Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

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4 Mai 2005
Moin!

Jetzt hat's mich auch erwischt! Gestern aben um 22:15 hatt ich plötzliche einen Mercedes von der Gegenfahrbahn auf meiner Spur, und RUMMS war meine hintere Stoßstange hin. Ich habe noch Glück gehabt, denn bevor er mich erwischt hat, hat er die beiden vor mir fahrenden Autos noch zerlegt. Ich konnte noch ausweichen, sodass er mich nur hinten links erwischt hat. Den Opel hinter mir hat's dann richtig zerlegt.

Der Fahrer des Mercedes war ein 22-jähriger Typ südländischer Herkunft, der mit dem dicken Auto seines Vaters unterwegs war. Ich hoffe er bekommt richtig Ärger von seinem Daddy!

Es gab auch Verletzte, und es war ein ganz schönes Trümmerfeld auf der Straße.

Mein Schaden beschränkt sich auf die Kunststoffverkleidung der hinteren Stoßstange, und die linke hintere Felge hat ein paar Schrammen. Da hat mich der Mercedes sicher getroffen. Daher ist zu befürchten, dass die Achse einen Schlag bekommen hat, oder noch schlimmer, sich irgenwie die Karosserie verzogen hat. Danach sieht es aber nicht aus. Die linke hintere Seitenwand hat keine Schäden, nur eine klitzekleine Schramme an der Kante, die zur Stoßstange zeigt. Das linke Rücklicht sitzt etwas schief in der Halterung, aber die Hekcklappe lässt sich ohne Probleme öffnen und schließen. Die Spaltmaße sind überall (soweit ich als Laie das beurteilen kann) gleich.
Der Kleine ist auch fahrbereit, ich bin heute damit zur Arbeit gefahren.

Die Polizei hat alles aufgenommen, und der Schuldige ist klar ermittelt worden. Es gibt auch eine neutrale Zeugin (die Fahrerin des Autos, das hinter dem Mercedes fuhr), die alles bestätigen kann. Die Frage nach der Kostenübernahme sollte also zum Glück geklärt sein.

Insofern kann man sagen: Glück im Unglück für mich, insbesondere, weil mir nichts passiert ist. Ich hoffe nur, dass die Verletzungen der anderen Beteiligten nicht so gravierend sind.

So, jetzt aber zu meiner Frage:
Wie wird sowas versicherungstechnisch abgewickelt? Der Polizist meinte, ich müsse nur das Aktenzeichen nennen, und alles andere würde dann die Werkstatt regeln. Nun war ich heute Morgen gleich beim Freundlichen, der sagte mir, ich müsse zuerst mit der gegenerischen Versicherung sprechen, damit die die Freigabe für die Kostenübernahme erteilt. Vorher könnten die nicht mit der Reparatur anfangen. Der Polizist sagte dagegen, dass ich mich um sowas überhaupt nicht kümmern müsse.

Welche Erfahrungen habt Ihr bei solchen Fällen gemacht?

Mich interessiert auch, wie das mit dem Mietwagen geregelt ist. Habe ich Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug? Also dann einen Z4? Oder kann ich auch einen kleineren Wagen nehmen (z.B. nen Mini? den würd' ich gern mal wieder fahren...), und mir die Differenz auszahlen lassen?

Würde mich über Tipps freuen!

Danke und viele Grüße,

Björn

PS: Bilder von der Sache stelle ich später hier rein, ich hab gerade kein USB-Kabel parat
 
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Moin!

Jetzt hat's mich auch erwischt! Gestern aben um 22:15 hatt ich plötzliche einen Mercedes von der Gegenfahrbahn auf meiner Spur, und RUMMS war meine hintere Stoßstange hin. Ich habe noch Glück gehabt, denn bevor er mich erwischt hat, hat er die beiden vor mir fahrenden Autos noch zerlegt. Ich konnte noch ausweichen, sodass er mich nur hinten links erwischt hat. Den Opel hinter mir hat's dann richtig zerlegt.

Der Fahrer des Mercedes war ein 22-jähriger Typ südländischer Herkunft, der mit dem dicken Auto seines Vaters unterwegs war. Ich hoffe er bekommt richtig Ärger von seinem Daddy!

Es gab auch Verletzte, und es war ein ganz schönes Trümmerfeld auf der Straße.

Mein Schaden beschränkt sich auf die Kunststoffverkleidung der hinteren Stoßstange, und die linke hintere Felge hat ein paar Schrammen. Da hat mich der Mercedes sicher getroffen. Daher ist zu befürchten, dass die Achse einen Schlag bekommen hat, oder noch schlimmer, sich irgenwie die Karosserie verzogen hat. Danach sieht es aber nicht aus. Die linke hintere Seitenwand hat keine Schäden, nur eine klitzekleine Schramme an der Kante, die zur Stoßstange zeigt. Das linke Rücklicht sitzt etwas schief in der Halterung, aber die Hekcklappe lässt sich ohne Probleme öffnen und schließen. Die Spaltmaße sind überall (soweit ich als Laie das beurteilen kann) gleich.
Der Kleine ist auch fahrbereit, ich bin heute damit zur Arbeit gefahren.

Die Polizei hat alles aufgenommen, und der Schuldige ist klar ermittelt worden. Es gibt auch eine neutrale Zeugin (die Fahrerin des Autos, das hinter dem Mercedes fuhr), die alles bestätigen kann. Die Frage nach der Kostenübernahme sollte also zum Glück geklärt sein.

Insofern kann man sagen: Glück im Unglück für mich, insbesondere, weil mir nichts passiert ist. Ich hoffe nur, dass die Verletzungen der anderen Beteiligten nicht so gravierend sind.

So, jetzt aber zu meiner Frage:
Wie wird sowas versicherungstechnisch abgewickelt? Der Polizist meinte, ich müsse nur das Aktenzeichen nennen, und alles andere würde dann die Werkstatt regeln. Nun war ich heute Morgen gleich beim Freundlichen, der sagte mir, ich müsse zuerst mit der gegenerischen Versicherung sprechen, damit die die Freigabe für die Kostenübernahme erteilt. Vorher könnten die nicht mit der Reparatur anfangen. Der Polizist sagte dagegen, dass ich mich um sowas überhaupt nicht kümmern müsse.

Welche Erfahrungen habt Ihr bei solchen Fällen gemacht?

Mich interessiert auch, wie das mit dem Mietwagen geregelt ist. Habe ich Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug? Also dann einen Z4? Oder kann ich auch einen kleineren Wagen nehmen (z.B. nen Mini? den würd' ich gern mal wieder fahren...), und mir die Differenz auszahlen lassen?

Würde mich über Tipps freuen!

Danke und viele Grüße,

Björn

PS: Bilder von der Sache stelle ich später hier rein, ich hab gerade kein USB-Kabel parat
mein beileid :#

hast du dir seine versicherungsnummer geben lassen? sonst frag nochmal bei der polizei nach. mit dieser nummer kann dann die werkstatt bei der versicherung anfragen, ob die einen gutachter haben wollen oder ob die werkstatt einfach loslegen kann.
zumindest ging das bei mir so.
 
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Hi Björn!

Tut mir wirklich leid für dich und deinen Zettib:


Falls du mir deine e-mail mitteilst, kann ich dir ein Merkblatt eines Anwalts senden (ca. 10 Seiten). Ist zwar vom November 2004 aber es kann trotzdem noch hilfreich sein.
 
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mein beileid :#

hast du dir seine versicherungsnummer geben lassen? sonst frag nochmal bei der polizei nach. mit dieser nummer kann dann die werkstatt bei der versicherung anfragen, ob die einen gutachter haben wollen oder ob die werkstatt einfach loslegen kann.
zumindest ging das bei mir so.

Vorsicht ist geboten!!!
Je nachdem bei welcher Versicherung der Unfallverursacher versichert ist, werden die erstmal ihre eigene rechtliche Bewertung vornehmen!
Nur weil die Polizei irgendwas feststellt, heisst das nicht, dass eine Versicherung anderer Auffassung sein kann! Die Polizei soll nur die Tatsachen feststellen und nichts bewerten. Auch wenn sie das immer und gerne tun.

Auf keinen Fall den Gutachter d. gegn. Versicherung akzeptieren!!!!!!
Nach dt. SchadensR steht dir ab 750€ das Recht zu, einen eigenen Sachverst. zu beauftragen. Kosten trägt die gegn. Versicherung.
Davon unbedingt Gebrauch machen. Der "gegn." Sachverständige ist angewiesen, Kosten zu drücken und entscheidend im Zweifel für kostengünstigere Arten der Reparaturen etc.

Die Werkstatt muss eine Reparaturfreigabe von der gegnerischen Versicherung erhalten. Sonst gibt es nachher nur Ärger und du zahlst erstmal, denn die Reparatur erfolgt dann erstmal auf deinen Namen!!

Ich würde bei der gegn. Versicherung anrufen und nach einer Reparaturfreigabe fragen.
Auf keinen Fall irgendwas zur Sache und zum Unfallverlauf sagen !!!!! Wenn dies gefordert wird - nur schriftl. Stellungnahme und ggf. einen Anwalt konsultieren!!

Viel Glück!!
 
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Naja mein Beileid hast du auch, kann bei diesen Straßenverhältnissen hier in Hamburg allerdings schonmal passieren..


Du kommst ja auch aus Hamburg; hatte auch mal einen unverschuldeten "Unfall" und war dann bei der NL Wandsbek (Friedrich-Ebert-Damm). Ich musste nur den Namen des Schuldigen, sowie das Kennzeichen und die gegnerische Versicherungsgesellschaft angeben, dann hat die NL alles weitere geklärt!Haben die dort vorbildlich erledigt :t

Als Leihwagen habe ich einen zwei Monate alten 318i für drei Tage, ohne Kilometerlimit bekommen (habe allerdings auch nur nen 2.0 Roadster) der ca. 105 € am Tag gekostet hat(Versicherung musste den bezahlen) - denke mal, dass man auch etwas günstigeres nehmen kann(wenn ein Mini günstiger ist?), wenn BMW gerade einen auf dem Hof stehen hat. Mir wurde auch recht spontan ein Wagen zugeteilt(hatte allerdings keine speziellen Wünsche), der Zuständige dort war locker drauf.
Ansonsten ist es glaube ich so, dass man das Anrecht hat auf einen mindestens eine Stufe "niedrigeren"(also beim 7er bekommt man mind. einen 5er) hat- beim Z3 wird das allerdings schwierig (Standard ist wohl ein 3er).
 
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Moin!

Vielen Dank für Eure Tipps! Insbesondere der mit dem Gutachter!

So, und hier jetzt mal ein paar Fotos von heute Morgen.

Viele Grüße,

Björn
 

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Mein Beileid Björn, sieht richtig schlimm aus, wenn Du ein Gutachter brauchst,
sag bescheid, ein Verwandter könnte das für Dich regeln :w .
Würde Dir auch raten ein Anwalt einzuschalten,
 
AW: Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

Ich würde bei der gegn. Versicherung anrufen und nach einer Reparaturfreigabe fragen.
Auf keinen Fall irgendwas zur Sache und zum Unfallverlauf sagen !!!!! Wenn dies gefordert wird - nur schriftl. Stellungnahme und ggf. einen Anwalt konsultieren!!

Viel Glück!!

Hallo,
so ein Zirkus.:g
Wenn Du mit der gegnerischen Versicherung sprichst, kann es sein, dass Du tagelang auf eine Antwort warten musst und somit natürlich auch tagelang kein Auto hast.
Gehe zum Anwalt, gebe ihm den Unfallbericht, anschliessend zum Gutachter deiner Wahl und wenn Du das alles hast, bringst Du den Wagen (am besten noch mit einer Kopie des Polizeiberichtes) nach BMW unterschreibst eine Abtrittserklärung und gut is. Dann brauchst Du dich um garnichts mehr zu kümmern. Das macht dann alles dein Anwalt bzw. BMW.
Denn Du trägst ja keine Schuld an diesem Unfall.
Auch der Leihwagen, man o man immer diese Diskusionen.
Es kommt natürlich auf den Verleiher an, in der Regel kannst Du dir aber das Auto aussuchen welches Du fahren willst. Den der Verleiher verdient daran nicht zu knapp.
Beispiel.

Unfall 1 noch kein Z3
Astra Cabrio -> Leihwagen Astra Cabrio

den hatte ich vergessen
Astra Cabrio -> Leihwagen Speedster

Unfall 2 jetzt aber Z3
Z3 -> Leihwagen Z4

Unfall 3 Z3
Z3 -> Leihwagen X5

Also lass dich da nicht verrückt machen, der Verleiher weiss noch am besten wie er die Sache verrechnet.

Gruß

Cevron
 
AW: Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

Hallo,
so ein Zirkus.:g
Wenn Du mit der gegnerischen Versicherung sprichst, kann es sein, dass Du tagelang auf eine Antwort warten musst und somit natürlich auch tagelang kein Auto hast.
Gehe zum Anwalt, gebe ihm den Unfallbericht, anschliessend zum Gutachter deiner Wahl und wenn Du das alles hast, bringst Du den Wagen (am besten noch mit einer Kopie des Polizeiberichtes) nach BMW unterschreibst eine Abtrittserklärung und gut is. Dann brauchst Du dich um garnichts mehr zu kümmern. Das macht dann alles dein Anwalt bzw. BMW.
Denn Du trägst ja keine Schuld an diesem Unfall.
Auch der Leihwagen, man o man immer diese Diskusionen.
Es kommt natürlich auf den Verleiher an, in der Regel kannst Du dir aber das Auto aussuchen welches Du fahren willst. Den der Verleiher verdient daran nicht zu knapp.
Beispiel.

Unfall 1 noch kein Z3
Astra Cabrio -> Leihwagen Astra Cabrio

den hatte ich vergessen
Astra Cabrio -> Leihwagen Speedster

Unfall 2 jetzt aber Z3
Z3 -> Leihwagen Z4

Unfall 3 Z3
Z3 -> Leihwagen X5

Also lass dich da nicht verrückt machen, der Verleiher weiss noch am besten wie er die Sache verrechnet.

Gruß

Cevron

...aber muss man nicht, wenns blöd kommt, irgendeine "Ausgleichszahlung" leisten, wenn man nen Leihwagen aufgrund eines nicht-verschuldedeten Unfalls hat? Ich habe da irgendwie ganz blass das Versicherungs-Argument "das Bewegen des eigenen Autos wäre in der entsprechenden Zeit ja auch nicht völlig kostenlos" in Erinnerung? Hatte auch gehört, dass man dem entgegenwirken kann, wenn man freiwillig ein deutlich günstigeres Auto (zwei Klassen niedriger) bucht. Stimmt das?
 
AW: Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

...aber muss man nicht, wenns blöd kommt, irgendeine "Ausgleichszahlung" leisten, wenn man nen Leihwagen aufgrund eines nicht-verschuldedeten Unfalls hat? Ich habe da irgendwie ganz blass das Versicherungs-Argument "das Bewegen des eigenen Autos wäre in der entsprechenden Zeit ja auch nicht völlig kostenlos" in Erinnerung? Hatte auch gehört, dass man dem entgegenwirken kann, wenn man freiwillig ein deutlich günstigeres Auto (zwei Klassen niedriger) bucht. Stimmt das?

Ok,

habe es aber auch so geschrieben. Es kommt auf den Verleiher an. Der rechnet sicher nicht zu deinen Ungunsten ab, wäre er doch schön blöd. Werbung und Mundpropaganda ist die halbe Miete.
Ich habe die Orginalrechnungen gesehen und dann das was sie abgerechnet haben, da wird einem Schwindelig.
Das gleiche gilt für das Gutachter bzw Anwaltshonorar. Aber was solls, wenn man keine Schuld an dem Unfall hat, braucht man sich darum auch nicht zu kümmern.
Und wer ganz auf einen Ersatzwagen verzichtet und lieber die, 25€ pro Tag sind es glaube ich, einstreicht, selber Schuld.

Gruß
Cevron
 
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Moin!

Vielen Dank für Eure Tipps! Insbesondere der mit dem Gutachter!

So, und hier jetzt mal ein paar Fotos von heute Morgen.

Viele Grüße,

Björn

Das sieht ja recht übel aus. Ich denke, der hintere Kotflügel ist verzogen, sonst hättest du nicht so unregelmäßige Spaltmaße zur Heckleuchte. Du hast echt schon was mitgemacht mit dem Wagen. Tut mir leid für Dich!!! Laß dich nicht ausbeuten!

Gruß Viktor
 
AW: Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

Ok,
Und wer ganz auf einen Ersatzwagen verzichtet und lieber die, 25€ pro Tag sind es glaube ich, einstreicht, selber Schuld.

Gruß
Cevron

Das sind nicht 25€ sondern 100€, zumindest bei einem 3.0 Z3 hatte ich das vor 12 Wochen bekommen.
Gruss schimi
 
AW: Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

Also ich mache das immer so:

Nummernschild aufschreiben, und den "Zentralruf der Autoversicherer" anrufen.
Dort bekomme ich die Versicherung, und die Versicherungsscheinnummer angegeben, sowie die Schadensbearbeitungshotlinenummer (:d ).

Diese rufe ich dann an, gebe dort alle Daten durch. Gebe an, daß ich das Fahrzeug bei BMW zur Reparatur abgebe, und eine Abtretungserklärung unterschreiben werde, und sie (BMW) bitten werde, Photos zu machen.

Dann erfrage ich noch den Tagessatz, welcher für Leihwagen gezahlt wird.

So denn fahre ich zu BMW, lege denen die ganzen erhaltenen Daten auf den Tisch, lasse mir einen ungefähren Preis geben, sowie die Dauer, und einen Termin (bzw. Auto gleich da lassen).

Anhand der Reparaturdauer (x Tagessatz) errechne ich mir den Bedarf an einem Leihwagen, oder ob ich mal die Strapazenbahn / Mopped nutze, und das Geld überweisen lasse - bisher bekam ich einen Cooper S, und eine 318er Limousine - war immer zu kalt zum Moppedfahren (Winter).

Dann rufe ich die Versicherung an, teile denen die ungefähren Kosten mit, bestätige noch mal alle Angaben (s. o.), und frage nach, ob die Reparatur freigegeben wird. I. d. R. sind die dann so genervt, daß sie gleich "ja" sagen.

Dann ärgere ich mich über die ganze verschwendete Zeit, und freue mich über die (bisher ZUM GLÜCK nur (!!!)) kostenlose Lackierung.
 
AW: Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

Moin!

So, ich habe bei der Versicherung angerufen, es scheint alles klar zu sein (Zitat: "Die Haftung ist klar")
Trotzdem habe ich einen Anwalt beauftragt, der sich mit sowas auskennt, und der sich um alles kümmert. Der Wagen ist schon seit Montag bei BMW und wird repariert. Zum Glück ist er nicht verzogen. Er bekommt eine neue Stoßstangenverkleidung, eine neue Halterung für's Rücklicht, sowie eine neue Felge hinten links. Ich fahre jetzt erstmal nen 320dT. Morgen oder am Freitag bekomme ich den Kleinen zurück.

Ist ja nochmal alles gut gegangen.

Danke nochmal für Eure Anmerkungen und Tipps!

Viele Grüße,

Björn
 
AW: Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

Moin!

So, ich habe bei der Versicherung angerufen, es scheint alles klar zu sein (Zitat: "Die Haftung ist klar")
Trotzdem habe ich einen Anwalt beauftragt, der sich mit sowas auskennt, und der sich um alles kümmert. Der Wagen ist schon seit Montag bei BMW und wird repariert. Zum Glück ist er nicht verzogen. Er bekommt eine neue Stoßstangenverkleidung, eine neue Halterung für's Rücklicht, sowie eine neue Felge hinten links. Ich fahre jetzt erstmal nen 320dT. Morgen oder am Freitag bekomme ich den Kleinen zurück.

Ist ja nochmal alles gut gegangen.

Danke nochmal für Eure Anmerkungen und Tipps!

Viele Grüße,

Björn

Was ist mit dem Kotflügel? Man sieht doch auf dem Bild ziemlich gut, daß die Spaltmaße zum Rücklicht nicht passen.
Was ist denn eine Halterung fürs Rücklicht? Ich hatte bei meinem 2.8er auch die Rückleuchten gewechselt und wüßte nicht, was man dort austauschen könnte!? Auf der einen Seite ist die Karosserie, auf der Anderen das Rücklicht mit eingelassenem Gewinde.

Gruß Viktor
 
AW: Prozedur nach unverschuldetem Unfallschaden (Versicherung etc.)

Moin!

@Victor
Das Rücklicht selbst ist lose. Der Mensch bei der Werkstatt hat von einer "Aufnahme für das Rücklicht" gesprochen, die erneuert wird. Der Kotflügel selbst ist angeblich nicht verzogen.
Was soll ich machen? Ich denke der Gutachter wird doch in der Lage sein, festzustellen, ob da was verzogen ist oder nicht.

Mal sehen, ich werde das Gutachten ja auch bekommen. Bin schon gespannt, was drinsteht.

Werde berichten.

Viele Grüße,

Björn
 
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Moin!

@Victor
Das Rücklicht selbst ist lose. Der Mensch bei der Werkstatt hat von einer "Aufnahme für das Rücklicht" gesprochen, die erneuert wird. Der Kotflügel selbst ist angeblich nicht verzogen.
Was soll ich machen? Ich denke der Gutachter wird doch in der Lage sein, festzustellen, ob da was verzogen ist oder nicht.

Mal sehen, ich werde das Gutachten ja auch bekommen. Bin schon gespannt, was drinsteht.

Werde berichten.

Viele Grüße,

Björn

Du hast dein Auto am besten gesehen. Auf den Bildern macht es eben den Eindruck auf mich, daß der Kotflügel nicht mehr gerade ist. Du wirst es vor Ort am besten beurteilen können. Meine Logik sagt mir dann, daß das Rücklicht selbst nicht verbogen sein kann, wiel sowas bricht und nicht verbiegt.
Wie kommt es dann zu dem Spalt zwischen Rücklicht und Kotflügel in der Biegung? Warum ist der Spalt am Kofferraumdeckel etwas versetzt? Diese Fragen könnte man ja dem Gutachter stellen. Vielleicht hat er eine vernünftige Erklärung dafür. Ich kann es mir nämlich nicht erklären.

Gruß Viktor
 
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