holz auf der autobahn...

hax

Fahrer
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28 Oktober 2007
hey!

gestern hatte ich das "glück" auf der autobahn mit ca 130 km/h ein ca. 1,5m langes und in etwa 20cm hohes stück holz zu überfahren ... danach war das licht bei der lenkung an, bin sofort auf einen parkplatz gefahren um zu schauen was es erwischt hat, da kam mir auch vor dass die lenkung etwas schwergängig ist .. hab dann den motor abgedreht und bin ums auto um zu schauen ob bzw. was beschädigt ist, konnte aber beim besten willen nichts sehen. gerumst hats schon ordentlich, aber nach dem anstarten war auch das lenkungslicht wieder aus, und die lenkung wieder leichtgängig ... spur dürfte anscheinend auch nichts abgekriegt haben, wenn ich das lenkrad auf einer gerade loslasse fährt er auch gerade ... was soll ich machen? zum tüv fahren und anschauen lassen oder?
 
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Hi

lass es anschauen beim ;)..!!

Bin auch mal auf einer AB Auffahrt mit meinem ehemaligen 5er BMW über eine Gerüststange gefahren...die hatte sich dan zwischen Asphalt und Unterboden verkeilt und habe ich mitgeschleppt (ca 50m)....Dann musste ich den Wagen hochbocken, damit ich das Teil frei bekam.....war ganz lustig , denn die Polizei war auch zufällig da und hat mit Blaulicht mich "geschützt"..weniger lustig war dann dass die Unterbodenverkleidung später erneuert wurde....
 
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Hallo,
auf jeden Fall beim ;) nachsehen lassen.
 

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Hatte sowas mal mit meinem T-Car, musste beide Felgen ersetzen und die Spur neu einstellen lassen. Würde das auf jeden Fall checken lassen.
 
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Hallo hax

mir ist auf der Autobahn ähnliches passiert. Eine Holzplatte wurde hoch geschleudert.
Neue Schürze, neuer Scheinwerfer Schaden ca. 2500,- Euro
Bis auf 500,- Selbstbeteilung hat die Versicherung die Kosten übernommen.:g
Absolut ärgerlich, ich war stinksauer.

Gruß Andreas
 
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ärgerlich ja.

bin heute leider nicht zum freundlichen gekommen, werde das also wohl erst nach ostern erledigen können - optisch sind aber wie gesagt keine schäden sichtbar, weder an der schürze noch sonstiges ... wenn die felge was hätte sollte sich ja auch der reifendrucksensor oder so melden, oder?

und ja, anschauen lass ichs ohnehin auf jeden fall und hoffe das beste...

hab das teil übrigens dank bischen ausweichen auch nur so seitlich mit dem rechten vorderreifen erwischt, bin also nur mit dem rechten vorderreifen und einem teil des hinterreifens drüber gefahren...
 
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ärgerlich ja.

bin heute leider nicht zum freundlichen gekommen, werde das also wohl erst nach ostern erledigen können - optisch sind aber wie gesagt keine schäden sichtbar, weder an der schürze noch sonstiges ... wenn die felge was hätte sollte sich ja auch der reifendrucksensor oder so melden, oder?

und ja, anschauen lass ichs ohnehin auf jeden fall und hoffe das beste...

hab das teil übrigens dank bischen ausweichen auch nur so seitlich mit dem rechten vorderreifen erwischt, bin also nur mit dem rechten vorderreifen und einem teil des hinterreifens drüber gefahren...

Dann lass direkt die Karkasse mit Prüfen
 
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Hallo,

also Samstag vor einer Woche geschah mir das selbe, fuhr hinter einem LKW her der über einen Holzwürfel fuhr der ungefähr die Ausmaße 12x12 cm( denke ich ) hatte als dieser unter dem LKW zum Vorschein kam war es zu spät zum bremsen und zu gefährlich da einige Autos hinter mir waren und neben mir auch also ausweichen auch sehr schlecht, erwischte den Würfel mit der linken Ecke der M-Schürze als ich abfuhr habe ich mir die Schürze angesehen und sah das ein Daumennagel großes Stück rausgebrochen war, wie ärgerlich aber sonst zum Glück nichts geschehen.
War dann Montag beim freundlichen und ließ ihn auf die Hebebühne, aber zum Glück nichts weiter geschehen wurde dann ausgebessert und lackiert nun sieht er wieder neu aus wie vor dem Unfall.


Gruß.



Marc
 
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Echt....... gehabt. Super.
 

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20 cm??? Dann wäre die Frontschürze definitiv breit ... 20 mm wohl eher ... &:
 
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Oldenburg: Holzklotz-Mord auf Autobahn - Täter weiter flüchtig

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Der Klotz hatte eine Größe von ca. d = 20 cm, h = 25 cm

Die Bilder vom Innenraum kann man nicht zeigen.

Man mag sich gar nicht vorstellen, was hätte noch alles passieren können, wenn es den Fahrer getroffen hätte.

Traurig ist das. Furchtbar.

Gruß

toM
 
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Oldenburg: Holzklotz-Mord auf Autobahn - Täter weiter flüchtig


Der Klotz hatte eine Größe von ca. d = 20 cm, h = 25 cm

Die Bilder vom Innenraum kann man nicht zeigen.

Man mag sich gar nicht vorstellen, was hätte noch alles passieren können, wenn es den Fahrer getroffen hätte.

Traurig ist das. Furchtbar.

Gruß

toM

In unserer Zeitung war auch ein Bild vom Innenraum - grauenvoll.

Dem Fahrer ist zwar nichts passiert, aber die Beifahrerin - Mutter von 2 kleinen Kindern - ist dabei gestorben. Hoffentlich bekommt man diese Idioten und bestraft sie hart b: b: b:
 
AW: holz auf der autobahn...

In unserer Zeitung war auch ein Bild vom Innenraum - grauenvoll.

Dem Fahrer ist zwar nichts passiert, aber die Beifahrerin - Mutter von 2 kleinen Kindern - ist dabei gestorben. Hoffentlich bekommt man diese Idioten und bestraft sie hart b: b: b:


Dem kann ich nur beipflichten!!!
Das schlimme ist, sollten " DIE " diese Idioten tatsächlich griegen,findet sich bestimmt wieder ein Anwalt, der Sie raushaut. b:b:b:
Man muß sich das mal vor Augen führen!!! Das war MORD !!! Und zudem VORSÄTZLICH !!!
Leider gibt es keine Zuchthäuser mehr, und Gefängnis ist Hotel auf Staatskosten b:b:b:
Mir persönlich tut die Familie leid, die um das Liebste , die Mutter beraubt wurde!
Es gibt keine Strafe, die das wieder gut macht.

Gruß

Günter
 
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Mir persönlich tut die Familie leid, die um das Liebste , die Mutter beraubt wurde!
Es gibt keine Strafe, die das wieder gut macht.

Gruß

Günter

Das ist das Schlimmste an der Sache, dass man den Kindern die Mutter auf so dumme und unnötige Weise genommen hat b: b: b:

Mit meinem laienhaften Rechtswissen glaube ich auch nicht, dass Mord in diesem Fall in Frage kommt (es lag ja kein Motiv vor), ich tippe eher auf fahrlässige Tötung, eventuell Totschlag. Dazu wird sich aber sicherlich noch der ein- oder andere Anwalt hier äußern :w
 
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Das schlimme ist, sollten " DIE " diese Idioten tatsächlich griegen,findet sich bestimmt wieder ein Anwalt, der Sie raushaut. b:b:b:
Man muß sich das mal vor Augen führen!!! Das war MORD !!! Und zudem VORSÄTZLICH !!!
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Mir persönlich tut die Familie leid, die um das Liebste , die Mutter beraubt wurde!
Es gibt keine Strafe, die das wieder gut macht. ...

Dass der Strafverteidiger hier noch viel wird tun können wage ich stark zu bezweifeln. In jedem Fall finde ich Deine pauschale Schelte völlig unangebracht.

Eine Verurteilung wegen Mordes kann man m. E. nahezu ausschließen, in der Tat dürften die Straftatbestände des Totschlags bzw. der fahrlässigen Tötung ganz erheblich näherliegen.

Im Übrigen stimme ich Dir zu: Keine Strafe kann diese furchbare und völlig sinnlose Tat wieder gut machen.

Viele Grüße
Jan
 
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Das ist das Schlimmste an der Sache, dass man den Kindern die Mutter auf so dumme und unnötige Weise genommen hat b: b: b:

Mit meinem laienhaften Rechtswissen glaube ich auch nicht, dass Mord in diesem Fall in Frage kommt (es lag ja kein Motiv vor), ich tippe eher auf fahrlässige Tötung, eventuell Totschlag. Dazu wird sich aber sicherlich noch der ein- oder andere Anwalt hier äußern :w

Das ist weder fahrlässige Tötung noch Totschlag. Fahrlässigkeit ist nur dann gegeben wenn man jemanden versehntlich und ohne Tötungs/Verletzungsabsicht das Leben nimmt. Totschlag ist eine Handlung im Affekt , das heißt wenn man ohne Vorsatz jemand zb im Streit erschlägt. Der hier beschrieben Fall ist eindeutig Mord, und außerdem auch noch hinterhältig dazu. Jeder Mensch weiss was passieren kann wenn man ein mehrere Kilo schweres Holzstück von einer Brücke auf ein Auto wirft.
 
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Eine Verurteilung wegen Mordes kann man m. E. nahezu ausschließen, in der Tat dürften die Straftatbestände des Totschlags bzw. der fahrlässigen Tötung ganz erheblich näherliegen.

Das ist weder fahrlässige Tötung noch Totschlag. Der hier beschrieben Fall ist eindeutig Mord, und außerdem auch noch hinterhältig dazu.

Rechtsexperten unter sich :d :y
 
AW: holz auf der autobahn...

Meine Definition von Fahrlässigkeit und Totschlag stimmt zu 100%
 
AW: holz auf der autobahn...

Das ist weder fahrlässige Tötung noch Totschlag. Fahrlässigkeit ist nur dann gegeben wenn man jemanden versehntlich und ohne Tötungs/Verletzungsabsicht das Leben nimmt. Totschlag ist eine Handlung im Affekt , das heißt wenn man ohne Vorsatz jemand zb im Streit erschlägt. Der hier beschrieben Fall ist eindeutig Mord, und außerdem auch noch hinterhältig dazu. Jeder Mensch weiss was passieren kann wenn man ein mehrere Kilo schweres Holzstück von einer Brücke auf ein Auto wirft.

Ich mutmaße mal, dass es - wie in früheren Zeiten auch schon - angetrunkene Jugendliche waren. Da kann ein Strafverteidiger schon drauf aufbauen und ganz besonders, wenn diese Jugendlichen noch nie auffällig waren. Dann relativiert sich das mit dem "jeder Mensch weiss..."
 
AW: holz auf der autobahn...


zitatauszug o.g. link zu artikel:

...
Von Autobahnbrücken geworfene Gegenstände haben schon viele Menschen getötet: Schwerste Folgen hatten die Steinwürfe von drei US- amerikanischen Schülern von einer Autobahnbrücke bei Darmstadt im Februar 2000. Die Schüler töteten damit innerhalb kurzer Zeit zwei Frauen. Als Tatmotiv gaben sie Langweile und Erlebnishunger an. Sie bekamen sieben bis achteinhalb Jahre Haft.
...

dann sind die ja wohl schon vielleicht seit 3 - 4 Jahren wieder raus.
 
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Ach die wollten doch bloß spielen... :3daisyz:
 
AW: holz auf der autobahn...

Meine Definition von Fahrlässigkeit und Totschlag stimmt zu 100%

Mit Verlaub: Nein. ;)

Ich möchte diesbezüglich keine längere Diskussion beginnen und erhebe auch nicht den Anspruch, noch ausreichend strafrechtliches Fachwissen parat zu haben, daher nur kurz hierzu:

Das ist weder fahrlässige Tötung noch Totschlag. Fahrlässigkeit ist nur dann gegeben wenn man jemanden versehntlich und ohne Tötungs/Verletzungsabsicht das Leben nimmt. Totschlag ist eine Handlung im Affekt , das heißt wenn man ohne Vorsatz jemand zb im Streit erschlägt. Der hier beschrieben Fall ist eindeutig Mord, und außerdem auch noch hinterhältig dazu. Jeder Mensch weiss was passieren kann wenn man ein mehrere Kilo schweres Holzstück von einer Brücke auf ein Auto wirft.

1. Die StA ermittelt immer erstmal nach dem schwerstmöglichen Straftatbestand, vorliegend also nach § 211 StGB. Über das Problem des Vorsatzes mag man dabei noch hinwegkommen - immerhin reicht dolus eventualis für § 211 StGB grundsätzlich aus. Jedoch stellt die Rechtsprechung an die Erfüllung eines Mordmerkmals hohe Anforderungen. Vorliegend kämen allein das Mordmerkmal der Heimtücke sowie der Auffangtatbestand in Betracht. Dass ein Gericht ein Mordmerkmal bejahen würde, halte ich hier allerdings i. E. für sehr unwahrscheinlich, kenne hierzu allerdings keine Rechtsprechung. In diesem Falle bestünden auch zusätzlich erhöhte Anforderungen an den subjektiven Tatbestand. Jedenfalls erscheint mir eine Verurteilung nach § 211 StGB als zumindest unwahrscheinlich. Leider. Damit verbleiben als mögliche Tötungsdelikte noch Totschlag oder Fahrlässige Tötung.

2. Deine Unterscheidung zwischen den §§ 212 u. 222 StGB ist, erlaube mir diese Offenheit, Unsinn. Kurz und vereinfacht gesagt liegt der Unterschied zwischen beiden Delikten gerade im subjektiven Tatbestand. Der Totschlag hat nichts mit "Affekt" zu tun, sondern er erfolgt gerade vorsätzlich, nur ohne die Verwirklichung der zu § 211 StGB qualifizierenden Mordmerkmale. Das ergibt sich übrigens direkt aus dem Text des § 212 StGB, den Du offensichtlich gar nicht gelesen hast.

3. Fehlt es am Vorsatz, bleibt nur der Tatbestand der Fahrlässigen Tötung, § 222 StGB. Auch das erschließt sich bereits aus dem Text der Vorschrift, sogar bereits aus deren Überschrift.

4. Vorliegend wird man - das ist meine Prognose ins Blaue hinein - zumindest von dolus eventualis ausgehen müssen. Denn der Täter wird die Tötung des Opfers zumindest "billigend in Kauf genommen" haben (sorry, Rechtssprache). Damit erscheint mir eine Verurteilung nach § 212 StGB als am Wahrscheinlichsten.

Sicherlich sind derartige Fälle aber bereits entschieden worden, so dass meine Ausführungen leicht bestätigt oder widerlegt werden können. ;)

Das Wichtigste ist nun ohnehin erstmal, dass dieser Mistkerl geschnappt wird.

Viele Grüße
Jan
 
Ich finde ja alleine die reißerische Schlagzeile "Holz auf der Autobahn" schon vorverurteilend:

Baseball-Schläger sind aus Holz, Streichhölzer auch... :O

Da werden doch die Verursacher sofort in eine Ecke mit Hooligans, Neonazis (schon alleine wegen dem Bezug zur Autobahn) oder Pyromanen gestellt!

Daher fände ich den lateinischen Begriff viel neutraler:

Picea Abies (Fichtenholz), oder Quercus Robur (für Eichenholz) oder war es etwa Fagus Sylvatica (Buchenholz)?

Und wenn man sich der Holzart schon nicht sicher sein kann, (u.a. weil nun zuviel Sanguis (Blut) daran klebt) noch die Möglichkeit den Gegenstand als "Objekt aus Zellulose und Lignin" zu bezeichnen!

Holz finde ich in diesem Zusammenhang leider völlig fehl am Platz! b:
 
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