Buchhaltungsfrage

flyingcat

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15 März 2007
Ahoi zusammen,

eine Frage an die Buchhaltungs/Steuerexperten - der Einfachheit halber hier mit Person X und Firma A GmbH gestellt, aber natürlich geht's um mich und meine Firma:

X ist geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der Firma A (Gmbh). Er will einen Firmenwagen Marke BMW kaufen. X' Frau hat einen alten BMW, den sie loswerden will.

X geht also zum BMW-Händler, verhandelt und bestellt einen neuen BMW, dafür gibt er den alten seiner Frau in Zahlung.

Problem: Firma A erhält eine Rechnung von BMW, auf dem unter der Beschreibung des neu bestellten Fahrzeugs steht, dass ein Fahrzeug Typ BMW für y Euro in Zahlung genommen wird.

Das Neufahrzeug gehört der Firma, das in Zahlung genommene kommt also aus Privatvermögen. Wie löst man das buchhalterisch?

Die Inzahlungnahme ist leider schon passiert, weswegen Option 1) unten wohl ausscheidet.

Vorschläge:

1) Die Firma kauft vorneweg das alte Fahrzeug von X' Frau. Die Abwicklung mit BMW ist dann reine Firmensache.

2) Die Firma erstattet den Inzahlungnahmepreis an X' Frau.

3) Die Firma zahlt den auf der Rechnung ausgewiesenen Differenzbetrag an BMW und hofft dass kein Finanzinspektor auf die Inzahlungnahme stößt (das ist ja sowas wie eine negative verdeckte Gewinnausschüttung).

4) X bettelt bei BMW darum, eine Rechnung über den vollen Kaufpreis von BMW zu bekommen (an die Firma) und den Inzahlungnahmepreis an seine Frau auszubezahlen.

Für Hilfe dankt
Chris&:
 
AW: Buchhaltungsfrage

Wieso ist das ein Problem zwei Rechnungen (bzw. RE und Gutschrift) zu bekommen ??
Offensichtlich handelt es sich ja auch um zwei Kunden (Privat und GmbH).

Ansonsten fällt mir nur ein, den Privatwagen als Bareinlage zu deklarieren und diese wieder aus dem Geschäft herauszuziehen.

Ich weiß jetzt nur nicht wie und ob da der Fiskus bei dem Privaten auch was wg der EKSt. haben will (Grübel).
 
AW: Buchhaltungsfrage

Wieso ist das ein Problem zwei Rechnungen zu bekommen ??
Offensichtlich handelt es sich ja auch um zwei Kunden (Privat und GmbH).

Problem ist, dass ursprünglich geplant war, den Wagen privat zu kaufen, und deswegen für BMW nur ein Kunde existiert (unstimmigerweise die GmbH, weil die die Firma von der Visitenkarte mit abgetippt haben).

BMW kann das vielleicht noch ändern, klar, das wäre eine offensichtliche Lösung... aber wenn nicht?
 
AW: Buchhaltungsfrage

Wenn es dich nicht stört bring den alten BMW doch als "Erhöhung der Gesellschaftereinlage" ins Spiel?!?!

Steht den explizit drin von wem der Wagen kam? Also von deiner Frau (oder dir)?

Gruß
Alex
 
AW: Buchhaltungsfrage

Na das sollen die mal, sonst q::b

Ist doch so, dass der Privatwagen mit Plus in der Fa. steht, oder?
Aber mit der Privateinlage müsste das eigentlich funktionieren.
So wie ein zinsloser Privatkredit für die Fa. zur Überbrückung von "Finanzlöchern" :d.
Rein- und rausgebucht und die Kasse stimmt wieder.

Edit:
Einbringen ist schlecht, weil dann beim Verkauf wieder Steuern fällig sind.
 
AW: Buchhaltungsfrage

Problem ist, dass ursprünglich geplant war, den Wagen privat zu kaufen, und deswegen für BMW nur ein Kunde existiert (unstimmigerweise die GmbH, weil die die Firma von der Visitenkarte mit abgetippt haben).

BMW kann das vielleicht noch ändern, klar, das wäre eine offensichtliche Lösung... aber wenn nicht?

Aber oben schreibst du doch das ein neuer FIRMENWAGEN gekauft werden soll?!?!
 
AW: Buchhaltungsfrage

Aber oben schreibst du doch das ein neuer FIRMENWAGEN gekauft werden soll?!?!

Ja, aber ursprünglich war die Anschaffung als Privatwagen geplant. Jetzt soll es ein Firmenwagen werden - da gibt's nämlich noch eine Ansparabschreibung, die aufgelöst werden muß ;), also paßt das ganz gut.
 
AW: Buchhaltungsfrage

Verstehe. Vielleicht wäre ein kurzer Anruf bei deinem Steuerberater hilfreich ?!?!
 
AW: Buchhaltungsfrage

X geht also zum BMW-Händler, verhandelt und bestellt einen neuen BMW, dafür gibt er den alten seiner Frau in Zahlung.

Das hab ich Eingangs wohl etwas anders verstanden.
Was soll uns das Zitat sagen?
  1. Privatwagen soll in Zahlung gegeben werden und mit dem Neuen verrechnet?
  2. Privatwagen soll in Zahlung gegeben werden, das Geld geht an Privat. Und die Fa. bezahlt vollen Neupreis inkl. "Verhandlungsabzügen"?
Bei 1 doof :b, weil es wirklich wie ein "Einbringen" des Privaten Wagens gilt.
Nr. 2 ist klarer (Verhandlungsgeschick kann ja nicht steuerlich ausgelegt werden), denn das Geld des Alten geht an Privat und der Neue ist eine andere Sache.

Ansonsten denke ich auch, dass der Steuerberater der Richtigere ist diese Frage zu lösen.
 
AW: Buchhaltungsfrage

Einzig saubere Möglichkeit ist Variante 4).
Ohne saubere Rechnung gibts große Probleme. Nur betteln solltest du nicht müssen.
Der BMW Händler sollte auch ein Interesse haben ordentliche Rechnungen auszustellen und der Fehler liegt ja klar beim Händler. Also fordere eine richtige Abwicklung ein.
gruß,
Thomas
 
AW: Buchhaltungsfrage

Einzig saubere Möglichkeit ist Variante 4).
Ohne saubere Rechnung gibts große Probleme. Nur betteln solltest du nicht müssen.
Der BMW Händler sollte auch ein Interesse haben ordentliche Rechnungen auszustellen und der Fehler liegt ja klar beim Händler. Also fordere eine richtige Abwicklung ein.
gruß,
Thomas

Genau so werde ich's wohl auch probieren. Da der für den alten gezahlte Preis auch nicht "inflationär" ist (also durch den Neuwagenkauf auch nicht nach oben verhandelt wurde, statt dessen gibt's angemessenen Nachlaß beim Neuwagen, der ja sowieso der Firma zugutekommt), habe ich auch kein schlechtes Gewissen dabei. Warum auch.
 
AW: Buchhaltungsfrage

Weiterer Gedanke: wie siehts denn mit Güterstand aus?
Möglicherweise gehört dir das (alte) Auto zur Hälfte und du weißt gar nicht davon ;)
Solltest du Miteigentümer sein, dann wäre dein Anteil entweder als Gesellschaftereinlage anzusehen (ins EK 04 zu buchen) oder einfacher auf dein Verrechnungskonto. Der Anteil der besseren Hälfte (im wahrsten Sinne des Wortes) würde ich auf ein Darlehenskonto verbuchen.

Insgesamt sehe ich keine größeren Probleme, die GmbH bekommt ne Rechnung, damit ist der VoSt-Abzug sicher gestellt. Die AK hat auch die GmbH getragen, AfA steht ihr also zu. :t
 
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