AW: M-Fahrwerk = Serienzustand?
Von H&R habe ich folgende Stellungnahme bekommen. Danach ist bei mir die ABE mit M-Fahrwerk gültig da im Fahrzeugschein Typ Z85 steht. Danke @all.
Die Auflage (A27) "Fahrwerk und Bremsanlagen müssen dem Serienstand entsprechen..."
bezieht sich natürlich auf die im Verwendungsbereich genannten Fahrzeuge vom Typ Z85.
Das Fahrzeug mit dem M-Fahrwerk ist allerdings der Typ M85 (Hersteller BMW M, 7909).
Sicherlich ist es möglich "normale" Z85 Typen mit einem M-Fahrwerk umzurüsten.
Durch evtl. vorhandene geänderte Endanschläge können sich die Freiraumverhältnisse in
Verbindung mit den Distanzringen (aber auch ohne diese) verändern.
Hier muss dann in Kombination mit den Distanzringen eine Einzelabnahme
durchgeführt werden, die ABE dient dann als zus. Prüfgrundlage.
Es werden von BMW aber auch als Option M-Fahrwerke bei "normalen" Z85 Typen serienmäßig
verbaut (dies ist warscheinlich der Fall).
Hier stehen die zugelassenen Rad/Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren, bzw.
auf einem Aufkleber in der Fahrertürsäule.
Diese zugelassenen Rad/Reifenkombinationen können mit den Distanzringen kombiniert werden,
wenn Sie in dem ABE-Gutachten aufgeführt sind.
mit freundlichen Grüßen
Technologiezentrum