Der Liter Sprit für 3 Cent

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18 Oktober 2004
Iserlohn. Die Autofahrer, die in der Nacht zum Freitag auf der Baarstraße unterwegs waren, trauten ihren Augen nicht. An der BFT-Tankstelle standen die Preisschilder auf drei Cent pro Liter. Dieses "Sonderangebot" ließen sich die Fahrer nicht entgehen.

KLICK


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Bei den Preisen könnte ich ins Träumen geraten... doch lieber nicht - ich muss gleich tanken. Super stand eben noch bei 1.34 €, kleine Differenz. :g
 
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Na wie schön, dass diese Angebote bindend sind :)
Schade, dass dieser Fehler bei mir noch nie aufgetreten ist. Habe aber gehört, dass die FDP wohl als Wahlkampfveranstaltung irgendwo (ich glaube es war Berlin) an einer Tankstelle den Liter Sprit steuerfrei angeboten hat für eine gewisse Zeit (2 Stunden oder so). Also ca. 0,40 Euro/Liter. Das könnten die ruhig öfters machen :d
Gruß
Ingo
 
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Ist das bei Tankstellen nicht anders?

Ich denke nicht - das mit dem Angebotsirrtum wird in jedem Fall gelten. Möglicherweise ist es sogar so, wie ein falsches Preisschild im Supermarkt, also die Aufforderung an dich an der Kasse ein Angebot zu machen - dass du das Benzin für 3 cent den Liter kaufen willst und da können die ja oder nein sagen...
 
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so einen fall gab es schonmal... kam sogar ein bericht dafüber im tv und da wurden am abend falsche preise eingeben. ich glaub super kostete 11 Cent... die leute haben alles befüllt was es zum befüllen gab, sogar gieskannen. die tanke war am nächsten tag leer!!!

aber haften muss dafür der tankstellenbesitzer! achja bei der tanke konnte man direkt an der zapfsäule mit kreditkarte bezahlen! nachts war keine aufsicht da :-)
 
AW: Der Liter Sprit für 3 Cent

so einen fall gab es schonmal... kam sogar ein bericht dafüber im tv und da wurden am abend falsche preise eingeben. ich glaub super kostete 11 Cent... die leute haben alles befüllt was es zum befüllen gab, sogar gieskannen. die tanke war am nächsten tag leer!!!

aber haften muss dafür der tankstellenbesitzer! achja bei der tanke konnte man direkt an der zapfsäule mit kreditkarte bezahlen! nachts war keine aufsicht da :-)

Ja genau, das hab ich damals auch gesehen. Ist aber schon ein paar Jahre her, da wars ja noch nicht ganz so teuer wie jetzt.^^
Aber die haben dort tatsächlich die Tanke leergetankt.:d
 
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war aber doch sicher nur ein Mechanischer Fehler oder???

Der Fehler war bei ca. 20 BFT Tankstellen, die hatten ein zentrales Rechner Problem....

Im TV kam, dass ein LKW seinen Tank für ein paar Euro gefüllt hat.........

Der Pächter meinte nur: "Komisch das dass die Kassiererin nicht bemerkt hat.":g:g

Das ist wohl eine seinen Arbeitsplatz los, selbst schuld.........:t:t
 
AW: Der Liter Sprit für 3 Cent

Der Fehler war bei ca. 20 BFT Tankstellen, die hatten ein zentrales Rechner Problem....

Im TV kam, dass ein LKW seinen Tank für ein paar Euro gefüllt hat.........

Der Pächter meinte nur: "Komisch das dass die Kassiererin nicht bemerkt hat.":g:g

Das ist wohl eine seinen Arbeitsplatz los, selbst schuld.........:t:t

Jepp - so isses gewesen. Iserlohn ist ganz in unserer Nähe. Schade nur, daß ich nicht Bescheid gekriegt habe - wäre auch mitten in der Nacht zum Tanken gefahren :b

Die anderen BFT-Tankstellen-Pächter haben die Anzeigen von Hand auf den richtigen Preis zurück gestellt - laut Aussage der örtlichen Presse. Nur halt diese Aushilfe in Iserlohn hat alles so gelassen wie es war.

Erst als die Pächterin gegen 4.30 Uhr zur Tankstelle geeilt ist wurde der Fehler entdeckt.

Zwischenzeitlich mußte wohl sogar die Polizei den Verkehr rund um die Tankstelle regeln :d
 
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erinnere mich mal an einem gerichtsurteil...... war auch falsch ausgeschildert und leute haben wie doof getankt.....

Richter entschied: alle mussten nachzahlen. Kennzeichen wurden über Cam ja aufgenommen.

irgendeine klausel im BGB wenn man als Käufer weiss, das es nicht sein kann ( falsche auszeichnung etc )

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag
 
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Also moment mal ... wie war das noch ... &: *klugscheissermodus-an*:

Bindend ist der Preis auf jeden Fall, welcher an den Preistafeln ausgeschrieben ist. Dieses ist das Angebot der Tankstelle. Der Käufer nimmt das Angebot in dem Moment an, indem er den Zapfhahn an der Zapfsäule entnimmt und somit kommen 2 übereinstimmende Willenserklärung und schließlich der Kaufvertrag zustande. Sollte also versehentlich an der Tankstellen-Preistafel ein niedrigerer Preis ausgehängt sein, ist dieses definitiv bindend (auch wenn dann an der Zapfsäule der richtige Preis nochmal angezeigt wird). Passendes Gerichtsurteil habe ich im Moment nicht parat, ist aber definitiv so (2.Semester BWL; Wirtschaftsrecht, FH Göttingen ;)).

In diesem konkreten Fall hier ist bis dato aber nur ersichtlich, daß an der Zapfsäule ein Preis von 0,03 Euro/Liter ausgeschrieben war. Wenn an der Tankstellen-Preistafel auch ein Preis von 0,03 EUro/Liter stand, dann ist dieses definitiv bindend! (@ klein170478: eine Klausel im BGB, dass irgendetwas nicht sein kann, und somit rückgängig gemacht wird, mag es evtl. geben, aber das würde ich dem Wirtschaftsrecht unterordnen und kommt hier m.E. nicht in Betracht).
Wenn allerdings nur an der Zapfsäule der Preis von 0,03 Euro/Liter angezeigt wurde, an der Preistafel allerdings der richtige Preis, dann lässt sich darüber streiten, welcher Preis denn bezahlt werden muß. Ich persönlich hätte da meine Zweifel, dass das mit den 0,03 EUro/Liter durchgeht, da ja der richtige Preis auf der Preistafel offiziell angeboten wurde. Aber dafür gibt es ja dann Gerichte ;)

*klugscheissermodus-aus* :)

Gruß
Ingo
 
AW: Der Liter Sprit für 3 Cent

Also moment mal ... wie war das noch ... &: *klugscheissermodus-an*:

Bindend ist der Preis auf jeden Fall, welcher an den Preistafeln ausgeschrieben ist. Dieses ist das Angebot der Tankstelle. Der Käufer nimmt das Angebot in dem Moment an, indem er den Zapfhahn an der Zapfsäule entnimmt und somit kommen 2 übereinstimmende Willenserklärung und schließlich der Kaufvertrag zustande. Sollte also versehentlich an der Tankstellen-Preistafel ein niedrigerer Preis ausgehängt sein, ist dieses definitiv bindend (auch wenn dann an der Zapfsäule der richtige Preis nochmal angezeigt wird). Passendes Gerichtsurteil habe ich im Moment nicht parat, ist aber definitiv so (2.Semester BWL; Wirtschaftsrecht, FH Göttingen ;)).

In diesem konkreten Fall hier ist bis dato aber nur ersichtlich, daß an der Zapfsäule ein Preis von 0,03 Euro/Liter ausgeschrieben war. Wenn an der Tankstellen-Preistafel auch ein Preis von 0,03 EUro/Liter stand, dann ist dieses definitiv bindend! (@ klein170478: eine Klausel im BGB, dass irgendetwas nicht sein kann, und somit rückgängig gemacht wird, mag es evtl. geben, aber das würde ich dem Wirtschaftsrecht unterordnen und kommt hier m.E. nicht in Betracht).
Wenn allerdings nur an der Zapfsäule der Preis von 0,03 Euro/Liter angezeigt wurde, an der Preistafel allerdings der richtige Preis, dann lässt sich darüber streiten, welcher Preis denn bezahlt werden muß. Ich persönlich hätte da meine Zweifel, dass das mit den 0,03 EUro/Liter durchgeht, da ja der richtige Preis auf der Preistafel offiziell angeboten wurde. Aber dafür gibt es ja dann Gerichte ;)

*klugscheissermodus-aus* :)

Gruß
Ingo

Nur mal ein Schuss ins Blaue:

Ist die Anzeigetafel nicht Werbung und von daher kein bindendes Angebot? Entscheidend ist wohl der Preis an der Säule. Auch hier gibt es m.E. einschlägige Urteile, die den Zapfzäulenpreis als wesentliches Kriterium bestätigen...

So, und nun sind echte Juristen gefragt... (ich hole mir schon mal Popkorn:d:d)
 
AW: Der Liter Sprit für 3 Cent

Also moment mal ... wie war das noch ... &: *klugscheissermodus-an*:

Bindend ist der Preis auf jeden Fall, welcher an den Preistafeln ausgeschrieben ist. Dieses ist das Angebot der Tankstelle. Der Käufer nimmt das Angebot in dem Moment an, indem er den Zapfhahn an der Zapfsäule entnimmt und somit kommen 2 übereinstimmende Willenserklärung und schließlich der Kaufvertrag zustande. Sollte also versehentlich an der Tankstellen-Preistafel ein niedrigerer Preis ausgehängt sein, ist dieses definitiv bindend (auch wenn dann an der Zapfsäule der richtige Preis nochmal angezeigt wird). Passendes Gerichtsurteil habe ich im Moment nicht parat, ist aber definitiv so (2.Semester BWL; Wirtschaftsrecht, FH Göttingen ;)).

(@ klein170478: eine Klausel im BGB, dass irgendetwas nicht sein kann, und somit rückgängig gemacht wird, mag es evtl. geben, aber das würde ich dem Wirtschaftsrecht unterordnen und kommt hier m.E. nicht in Betracht)

Gruß
Ingo

Passendes Gerichtsurteil wird es hier nicht geben, denn genau für diese Fälle gibt es den §119 BGB, dass du eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung eben gerade korrigieren kannst. Und welches Wirtschaftsrecht soll denn hier gelten? Kaufverträge richten sich nunmal in D nach dem BGB...

Fraglich ist halt mithin, ob die Auspreisung ein Angebot/Willenserklärung der Tankstelle ist. Sollte man mit EC-Karte direkt an der Säule bezahlen können, könnte man das wschl. bejahen. Nichtsdestotrotz könnten Sie das Geld nachfordern (Angebotsirrtum) - bzw Herausgabe des Benzins. Du hättest evtl Schadenersatzansprüche gegen die Tanke - z.B. die Kosten des Abpumpens, etc.

Wird in der Tanke kassiert, ist die Auspreisung eine Aufforderung an dich in der Tanke ein Angebot zu machen, und dann sagt die Kassiererin einfach: Ich verkaufe Ihnen das Benzin zu dem Preis nicht. Und dann kannst du entweder sagen, ok ich bezahle auch den "richtigen" Preis oder dann pumpen Sie mir das Benzin doch bitte raus.

Hinzu kommt, dass es für dich eigentlich offensichtlich eine Fehlauszeichnung ist, wenn Sprit für 3 cent statt für 1,30 angeboten wird, du also nicht einmal mehr gutgläubig das Benzin zum falschen Preis gekauft hast.


Wäre allerdings interessant, die Quellen im "Wirtschaftsrecht" zu kennen, auf die du dich berufst.

Mal ein Link:
http://www.jura-intensiv.de/pdf/str-benzin-loes.pdf Hier wird das Thema quasi nebenbei unter B I 1 a abgehandelt.
 
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Hab's nur aus dem Radio:

Der Zentralrechner hat nur 3 Cent reduzieren sollen. Dabei ist wohl ein kleiner technischer Defekt Ursache für die Preisangabe von 0,03 Cent gewesen.
Die Angestellte vor Ort konnten in den technischen Ablauf nicht eingrefen.
Ein Konzernsprecher ließ verlauten, dass ihnen kein Vorwurf gemacht wird. Sie freuen sich für die Kunden und die Versicherung zahlt den Schaden.

Von mir:
Billiger kommt man wohl nicht mehr in die Werbung. Die Yellopress wird's wohl hoch hängen, da kann man die paar Euro Schaden verschmerzen und entsprechend bilanzieren.
Naja, wenn die Zapfsäule (nicht die große Anzeige) den Preis anzeigt und der Kassenrechner nicht mehr haben möchte sollte das als Preisangabe ausreichen.
(keine Lust das BGB aus dem Schrank zu holen)

Gruß
FranCa



 
AW: Der Liter Sprit für 3 Cent

Passendes Gerichtsurteil wird es hier nicht geben, denn genau für diese Fälle gibt es den §119 BGB, dass du eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung eben gerade korrigieren kannst. Und welches Wirtschaftsrecht soll denn hier gelten? Kaufverträge richten sich nunmal in D nach dem BGB...

Fraglich ist halt mithin, ob die Auspreisung ein Angebot/Willenserklärung der Tankstelle ist. Sollte man mit EC-Karte direkt an der Säule bezahlen können, könnte man das wschl. bejahen. Nichtsdestotrotz könnten Sie das Geld nachfordern (Angebotsirrtum) - bzw Herausgabe des Benzins. Du hättest evtl Schadenersatzansprüche gegen die Tanke - z.B. die Kosten des Abpumpens, etc.

Wird in der Tanke kassiert, ist die Auspreisung eine Aufforderung an dich in der Tanke ein Angebot zu machen, und dann sagt die Kassiererin einfach: Ich verkaufe Ihnen das Benzin zu dem Preis nicht. Und dann kannst du entweder sagen, ok ich bezahle auch den "richtigen" Preis oder dann pumpen Sie mir das Benzin doch bitte raus.

Hinzu kommt, dass es für dich eigentlich offensichtlich eine Fehlauszeichnung ist, wenn Sprit für 3 cent statt für 1,30 angeboten wird, du also nicht einmal mehr gutgläubig das Benzin zum falschen Preis gekauft hast.


Wäre allerdings interessant, die Quellen im "Wirtschaftsrecht" zu kennen, auf die du dich berufst.

Hab keine Ahnung. :M
Aber ein anderes Bsp., was so wirklich stattgefunden hat.

Die EVAG (Essener Verkehrsbetriebe) haben mal vor Jahren Werbung auf Plakatwänden gemacht, daß man ihr Monats-Ticket für nen Appl und en Ei erwerben kann.
Auf diesen Plakaten war dann wirklich ein Apfel und ein Ei zu sehen.
Demzufolge sind natürlich etliche Essener dorthin gerannt und haben ein Appl und en Ei auf en Tisch gelegt und dieses Ticket verlangt. :w :d
Die EVAG mußte diese Tickets herausgeben und hat natürlich alle Plakate sofort umplakatieren lassen. :B

Nur soviel zu dem BGB. :w :t
 
AW: Der Liter Sprit für 3 Cent

Hab keine Ahnung. :M
Aber ein anderes Bsp., was so wirklich stattgefunden hat.

Die EVAG (Essener Verkehrsbetriebe) haben mal vor Jahren Werbung auf Plakatwänden gemacht, daß man ihr Monats-Ticket für nen Appl und en Ei erwerben kann.
Auf diesen Plakaten war dann wirklich ein Apfel und ein Ei zu sehen.
Demzufolge sind natürlich etliche Essener dorthin gerannt und haben ein Appl und en Ei auf en Tisch gelegt und dieses Ticket verlangt. :w :d
Die EVAG mußte diese Tickets herausgeben und hat natürlich alle Plakate sofort umplakatieren lassen. :B

Nur soviel zu dem BGB. :w :t

Also, ich hab in meinem letzten Post nochmal einen Link reingestellt, wo die Sache denke ich abschließend erläutert wird. In der Tat gibt es wohl in der Rechtsprechung zwei Auffassungen, was diesen Sachverhalt anbelangt. Was aus Kulanzgründen dann von den Firmen tatsächlich gemacht wird, ist nochmal eine ganz andere Sache. :)
 
AW: Der Liter Sprit für 3 Cent

Rechtliche Situation hin oder her - Fakt ist doch, dass die Leute "recht preisgünstig" tanken konnten, und das über einen Zeitraum von einigen Stunden.

Pächter war überfordert, hat aber die Tanke nicht dicht gemacht. Also ...... ich freu mich für die Leute!

Ich find's schön noch mal zu sehen, dass nicht Alles immer "perfekt" ist, sondern auch Fehler passieren, bei denen keiner groß zu Schaden kommt aber viele ihre Freude dran haben!

;)
 
AW: Der Liter Sprit für 3 Cent

Hab's nur aus dem Radio:

Der Zentralrechner hat nur 3 Cent reduzieren sollen. Dabei ist wohl ein kleiner technischer Defekt Ursache für die Preisangabe von 0,03 Cent gewesen.
Die Angestellte vor Ort konnten in den technischen Ablauf nicht eingrefen.
Ein Konzernsprecher ließ verlauten, dass ihnen kein Vorwurf gemacht wird. Sie freuen sich für die Kunden und die Versicherung zahlt den Schaden.

Von mir:
Billiger kommt man wohl nicht mehr in die Werbung. Die Yellopress wird's wohl hoch hängen, da kann man die paar Euro Schaden verschmerzen und entsprechend bilanzieren.
Naja, wenn die Zapfsäule (nicht die große Anzeige) den Preis anzeigt und der Kassenrechner nicht mehr haben möchte sollte das als Preisangabe ausreichen.
(keine Lust das BGB aus dem Schrank zu holen)

Gruß
FranCa

Genauso ist's gewesen. Stand gestern auch so bei uns in der örtlichen Presse.

Die Aushilfe hat nachts wohl keine Chance gehabt einen Techniker zu erreichen der die Preise hätte ändern können. Von Hand konnte sie die Preise nicht ändern und der Pächter selbst war in Österreich im Urlaub. %:

Die Versicherung wird den Schaden in Höhe von ca. 12.000 € übernehmen.

Das Zitat des Pächters fand ich noch recht lustig: "Was hätte das arme Mädchen denn tun sollen - so mitten in der Nacht?". :T
 
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