Ahoi zusammen,
eine Frage an die Buchhaltungs/Steuerexperten - der Einfachheit halber hier mit Person X und Firma A GmbH gestellt, aber natürlich geht's um mich und meine Firma:
X ist geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der Firma A (Gmbh). Er will einen Firmenwagen Marke BMW kaufen. X' Frau hat einen alten BMW, den sie loswerden will.
X geht also zum BMW-Händler, verhandelt und bestellt einen neuen BMW, dafür gibt er den alten seiner Frau in Zahlung.
Problem: Firma A erhält eine Rechnung von BMW, auf dem unter der Beschreibung des neu bestellten Fahrzeugs steht, dass ein Fahrzeug Typ BMW für y Euro in Zahlung genommen wird.
Das Neufahrzeug gehört der Firma, das in Zahlung genommene kommt also aus Privatvermögen. Wie löst man das buchhalterisch?
Die Inzahlungnahme ist leider schon passiert, weswegen Option 1) unten wohl ausscheidet.
Vorschläge:
1) Die Firma kauft vorneweg das alte Fahrzeug von X' Frau. Die Abwicklung mit BMW ist dann reine Firmensache.
2) Die Firma erstattet den Inzahlungnahmepreis an X' Frau.
3) Die Firma zahlt den auf der Rechnung ausgewiesenen Differenzbetrag an BMW und hofft dass kein Finanzinspektor auf die Inzahlungnahme stößt (das ist ja sowas wie eine negative verdeckte Gewinnausschüttung).
4) X bettelt bei BMW darum, eine Rechnung über den vollen Kaufpreis von BMW zu bekommen (an die Firma) und den Inzahlungnahmepreis an seine Frau auszubezahlen.
Für Hilfe dankt
Chris
eine Frage an die Buchhaltungs/Steuerexperten - der Einfachheit halber hier mit Person X und Firma A GmbH gestellt, aber natürlich geht's um mich und meine Firma:
X ist geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der Firma A (Gmbh). Er will einen Firmenwagen Marke BMW kaufen. X' Frau hat einen alten BMW, den sie loswerden will.
X geht also zum BMW-Händler, verhandelt und bestellt einen neuen BMW, dafür gibt er den alten seiner Frau in Zahlung.
Problem: Firma A erhält eine Rechnung von BMW, auf dem unter der Beschreibung des neu bestellten Fahrzeugs steht, dass ein Fahrzeug Typ BMW für y Euro in Zahlung genommen wird.
Das Neufahrzeug gehört der Firma, das in Zahlung genommene kommt also aus Privatvermögen. Wie löst man das buchhalterisch?
Die Inzahlungnahme ist leider schon passiert, weswegen Option 1) unten wohl ausscheidet.
Vorschläge:
1) Die Firma kauft vorneweg das alte Fahrzeug von X' Frau. Die Abwicklung mit BMW ist dann reine Firmensache.
2) Die Firma erstattet den Inzahlungnahmepreis an X' Frau.
3) Die Firma zahlt den auf der Rechnung ausgewiesenen Differenzbetrag an BMW und hofft dass kein Finanzinspektor auf die Inzahlungnahme stößt (das ist ja sowas wie eine negative verdeckte Gewinnausschüttung).
4) X bettelt bei BMW darum, eine Rechnung über den vollen Kaufpreis von BMW zu bekommen (an die Firma) und den Inzahlungnahmepreis an seine Frau auszubezahlen.
Für Hilfe dankt
Chris
