Werksgarantie bei jedem BMW Vertragshdl.?

Z4Black

Fahrer
Registriert
30 Oktober 2005
Hallo, kann ich die Werksgarantie bei jedem BMW Hdl. geltend machen, oder gilt diese immer nur bei dem Hdl., wo ich das Fahrzeug erworben habe? &:
 
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... überall auf der Welt.
 
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Jo,
nur der Form halber - denn Bummsbass hat recht!

Du hast eigentlich "nur" gesetzliche Gewährleistung, aber die BMW-AG stellt auch Dich als Deutschen so, als ob Sie eine Garantie gegeben hätte.
Rechtsanspruch ... nö, eigentlich nicht.

Rechtsanspruch auf Sachmängelhaftung hast Du für 24 Monate gegen denjenigen, der auf dem Kaufvertrag links von Dir unterschrieben hat.

Grüßle
Chris
 
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Hi,

und kann ich noch irgendwelche Ansprüche geltend machen, wenn ich bei einem BMW Händler einen 2 Jahre alten Vorführwagen gekauft habe?
Hab ich da noch irgendeine Garantie?
Kann ich z.B. Vereckprobleme oder Knarzgeräusche beanstanden? Oder bin ich da voll auf Kulanz angewiesen?

Vielen Dank
Michael
 
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Hi Michael,

Lt. BMW-Richtlinien muss jeder BMW-Händler bei Gebraucht- oder auch Neufahrzeugen eine sog. EURO-Plus-Garantie (Gebrauchtwagengarantie) gewähren. Die ist im Kaufpreis mit einkalkuliert und deckt im Schadensfall die meisten Teile (ausser Verschleiss an Bremsen, Auspuff, etc.) ab. So habe ich es mir bei dem Kauf meines Vorführers erklären lassen. Ist ca. 1,5 Jahre her, sollte somit also noch up to date sein.
 
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Allgemein gesprochen: Es gibt bei BMW in Deutschland keine "Werksgarantie". Diese Leistung hat BMW auf seine Händler abgewälzt - die schon zitierte Gewährleistung. Deshalb kann sich die Behandlung des Kunden von Händler zu Händler durchaus unterscheiden. Es gibt zum Beispiel deswegen viele Händler, die nur unter körperlichen Schmerzen "Garantiereparaturen" an Autos durchführen, die sie nicht selbst verkauft haben.

Es ist eigentlich eine Frechheit von BMW, vor allem, wenn man bedenkt, wie die Garantiebedingungen für die gleichen Fahrzeug z.B. in der Schweiz oder den USA aussehen.
 
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Schonmal Danke für die Antworten,

sowas habe ich schon befürchtet. Der :) , bei dem ich meinen Z4 gekauft habe, ist ca 200km entfernt und wenn ich hier in Frankfurt bei einem anderen Händler auftauche um auf "Gewährleistung" mein Klappern im Amaturenbrett zu beseitigen dann schaut der mich wahrscheinlich nur mitleidig, bevor er dann vor lachen zusammenbricht. :(

Aber kann ein Händler sich weigern, die Arbeiten auf Gewährleistung auszuführen bzw. was fällt eigentlich unter meine EURO-Plus-Garantie (Gebrauchtwagengarantie) &: ?

Danke
Michael
 
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Also, mir wurde es so erklärt, dass diese EURO-Garantie in ganz Europa bei jedem Händler gilt. Ergo: Ist was kaputt, gehe ich zum :) und lasse es beheben. Wie es jedoch bei dem klappernden Armaturenbrett (gibt es sowas bei BMW überhaupt?????:d ) aussieht, vermag ich nicht zu sagen. Hier kann sich Dein :) vor Ort evtl. darauf berufen, dass es kein Schaden im eigentlichen Sinn ist und somit ja schon bei Probefahrt vor dem Kauf hätte auffallen können. Hier wird er sicherlich auf den verkaufenden Händler verweisen (für Dich hoffe ich natürlich, dass er es nicht tun wird). Eigentlich dumm, da er daran interessiert sein sollte, Dich als guten Kunden zu gewinnen (oder halten). Allein schon wegen den anfallenden Service-Arbeiten und der räumlichen Nähe.
 
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Also, mir wurde es so erklärt, dass diese EURO-Garantie in ganz Europa bei jedem Händler gilt. Ergo: Ist was kaputt, gehe ich zum :) und lasse es beheben. Wie es jedoch bei dem klappernden Armaturenbrett (gibt es sowas bei BMW überhaupt?????:d ) aussieht, vermag ich nicht zu sagen. Hier kann sich Dein :) vor Ort evtl. darauf berufen, dass es kein Schaden im eigentlichen Sinn ist und somit ja schon bei Probefahrt vor dem Kauf hätte auffallen können. Hier wird er sicherlich auf den verkaufenden Händler verweisen (für Dich hoffe ich natürlich, dass er es nicht tun wird). Eigentlich dumm, da er daran interessiert sein sollte, Dich als guten Kunden zu gewinnen (oder halten). Allein schon wegen den anfallenden Service-Arbeiten und der räumlichen Nähe.

Die Euro-Gebrauchtwagengarantie ist ja auch meines Wissens nach etwas anderes: Das ist eine Art Versicherungsgesellschaft, die diese Garantie gegen Bezahlung übernimmt. Da haben weder der Händler noch der Hersteller etwas mit zu tun. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
 
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was fällt eigentlich unter meine EURO-Plus-Garantie (Gebrauchtwagengarantie) &: ?

Danke
Michael

Das steht genau in den Garantiebedingungen. Ich hatte eine Mercedes-Benz Europagarantie (wahrscheinlich ähnlich BMW) und da wird eine ganze Menge ausgeschlossen. Z. B. Armaturenbrett.
Bei mir wurde der Dachhimmel erneuert, nicht auf Mercedes-Garantie, da ausgeschlossen sonder auf BMW Kulanz mit Selbstbeteiligung.
Gruß
Ale
 
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Die Euro-Gebrauchtwagengarantie ist ja auch meines Wissens nach etwas anderes: Das ist eine Art Versicherungsgesellschaft, die diese Garantie gegen Bezahlung übernimmt. Da haben weder der Händler noch der Hersteller etwas mit zu tun. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Dann müsste sich der Händler ja eigentlich freuen, wenn ich komme, weil er dann seine Stunden und Material mit der Versicherungsgesellschaft abrechnen kann. (Welche Knebelverträge da natürlich dahinter stehen, weiss man net)

Ale <<<Bei mir wurde der Dachhimmel erneuert, nicht auf Mercedes-Garantie, da ausgeschlossen sonder auf BMW Kulanz mit Selbstbeteiligung<<<

Kulanz mit SB, wär ja auch noch ok, wenn das klappern aufhört und es micht gleich ein komplettes Armaturenbrett kostet.

Grüße
Michael


P.S.
Auf der BMW Website steht mehr über Recycling der Altautos, als über die Garantie drin. Was soll uns das sagen ??? &: :X
 
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Was steht denn in Deinen Bedingungen ? Bei MB Europagarantie für Gebrauchte sind Klappergeräusche ausgeschlossen.
Bei bekannten Geräuschen wie Türen oder Verdeck wird es wohl mit Kulanz klappen, ansonsten eher nicht.
Hast Du das Klappern schon richtig lokalisiert? Glaube kaum, dass das gesamte Armaturenbrett gewechselt werden muss. Bei mir stellte sich die A-Säulen-Verkleidung als Ursache heraus. Über Geräusche findest Du im Forum jede Menge. Klär das doch erst einmal ab.
Gruß
Ale
 
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