Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Eigentlich wollte ich sachlich etwas beitragen, aber wenn man bei diesen Themen nicht mit offenen Augen selbst sieht, was los ist, ist Hopfen und Malz verloren!
 
Zuletzt bearbeitet:
In den Knast gehst du deshalb noch lange nicht. Der Schauspieler Khodr Ramadan aus „4 Blocks“ wurde 33x ohne Führerschein erwischt bis er dann endlich ins Gefängnis einfuhr(und das auch „nur“ in den offenen Vollzug, also lediglich zum Schlafen).
Wow. Das zeigt halt mal wieder, das manche Menschen meinen, dass unsere Regeln für sie nicht gelten. Spätestens nach dem 2 Mal erwischt hätte man doch mal über den Erwerb eines gültigen Führerscheins nachdenken müssen !?! So Bildungsresistent kann doch niemand sein. :rolleyes:

Man könnte den ganzen DAX rauf und runter rattern aber der gehört den Deutschen ja eh nur zum Bruchteil. :sneaky:
Das liegt imho daran, dass die Mittelschicht vom Staat mit Abgaben und Steuern ausgenommen wird, so dass kaum etwas zum Investieren übrig bleibt. Hinzu kommt, dass viele Menschen Ihr Geld lieber wie Olaf auf dem Sparbuch anlegen. Tja, dann gehören unsere Unternehmen halt anderen. :whistle:

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Zurück zum Thema: Ich würde das Auto einfach zwangsabmelden, wenn die Person, auf die das Auto zugelassen ist, der Führerschein wegen Alkohlmissbrauch entzogen wird.
Ohne Führerschein, kann die Person das Auto nicht mehr anmelden. Da oft kein Stellplatz vorhanden ist, bleibt dann nur noch der Verkauf.
In jedem Fall würde es deutlich erschwert, betrunken ohne Führerschein weiter zu fahren - wenn das Auto kein Kennzeichen mehr hat.

Es wäre auch keine (m.E. völlig ungerechtfertigte) Enteignung - wie der Einzug von Fahrzeugen - nach Rennen.
Man würde die Fahrzeug nur zwangsabmelden, da beim Fahrzeughalter kein Fürherschein mehr vorhanden ist.

Natürlich gibts dann Spezis die das Auto auf Familienmitglieder anmelden o.a. Aber dann kann man diese wegen Beihilfe zur Straftat belangen - wenn sie jemand ohne Führerschein Ihr Auto leihen! Auch wird Dir keine Mietwagenfirma ein Auto ohne gültigen Führerschein leihen.

Imho wäre die Zwangsabmeldung des KFZ in dem Fall (das jemand wegen Alkohlmissbrauchen seinen Führerschein komplett verliert und nach MPU neu machen muss; was selten gelingt) die beste und einfachste Lösung.

Wie gesagt - nur abmelden. Nicht enteignen und versteigern - das wäre Diebstahl durch den Staat. Nur Abmelden, damit es keine weiteren Straften durch "Fahren ohne Füherschein" mehr gibt.
 
1. Solche Fahrzeuge sind so gut wie immer auf jemand anderen angemeldet.
2. Jemand, der penetrant ohne Führerschein fährt, würde auch mit nicht ordnungsgemäß angemeldetem Fahrzeug fahren.
3. Der Fahrzeuginhaber ist längst nicht so einfach strafrechtlich zu belangen, wenn jemand dessen Fahrzeug ohne Führerschein nutzt.
4. Die Einziehung des Fahrzeugs ist keine Enteignung.
 
1. Solche Fahrzeuge sind so gut wie immer auf jemand anderen angemeldet.
2. Jemand, der penetrant ohne Führerschein fährt, würde auch mit nicht ordnungsgemäß angemeldetem Fahrzeug fahren.
3. Der Fahrzeuginhaber ist längst nicht so einfach strafrechtlich zu belangen, wenn jemand dessen Fahrzeug ohne Führerschein nutzt.
4. Die Einziehung des Fahrzeugs ist keine Enteignung.

3. Der Fahrzeuginhaber ist längst nicht so einfach strafrechtlich zu belangen, wenn jemand dessen Fahrzeug ohne Führerschein nutzt.

Hier kann man ebenfalls ansetzen. Wer jemand ohne Führerschein sein Auto leiht - fette - mind. 4 Stellige - Geldstrafe!
Bei Wiederholung ebenfalls Führerschein Entzug und MPU. Fahrzeug dann ebenfalls wieder abmelden.
Irgendwann hat die komplette Großfamilie keine Mitglieder mit Führerschein mehr.
Anhand der Zulassung weiß man sogar direkt, wer alles in der selben Gang ist ;-)

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2. Jemand, der penetrant ohne Führerschein fährt, würde auch mit nicht ordnungsgemäß angemeldetem Fahrzeug fahren.

Das Grundproblem ist doch, dass man oft gar nicht bemerkt, dass jemand dreißt ohne Führerschein fährt - eben weil man es dem Auto von außen nicht ansieht.
Die Polizei muss das Fahrzeug erst anhalten und den Führerschein kontrollen - was sehr personalintensiv ist.
Eine Fahrzeug-Zulassung lässt sie via Kennzeichen doch deutlich einfacher kontrollieren. Sogar automatisiert via Kameras -kann man diese Verstöße erkennen.

Regeln bringen doch nichts, wenn man die Einhaltung nicht kontrolleiren kann. Gerade hier würde die fehlende Zulassung es doch deutlich vereinfachen!

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4. Die Einziehung des Fahrzeugs ist keine Enteignung.

Jeder sollte über ein Eigentum erstmal frei verfügen können. Daher würde ich eine Einziehung des Fahrzeugs in dem Fall als unangemessen ansehen.
Bei Einziehung und Versteigerung des Fahrzeuges - müsste man zumindest den Fahrzeugwert dem Eigentümer zukommen lassen.
Alles andere ist imho völlig unangemessen im Vergleich zu anderen Straftaten.
Aber darüber kann man ja auch diskutieren - allerdings würde ich das erst erlauben - wenn das selbe Fahrzeug mind. 2x den Halter wechselt - aber weiterhin die selbe Person damit ohne Führerschein fährt.

Möglichkeiten gibts genug, um die Schlupflöcher zu schließen. Ohne direkt Leuten Ihr Eigentum wegzunehmen.
Man müsste nur wollen und entsprechende Gesetze erlassen.
 
Ich finde auch dass der Halter hier mehr in die Verantwortung genommen werden muss. Verleiht er sein KFZ, muss er verantwortlich dafür sein.
Das schreckt immens ab.
Aber was will man erwarten in einem Land, in dem selbst die Verantwortung fürs eigene Kind nicht hochgehalten wird.
 
Wow. Das zeigt halt mal wieder, das manche Menschen meinen, dass unsere Regeln für sie nicht gelten. Spätestens nach dem 2 Mal erwischt hätte man doch mal über den Erwerb eines gültigen Führerscheins nachdenken müssen !?! So Bildungsresistent kann doch niemand sein. :rolleyes:


Das liegt imho daran, dass die Mittelschicht vom Staat mit Abgaben und Steuern ausgenommen wird, so dass kaum etwas zum Investieren übrig bleibt. Hinzu kommt, dass viele Menschen Ihr Geld lieber wie Olaf auf dem Sparbuch anlegen. Tja, dann gehören unsere Unternehmen halt anderen. :whistle:

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Zurück zum Thema: Ich würde das Auto einfach zwangsabmelden, wenn die Person, auf die das Auto zugelassen ist, der Führerschein wegen Alkohlmissbrauch entzogen wird.
Ohne Führerschein, kann die Person das Auto nicht mehr anmelden. Da oft kein Stellplatz vorhanden ist, bleibt dann nur noch der Verkauf.
In jedem Fall würde es deutlich erschwert, betrunken ohne Führerschein weiter zu fahren - wenn das Auto kein Kennzeichen mehr hat.

Es wäre auch keine (m.E. völlig ungerechtfertigte) Enteignung - wie der Einzug von Fahrzeugen - nach Rennen.
Man würde die Fahrzeug nur zwangsabmelden, da beim Fahrzeughalter kein Fürherschein mehr vorhanden ist.

Natürlich gibts dann Spezis die das Auto auf Familienmitglieder anmelden o.a. Aber dann kann man diese wegen Beihilfe zur Straftat belangen - wenn sie jemand ohne Führerschein Ihr Auto leihen! Auch wird Dir keine Mietwagenfirma ein Auto ohne gültigen Führerschein leihen.

Imho wäre die Zwangsabmeldung des KFZ in dem Fall (das jemand wegen Alkohlmissbrauchen seinen Führerschein komplett verliert und nach MPU neu machen muss; was selten gelingt) die beste und einfachste Lösung.

Wie gesagt - nur abmelden. Nicht enteignen und versteigern - das wäre Diebstahl durch den Staat. Nur Abmelden, damit es keine weiteren Straften durch "Fahren ohne Füherschein" mehr gibt.
Nein... Wer, wie im (halb)hypothetischen Fall, wegen massiven Alkoholmissbrauchs den Führerschein entzogen bekommen hat (nicht Fahrverbot, sondern Entzug) und dann wieder betrunken am Steuer sogar einen Unfall verursacht, hat jede Schonung verwirkt.
In meinen Augen gehören solche Leute sogar ins Gefängnis, weil sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Die Beschlagnahme und Versteigerung des Tatfahrzeugs ist da noch das geringste Mittel.

Da der Versteigerungserlös dem Täter ausgehändigt wird, ist das auch wirtschaftlich nicht übermäßig hart.
 
Ich finde auch dass der Halter hier mehr in die Verantwortung genommen werden muss. Verleiht er sein KFZ, muss er verantwortlich dafür sein.
Das schreckt immens ab.
Ich bin auch für Sippenhaft wie in Nordkorea. Dort geht der ganze Familienbaum ins Camp 14 und konkurriert untereinander (!) um die halben Rationen.:D
 
Den abweichenden Halter zu belangen, halte ich für nicht durchsetzbar und auch für falsch!

Sollte man sich als Ehepartner oder Familienmitglied jeden Tag den Führerschein zeigen lassen? Ich halte es nicht einmal für abwegig, dass viele Menschen mit einem Alkoholproblem dies so gut verbergen, dass selbst enge Bekannte/Verwandte nicht wissen, wie es um die Person steht.

Und was ist mit Leasing und Firmenwagen? Soll sich die Leasingfirma vor jeder Fahrt den Führerschein zeigen lassen? Nein, das ist nicht praktikabel. Diese Gruppen kann man nur zur Verantwortung ziehen, wenn man ihnen nachweisen kann, dass sie es wissen. Und das ist gut so.
 
… Möglichkeiten gibts genug, um die Schlupflöcher zu schließen. Ohne direkt Leuten Ihr Eigentum wegzunehmen.
Man müsste nur wollen und entsprechende Gesetze erlassen.
Ist nicht böse gemeint, aber es liest sich immer so hübsch einfach, wenn es jemand formuliert, der von der Materie keine Kenntnisse hat. Leider ist die Realität in einem Rechtsstaat dann zumeist deutlich schwieriger.

Immerhin fahren ja nicht andauernd Menschen ohne Führerschein durch die Gegend. Man darf mithin davon ausgehen, dass das vorhandene Sanktionswerk alles in allem funktioniert. Extremfälle sind ohnehin immer vorbehalten.
 
… Bei Einziehung und Versteigerung des Fahrzeuges - müsste man zumindest den Fahrzeugwert dem Eigentümer zukommen lassen.
Alles andere ist imho völlig unangemessen im Vergleich zu anderen Straftaten. …
Nee, dat is ja nun wirklich daneben. Im Gegenteil ist es ein völlig probates Mittel, dem Täter sein Tatwerkzeug wegzunehmen (und den Erlös der Allgemeinheit zukommen zu lassen). Das (Wegnehmen) hat schon im Sandkasten mit den Schäufelchen funktioniert, bei manchen Menschen braucht‘s das halt noch in späteren Jahren. :D

Leider wird in unserem Rechtsstaat dieses eigentlich sehr effektive Mittel recht selten angewendet - m. E. deutlich zu selten. Da sind andere Länder deutlich rigoroser.
 
Geh mal davon aus, daß 1-2% der aktuellen Fahrer in Deutschland keinen gültigen Führerschein besitzen. Entweder besteht ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug, es wurde nie einer gemacht oder der Führerschein aus Burkina Faso wurde nicht umgeschrieben…
In den Knast gehst du deshalb noch lange nicht. Der Schauspieler Khodr Ramadan aus „4 Blocks“ wurde 33x ohne Führerschein erwischt bis er dann endlich ins Gefängnis einfuhr(und das auch „nur“ in den offenen Vollzug, also lediglich zum Schlafen).
Voll und ganz richtig, aber fairerweise muss man sagen, dass hier anscheinend - laut Bericht - ein Formfehler vorlag, der das verhindert hat.
Anmaßend und lächerlich zugleich finde ich das "Gnadengesuch" :eek: :o
 
Kern des ironisch überzogenen Vergleichs war allerdings der Hinweis auf die Differenzierung zwischen Halterhaftung und Fahrerhaftung, und die damit verbundene Problematik.
Aber was spricht gegen mehr Halterhaftung? Wenn ich mein KFZ verleihe, sollte ich sicher sein, ob der Fahrer einen Führerschein hat und ob er ein gewissenhafter Fahrer ist. Wenn Halter grundsätzlich eine Mithaftung haben wird vielleicht vorsichtiger ausgeliehen.
 
Aber was spricht gegen mehr Halterhaftung? Wenn ich mein KFZ verleihe, sollte ich sicher sein, ob der Fahrer einen Führerschein hat und ob er ein gewissenhafter Fahrer ist. Wenn Halter grundsätzlich eine Mithaftung haben wird vielleicht vorsichtiger ausgeliehen.
Bin kein Jurist, aber ich glaube, es gibt schon eine Möglichkeit, den Halter zu belangen, wenn er sein Auto wissentlich an jemand verleiht, der bspw. keinen Führerschein hat oder stark alkoholisiert ist.
 
Ist nicht böse gemeint, aber es liest sich immer so hübsch einfach, wenn es jemand formuliert, der von der Materie keine Kenntnisse hat. Leider ist die Realität in einem Rechtsstaat dann zumeist deutlich schwieriger.

Der Gesetzgeber erlässt ein Gesetz, dass den Fahrzeughalter dazu zwingt, vor dem Verleih des Fahrzeugs zu prüfen, ob die Person zum Zeitpunkt des Verleihs einen gültigen Führerschein hat - mit entsprechendem Busgeld bei Nichteinhaltung. Sehe hier überhaupt kein Problem - man muss nur wollen.
Von mir aus auch mit Ausnahmen für Ehepartner, Leasing.

Damit hat sich dann die Ausrede - "ich wusste nicht das Person X seinen Führerschein verloren hat - sonst hätte ich ihm meinen Wagen nie verliehen".
Es wird doch bewusst das Auto in der Großfamilie herumgereicht damit eben genau niemand bestraft werden kann. Genau dort muss man den Riegel vorschieben.
 
Man stelle sich nur mal vor, dass der Gesetzgeber diese grundlegenden Erwägung schon einmal selbst hatte und diese gar in eine Regelung gefasst hätte... man könnte meinen, dass wir dieselben Probleme hätten...
 
Immerhin fahren ja nicht andauernd Menschen ohne Führerschein durch die Gegend.
Leider doch, ich denke der von mir angegebene Prozentsatz von 1-2% Verkehrsteilnehmern die ohne Führerschein am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen ist nicht zu hoch gegriffen.
Erst vor 2-3 Monaten hatte ich einen Patienten, der mir erzählte, daß ihm wegen Nötigung im Straßenverkehr der Führerschein entzogen wurde. Als ich ihn dann fragte, wie er zu mir gekommen ist, war die Antwort „mit dem (Handwerker)Firmenwagen“.
Ganz im Ernst, wann wird man heutzutage noch kontrolliert? Die sogenannte „Allgemeine Verkehrskontrolle“ findet doch so gut wie gar nicht mehr statt. Das letzte Mal als ich meinen Führerschein vorweisen mußte war als ich mit 68 auf der Ruhrallee gelasert wurde(50 erlaubt)vor ca. 4 Monaten. Wenn man komplett angepaßt und unauffällig fährt ist die Gefahr ohne Führerschein erwischt zu werden im Promillebereich.
 
Der Gesetzgeber erlässt ein Gesetz, dass den Fahrzeughalter dazu zwingt, vor dem Verleih des Fahrzeugs zu prüfen, ob die Person zum Zeitpunkt des Verleihs einen gültigen Führerschein hat - mit entsprechendem Busgeld bei Nichteinhaltung. Sehe hier überhaupt kein Problem - man muss nur wollen.
Von mir aus auch mit Ausnahmen für Ehepartner, Leasing.

Damit hat sich dann die Ausrede - "ich wusste nicht das Person X seinen Führerschein verloren hat - sonst hätte ich ihm meinen Wagen nie verliehen".
Es wird doch bewusst das Auto in der Großfamilie herumgereicht damit eben genau niemand bestraft werden kann. Genau dort muss man den Riegel vorschieben.
Noch einmal:

Was ist mit den Millionen von Leasingfahrzeugen? Kommt da jeden Morgen jemand vorbei und schaut nach, ob der Führerschein noch da ist?
Und Firmenwagen? Muss ich erst mit dem Fahrrad in die Firma, damit ich die Genehmigung für die Fahrt mit dem Firmenwagen in die Firma bekomme?
Muss Amazon jemanden einstellen, der jeden Morgen alle Fahrer kontrolliert?
Was ist mit Feuerwehr- und anderen Einsatzfahrzeugen? Müssen die vorher bei der Leitstelle vorbeikommen?
Was ist, wenn meine Frau morgen früh mit dem auf mich zugelassenen Auto einkaufen will? Muss sie mich dann erst um Erlaubnis fragen, damit ich sie vorher prüfe?
Sorry, das ist wirklich keine durchdachte Idee.
 
Das letzte Mal als ich meinen Führerschein vorweisen mußte war als ich mit 68 auf der Ruhrallee gelasert wurde(50 erlaubt)vor ca. 4 Monaten. Wenn man komplett angepaßt und unauffällig fährt ist die Gefahr ohne Führerschein erwischt zu werden im Promillebereich.
Raser 😳 :D

Da ich so brav und angepasst unterwegs bin, musste ich meinen Führerschein das letze mal vor ca 20 Jahren bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland vorzeigen, hab schon ganz vergessen, wo ich den aufbewahre.:D
 
das letze mal vor ca 20 Jahren bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland vorzeigen, hab schon ganz vergessen, wo ich den aufbewahre.:D
Jetzt weiß ich auch, weshalb die eingeführt haben, dass man (ich) alle 15 Jahre einen neuen Führerschein braucht. Du bist Schuld daran. :D :D
Mein jetziger läuft noch etwa 12 Jahre. :d:rolleyes:
Ist von März 2022
 
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