Leasing Experten gesucht

WiZ8

macht Rennlizenz
Registriert
4 Oktober 2004
Hallo,

spiele mit dem Gedanken evtl. nochmal ein Fahrzeug zu leasen. Allerdings hätte ich gerne die Option, das ich als Leasingnehmer das Fahrzeug auch sicher zu dem jeweiligen Restwert übernehmen kann (oder ein von mir zu bestimmender Dritter) ohne das Diskussionen oder Zusatzforderungen des Leasinggebers aufgestellt werden. Einem Freund der Porsche Leasing hatte, wurden für die Überschreibung zusätzliche 5.000 Euro abgeknöpft. So etwas von vorneherein festlegen geht ja nicht, weil dann das liebe FA die Anerkennung des Leasingvertrages versagt.

Was passiert denn eigentlich, wenn man die Zahlungen einstellt und das Fahrzeug nicht zurück gibt? Kann die Leasinggesellschaft dann mehr fordern als die jeweiligen Restwerte, die ja meistens im Vertrag für bestimmte Laufzeiten festgelegt werden?

Lieben Dank für fachkundige Tipps :t
 
AW: Leasing Experten gesucht

Föhrt nen ZZZZZZZ und macht sich Gedanken über "Kleingeld", Leute schickt das Arbeitsamt :w :d

Spaß beiseite hab keine Ahnungen aber bei VW gabs auch sowas mit ner Finanzierung mir ner Restsumme und dann konnte man entweder zu der das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben. Kann dir aber da auch nicht näheres zu Sagen würd mich da einfach mal bei deinem ;) beraten lassen bzw. so einen Leasingvertrag zeigen lassen da müsste ja näheres dazu drin stehen.
 
AW: Leasing Experten gesucht

Hallo,

spiele mit dem Gedanken evtl. nochmal ein Fahrzeug zu leasen. Allerdings hätte ich gerne die Option, das ich als Leasingnehmer das Fahrzeug auch sicher zu dem jeweiligen Restwert übernehmen kann (oder ein von mir zu bestimmender Dritter) ohne das Diskussionen oder Zusatzforderungen des Leasinggebers aufgestellt werden. Einem Freund der Porsche Leasing hatte, wurden für die Überschreibung zusätzliche 5.000 Euro abgeknöpft. So etwas von vorneherein festlegen geht ja nicht, weil dann das liebe FA die Anerkennung des Leasingvertrages versagt.

Was passiert denn eigentlich, wenn man die Zahlungen einstellt und das Fahrzeug nicht zurück gibt? Kann die Leasinggesellschaft dann mehr fordern als die jeweiligen Restwerte, die ja meistens im Vertrag für bestimmte Laufzeiten festgelegt werden?

Lieben Dank für fachkundige Tipps :t

Zusatzforderungen und Überschreibungsgebühren sind individuell mit dem Leasinggeber zu vereinbaren.
Zum einen kann sich der Vertrag automatisch verlängern (siehe Kündigungsfrist) oder der Leasinggeber kann Zahlungsansprüche geltend machen.

BGH: Leasingnehmer schuldet Nutzungsentschädigung für längere Zeit

Der BGH hat in seinem Urteil vom 13. April 2005 (Az. VIII ZR 377/03) entschieden, dass ein Leasingnehmer, der trotz Aufforderung das Leasingobjekt nicht an den Leasinggeber herausgibt, auch über eine längeren Zeitraum verpflichtet ist, Nutzungsentschädigung gem. § 546 a BGB an den Leasinggeber zu zahlen (im vorliegenden Fall für 33 Monate!).
Der BGH nennt - neben den übrigen tatbestandlichen Vorraussetzungen des § 546 a BGB - folgende Voraussetzungen:
Zum einen darf die Rückgabe des Leasingobjekts nicht unmöglich sein, da der Begriff des Vorenthaltens i. S. d. § 546 a BGB erfordert, dass der Mieter (Leasingnehmer) die Sache nicht zurückgibt, obwohl er dazu imstande wäre. Die Beweislast für die Unmöglichkeit der Rückgabe trägt der Leasingnehmer.
Zum anderen darf das Verlangen nach Zahlung einer Nutzungsentschädigung keine unzulässige Rechtsausübung i. S. d. § 242 BGB sein. Dies wäre lt. BGH nur dann der Fall, wenn der Zeitwert des Leasingobjektes alters- oder gebrauchtsbedingt so weit abgesunken wäre, dass eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten monatlichen Leasingrate zu dem verbleibenden Verkehrs- oder Gebrauchswert des Leasingobjektes völlig außer Verhältnis stünde. Auch für einen so weit gehende Wertverlust trägt der Leasingnehmer die Beweislast.
Da die genannten Voraussetzungen im vorliegenden Fall vom Leasingnehmer nicht bewiesen werden konnten, ist er im Ergebnis verurteilt worden, für 33 Monate Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Behauptung des Leasingnehmers, das Leasingobjekt bereits vor längerer Zeit verschrottet zu haben, ließ das Gericht als nicht bewiesen unberücksichtigt.


vielleicht magst du hier noch weiterlesen.
http://www.brennecke-partner.de/Rechtsinfos/Leasingrecht/Leasingvertrag/0
 
AW: Leasing Experten gesucht

Hi,
beim Privatlesding über die BMW Bank, kriegst du ein sog. Andienungsrecht eingeräumt, daß dir die Übernahme zum vereinbarten Restwert zugesteht.
Überhaupt ist die BMW Bank und die Alphabet Leasing (Firmenkundenleasing der BMW) als sehr kulant und ehrlich bekannt, was von vielen, auch bekannten Leasingfirmen nicht behauptet werden kann.
Wenn es ein BMW sein soll, ist das Privatleasing (besonders die bezuschußten) eine überlegenswerte Alternative.
Gruß,
Thomas
 
AW: Leasing Experten gesucht


Sehr guter Hinweis, die ganze Materie ist aber doch recht komplex und es scheint nicht ganz einfach so etwas sauber und sicher zu vereinbaren. Wie heisst es so schön, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Muss ich wohl nochmal drüber nachdenken &:

Privatleasing kommt jedenfalls nicht in Frage, rechnet sich m.E. nicht.

AUf jeden Fall vielen Dank an alle für die zusätzlichen Infos :t
 
AW: Leasing Experten gesucht

Ich denke Du solltest vielleicht die Drei-Wege Finanzierung anstreben (BMW Select). Du machst wie beim klassischen km Leasing eine Anzahlung (oder auch nicht) und hast am Ende der Laufzeit drei Optionen:
1. Wagen zurück
2. Wagen zum vorher festgelegten Restwert übernehmen (Schlussrate)
3. Wagen weiterfinanzieren

Beim klassischen km Leasing hat man rein rechtlich keinen Anspruch darauf das Auto am Ende der Laufzeit zu kaufen. Es sei den man verabredet vorher ein "Andienungsrecht".
Das ist durch unser Finazgestz so gewollt, da Leasing sonst eine "verdeckte" Fianzierung wäre.
Fazit mit der Drei Wege Finazierung ist man sehr flexibel. Wenn man def. vorhat den Wagen zurück zu geben ist Leasing meist ein wenig günstiger. Man kann sich auch im Rahmen von Leasing gegen "Verdienstausfall" absichern.
 
AW: Leasing Experten gesucht

Ich denke Du solltest vielleicht die Drei-Wege Finanzierung anstreben (BMW Select).

Als Privatkunde sicherlich eine interessante Sache (owohl die Zinskonditionen bei BMW für "Select" wesentlich höher sind, als beim "Leasing"). Da der TE jedoch ein Privatleasing ausschliesst, unterstelle ich mal, dass er die Leasingkosten beim Finanzamt geltend machen möchte. Das geht jedoch nur beim "Leasing", nicht jedoch bei der Finanzierungsform "Select".
 
AW: Leasing Experten gesucht

Zusätzliche Absicherungen sind aber auch nie "umsonst bzw. günstig". Das würde bei der hier zugrunde liegende Frage nicht in Frage kommen.

Aber er hat sich - zwischen den Zeilen gelesen - bereits gegen ein Leasing entschieden.
 
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Er hat bestimmt schon den Tipp per PN bekommen und sich für das Leasing entschieden. Allerdings sollen die Finanzämter heutzutage nicht mehr so blöd sein.
 
AW: Leasing Experten gesucht

Wenn du einen guten Draht zu deinem Händler hast, kannst du die Übernahme zum vorher festgelegten / kalkulierten Restwert (der steht auf dem Leasingvertrag (in %)) auch schon bei Vertragsabschluss vereinbaren (mit km-Solldaten und ohne Zustandsprüfung) -> einfach in das Feld "Sonstige Vereinbarungen" eintragen bzw. direkt einen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag (wenn man es ganz legal machen will: auf die Ehefrau / Partnerin / Inhaber der GmbH etc.) abschließen, der solange in der Akte verbleibt, bis die Leasingzeit abgelaufen ist...

Der Händler bekommt das Fahrzeug am Ende (bei km-Leasing) sowieso zum Schätzwert (ist i. d. R. niedriger als der kalkulierte Restwert) und macht somit auch noch einen kleinen Gewinn - UND er weiß sicher, dass er das Fahrzeug nicht auf dem Hof stehen hat...
 
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Entscheidung habe ich noch nicht, aber nochmals ganz konkret den Fall den ich kenne. Porsche-Kunde macht Leasing, Verkäufer verspricht hoch und heilig, das er das Fahrzeug zum angegebenen Restwert bekommt. Allerdings als es soweit war, war der Verkäufer nicht mehr da :a. Ende vom Lied, satte 5.000 Aufschlag auf den kalkulierten Restwert zahlen müssen, um dann an "sein" Auto zu kommen. Diese "Erpressung" ging auch recht leicht, da er sich auf die Versprechungen verlassen hatte und die Raten so hoch angesetzt waren, das der Marktwert deutlich höher war als der Restwert.

So einen zweiten Vertrag werden wohl die wenigsten Gesellschaften machen, oder sehe ich das falsch? Deshalb hatte ich ja ganz oben schon mal die Idee, im Worst-Case (also keine Enigung möglich) das Fahrzeug zu "unterschlagen". Wäre dann halbwegs sicher, das man nicht mehr als den kalkulierten Restwert zahlen muss -> voila die Lösung. Da bin ich aber halt nicht so sicher bzw. das wird stark vom einzelnen Vertrag abhängen.

Aber bitte, dieser Gedankengang soll keinen Vorsatz beinhalten sondern nur als Notlösung dienen, wenn sich die Gegenseite nicht an die ursprünglichen Vereinbarungen hält (wie es eben bei dem Porsche Center war).
 
AW: Leasing Experten gesucht

...das Fahrzeug zu "unterschlagen". Wäre dann halbwegs sicher, das man nicht mehr als den kalkulierten Restwert zahlen muss -> voila die Lösung. Da bin ich aber halt nicht so sicher bzw. das wird stark vom einzelnen Vertrag abhängen.

Aber bitte, dieser Gedankengang soll keinen Vorsatz beinhalten sondern nur als Notlösung dienen, wenn sich die Gegenseite nicht an die ursprünglichen Vereinbarungen hält (wie es eben bei dem Porsche Center war).

Hm, mal daran gedacht, dass diese Lösung - gelinde ausgedrückt - nicht so ganz legal sein könnte???:X:wB;

Ich denke, was IcemanTS1 vorgeschlagen hat, könnte ein durchaus gangbarer und für beide Vertragspartner akzeptabler Weg sein! :t
 
AW: Leasing Experten gesucht

...Ich denke, was IcemanTS1 vorgeschlagen hat, könnte ein durchaus gangbarer und für beide Vertragspartner akzeptabler Weg sein! :t

...und ich hätt's nicht vorgeschlagen, wenn wir's nicht so machen würden... ;)

So sind schließlich beide Parteien auf der sicheren Seite - es gibt einen rechtsgültigen Vertrag zur Übernahme mit einem fixen Preis...was sollte also schiefgehen...?
 
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