Hi @ all,
meine
hatte heute nen unverschuleten Crash,
kann sie auf Kostenvoranschlag und/oder Gutachen
(in Vorleistung möchten wir nicht gehen
) mit der
gegnerischen Versicherung abrechnen, oder muss sie
tatsächlich (wie von denen zunächst mitgeteilt)
Belege einreichen ? Und, um dem vorzubeugen:
nein, wir haben keine Verkehrsrechtsschutzversicherung !
Erläuterung: ist nen 316 Compact, der soll bis "zum Ende" gefahren
werden. Ich würde gern per Voranschlag abrechnen, in der
Werstatt meines Vertrauens reparieren lassen und den Rest-
betrag einstreichen. Ist ja nicht verboten.
meine

kann sie auf Kostenvoranschlag und/oder Gutachen
(in Vorleistung möchten wir nicht gehen

gegnerischen Versicherung abrechnen, oder muss sie
tatsächlich (wie von denen zunächst mitgeteilt)
Belege einreichen ? Und, um dem vorzubeugen:
nein, wir haben keine Verkehrsrechtsschutzversicherung !
Erläuterung: ist nen 316 Compact, der soll bis "zum Ende" gefahren
werden. Ich würde gern per Voranschlag abrechnen, in der
Werstatt meines Vertrauens reparieren lassen und den Rest-
betrag einstreichen. Ist ja nicht verboten.