Angegriffen auf offener Strasse

AW: Angegriffen auf offener Strasse

Dann sind wir halt Deine "Lans", im übertragenen Sinn
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Ein Glück wohn' ich in der Stadt! :O Aber mal ehrlich - hier geht's auch heiß her. :y

@malcolm: Ich drücke Deiner Freundin die Daumen, dass sich die Angelegenheit für sie zum Guten wendet. :t

Vor Gericht wird sowieso immer der vermeindlich Schwächste geschützt- also der Fussgänger, der ja fast in Notwehr das ihn traktierende Auto verdellt hat.

@docm: Im Grundsatz geb' ich Dir Recht. Man darf aber doch gespannt sein, wie das liebe Ehepaar begründen will, dass das Traktieren des Fahrzeugs in Notwehr geschah. Die Aktion müsste u.a. geeignet und erforderlich gewesen sein, einen Angriff abzuwehren. Schon bei der Geeignetheit habe ich da so meine Zweifel. Nachtreten kann schlecht Notwehr sein. Daher habe ich mal im Zitat das "fast" stark betont.
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Na klar, das "fast" war natürlich ironisch gemeint, und die Notwehr bei dem Angriff des Autos wäre höchstens dann erfolgreich, wenn sie (die Fussgänger) es (das Auto) bis zum Totalschaden erschlagen würden.
Natürlich Quatsch. Ein guter Zetti hätte sie bis dahin schon dahingerafft.
@wackeldackel Im Ernst: Du hast recht. Nachtreten gibt beim fussball auch die rote Karte. Bringt also alles nichts.b:
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Moin alle,

so - lange war es ruhig aber nach diversen Besuchen bei unserem Anwalt ist nun alles geklärt. Die Klage wurde aufgrund von Aussage gegen Aussage fallen gelassen und wir sitzen auf den Kosten, wie wir schon erwartet hatten :g

Naja, das wichtigste ist, die Gegenseite ist mir Ihrer Haarsträubenen Geschichte nicht durchgekommen. Selbst die Staatsanwaltschaft hat hier geschrieben, daß die Gegegnanzeige unglaubwürdig ist allerdings blieb es dennoch bei Aussage gegen Aussage. Nun bleibt uns noch der Zivile Rechtsweg offen, das werden wir dann bei einem weiteren besuch noch klären.

Fazit - das nächste mal sitze ich mit im Auto :X :b

In diesem Sinne, überlegt zweimal bevor Ihr alleine mit jemandem aneinander ratet ...

Grüße und ein schönes WE,

Gruß
malcom q:
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Moin alle,

so - lange war es ruhig aber nach diversen Besuchen bei unserem Anwalt ist nun alles geklärt. Die Klage wurde aufgrund von Aussage gegen Aussage fallen gelassen und wir sitzen auf den Kosten, wie wir schon erwartet hatten :g

Naja, das wichtigste ist, die Gegenseite ist mir Ihrer Haarsträubenen Geschichte nicht durchgekommen. Selbst die Staatsanwaltschaft hat hier geschrieben, daß die Gegegnanzeige unglaubwürdig ist allerdings blieb es dennoch bei Aussage gegen Aussage. Nun bleibt uns noch der Zivile Rechtsweg offen, das werden wir dann bei einem weiteren besuch noch klären.

Fazit - das nächste mal sitze ich mit im Auto :X :b

In diesem Sinne, überlegt zweimal bevor Ihr alleine mit jemandem aneinander ratet ...

Grüße und ein schönes WE,

Gruß
malcom q:

Haben wir nicht ein tolles Rechtssystem! :g
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Moin alle,

so - lange war es ruhig aber nach diversen Besuchen bei unserem Anwalt ist nun alles geklärt. Die Klage wurde aufgrund von Aussage gegen Aussage fallen gelassen und wir sitzen auf den Kosten, wie wir schon erwartet hatten :g

Naja, das wichtigste ist, die Gegenseite ist mir Ihrer Haarsträubenen Geschichte nicht durchgekommen. Selbst die Staatsanwaltschaft hat hier geschrieben, daß die Gegegnanzeige unglaubwürdig ist allerdings blieb es dennoch bei Aussage gegen Aussage. Nun bleibt uns noch der Zivile Rechtsweg offen, das werden wir dann bei einem weiteren besuch noch klären.

Fazit - das nächste mal sitze ich mit im Auto :X :b

In diesem Sinne, überlegt zweimal bevor Ihr alleine mit jemandem aneinander ratet ...

Grüße und ein schönes WE,

Gruß
malcom q:

so ist leider unser rechtssystem...
hatte auch mal so einen fall, war zeuge bei ner körperverletzung sprich schlägerei in einer disko. kleiner typ schlug großem typ der mit uns (gruppe 10 personen) da war, einen oberen scheidezahn aus. ich der polizei gesagt wies passiert ist, dass der kleiner angefangen hat. dem schläger wurde am anfang mehr geglaubt, deshalb habe ich als zeuge ne anzeige wegen falschaussage bekommen. mußte mir dann auch nen anwalt nehmen. die anzeige wurde nach vielen schreiben hin und her wieder eingestellt. auf den kosten von 500 euro blieb ich sitzen. im körperverletzungsverfahren wurde dann ein weiterer bekannter aus unserer gruppe unter eid gestellt, der hat dann meine aussage und die des opfers 1:1 bestätigt....der schläger wurde dann doch noch verurteilt...aber was habe ich daraus gelernt??? ich sehe nix und höre nix und wenn mich einer fragt, ich war immer zu hause aufer couch!!!!
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Haben wir nicht ein tolles Rechtssystem! :g

Ja das kannst Du laut sagen, allerdings muß ich im Nachinein zugeben es hat auch etwas positives gehabt, denn so wie wir aus mangelnden Beweisen gescheitert sind und nun die Kosten haben, so ist die Gegenseite mit Ihrer wirklich phantastischen Gegendarstellung aus den selben Gründen auch gescheitert.

Aber nichts destor trotz, es zeigt mal wieder, daß man sich alleine viel erlauben kann ohne Konsequenzen zu befürchten. Solange es sich dabei auch noch im kleinere Beträge handlet, also alles unter wenigen tausend Euro, ist die Polizei auch nicht extrem aktiv was die Untersuchung bzw Beweissicherung angeht ....

Wie gesagt, eine Konfrontration alleine bringt nur Ärger, Lauferei und nur selten ein Ergebnis ... aber wie sagt man so schön, Im Leben lernt man nie aus.

Gruß
malcom q:
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Ja das kannst Du laut sagen, allerdings muß ich im Nachinein zugeben es hat auch etwas positives gehabt, denn so wie wir aus mangelnden Beweisen gescheitert sind und nun die Kosten haben, so ist die Gegenseite mit Ihrer wirklich phantastischen Gegendarstellung aus den selben Gründen auch gescheitert.

Aber nichts destor trotz, es zeigt mal wieder, daß man sich alleine viel erlauben kann ohne Konsequenzen zu befürchten. Solange es sich dabei auch noch im kleinere Beträge handlet, also alles unter wenigen tausend Euro, ist die Polizei auch nicht extrem aktiv was die Untersuchung bzw Beweissicherung angeht ....

Wie gesagt, eine Konfrontration alleine bringt nur Ärger, Lauferei und nur selten ein Ergebnis ... aber wie sagt man so schön, Im Leben lernt man nie aus.

Gruß
malcom q:
Ich bekomme, bei so etwas so einen hass, und bestätigt, wenn ich in Rente gehe, zeige ich unseren tollen Deutschland den Mittelfinger.
Heutzutage kommen Leute wegen jeden Scheiss ungestraft weg. Nur kleiner Tipp, nachdem Du nichts machen willst. Setz doch mal die Adresse öffentlich, am besten mit tel nr :d
Es geht ja inzwischen soweit, dass echt jeder macht was er will. Angefangen, von Türeaufreissen und rein in den Zetti, scheisse hat keiner gesehen weg. Ich habe mein Auto jetzt 2 Jahre, 3 mal wurde mir reingefahren, und habe inzwischen 9 Beulen (für Dich Dieter 11 %:) in den Türen, dass ist nicht mehr normal.
Ich habe mir einmal den Spass erlaubt und habe gegen einen mal Anzeige erstattet, bei dem es offensichtlich war, dass seine Tür in meine reinging.
Ende vom Lied, ein Nachmittag war im Arsch, d.h. 4 Std´s bei den Selleries gehockt. Spurensicherung, hat vom Gegnerfahrzeug, die falsche Fahrzeugseite untersucht (trotz beweissfotos unseres Werkschutzes), und als sie das Fahrzeug nochmal untersuchen wollten, war es verschrottet.
Du bist Deutschland Hurra
Ich werde mich trotzdem so verhalten wie es mir passt. Wegschauen und wegrennen ist nicht mein Ding, auch wenn es Ärger gibt. Aber irgendwann bekommen es die Leute und man selber wieder zurück. Nur wann :d
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

es wäre übrigens nicht 2:1 bei den aussagen, es waren beides ja auch täter und die können nicht selber für sich aussagen, also gegenseitig. das wird gehandhabt wie 1:1. sonst könntest du ja immer zu dritt einen verprügeln und hast immer recht,.... ist nicht!
mich haben am letztes jahr 2-3 typen vor ner disco vermöbelt,... ich hatte ne zeugin (halt nen mädel) und die nicht, es steht für mich 2:1, da sie nicht mit involviert war.
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Haben wir nicht ein tolles Rechtssystem! :g

Es ist ein ziemlicher Quatsch, "Albinator", aufgrund der in diesem Thread beschriebenen Ereignisse das deutsche Rechtssystem zu kritisieren. Kennst Du denn den Sachverhalt zu 100 % und kannst vollständig beurteilen, was passiert ist? Kennst Du Dich mit der Rechtsfindung aus? Falls nicht, ist pauschales Gemeckere wirklich überflüssig. &:


Was ich nicht verstehe, Malcom: umseitig hattest Du noch erklärt, die Nachbarn hätten die Tat "vor Zeugen zugegeben". Das war dann wohl offensichtlich doch nicht ganz so, wenn die StA die Sache aufgrund gegeneinander stehender Sachverhaltsschilderungen fallen gelassen hat?
Denn wenn die beiden sauberen Nachbarn den Angriff auf das Auto Deiner Freundin vor Zeugen zumindest dem Grunde nach eingeräumt hätten - und dann freilich ein "rechtfertigendes" Märchen drumherum gestrickt haben -, dann hätte es doch eigentlich ausgehen müssen. Denn - dies als rein hypothetischer Erklärungsversuch - ein Angriff auf ein Auto so wie Du es geschildert hast lässt sich doch eigentlich kaum glaubwürdig mit Notwehr, Nothilfe etc. rechtfertigen bzw. entschuldigen - was auch Wackeldackel schon zutreffend angemerkt hat. Kannst/ willst Du also vielleicht noch etwas präziser schildern, wie es gelaufen und was die Aussage der Behörden ist? Es würde mich zumindest interessieren. :)


Was unser Rechtssystem betrifft - und nicht nur unseres -, so ist es nunmal leider so, dass Zeugen mit Abstand das unzuverlässigeste Beweismittel sind. Und Sachverhaltsdarstellungen der Beteiligten sind freilich nochmals ein Stück problematischer. Da haben StA und Gerichte oftmals keine andere Wahl als aufzugeben. Sehr oft liegt - das sage ich ganz allgemein und ohne Bezug zum konkreten Fall - die Wahrheit irgendwo in der Mitte zwischen zwei Darstellungen. Diese Mitte herauszufinden ist freilich oftmals schlicht nicht möglich.

Das Ergebnis des vorliegenden Falles ist natürlich richtig ärgerlich. Leider kann es noch schlimmer kommen - wenn nämlich dem Opfer keine zeugenschaftliche Hilfe zur Seite steht und man daher allein dem Täter glaubt. Gerade im Straßenverkehr gibt es solche Fälle leider viel zu oft.


Letztlich ist es leider so: wer keine glaubhaften Zeugen hat, kann sich gegen dreiste Vollidioten u. U. nicht wehren und zieht den Kürzeren, obwohl er eigentlich im Recht ist. :#

Viele Grüße
Jan
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

es wäre übrigens nicht 2:1 bei den aussagen, es waren beides ja auch täter und die können nicht selber für sich aussagen, also gegenseitig. das wird gehandhabt wie 1:1. sonst könntest du ja immer zu dritt einen verprügeln und hast immer recht,.... ist nicht!
mich haben am letztes jahr 2-3 typen vor ner disco vermöbelt,... ich hatte ne zeugin (halt nen mädel) und die nicht, es steht für mich 2:1, da sie nicht mit involviert war.


Das ist ein wenig stark vereinfacht und in dieser Darstellung falsch, geht im Ansatz aber zumindest in die richtige Richtung: Freilich kann ein Täter für sich selbst aussagen, und freilich hat seine Aussage auch - mehr oder weniger - Gewicht, ebenso wie die Aussage des Opfers. Beweisrecht ist eine hochkomplizierte Angelegenheit, die man nicht in wenigen Worten erklären kann:

Ganz kurz und ebenfalls vereinfacht dargestellt ist es zunächst so, dass sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren zwischen Beteiligten und Zeugen zu unterscheiden ist. Das hat zum einen verfahrensrechtlich Gründe und Folgen, betrifft aber auch die Beweiswürdigung. Letztlich kann man sich als zwar prozessual sehr unpräzisen, aber ganz einfachen kleinsten Nenner merken, dass ein Sachverhalt letztlich immer der freien Beweiswürdigung durch das Gericht unterliegt. Es hängt bei den Zeugen und Beteiligten also immer viel von deren Glaubwürdigkeit ab. So sind - um obiges Beispiel aufzufgreifen - die 2 "Kumpels", die Nr. 3 bei einer Schlägerei zusehen ggf. zwar Zeugen und nicht Beteiligte, gleichwohl aber ggf. unglaubwürdig, weil sie im "Lager" von Nr. 3 stehen. Das muss aber freilich nicht so sein. Wie gesagt: Glaubwürdigkeit ist ein wesentlicher Aspekt.

So muss denn auch eine "1:1"-Geschichte nicht unentschieden ausgehen, wenn beide Parteien deutlich unterschiedlich glaubwürdig sind. Wer beispielsweise schon 2 Verfahren wegen Beleidigung im Straßenverkehr am Hals hatte, dem wird es beim dritten Mal sehr schwer fallen dem Gericht glaubhaft zu machen, dass es keinen gestreckten Mittelfinger gab. Auch andere Aspekte wie Berufsstand etc. können u. U. den Ausschlag geben.

Das sind natürlich nur kleine Aspekte aus einem wirklich umfangreichen Thema... ;)

Viele grüße
Jan
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Es ist ein ziemlicher Quatsch, "Albinator", aufgrund der in diesem Thread beschriebenen Ereignisse das deutsche Rechtssystem zu kritisieren. Kennst Du denn den Sachverhalt zu 100 % und kannst vollständig beurteilen, was passiert ist? Kennst Du Dich mit der Rechtsfindung aus? Falls nicht, ist pauschales Gemeckere wirklich überflüssig. &:


Was ich nicht verstehe, Malcom: umseitig hattest Du noch erklärt, die Nachbarn hätten die Tat "vor Zeugen zugegeben". Das war dann wohl offensichtlich doch nicht ganz so, wenn die StA die Sache aufgrund gegeneinander stehender Sachverhaltsschilderungen fallen gelassen hat?
Denn wenn die beiden sauberen Nachbarn den Angriff auf das Auto Deiner Freundin vor Zeugen zumindest dem Grunde nach eingeräumt hätten - und dann freilich ein "rechtfertigendes" Märchen drumherum gestrickt haben -, dann hätte es doch eigentlich ausgehen müssen. Denn - dies als rein hypothetischer Erklärungsversuch - ein Angriff auf ein Auto so wie Du es geschildert hast lässt sich doch eigentlich kaum glaubwürdig mit Notwehr, Nothilfe etc. rechtfertigen bzw. entschuldigen - was auch Wackeldackel schon zutreffend angemerkt hat. Kannst/ willst Du also vielleicht noch etwas präziser schildern, wie es gelaufen und was die Aussage der Behörden ist? Es würde mich zumindest interessieren. :)


Was unser Rechtssystem betrifft - und nicht nur unseres -, so ist es nunmal leider so, dass Zeugen mit Abstand das unzuverlässigeste Beweismittel sind. Und Sachverhaltsdarstellungen der Beteiligten sind freilich nochmals ein Stück problematischer. Da haben StA und Gerichte oftmals keine andere Wahl als aufzugeben. Sehr oft liegt - das sage ich ganz allgemein und ohne Bezug zum konkreten Fall - die Wahrheit irgendwo in der Mitte zwischen zwei Darstellungen. Diese Mitte herauszufinden ist freilich oftmals schlicht nicht möglich.

Das Ergebnis des vorliegenden Falles ist natürlich richtig ärgerlich. Leider kann es noch schlimmer kommen - wenn nämlich dem Opfer keine zeugenschaftliche Hilfe zur Seite steht und man daher allein dem Täter glaubt. Gerade im Straßenverkehr gibt es solche Fälle leider viel zu oft.


Letztlich ist es leider so: wer keine glaubhaften Zeugen hat, kann sich gegen dreiste Vollidioten u. U. nicht wehren und zieht den Kürzeren, obwohl er eigentlich im Recht ist. :#

Viele Grüße
Jan

Hi,

naja das ist so ein Punkt, der mich ärgert. Wir hatten angegeben, daß die Gegegnpartei die Attacke auf das Auto zugegeben hat, dies hat die Staatsanwaltschaft nicht interessiert, zumindest wurden die Zeugen nicht befragt und es fand auch keine Rücksicht in dem Urteil, dort hies es nur Aussage gegen Aussage und daher fallen gelassen. Weiter unten hies es noch, daß unsere Schilderung aufgrund des zeitlichen Ablaufs, wir schrieben die Anzeige zuerst, und unserer Schilderung mit Fotos usw glaubwürdiger sei, man aber keine Beweise sondern nur Indizien hätte.

malcom q:
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Obwohl Ihr Zeugen namentlich benannt habt wurden diese von der Polizei nicht befragt? Ach du Sch... b:

Das klingt dann in der Tat nach unsauberer Arbeit der Staatsanwaltschaft - das behaupte ich jetzt einfach mal so, obwohl ich nicht weiß, ob alle Fakten auf dem Tisch liegen. Jedenfalls ist die StA gehalten, einen Sachverhalt soweit als möglich aufzuklären - bzw. durch die Polizei aufklären zu lassen. Daher müssen benannte Zeugen auch grundsätzlich von der Polizei vernommen werden. Wenn das ausweislich der Ermittlungsakte nicht passiert ist, hat der StA das zu veranlassen.
Ob es vorliegend triftige Gründe gab, auf eine Befragung der Zeugen zu verzichten, weiß ich natürlich nicht. Denkbar ist das schon...

Schade dass man solche im Ergebnis einfach verdammt ärgerlichen Ereignisse letztlich nur als Lebenserfahrung abhaken kann. :a
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Obwohl Ihr Zeugen namentlich benannt habt wurden diese von der Polizei nicht befragt? Ach du Sch... b:

Das klingt dann in der Tat nach unsauberer Arbeit der Staatsanwaltschaft - das behaupte ich jetzt einfach mal so, obwohl ich nicht weiß, ob alle Fakten auf dem Tisch liegen. Jedenfalls ist die StA gehalten, einen Sachverhalt soweit als möglich aufzuklären - bzw. durch die Polizei aufklären zu lassen. Daher müssen benannte Zeugen auch grundsätzlich von der Polizei vernommen werden. Wenn das ausweislich der Ermittlungsakte nicht passiert ist, hat der StA das zu veranlassen.
Ob es vorliegend triftige Gründe gab, auf eine Befragung der Zeugen zu verzichten, weiß ich natürlich nicht. Denkbar ist das schon...

Schade dass man solche im Ergebnis einfach verdammt ärgerlichen Ereignisse letztlich nur als Lebenserfahrung abhaken kann. :a

Wieso das passiert ist weiß ich auch nicht, geht zumindest nicht aus den Unterlagen hervor. Nach Aussage des Anwalts liegt die nicht sehr aktive Verhaltensweise an der Tatsache, daß es keinen Nennenswerten Schaden gab, meine Freundin zum Glück nicht geschlagen wurde und der Schaden am Auto keine 10.000 EURO sind.

Ja wir sind um eine Erfahrung reicher, und auch wenn wir die Kosten nun haben bin ich auf eine Art froh den Mist jetzt von den Füßen zu haben, hat sich ja nun wirklich hingezogen und lieber so mit den Kosten die Dank VK überschaubar sind als am Ende noch mehr Ärger ....

Gruß
malcom q:
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

brummm, stimmt deine schilderung ist wohl richtiger, mir gings ums prinzip, das soetwas, wenn beides täter sind nicht 2:1 ist.
bei meinem fall habe ich anschließend anzeige gegen unbekannt gemacht. danach bin ich mit nem anderen kumpel und ner freundin weg, die typen haben zwischenzeitlich meinen kumpel angehauen, haben sich dann entschuldigt, er wäre ja der falsche (hatte ne ähnliche mütze wie ich). die 3 (vorher waren es 2) haben uns verfolgt und mich nochmal am kragen gepackt. unsere bekannte hat pfefferspray rausgeholt, die typen niedergestreckt und mein kollege hatte zwischenzeitlich die polizei alarmiert, die dann auch da war.

gott sei dank sind das nicht so glaubwürdige gegner... haben mich beschuldigt, ich hätte sie mit ner flasche angegriffen,... ich kam aus nem club, in der ich vodka bull getrunken habe (das gibt es in gläsern) und aus nem club bekommt man keine gläser oder flaschen raus.... das ganze fing an sich auf den treppen abzuspielen, wo hatte ich also die flasche her????

naja, am 23. ist zivilverhandlung... mal schauen.
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

unsere bekannte hat pfefferspray rausgeholt, die typen niedergestreckt
ihr seid ja vielleicht zwei helden..... lasst euch von einem maedchen mit pfefferspray beschuetzen *fg*
spass beiseite, viel glueck bei der verhandlung am 23ten :)
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

wir haben ja eigentlich nur noch auf die polizei gewartet und ich prügel mich nicht.... zudem war ich besoffen. konnte nicht mehr viel... tja
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Es ist ein ziemlicher Quatsch, "Albinator", aufgrund der in diesem Thread beschriebenen Ereignisse das deutsche Rechtssystem zu kritisieren. Kennst Du denn den Sachverhalt zu 100 % und kannst vollständig beurteilen, was passiert ist? Kennst Du Dich mit der Rechtsfindung aus? Falls nicht, ist pauschales Gemeckere wirklich überflüssig. &:

Was unser Rechtssystem betrifft - und nicht nur unseres -, so ist es nunmal leider so, dass Zeugen mit Abstand das unzuverlässigeste Beweismittel sind. Und Sachverhaltsdarstellungen der Beteiligten sind freilich nochmals ein Stück problematischer. Da haben StA und Gerichte oftmals keine andere Wahl als aufzugeben. Sehr oft liegt - das sage ich ganz allgemein und ohne Bezug zum konkreten Fall - die Wahrheit irgendwo in der Mitte zwischen zwei Darstellungen. Diese Mitte herauszufinden ist freilich oftmals schlicht nicht möglich.

Danke für dieses Statement :t :t

Ich glaube, pauschales Stammtischgelaber bringt uns hier am wenigsten weiter. Wer übrigens glaubt, in anderen Ländern sei das Rechtssystem "besser" - was auch immer das für diejenigen heißen mag - der wird sich noch eines Besseren belehren lassen müssen. Womit ich hier ausdrücklich nicht sagen will, dass es manchmal nicht zu Fehlurteilen kommen kann.

Zu Malcoms Fall: Kann deine Wut und die deiner Freundin sehr gut nachvollziehen, leider gibt es solche Vorfälle - mal mehr, mal weniger drastisch - immer wieder. Ich erlebe auch immer wieder Situationen im Straßenverkehr, in denen manche Teilnehmer total überreagieren. :g

Schon 2 Mal musste ich mich anschreiben und beschimpfen lassen - einmal, weil ich ein Auto angehupt habe, das nicht bemerkt hat, dass die Ampel schon grün war, ein anderes Mal, weil ich einen Verkehrsteilnehmer, der mit 40 unterwegs war, innerstädtisch überholt habe.

Die beste Reaktion ist wohl sich gar nicht auf soetwas einzulassen, das Auto einfach von innen zu verschließen, oder wenn möglich einfach schnell weiterfahren.
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Es ist ein ziemlicher Quatsch, "Albinator", aufgrund der in diesem Thread beschriebenen Ereignisse das deutsche Rechtssystem zu kritisieren. Kennst Du denn den Sachverhalt zu 100 % und kannst vollständig beurteilen, was passiert ist? Kennst Du Dich mit der Rechtsfindung aus? Falls nicht, ist pauschales Gemeckere wirklich überflüssig. &:


Das kommt daher, das ich schon einmal in ähnlicher Situation gewesen bin, daher!:a


Obwohl Ihr Zeugen namentlich benannt habt wurden diese von der Polizei nicht befragt? Ach du Sch... b:

Genau das meinte ich!:a :g
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Genau das meinte ich!:a :g

Ja, das glaube ich, und in diesem Fall hast Du Recht. Dennoch ist es falsch zu verallgemeinern.

Leider mache auch ich immer wieder die Erfahrung, dass sowohl auf die Justiz als auch auf die Exekutive im Bereich der Strafverfolgung wenig Verlass ist. Die Staatsanwaltschaften sind schlicht überarbeitet. Für sie ist es einfacher, ein paar Standard-Ladendiebstahls-Fälle zu bearbeiten als etwa einen Betrugsfall mit zivilrechtlichem Einschlag. Das einzige was noch wirklich funktioniert ist die Steuerfahndung. :B

Daraus aber kann man lernen: Man wählt am besten gleich den Zivilrechtsweg und wartet ein Ergebnis im Strafverfahren erst gar nicht ab. Von der Bestrafung des anderen alleine kann man sich ohnehin selten was kaufen. :s Bleibt man bei sämtlichen Nötigungsversuchen des Zivilgerichts zum Abschluss eines Vergleiches standhaft, so hat man in vielen Fällen die begründete Hoffnung, wirklich auch zu seinem Recht zu kommen.
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Und die Gerichte tun ihr übriges, den Unmut der Bevölkerung hinsichtlich der "ungenügenden" Strafverfolgung oder -vereitelung seitend des Staates zu mehren :a.

Stand ja heute in der Zeitung, wobei Bahnpolizisten Autodiebe verfolgt und gestellt haben und dann der "normalen" Polizei übergaben.
Jetzt wurden die Bahnpolizisten verurteilt (Freiheitsberaubung und sonstnochsonzeugs) weil es nicht in ihrem Aufgabenbereich lag, sondern sie die Polizei hätten rufen müssen.

Gesetz und Auslegung hin oder her. Da lacht doch jeder Kriminelle, wenn er sowas weiß :+.
Ich kenne zwar den Fall nur aus dem Zeitungsbericht und die Urteilsbegründung kenne ich nicht, jedoch ist das Signal, welches ausgesendet wird, mE nur allzu dämlich: "Kriminelle macht euer Ding, die Polizei kann ja nicht überall sein, und wenn sie denn doch da ist, ist sie bestimmt nicht zuständig" :B:#
Irendwie hab ich in letzter Zeit eh den Eindruck, dass der Schutz von Eigentum dem "Freiheitswillen" hintenangestellt wird.:#

Edit und PS:
Wie war das noch mit Recht haben und Recht bekommen......
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Und die Gerichte tun ihr übriges, den Unmut der Bevölkerung hinsichtlich der "ungenügenden" Strafverfolgung oder -vereitelung seitend des Staates zu mehren :a.

Nein, das sind nicht die Gerichte, sondern das ist die in der Bevölkerung viel zu sehr vorhandene Unwissenheit und Unfähigkeit zur sachlichen Differenzierung. Du bist leider ein gutes Beispiel dafür:

Stand ja heute in der Zeitung, wobei Bahnpolizisten Autodiebe verfolgt und gestellt haben und dann der "normalen" Polizei übergaben.
Jetzt wurden die Bahnpolizisten verurteilt (Freiheitsberaubung und sonstnochsonzeugs) weil es nicht in ihrem Aufgabenbereich lag, sondern sie die Polizei hätten rufen müssen.
...
Ich kenne zwar den Fall nur aus dem Zeitungsbericht und die Urteilsbegründung kenne ich nicht, jedoch ...

Genau, Du kennst weder Sachverhalt noch Urteilsbegründung, maßt Dir aber an, über die deutsche Rechtsfindung herzuziehen. Findest Du das wirklich - maßvoll ausgedrückt - "sinnvoll"? :s

Wenn ich Deinen Kommentar richtig verstehe ging es in diesem Fall nicht um Polizeibeamten, sondern um Personal der Bahn. "Bahnpolizisten" sind aber nunmal keine Polizisten, sondern Personen mit genau den gleichen Rechten wie Du und ich. Wenn diese Personen nun - ganz allgemein gesprochen - ihre Rechte überschreiten, sollen sie dann straffrei bleiben? Nehmen wir an, sie haben die verdächtigen Personen körperlich traktiert, fändest Du das in Ordnung?
Nicht vergessen: ob es wirklich Autodiebe waren, kann erst das Gericht feststellen. Fändest Du den Übergriff also in Ordnung wenn sich später tatsächlich herausstellt, dass die Opfer Autodiebe waren? Fändest Du den Übergriff vielleicht schon in Ordnung, wenn die Opfer dem Autodiebstahl lediglich verdächtig waren? Fändest Du es also in Ordnung, erst einmal z. B. zuzuschlagen und dann hinterher zu sehen, ob die Verdächtigen wirklich Autodiebe waren? Falls ja, hast Du das Prinzip des Rechtsstaates nicht verstanden.

Um auf den konkreten Fall zurückzukommen, den weder Du noch ich kennen und beurteilen können: man darf wohl davon ausgehen, dass die Bahn"polizei" irgendwie ihre zivilrechtlichen Kompetenzen überschritten hat. also mehr getan hat, als lediglich Verdächtige bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, so wie es jeder Bürger bei einem entsprechenden Tatbestand tun darf. Eine Verurteilung kommt schließlich nicht aus dem Nichts. Und die Bahnpolizisten haben ihre Kompetenzen sicherlich zu einem Zeitpunkt überschritten als unklar war, ob es sich tatsächlich um Autodiebe handelt. Was also ist nun Deiner Meinung nach an der Sache falsch und kritikwürdig? :s

Oder sollte es sich um "richtige" Polizei gehandelt haben? Na dann gelten sogar entsprechend höhere Maßstäbe, wenn die Beamten ihre Kompetenzen überschreiten. Oder siehst Du auch das nicht so eng, wenn es um vermeintliche Autodiebe geht? Wir erinnern uns: wer ist denn bitte ein "Autodieb", solange er nicht rechtskräftig entsprechend verurteilt wurde? Darf man gegen Verdächtige besonders hart vorgehen, bloß weil man einen Verdacht hat? Wo liegen denn dann die Grenzen?

Über all diese Dinge solltet Du mal nachdenken, bevor Du pauschel gegen das System wetterst. Die Gesetze schützen uns alle. Sowohl Dich und alle anderen hier im Forum, als auch Personen, die sich einer Straftat verdächtig machen. Und das ist gut und richtig so.

Dass man sich bei manchen Kriminellen durchaus mal andere Maßnahmen wünscht, ist menschlich und nachvollziehbar. Man sollte sich aber immer überlegen, wieweit man sich mit seinen Vorstellungen vom Prinzip der Rechtsstaatlichkeit entfernt. Eigentlich reicht ein kurzer Blick über den Teich, um leider sehr anschauliche Beispiele für fehlende Rechtsstaatlichkeit zu erhalten, die Denkanreiz genug sein sollten.


... eh den Eindruck, dass der Schutz von Eigentum dem "Freiheitswillen" hintenangestellt wird.:#

Im deutschen Rechtssystem ist das Gegenteil der Fall: Vermögens- und Eigentumsdelikte werden im Durchschnitt schwerer bestraft als Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Das hat sich mit der Strafrechtsreform etwas gebessert, ist aber immer noch recht eklatant.
Du scheinst Deinen Worten zufolge also der Auffassung zu sein, man müsse das Eigentum noch stärker schützen... aus Sicht eines Zettiefahrers, der die Nase von Autovandalismus gestrichen voll hat ist das auch durchaus nachvollziehbar. ;) Dennoch frage ich Dich mal ganz direkt: was ist Dir wichtiger? Dein Auto, oder Deine Gesundheit? Und wer soll Deiner Auffassung nach härter bestraft werden: Derjenige der mutwillig Dein Auto beschädigt? Oder derjenige, der mutwillig Dich beschädigt?

Alles nur Denkanreize... ;)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

Mag ja sein, was du so schreibst. Die "Denkanreize" sind ja auch ok.
Nur.....Ein kurzes Statement ist immer "pauschal" und somit sind die meisten Beiträge dieses Forums pauschal.

Genau, Du kennst weder Sachverhalt noch Urteilsbegründung, maßt Dir aber an, über die deutsche Rechtsfindung herzuziehen. Findest Du das wirklich - maßvoll ausgedrückt - "sinnvoll"?
Das heißt ja eigentlich zu nichts mehr was sagen zu dürfen, da man eingentlich nie die Urteilsbegründung kennt.

Bei der "Bahnpolizei", wie ich schrieb, handelt es sich um die Bundespolizei, also den ehem. BGS. Die "alte" Bahnpolizei gibt es ja so nicht mehr. Und die Autodiebe waren es in der Zeitung. Anderen Medien zufolge war es ein Roller oder ein Fahrzeug.
Ist also schon Polizei, die eigentlich auch weiß (wissen sollte), was sie tut.

Da hast du wohl was in meinem Text gelesen, was ich so nicht geschrieben habe (bzw um es anders auszulegen, so nicht sagen wollte).

Was ich lediglich zum Ausdruck bringen wollte, war, dass so manches Urteil in der Bevölkerung nur mit einem &: verstanden wird.
95% verstehen doch nicht, was die Polizei, die Bundespolizei oder die Ordnungspolizei darf, soll und muss.
Und solche Urteile lassen dieses Unverständnis nur größer werden, wenn der Bürger einen Uniformierten (zB Bundespolizei) anspricht:" Da wird eingebrochen". Und der dann sagt:"Ja dann rufen Sie doch die Polizei"

Nur darum ging es mir.

Und zum "Gesetz und Auslegung hin oder her. Da lacht doch jeder Kriminelle, wenn er sowas weiß" kann ich aus entsprechender leidlicher Erfahrung sprechen.

Die Gesetze schützen uns alle. Sowohl Dich und alle anderen hier im Forum, als auch Personen, die sich einer Straftat verdächtig machen. Und das ist gut und richtig so.
Geb ich dir voll Recht. Nur darf ich jetzt einen Typen, der zB bei mir einbricht festhalten und mit welchen Mitteln. Die "Bürgerrechte" sind ja dann recht schwammig, wenn es vor Gericht geht.


Und wer soll Deiner Auffassung nach härter bestraft werden: Derjenige der mutwillig Dein Auto beschädigt? Oder derjenige, der mutwillig Dich beschädigt?
Hab ich nirgends geschrieben, dass härter bestraft werden soll. Ich hab geschrieben, dass der Freiheitswille einzelner dem Eigtentum anderer vorangestellt wird. Versuch du mal von einem stadtbekannten Sprayer die Kosten für die Reinigung wieder zu bekommen......

Eigentlich reicht ein kurzer Blick über den Teich, um leider sehr anschauliche Beispiele für fehlende Rechtsstaatlichkeit zu erhalten, die Denkanreiz genug sein sollten.
Amiländle will sicherlich keiner hier. Aber auch dort gibt es gute Ansätze.

Und jetzt .... Peace
 
AW: Angegriffen auf offener Strasse

bei solchen urteilen muß man sich tatsächlich nicht wundern, das alle weiterlaufen, wenn irgendwo in der u-bahn ne frau belästigt wird oder irgendwo nen auto zerkratzt wird,....
auch wenn sie ihre kompetenzen überschreiten,... der junge hätte sich ja nicht auf den roller setzen müssen, dann wäre ihm auch nichts passiert,... aktion = reaktion!
der junge hat aus kriminellen gründen gehandelt, die polizisten haben aus gründen gehandelt, weil sie eine straftat vereiteln wollten... es sollte auch son bischen mit einspielen aus welcher intention man eine handlung ausführt!!!
 
Zurück
Oben Unten