Rheinländerin
Fahrer
- Registriert
- 22 November 2007
AW: Kaufberatung
Zitat von wnksta
War heute beim BMW Händler und hab mir mal ein paar Wagen angeschaut und auch Probegefahren. Der 3.0 zieht schon sehr gut .
mein liebes Kind
sorry anders kann ich dich nennen, zu deinen Angaben und Vorstellungen von einem Z4 möchte ich keinen Kommentar abgeben, aber zu deinem letzen Posting
Ich denke nicht das ein BMW Händler dich mit 17 eine Probefahrt machen lässt, weil er die Auflagen dafür nicht erfüllen kann , also überlege bitte was du schreibst b: du hast es hier mit erwachsenen Menschen zu tun
Führerschein mit 17
Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?
*Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren. *
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit
Quelle Auszug aus : http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php
Zitat von wnksta
War heute beim BMW Händler und hab mir mal ein paar Wagen angeschaut und auch Probegefahren. Der 3.0 zieht schon sehr gut .
mein liebes Kind

sorry anders kann ich dich nennen, zu deinen Angaben und Vorstellungen von einem Z4 möchte ich keinen Kommentar abgeben, aber zu deinem letzen Posting
Ich denke nicht das ein BMW Händler dich mit 17 eine Probefahrt machen lässt, weil er die Auflagen dafür nicht erfüllen kann , also überlege bitte was du schreibst b: du hast es hier mit erwachsenen Menschen zu tun
Führerschein mit 17
Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?
*Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren. *
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit
Quelle Auszug aus : http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php