Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

bert

Testfahrer
Registriert
9 Mai 2005
Hallo zusammen,

muß meinen Z4 leider bald beim Händler zurückgeben !

Könnt Ihr mir Tips geben, auf welche Punkte der BMW-Händler bei einer Leasingrückgabe besonders achtet ( Reifen,kleine Beulen etc.) ?

Danke
Bert
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

Ich würde vorher mal alles in Ordnung bringen, was man besser dezentral macht.
- Smart Repair beim Beulendoktor, wenn was ist.
- Carglass
- Bremsbeläge (aber nur, sofern die Verschleißleuchte schon an ist)
- Edith würde die Reifen wechseln, wenn unter der Verschleißgrenze, aber nur dann.

Ziel: Der Wagen ist gewartet und unbeschädigt im Sinne von Unfall.

Der Wagen darf durchaus Gebrauchsspuren (Steinschläge in der Front und so) haben. Für die "bestimmungsgemäße Nutzung" hast Du ja gezahlt.

Waschen, wachsen kannst Du Dir schenken, genau wie Innenreinigung; macht :) sowieso im Rahmen der Aufbereitung für den Verkauf.

Grüßle
Chris
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

habe gerade das selbe problem vor der brust.
heute ist mein z4 beim autolackdoc um unschöne kratzer zu beseitigen.
die letzte woche habe ich meinen auspuff zur gerüstet,
das ist allerdings nicht so gut geglückt. die auspuffrohrverbinder passten
gar nicht mal so gut, deshalb haben wir die erstmal unschön zugeschweisst,
damit es überhaupt dicht wird!!! b:

bin mal gespannt was die dazu sagen werden...
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

habe gerade das selbe problem vor der brust.
heute ist mein z4 beim autolackdoc um unschöne kratzer zu beseitigen.
die letzte woche habe ich meinen auspuff zur gerüstet,
das ist allerdings nicht so gut geglückt. die auspuffrohrverbinder passten
gar nicht mal so gut, deshalb haben wir die erstmal unschön zugeschweisst,
damit es überhaupt dicht wird!!! b:

bin mal gespannt was die dazu sagen werden...

na viel spass, da drück ich dir die daumen.

wir haben letztens nen firmen 7er zurückgegeben. ich war zufällig bei der übergabe mit dabei. die jungs waren ne stunde in/um/unterm auto. unter anderem mit nem lackstärkenmessgerät (zwecks lackierungen bei unfall)
unterm strich knappe 2k eur nachzahlung (beule hier, kratzer da, etc)
wir haben den wagen vorher angeschaut und hatten nix festgestellt. als sie uns dann die kleinigkeiten gezeigt haben, sind sie uns auch aufgefallen :d

vielleicht sind sie beim 7er vorsichtiger als bei anderen rückläufern, glaube ich aber nicht. da kann man auf die schnelle noch richtig geld zocken. ausserdem hat bmw dann ein schönes argument für weiteres leasing ("also wenn sie von uns wieder ein auto nehmen, können wir über die kosten der rückgabe nochmal sprechen")
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

Hallo Leute,
stehe vor dem selben Problem, werde meinen auch mitte Mai zurueck geben. Ich denke ich werde keine groesseren Probleme mit dem :) haben, ausser das meine Hinterreifen nicht mehr ganz so gut sind ,sind aber noch ueber der Abfahrgrenze, denke noch so ca 3,5mm. Wie siehts denn damit aus, muss ich da neue aufziehen&: &: &:
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

Hallo Leute,
stehe vor dem selben Problem, werde meinen auch mitte Mai zurueck geben. Ich denke ich werde keine groesseren Probleme mit dem :) haben, ausser das meine Hinterreifen nicht mehr ganz so gut sind ,sind aber noch ueber der Abfahrgrenze, denke noch so ca 3,5mm. Wie siehts denn damit aus, muss ich da neue aufziehen&: &: &:

Reifen sind meiner Meinung nach OK:t
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

Kollege 1 hat einen Kratzer bei Cartop reparieren lassen und bei der Leasingrücknahme fiel dies auf und es kam zum Abschlag.

Kollege 2 hat einen anderen Kratzer gehabt, der auf dieselbe Weise repariert werden könnte. Aber den gab er direkt bei der Rückgabe an, dort wurde erkant, dass es nur Kleinkram ist und auch er bekam einen Abschlag.

Kollege 1 zahlte unterm Strich doppelt so viel ... deshalb kann ich keinem empfehlen irgendwelche Lackreparaturen vornehmen zu lassen, sondern eher auf "Gebrauchsspuren" zu plädieren.

Solange Reifen noch nutzbar sind, bleiben die natürlich drauf! Auch hier: "Gebrauchsspuren"
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

die kulanz in solchen fällen ist natürlich direkt proportional zu deinen absichten ein neues fahrzeug bei diesem händler zu leasen :)
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

deshalb kann ich keinem empfehlen irgendwelche Lackreparaturen vornehmen zu lassen, sondern eher auf "Gebrauchsspuren" zu plädieren.

Smart-Repair ist IMHO doch ein anerkanntes Verfahren, das auch der :) einsetzt.
Natürlich sollte man nichts verschweigen, denn es kommt im Zweifelsfall immer raus und dann ist man das A..... .

Steinschläge und Gebrausspuren bleiben, klar.
Kontaktstellen auf Plastikteilen würde ich immer vorher restaurieren lassen, sofern ich wirklich sicher bin, dass drunter nichts kaputt ist.
Dass man so was bei einem Leasingwagen immer im Fachbetrieb und mit Rechnung machen lässt, ist wohl auch klar.

Grüßle
Chris
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

Mal ein Zitat aus einem anderen Forum:

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Zu diesem Thema gibt es einige Bezugsfälle ("Grundsatzurteile" gibt es nur i.S. der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bspw. BHG, BVG, BFH o.ä). Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass "Bezugsfälle" keine Präzedenzfälle i.S. des angloamerikanischen Rechtssystems sind - es sind nur Hinweise, wie bestimmte Gerichte über bestimmte Rechtsfälle geurteilt haben.


Als Erstes ist ganz grundsätzlich festzuhalten, dass der Leasinggeber zunächst einmal grds. nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen kann.

Der springende Punkt ist die Abgrenzung von im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs entstehender Abnutzung und einem durch "übervertraglichen" Gebrauch entstandenen Schaden, der dann einen Anspruch auf Schadenersatz begründet.


Zum Schadenersatz hat das LG Frankfurt a. M. (nachzulesen in DAR 98, S. 278) festgestellt, dass der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer nur den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der festgestellten Mängel entstehenden Reparaturkosten verlangen kann. Dabei trägt der Leasinggeber (d.h. der Händler oder die Leasingbank) die Beweislast für die übermäßige Abnutzung. Er hat detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.


Als Schadenersatz begründende Mängel hat das LG München (nachzulesen in DAR 98, S. 19) Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht gesehen, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es ebenfalls als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.


Das LG Gießen (nachzulesen in NJW RR 95, S. 687) hat eine verbogene Stoßstange vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum sowie leichte Einbeulungen an den Türen links und rechts noch als typische Abnutzung durchgehen lassen und hat sinngemäß festgestellt, dass mit der Benutzung eines Pkw stets bestimmte Lackschäden einhergehen. Deshalb sind leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages als vertragsgemäße Abnutzung aufzufassen und stellen daher keinen Schaden dar.


Auch nach Auffassung des AG Osnabrück (nachzulesen in DAR 99, S. 556) stellen typische Gebrauchsspuren, wie bspw. oberflächliche Lack-und Blechschäden, die schon auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung und damit keinen Schadenersatz begründenden Mangel dar.


Die häufig in den AGB festgehaltenen "neutralen" Gutachten (die in aller Regel von TÜV oder DEKRA gemacht werden, mit denen der Händler bestens bekannt ist ...) sind in keinster Weise bindend, sie werden vor Gericht bestenfalls als Parteibehauptung gewertet, wenn sie nicht gänzlich verworfen werden.


Im Falle eines Falles können die genannten Urteile einen Einstieg in eine qualifizierte Diskussion mit der LEasingbank bilden. Oftmals reicht es schon, wenn die mitbekommen, dass man sich nichts gefallen lässt. Und: bevor Ihr Euch auf einen Vergleich einlaßt, fragt vorher einen Rechtsanwalt!

Ich unterstelle, dass Dein Fahrzeug in einem Zustand ist, wie es die AGB vorsehen und keine Schäden aufweist. In diesem Falle kannst Du das Risiko, von Deinem Händler "ausgezogen" zu werden, verringern, wenn Du ein paar Tips beherzigst:


1. AGB lesen, insb. Ziff XVI: Da ist der Zustand und das Procedere bei der Rückgabe festgelegt.


2. Nimm einen Zeugen mit - hierfür ist ein Freund besser geeignet als die Ehefrau (Würdigung des Zeugenbeweises vor Gericht!)


3. Auf ein Abnahmeprotokoll unmittelbar bei Rückgabe bestehen (Termin vereinbaren für Rückgabe) und das Protokoll mit km-Stand, Datum und Uhrzeit der Rückgabe versehen.


4. Wenn Du mit den Inhalten - angebliche Schäden - nicht einverstanden bist, das Abnahmeprotokoll auf keinen Fall unterschreiben!!. Deine Unterschrift stellt ein Anerkenntnis der festgestellten Schäden dar und wird zur Berechnung des angeblichen Minderwerts gegen Dich verwendet. Das gilt auch, wenn die "Schäden" normale und damit vertragsgemäße Abnutzungsspuren sind. Lass Dich in diesem Falle auch nicht mit einem Gutachten, das die AGB für den Fall der Nicht-Einigung vorsehen, unter Druck setzen. Auf den Kosten für die Gutachten bleibt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder eines Vergleichs in aller Regel der Händler sitzen, egal was in den AGB steht.


5. Angebliche "bald fällige" Ölwechsel, Rost an Bremsscheiben, abgefahrene Reifen (Ausnahme: weniger als 1,6 mm Profil) u.ä. sind keine Mängel, sondern vertragsgemäßer Verschleiss und begründen keinen Schadenersatz!


6. Lass Dir eine Kopie des Rückgabeprotokolls geben - wenn Du nicht unterschreibst, bitte um eine Kopie, um "eine Nacht darüber zu schlafen". Die Kopie ist wichtig, weil alle "Schäden", die nach diesem Protokoll noch festgestellt werden, zu Lasten des Händlers gehen.


7. Einige Tage nach der Protokollerstellung wird Dir der Händler dann eine Abrechnung schicken, in der der angebliche Minderwert berechnet wird. Hierzu dürfen keine Reparaturkosten (Thema: Neuzustand ist bei Rückgabe nicht geschuldet) herangezogen werden, sondern lediglich der merkantile Minderwert (d.h. die Minderung des aktuellen Fahrzeugwerts). Der Unterschied kann einige hundert Euro ausmachen!


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HTH!
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

interessanter fred. wer mag, dem kann ich gerne noch eine EXCEL-datei mit
den "offiziellen" leasingrichtlinien der BMW-bank (stand 10/2005) schicken.


mfg
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

Habe mal gehört, daß Niederlassungen da erheblich kleinlicher sind wie BMW-Händler!
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

Waschen, wachsen kannst Du Dir schenken, genau wie Innenreinigung; macht :) sowieso im Rahmen der Aufbereitung für den Verkauf.

Grüßle
Chris[/quote]

Chris, Bei mir stand explizit bei dem Anschreiben zur Rückgabe drin, dass das Fahrzeug innen und außen gereinigt sein muss. Zusätzlich macht es auch einen besseren Eindruck. Natürlich wird er vom Händler aufbereitet aber falls der Wagen dreckig ist muss man die Reinigung bezahlen.
 
AW: Leasingrückgabe - Welche Punkte sind zu beachten ?

habe gerade das selbe problem vor der brust.
heute ist mein z4 beim autolackdoc um unschöne kratzer zu beseitigen.
die letzte woche habe ich meinen auspuff zur gerüstet,
das ist allerdings nicht so gut geglückt. die auspuffrohrverbinder passten
gar nicht mal so gut, deshalb haben wir die erstmal unschön zugeschweisst,
damit es überhaupt dicht wird!!! b:

bin mal gespannt was die dazu sagen werden...


was kam bei dir denn raus?
 
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