R
Rotstar
Guest
Gestern bei AMS-TV:
In den letzten Jahren haben Navigationsgeräte neben der Routenberechnung immer mehr Funktionen übernommen; zum Beispiel eine "Radarwarnfunktion". Die schlägt Alarm, wenn sich der Fahrer einem stationären Blitzer nähert. Und das ist noch nicht alles. Auch mobile Blitzer und Lasermessstellen können per Handy gemeldet und danach angezeigt werden. Dafür muss aber ein spezieller Service des Herstellers abonniert werden. Dennoch eine praktische Funktion.
Nie mehr ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens - doch leider ist der Gebrauch solcher Geräte verboten. Laut § 23 Abs. 1b StVO fallen unter das Verbot alle Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dazu gehören auch Navigationsgeräte, PDAs, Handys usw., die solche Warnfunktionen integriert haben. Wer solche Apparate nutzt, muss mindestens 75,- EUR Bußgeld zahlen, bekommt vier Punkte in Flensburg und muss damit rechnen, dass die Polizei das Gerät einzieht und behält. So will es das Gesetz. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern.
Der Kauf solcher Geräte mit integrierter Warnfunktion ist sittenwidrig. Das bedeutet, dass der Käufer rechtlich keinen Schutz genießt und will er das Gerät zurückgeben, sein Geld nicht wieder zurückbekommt. Deshalb raten Juristen vom Kauf solcher Navigationsgeräte mit integrierter Radarwarnfunktion ab.