Ich wurde betrogen! Was nun?

AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

...

- was denn für ein Vertragsrücktrittssrecht von 14 Tagen? Wo steht denn das?

...

BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

@Bobby:
Ist zwar richtig, aber wenn dem so ist, warum kann man darauf nicht hinweisen?
Möglicherweise haben sie es ja wirklich nicht gewusst.

Mein Tipp wäre in der Angelegenheit:
1. Das Teil mal schriftlich bewerten lassen. Wenn dein Bekannter Gutachten macht, kann er dir ja auch eines erstellen.
2. Zum Händler gehen und ohne Gutachten oder sonstige Drohgebärden mit dem Reden und schauen was er sagt. Wenn er einsichtig ist ist ja gut. Sind ja auch nur Menschen und man sollte erst mal nix Böses unterstellen. Zudem er als Händler eh keine guten Karten hätte.

Wenn er pampig würde oder alles bestreiten, könntest du als Argument ja mal mit dem Gutachten winken. Un dann mal schaun, was er (mittlerweile ggf. der GF) da sagt.

Und erst dann würd ich zum Anwalt gehen und richtig Wind machen.

PS ich würde mich eher an die §§433ff klammern.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

....Wenn er pampig würde oder alles bestreiten, könntest du als Argument ja mal mit dem Gutachten winken. Un dann mal schaun, was er (mittlerweile ggf. der GF) da sagt.

Und erst dann würd ich zum Anwalt gehen und richtig Wind machen.

War ich wieder zu langsam... ;) ...hatte das gerade so schön formuliert...

Auf jeden Fall würde ich die Betrugsbehauptung erstmal stecken lassen... und dann, nach gründlicher Begutachtung zum Thema "Unfallwagen ja oder nein", meine Einstellung zu dem Fahrzeug/Geschäft überdenken.

Wenn es kein Unfall war oder zumindest ein leichter und ansonsten fachmännisch reparierter Schaden... wird sich mit dem Händler - wenn er vernünftig ist - sicher ein Weg finden...

...Ansonsten... "Richtig Wind machen" wie der brummende Vorposter so schön gesagt hat.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Danke für den Gesetzestext.

Man beachte Abs. 1 Satz 1.

Wird dem Verbraucher.... eingeräumt....

Das heisst noch lange nicht, dass dies in diesem Fall eingeräumt ist....

Es gibt weder ein Widerrufsrecht noch ein Rücktrittsrecht beim Ladengeschäft.

Demnach: Kann, muss aber nicht sein.

Um weitere Diskussionen abzukürzen empfehle ich folgenden ADAC-Link:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/maengelhaftung/default.asp?ComponentID=4002&
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

also zum thema unfallwagen, soweit ich weiß (so war es bei mir damals) ist ein unfall mit blechschaden nicht unbedingt als unfallwagen anzugeben.
also mein e30 hatte nen auffahrrempler, der spengler hat gesagt, man könnte es so richten und es wäre kein unfallwagen da nur blechschaden, sobald man was am träger machen würde wäre es damit ein unfallwagen. (ich habs lieber vernünftig machen lassen mit träger).
also wenn ich z.b. nen pfosten auf dem parkplats beim rückwärtsfahren anrempel ist ein wagen auch noch kein unfallwagen soweit ich weiß. müßte man sich mal genau erkundigen.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Beim Händler, eine großes Autohaus! Im Kaufvertrag steht drin dass der Wagen unfallfrei ist!

Ich habe ja schon jemanden mitgenommen haben uns den genau angesehen nur diese Mängel eben nicht. Wie das halt so ist!
B&K Lemgoer Straße?????

Oder etwa bei Deckers???
Gruß
Thorsten
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Hilft zwar nicht direkt weiter, aber für die Zukunft.

Bring den Wagen vor dem Kauf zum Tüv oder Dekra und lasse ein Gebrauchtwagengutachten machen. Kostet so 60 € und der checkt den Wagen mit dir gemeinsam durch und zeigt dir alle Mängel auf.

Hab ich auch gemacht, obwohl ich bei BMW gekauft habe.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

B&K Lemgoer Straße?????

Oder etwa bei Deckers???
Gruß
Thorsten

Ne, habe den in Kassel gekauft. Der wird aber bei B&K repariert werden.

Wie ihr schon sagt, ich werde es im Guten versuchen, wenn das nichts bringt werde ich ein Schaden bzw. Wertgutachten machen lassen und dann über den Weg gehen, evtl. mit Anwalt. Aber ich denke die werden das schon einsehen, was bleibt denen auch anderes übrig. Naja mal schauen was das gibt. Ich halte euch auf dem laufenden.

Gruß und Danke für eure Beiträge, Kamil
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Vorsicht mit deinen Tipps und deinen falschen Ratschlägen.

Was denn nun:

- Schadenersatz,
- oder Nachbesserung oder
- Rücktritt vom Kaufvertrag???


- was denn für ein Vertragsrücktrittssrecht von 14 Tagen? Wo steht denn das?

Tu uns und dem Geschädigten einen Gefallen und lösch deinen Beitrag.

Sorry, ich bin mit Sicherheit kein Rechtsexperte aber ich bilde mir ein doch ein bisschen was von der Materie zu verstehen, aber solche Aussagen sollte man nicht treffen, wenn es um erhebliche Geldbeträge geht und man die Sachlage nicht zu 100% kennt.

In einem solchen Fall kann man nur empfehlen sich rechtlichen Beistand zu besorgen und die ihre Arbeit machen zu lassen.

Also erstens steht in meinem ersten Satz, dass ich zum Anwalt gehen würde

zweitens habe ich auch geschrieben, dass nach Apsprache mit Anwalt 3 Möglichkeiten in frage kommen könnten!!°

Siehe AGB´s des Händler und AUSSERDEM Sachmangelhaftung, etc. Vertragsrrecht... Aber ich will hier echt keine Gesetzestexte oder sonst was reinkopieren... Das bringts wohl echtn icht... und ich habe lediglich geschribene was ICH machen würde... Klar hat der Händler eine Chance der Nachbesserung und der Käufer darf nichts eigenmächtig tun, aber man hat ein 14-tägiges Vertragsrücktrittsrecht

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Der Vorbesitzer steht in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr drin.
Also in dem mir hier auf dem Tisch vorliegendem "Brief", also der Zulassungsbescheinigung Teil II steht der Vorbesitzer mit Adresse.

Vielleicht ist das in Mainz ja anders.:P

Dass der Vorbesitzer nicht in Teil I steht (welches dem alten Kfz-Schein entspricht) ist klar, da stand er früher auch nicht drin......;)

Gruß und schönes WE
Thorsten
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Hilft zwar nicht direkt weiter, aber für die Zukunft.

Bring den Wagen vor dem Kauf zum Tüv oder Dekra und lasse ein Gebrauchtwagengutachten machen. Kostet so 60 € und der checkt den Wagen mit dir gemeinsam durch und zeigt dir alle Mängel auf.

Hab ich auch gemacht, obwohl ich bei BMW gekauft habe.

Der Tüv- oder Dekra-Fritze zeigt Dir "vielleicht" Mängel auf (ist sicherlich auch besser den aufzusuchen, als das alleine und ohne Sachverstand zu machen), aber "alle Mängel" zeigen die Dir auch nicht. Ich habe schon Autos "durch den TÜV kommen" sehen, da standen einem die Haare zu Berge. Die kochen auch nur mit Wasser und jedes Modell und seine Schwächen kennen die definitiv nicht (woher sollen sie das auch bei der Masse an versch. Modellen).

Gruß
Thorsten
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

...aber man hat ein 14-tägiges Vertragsrücktrittsrecht....

...allerdings nur bei so genannten "Teilzahlungsgeschäften" (also Leasing oder Finanzierung)... Bei Bargeschäften ist dieses Recht nur gegeben, sofern der Händler dies ausdrücklich in seinen AGB einräumt (wie ja schon gepostet wurde...) oder aber die Versuche der Nachbesserung fehlschlagen... Ein pauschales Rücktrittsrecht besteht also nicht.

Ich würde die ganze Aktion jedenfalls in Ruhe mit dem Verantwortlichen des Autohauses besprechen (also Geschäftsführer / Inhaber) - meistens findet sich eine Lösung. Seriöse Händler sind i. d. R. nicht auf negative Publicity aus, daher sollte einer Klärung nichts im Wege stehen. Wenn die Mängel wirklich so eklatant sind, wie du sie beschreibst (bring deinen Bekannten mit), dann wird sich der Händler auch bereit erklären, sie entweder zu beheben oder das Fahrzeug zu wandeln.

Nicht gleich mit Kanonen und Panzern aufkreuzen - das vergiftet nur unnötig die Atmosphäre....
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Also in dem mir hier auf dem Tisch vorliegendem "Brief", also der Zulassungsbescheinigung Teil II steht der Vorbesitzer mit Adresse....

Wenn das Fahrzeug allerdings vorher einen "alten" Brief hatte, steht in der "neuen" ZLB II nur noch die Anzahl der Vorbesitzer und sonst nichts... ;) Gleiches wäre der Fall, wenn das Fahrzeug mit der "neuen" ZLB II schon zum 3. Mal zugelassen würde...
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Also erstens steht in meinem ersten Satz, dass ich zum Anwalt gehen würde

zweitens habe ich auch geschrieben, dass nach Apsprache mit Anwalt 3 Möglichkeiten in frage kommen könnten!!°

Siehe AGB´s des Händler und AUSSERDEM Sachmangelhaftung, etc. Vertragsrrecht... Aber ich will hier echt keine Gesetzestexte oder sonst was reinkopieren... Das bringts wohl echtn icht... und ich habe lediglich geschribene was ICH machen würde... Klar hat der Händler eine Chance der Nachbesserung und der Käufer darf nichts eigenmächtig tun, aber man hat ein 14-tägiges Vertragsrücktrittsrecht

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Also, ich kenne die AGBs dieses speziellen Einzelvertrages nicht, aber scheinbar scheinst du sie zu kennen.

Du schmeisst meines Erachtens einiges durcheinander (insb. was das angebliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen vom Kaufvertrag betrifft), aber egal, mir fehlt die Zeit und die Lust, mich darüber auszulassen.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Also in dem mir hier auf dem Tisch vorliegendem "Brief", also der Zulassungsbescheinigung Teil II steht der Vorbesitzer mit Adresse.

Vielleicht ist das in Mainz ja anders.:P

Dass der Vorbesitzer nicht in Teil I steht (welches dem alten Kfz-Schein entspricht) ist klar, da stand er früher auch nicht drin......;)

Gruß und schönes WE
Thorsten

Stümmt, Teil I war natürlich falsch. :w

Mainz ist anders, aber so anders nun doch nicht. ;)

Aber, wie es schon geschrieben wurde, hat das wohl was mit dem alten Brief zu tun, ob oder ob nicht die Vorbesitzter im Teil II stehen.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Stümmt, Teil I war natürlich falsch. :w

Mainz ist anders, aber so anders nun doch nicht. ;)

Aber, wie es schon geschrieben wurde, hat das wohl was mit dem alten Brief zu tun, ob oder ob nicht die Vorbesitzter im Teil II stehen.
Also der alte Brief zeigt bei dem mir vorliegenden Dokument als "letzten" Besitzer den gleichen, welcher auch in Teil II des "neuen" Dokuments steht.

Ich gebe Dir insofern Recht, dass ich auch schon gehört haben, dass einzelne Zulassungsstellen das aus dem "alten" Brief nicht in den "neuen" übertragen. Was aber nicht korrekt sein soll. Aber jedes zusätzlich auszufüllende Feld in kostet den Sachbearbeiter Zeit und die Behörde Geld. Und da dieses ja nicht im Überfluss vorhanden ist.......
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Also der alte Brief zeigt bei dem mir vorliegenden Dokument als "letzten" Besitzer den gleichen, welcher auch in Teil II des "neuen" Dokuments steht.

Ich gebe Dir insofern Recht, dass ich auch schon gehört haben, dass einzelne Zulassungsstellen das aus dem "alten" Brief nicht in den "neuen" übertragen. Was aber nicht korrekt sein soll. Aber jedes zusätzlich auszufüllende Feld in kostet den Sachbearbeiter Zeit und die Behörde Geld. Und da dieses ja nicht im Überfluss vorhanden ist.......

Ja, so wird es wohl sein, in meinem Teil II steht der Vorbesitzer nicht drin, aber ich weiss wo er "wohnt", bzw. könnte beim Pförtner der BMW AG vorbeifahren :w
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Hallo eflavour,

mit dem Begriff "Betrug" wäre ich etwas vorsichtig... Das kann u.U. Konsequenzen haben.

Evtl. kann man ja mit dem Händler ja auch noch reden... wenn das Wort Betrug im Raum steht, dann wird es sicher schwierig.

Zu Deinen Punkten:

- Die Tatsache einer Nachlackierung muß nicht zwingend einen Unfall zur Ursache haben. Auch mein Zettie sollte nach der Rückgabe vom Händler lackiert werden, da er von der Autobahn ein paar Steinschläge an der Schürze und der Motorhaube hatte. Die Spaltmaße ein meinem Zettie waren übrigens schon vom Werk her sehr ungleichmäßig.

- Das Problemen mit den Reifen wurde Dir mitgeteilt? Dann war es eigentlich bekannt...

- Die Kupplung ist ein Verschleißartikel und der Übergang zwischen brauchbar und endgültig fertig ist ein fließender. Wieviele km hat der Wagen denn auf dem Tacho? Rutscht die Kupplung schon?

- Die Sache mit dem Fanghaken des Verdecks käßt sich vielleicht einfach justieren.

Wenn das Auto ansonsten Deinen Vorstellungen entspricht, würde ich versuchen zunächst mit dem Händler einen Ausgleich zu finden. Möglicherweise waren die Detailmängel dem Händler selbst gar nicht bekannt?

Von Betrug würde ich erst nach Rücksrache mit einem Anwalt sprechen und auch erst nachdem alle gütlichen Einigungsversuche fehlgeschlagen sind...

Viel Erfolg jedenfalls bei der weiteren Abwicklung!

Grüße, Holger
Das ist die beste Antwort bisher meiner Meinung nach.

Komm erst einmal von Deinen Emotionen runter und sortiere die Fakten. Es gibt so oft den "guten Freund, der sich auskennt", der dann in fünf Minuten ein Horrorbild des Autos aufdeckt. Das mit dem Reifen ist böse, wenn er nicht repariert ist. Wenn er repariert ist, paßt es ja wohl zu den Angaben.
Alle anderen Dinge sind entweder Problemchen, die bei jedem Gebrauchtwagenkauf auftreten können, oder die sogar typisch für den Z4 sind.
Bau Dir da jetzt keinen Riesenberg an Emotionen und Betrugsvorwürfen auf, ich bin mir fast sicher, daß das meiste davon hinterher Kleinkram sein wird.

Zu den "Anwälten" hier im Thread:
Kommt vor der Verurteilung nicht erst einmal die Beweisaufnahme? :w
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

...allerdings nur bei so genannten "Teilzahlungsgeschäften" (also Leasing oder Finanzierung)... Bei Bargeschäften ist dieses Recht nur gegeben, sofern der Händler dies ausdrücklich in seinen AGB einräumt (wie ja schon gepostet wurde...) oder aber die Versuche der Nachbesserung fehlschlagen... Ein pauschales Rücktrittsrecht besteht also nicht.

Das stimmt natürlich :t, war aber aus den Darstellungen des Falles nicht zu erkennen.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Hi, ich bin sowas von enttäuscht und traurig, das könnt ihr euch garnicht vorstellen, deshalb frage ich euch um eure Meinung.
*aufhorch*

Ich habe Samstag ein BMW Z4 3.0 BJ 05.2003 gekauft.
Also einer der Ersten ... ok ...


War heute morgen mal bei einem Bekannten, der Schaden-, Wertgutachten, HU/AU etc etc. macht.
Dann hat er sicher Ahnung von seinem Fach ...

Der Wagen hat folgende Mängel:
Na, schaun ma mal ...

Das bemerkt man entweder bei der Probefahrt - wenn nich, dann ist die auch nicht durch oder man hat zu blauäugig getestet.
... kann ein Händlergewährleistungsfall sein, also ruhig mit ihm reden.

- Verdeck rastet beim Schließen nicht in den Fanghaken ein
das bemerkt man auch beim Testen des Verdecks - bei einem Roadster gehört dieser Funktionstest zwingend dazu ...

- Beifahrer Tür lässt sich nur sporadisch von außen öffnen
Wenn es beim Kauf nicht auffällt, weil der Fehler sporadisch ist, dann ist das noch kein Betrugsfall. Das Auto ist nun 5 Jahre alt und somit kein neuwagen mehr, er darf gern mal einen Mangel haben. Da das in die Händlergewährleistung fällt, wird es das auch richten.

- Reifen links/vorn, innen hat ein Loch (Kam trotzdem durch den frischen TÜV, mit dem Hinweis dass die Flanke beschädigt ist.)
Auch ein Thema für die Gewährleistung, solang das Metallgeflecht nicht sichtbar ist, ist das noch nicht dramatisch.
Wenn man Dir sagte, dass der Reifen eine Macke hatte, dann schaut man sich den doch an bevor man das Auto mit 250 über die Autobahn prügelt !!!

- Und der Hammer! Es ist ein Unfallwagen. Motorhaube und Kotflügel wurden lackiert und das amateurhaft! Lackdicke 500qm oder wie sich das schimpft. Spaltmaße passen wohl auch nicht 100%. Auf dem Foto sehr ihr auch wie das abgeklebt wurde.
Eine amateurhafte Lackierung erkennt man direkt beim Anschauen des Fahrzeugs. Wenn sie Dir nicht aufgefallen ist, kann es so schlimm nicht sein.

Generell werden bei gebrauchtwagen die Verschraubungen kontrolliert, teilweise sind sie im Rohbau vorgenommen und somit lackiert, also "versiegelt".
Aber auch anderen Verschraubungen sieht man an ob sie "fachgerecht" gelöst und angezogen wurden oder ob ein Stümper dran war.

Sollte im Vertrag "unfallfrei" stehen und Dein Gutachter eine großflächig ausgebeulte Fläche finden (deutlich schwankende Lackdicken), dann wird der Kauf rückabgewickelt und gut ist.

Sowas von unverantwortlich jemanden mit so einem Reifen auf die Autobahn zu lassen! Ich bin 250kmh gefahren! Solche Ar***löcher!
... wie gesagt, die "Unverantwortlichkeit" sehe ich bei Dir sofern Du auf den Reifenschaden hingewiesen wurdest.
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

Insbesondere das was man hier als "abgeklebt" erkennen kann, kann durchaus
auch Serienstand sein.

Mich hätte so eine Bemerkung über den Reifen im TÜV-Bericht schon etwas neugieriger
gemacht, aber nun gut, nachher ist man immer schlauer.

Den Rest haben die anderen ja schon gesagt.

Bewahr erst mal die Ruhe.
Grüße
Franz
 
AW: Ich wurde betrogen! Was nun?

BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


Ein Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - hat das hier nun was mit dem 14-tägigen Rücktrittsrecht zu tun? Einen Fernabsatzvertrag oder ein Haustürgeschäft werden wir wohl ausschließen müssen...
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Wagen nicht z.B. direkt im Internet gekauft wurde.

Egal, ich formuliere es mal ganz hart:

- Der Defekt der Tür muss auf Gewährleistung vom Händler nachgebessert werden. Ihn freundlich darauf hinweisen, einen Termin vereinbaren und ihn machen lassen. Kupplung und Verdeck sehe ich ähnlich, wobei bei der Kupplung dies noch fraglich sein könnte. Ich gehe aber davon aus, dass auch dies in der Händlergewährleistung drin sein kann.

- Ob der Reifen nicht betriebssicher ist, ist fraglich. Da können sich Gutachter prima drüber auslassen. Da hilft nur ein ruhiges Gespräch mit dem Händler. Lenkt der nicht ein, wird das alles andere als leicht. Aber auch hier ist das als Grund nicht ausreichend, den Wagen ihm einfach wieder auf den Hof zu stellen und sein Geld zu verlangen.

- Der Unfallschaden. Fraglich ist, ob überhaupt ein Unfallschaden vorliegt! Ich würde dies in Ruhe mit dem Händler besprechen. Zwar bestimmt, aber der Nachweis über einen Unfallschaden musst Du erstmal führen. Bedenke, ein Rechtsstreit kann kostspielig werden und Gutachterkosten etc. sind nicht zu unterschätzen.

Und bitte nicht im ersten Satz vor Ort sofort den Anwalt herbeirufen - es rufen viel zu viele danach, als dass dies heutzutage noch allzu ernst genommen wird. Wenn man sich nicht einigt, reicht der Hinweis, dass man nun rechtlichen Beistand aufsuchen wird, vollkommen aus.
Der ruhige und bestimmte Kunde erreicht mehr, als der aufbrausende, der sofort mit einem juristischen Dampfhammer droht.


Trotzdem kann ich Deinen Ärger verstehen und hoffe, dass Du und der Händler (BMW?) zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.
 
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