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- 18 Oktober 2004
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Oder jemand hat die falschen Preise ins Kassensystem eingegeben. Kam ja auch schon vor... (wobei ich dafür nicht die Verantwortung tragen wollen würdewar aber doch sicher nur ein Mechanischer Fehler oder???
Na wie schön, dass diese Angebote bindend sind :)
Glaub ich ehrlich gesagt nicht. Siehe auch §119 BGB. Wenn sie das durchgehen lassen, dann auf Kulanz...[/klugscheissmodus off]
Ist das bei Tankstellen nicht anders?
so einen fall gab es schonmal... kam sogar ein bericht dafüber im tv und da wurden am abend falsche preise eingeben. ich glaub super kostete 11 Cent... die leute haben alles befüllt was es zum befüllen gab, sogar gieskannen. die tanke war am nächsten tag leer!!!
aber haften muss dafür der tankstellenbesitzer! achja bei der tanke konnte man direkt an der zapfsäule mit kreditkarte bezahlen! nachts war keine aufsicht da :-)
war aber doch sicher nur ein Mechanischer Fehler oder???
Der Fehler war bei ca. 20 BFT Tankstellen, die hatten ein zentrales Rechner Problem....
Im TV kam, dass ein LKW seinen Tank für ein paar Euro gefüllt hat.........
Der Pächter meinte nur: "Komisch das dass die Kassiererin nicht bemerkt hat."
Das ist wohl eine seinen Arbeitsplatz los, selbst schuld.........![]()
Also moment mal ... wie war das noch ...*klugscheissermodus-an*:
Bindend ist der Preis auf jeden Fall, welcher an den Preistafeln ausgeschrieben ist. Dieses ist das Angebot der Tankstelle. Der Käufer nimmt das Angebot in dem Moment an, indem er den Zapfhahn an der Zapfsäule entnimmt und somit kommen 2 übereinstimmende Willenserklärung und schließlich der Kaufvertrag zustande. Sollte also versehentlich an der Tankstellen-Preistafel ein niedrigerer Preis ausgehängt sein, ist dieses definitiv bindend (auch wenn dann an der Zapfsäule der richtige Preis nochmal angezeigt wird). Passendes Gerichtsurteil habe ich im Moment nicht parat, ist aber definitiv so (2.Semester BWL; Wirtschaftsrecht, FH Göttingen).
In diesem konkreten Fall hier ist bis dato aber nur ersichtlich, daß an der Zapfsäule ein Preis von 0,03 Euro/Liter ausgeschrieben war. Wenn an der Tankstellen-Preistafel auch ein Preis von 0,03 EUro/Liter stand, dann ist dieses definitiv bindend! (@ klein170478: eine Klausel im BGB, dass irgendetwas nicht sein kann, und somit rückgängig gemacht wird, mag es evtl. geben, aber das würde ich dem Wirtschaftsrecht unterordnen und kommt hier m.E. nicht in Betracht).
Wenn allerdings nur an der Zapfsäule der Preis von 0,03 Euro/Liter angezeigt wurde, an der Preistafel allerdings der richtige Preis, dann lässt sich darüber streiten, welcher Preis denn bezahlt werden muß. Ich persönlich hätte da meine Zweifel, dass das mit den 0,03 EUro/Liter durchgeht, da ja der richtige Preis auf der Preistafel offiziell angeboten wurde. Aber dafür gibt es ja dann Gerichte
*klugscheissermodus-aus* :)
Gruß
Ingo
Also moment mal ... wie war das noch ...*klugscheissermodus-an*:
Bindend ist der Preis auf jeden Fall, welcher an den Preistafeln ausgeschrieben ist. Dieses ist das Angebot der Tankstelle. Der Käufer nimmt das Angebot in dem Moment an, indem er den Zapfhahn an der Zapfsäule entnimmt und somit kommen 2 übereinstimmende Willenserklärung und schließlich der Kaufvertrag zustande. Sollte also versehentlich an der Tankstellen-Preistafel ein niedrigerer Preis ausgehängt sein, ist dieses definitiv bindend (auch wenn dann an der Zapfsäule der richtige Preis nochmal angezeigt wird). Passendes Gerichtsurteil habe ich im Moment nicht parat, ist aber definitiv so (2.Semester BWL; Wirtschaftsrecht, FH Göttingen).
(@ klein170478: eine Klausel im BGB, dass irgendetwas nicht sein kann, und somit rückgängig gemacht wird, mag es evtl. geben, aber das würde ich dem Wirtschaftsrecht unterordnen und kommt hier m.E. nicht in Betracht)
Gruß
Ingo
Passendes Gerichtsurteil wird es hier nicht geben, denn genau für diese Fälle gibt es den §119 BGB, dass du eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung eben gerade korrigieren kannst. Und welches Wirtschaftsrecht soll denn hier gelten? Kaufverträge richten sich nunmal in D nach dem BGB...
Fraglich ist halt mithin, ob die Auspreisung ein Angebot/Willenserklärung der Tankstelle ist. Sollte man mit EC-Karte direkt an der Säule bezahlen können, könnte man das wschl. bejahen. Nichtsdestotrotz könnten Sie das Geld nachfordern (Angebotsirrtum) - bzw Herausgabe des Benzins. Du hättest evtl Schadenersatzansprüche gegen die Tanke - z.B. die Kosten des Abpumpens, etc.
Wird in der Tanke kassiert, ist die Auspreisung eine Aufforderung an dich in der Tanke ein Angebot zu machen, und dann sagt die Kassiererin einfach: Ich verkaufe Ihnen das Benzin zu dem Preis nicht. Und dann kannst du entweder sagen, ok ich bezahle auch den "richtigen" Preis oder dann pumpen Sie mir das Benzin doch bitte raus.
Hinzu kommt, dass es für dich eigentlich offensichtlich eine Fehlauszeichnung ist, wenn Sprit für 3 cent statt für 1,30 angeboten wird, du also nicht einmal mehr gutgläubig das Benzin zum falschen Preis gekauft hast.
Wäre allerdings interessant, die Quellen im "Wirtschaftsrecht" zu kennen, auf die du dich berufst.
Hab keine Ahnung.
Aber ein anderes Bsp., was so wirklich stattgefunden hat.
Die EVAG (Essener Verkehrsbetriebe) haben mal vor Jahren Werbung auf Plakatwänden gemacht, daß man ihr Monats-Ticket für nen Appl und en Ei erwerben kann.
Auf diesen Plakaten war dann wirklich ein Apfel und ein Ei zu sehen.
Demzufolge sind natürlich etliche Essener dorthin gerannt und haben ein Appl und en Ei auf en Tisch gelegt und dieses Ticket verlangt.![]()
Die EVAG mußte diese Tickets herausgeben und hat natürlich alle Plakate sofort umplakatieren lassen.
Nur soviel zu dem BGB.![]()
![]()
Hab's nur aus dem Radio:
Der Zentralrechner hat nur 3 Cent reduzieren sollen. Dabei ist wohl ein kleiner technischer Defekt Ursache für die Preisangabe von 0,03 Cent gewesen.
Die Angestellte vor Ort konnten in den technischen Ablauf nicht eingrefen.
Ein Konzernsprecher ließ verlauten, dass ihnen kein Vorwurf gemacht wird. Sie freuen sich für die Kunden und die Versicherung zahlt den Schaden.
Von mir:
Billiger kommt man wohl nicht mehr in die Werbung. Die Yellopress wird's wohl hoch hängen, da kann man die paar Euro Schaden verschmerzen und entsprechend bilanzieren.
Naja, wenn die Zapfsäule (nicht die große Anzeige) den Preis anzeigt und der Kassenrechner nicht mehr haben möchte sollte das als Preisangabe ausreichen.
(keine Lust das BGB aus dem Schrank zu holen)
Gruß
FranCa