholende selbst verhindert. Es ist ja nicht so, dass dieser nicht einfach hinten einscheren könnte.
 
Mit dem Begriff "Mord" tue ich mich noch schwer. Aber die Strafe für die Frau finde ich nachvollziehbar - gerade wegen ihres Verhaltens nach der Tat.

Der Cupra-Fahrer hingegen kommt mir viel zu glimpflich davon. Ich meine, er ist mindestens genauso schuldig. Er hat Vollgas gegeben und das sichere Einscheren absichtlich verhindert. Er hat auf ca. 180 km/h beschleunigt (70 sind erlaubt) nur um den Audi nicht überholen zu lassen. Wäre er bei 80 km/h vom Gas, wäre nichts passiert.

Ne der gehört länger in den Knast.
Der große Unterschied ist aber: Er ist rechts auf seiner Fahrspur gefahren. Deshalb hat er meiner Auffassung nach in keinem Fall eine höhere Strafe verdient als die Audi-Fahrerin. Untauglich zum Führen eines Fahrzeugs ist er aber allemal.
 
Höher als die Audi-Fahrerin habe ich nicht gesagt, nur höher als die aktuelle Strafe.
Ich sehe lebenslänglich gegen 4 Jahre nicht im richtigen Verhältnis zur Schwere der Schuld.
 
Verstehe diese Aussage nicht. Unfall ist mit 100 passiert, in einer 40er Zone. Was hat das mit der Motorleistung zu tun oder sprichst du auf die Jugendstrafe an?
Ist jetzt Off-Topic, aber natürlich spielt die Motorleistung und die "Charakteristik" des Autos eine Rolle.
Hatte zwischenzeitlich mal einen Citroën, da musste ich schauen, dass ich die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn überhaupt erst erreiche :D
 
Ich sehe lebenslänglich gegen 4 Jahre nicht im richtigen Verhältnis zur Schwere der Schuld.

Ein Vergleich der Strafen bietet sich in diesem Fall nicht wirklich an.

Die vier Jahre beruhen auf einer besonderen Fallgestaltung und sind vom Gesetz vorgegeben. Der Schuldspruch selbst hätte ansonsten grds. ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge gehabt, vgl. § 211 Abs. 1 StGB.
 
Der leider nächste Fall mit zwei Toten heute Nacht. :(


Aus dem Artikel zitiert:

Tatverdächtiger begeht Fahrerflucht​

Schnell hatten die Ermittlungen auf die Spur eines 39-Jährigen geführt, der vom Unfallort geflohen sein soll, berichtete die Polizei. Keine zwei Stunden nach dem Unfall war er an seiner Wohnanschrift in Dortmund vorläufig festgenommen worden.

Die Ermittler beschlagnahmten sein Auto, seinen Führerschein, sein Mobiltelefon sowie Bekleidung des Mannes. Nachdem er vernommen worden war, wurde er in der Nacht wieder entlassen.

Bordelektronik wird untersucht​

Auch am Unfallort seien bis in die frühen Morgenstunden Spuren gesichert worden. Diese sowie sichergestellte Daten aus der Bordelektronik der beiden Autos seien nun Bestandteil weiterer umfangreicher Untersuchungen, mit denen die Polizei das Geschehen rekonstruieren will. Die Ermittlungen sollen laut Polizei mehrere Wochen dauern.
 
Nur mal so die Fachleute gefragt, was droht einem eigentlich an Strafe, wenn man unter Alkohol Einfluss und ohne Führerschein einen Unfall fabriziert und Fahrerflucht begeht?
 
@H-P
Thema Unfallfllucht:


Thema Unfall gebaut während alkoholisiert:


Beides zusammen:


Je nach Promille wirds unangenehm bis einfahren für Dauer X.


Greetz

Cap
 
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