Die Tanke des Grauens ...

zettie444

Fahrer
Registriert
16 Dezember 2004
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
b:Leute, jetzt muss ich Euch mal von meinem besonderen Pech erzählen.

Neulich an der Tanke:

Ich fahre, wie halt jeder, ganz normal an eine freie Zapfsäule.
Gönne meinem Z Super plus, weil ich am Wochenende eine Ausfahrt machen wollte.
Also tanke ich und hake den Zapfhahn wieder in die Säule ein.
Kaum drehe ich mich um. tut es einen R I E S E N S C H L A G,
und der Zapfhahn, allerdings der für NORMALBENZIN, fällt herab und durch den starken Schlauch wie mit einer Feder voll auf meine Beifahrertüre...:g
Hat doch tatsächlich der Dödel vor mir den Normal-Zapfhahn nicht richtig eingehängt und durch meine kleine Erschütterung beim Einhängen des Superplushahns hat sich dieser dann wohl gelöst...&:

Jetzt habe ich (gottseidank) einen "nur" ca. 1cm im Durchmesser grossen "Plätzer" in der unteren Beifahrertür...

Der Hahn hat anscheind mit der Zapfpistolenöffnung gerade noch so die Türe erwischt, wäre ich noch näher drangestanden, hätte er evtl. an der ganzen Türe entlang eine Spur hinterlassen...

Naja, passiert ist passiert.

Ich kann nun natürlich nicht den Dummtanker vor mir dafür haftbar machen, denn die Beweisführung fällt natürlich in diesem Falle äusserst schwer (wer sagt, dass nicht der eigene Zapfhahn runtergefallen ist, z. B., etc. etc.)

Ärgerlich. :g

Naja, ich hoffe mal, dass es da eine Möglichkeit der Spot Repair gibt, um das kleine Malheur wieder zu richten...

Jedenfalls: Aus Schaden wird man klug.

Jetz überprüfe ich vor jedem Tanken, ob die übrigen Zapfhähne richtig sitzen...
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Ja, ist scheisse aber kannst du in dem Fall ohne vernünftige Beweise nichts machen. Ich habe manchmal auch das Gefühl, das die Leute das extra machenb: such einen guten Lackdoktor aus, die sind mitlerweile so super das du es nach der "OP" nicht mehr wieder erkennen wirst :)
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Kommt sicher auf den Lackdoktor und die Farbe an.
Ein Bekannter von mir hat einen tiefen Kratzer am Kotflügel seines E46 QP, den ein netter Mensch wahrweinlich mutwillig verursacht hat, bei einem Smart Repair Service beseitigen lassen.

Bei dem silbernen Fahrzeug war das Ergebnis m.E. suboptimal.
Ich habe die Übergänge immernoch gesehen. Er hat es dann noch einmal nachpolieren lassen; wurde aber nicht wesentlich besser.

Vielleicht haben aber andere bessere Erfahrungen gemacht.

Gruß
Toralf Z.
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Jetz überprüfe ich vor jedem Tanken, ob die übrigen Zapfhähne richtig sitzen...
Stell ich mir lustig vor :d

... verbuch' das doch einfach unter "Pech gehabt".

Ich stand irgendwann mal auf dem Nachbarsgrundstück und hab dort Steine weggesammelt (in der Bauphase natürlich) und hab die Steine vom Grundstück auf das noch nicht gepflasterte Stück vor unserem Haus geschmissen ...

Noch während das Steinchen flog dachte ich mir "mensch, Dein Auto steht doch direkt in der Flugbahn - hast ja mal ausnahmsweise nicht in der Garage geparkt" - ... DONG ...

Dumm gelaufen ... B;

... ich werfe dennoch Steine (gern auch den Ersten *gg*)
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

mir ist mal was ähnliches passiert! Hatte aber riesen Glück!
Fahr an die zapfsäule ran....steig aus......geh um den wagen rum will grad an den hahn dran, da kommt der mir entgegen! Das war perfektes timing! hab das ding aufgefangen und gut war!
der schlauch war nicht richtig eingezogen...das waren nur paar zentimenter die er etwas raus hing. aber der schlaucheinzug reagierte plötzlich, zog den schlauch ein, und die pistole kommt mir entgegen!
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Noch während das Steinchen flog dachte ich mir "mensch, Dein Auto steht doch direkt in der Flugbahn - hast ja mal ausnahmsweise nicht in der Garage geparkt" - ... DONG ...

Dumm gelaufen ... B;

... ich werfe dennoch Steine (gern auch den Ersten *gg*)


Oh mann, Jokin :d :d :d :d %:
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

ist bei sowas nicht die haftpflicht des pächters zuständig&:
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

ist bei sowas nicht die haftpflicht des pächters zuständig&:

Naja, das mag schon sein, aber erstmal beweisen das Ganze, dann stehen hinter Dir 5 Mann und warten drauf, dass Du endlich wegfährst, damit sie tanken können, meistens so Doldis mit alten Polos, die gerade von irgendeiner Fliessbandschicht kommen o.ä., die haben Dich mit Deiner Nobelkarre sowieso aufgeschrieben...naja... Du verstehst was ich meine... da mag man dann nicht wirklich...&:
---und die dann noch als Zeugen bitten...("näää, ich houb nix gsein, voorstehste! Unn' nu räum endlich de Zapfsäule, Older...!"), neenee...

Zudem... der Tankstellenbesitzer (kein Pächter) und seine Frau betreiben die Tankstelle noch gemeinsam, obwohl sie geschieden sind...er hat ne Jüngere...Sie (die Geschiedene) war gerade im Dienst, er gottseidank nicht, der ist nämlich sowieso ziemlich jähzornig...
Sie, also die Tankstellenfrau, die geschiedene, steht meist wohl unter Tranquilizern, die spult ihren Dienst da drinnen ab wie ein träumender Roboter... na und die dann noch darauf ansprechen mit dem Zapfhahn, 10 Mann hinter Dir an der Kasse, die Dich und Deinen Karren sowieso am liebsten auf den Mond schiessen würden...
was meinst Du würde da wohl konstruktives herauskommen...:j

Also ich werde eben mal mit Smart Repair versuchen, ich habe zwar titansilber, aber naja, soo schlecht wirds wohl auch nicht aussehen...
B; ...ich bleib eben mal cool und harre der Dinge... werde natürlich auch berichten, wie das Ganze dann aussieht...

Danke jedenfalls für Euere Anteilnahme...:t
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Noch während das Steinchen flog dachte ich mir "mensch, Dein Auto steht doch direkt in der Flugbahn - hast ja mal ausnahmsweise nicht in der Garage geparkt" - ... DONG ...

Dumm gelaufen ... B;

... ich werfe dennoch Steine (gern auch den Ersten *gg*)

:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d:d
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

ist bei sowas nicht die haftpflicht des pächters zuständig&:

Nee, die wird ablehnen. Der Geschädigte muss nachweisen, dass die Tanke schuldhaft den Schaden verursacht hat...das heißt, die Halterung müsste kaputt gewesen sein oder ähnliches. Dafür, dass der Vorgänger den Hahn falsch einhängt, kann die Tanke nicht haftbar gemacht werden...

@Zetti444: Mein Beileid, sowas hätte echt jeden treffen können :#
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Nee, die wird ablehnen. Der Geschädigte muss nachweisen, dass die Tanke schuldhaft den Schaden verursacht hat...das heißt, die Halterung müsste kaputt gewesen sein oder ähnliches. Dafür, dass der Vorgänger den Hahn falsch einhängt, kann die Tanke nicht haftbar gemacht werden...


Eine Gefährdungshaftung der Tankstelle könnte eventuell bestehen. Ist ja weder höhere Gewalt noch eine betriebsfremde Gefahr.

Aber das ist schon eine recht konkrete Frage.

Edit: Habe gerade das gefunden:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/av-040.htm
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Joa, allerdings kann ich mir nicht vorstellen dass von einer Zapfsäule eine Gefährdungshaftung in der Form ausgeht...bei Feuerschäden wahrscheinlich schon. Kenne die Gefährdungshaftung eigentlich nur von Autos und Hunden. Aber das geht wirklich schon ins Detail...
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Mir ist nicht ganz klar warum man das nicht beweisen können soll. Heutzutage ist doch jede Tankstelle videoüberwacht. Anhand der Aufzeichnung müsste man das doch erkennen, wer welchen Zapfhahnen verwendet hat. Auch eine Zuordnung über die Abrechnung wer (evtl. Kartenzahler), was, wann und an welcher Säule getankt hat, sollte ja möglich sein.

Es ist selbstverständlich eine andere Frage ob der Aufwand hiefür in irgendeinem Verhältnis zum Schaden steht. Ansonsten dann doch einfach unter "dumm gelaufen" abhacken.

Mein Beileid hast du.
 
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Also ich werde eben mal mit Smart Repair versuchen, ich habe zwar titansilber, aber naja, soo schlecht wirds wohl auch nicht aussehen...
B; ...ich bleib eben mal cool und harre der Dinge... werde natürlich auch berichten, wie das Ganze dann aussieht...

Bin ich gespannt. Wünsch Dir auf jedenfalls, dass alles klappt.

Gruß
Toralf Z.
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Eine Gefährdungshaftung der Tankstelle könnte eventuell bestehen. Ist ja weder höhere Gewalt noch eine betriebsfremde Gefahr.

Aber das ist schon eine recht konkrete Frage.

Edit: Habe gerade das gefunden:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/av-040.htm

Es wird in diesem Fall keine Gefährdungshaftung geben, weil die Tanke auf einem Privatgründstück steht und er freiwillig dort hin gefahren ist. Zudem kann der Tankstellenbesitzer nicht dafür sorgen, dass nach jedem tanken die Zapfhähne wieder richtig eingehängt werden.

Finde es komisch, dass die Zapfsäule funktioniert hat. Ich kenne es so, dass man nicht erneut tanken kann, wenn der Zapfhahn nicht richtig hängt. Zudem kann der Kassenmensch nicht abrechnen, wenn sie nicht richtig eingerastet ist.

Trotzdem ganz schön ärgerlich..
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Was hat das denn zu besagen? &:

Wenn sich jemand durch mein an der Straßenseite parkendes Auto verletzt, könnte ich unter Umständen dafür haftbar gemacht werden, wenn ich nicht ordnungsgemäß geparkt habe. Hintergrund der Sache ist, dass ein Auto ein "Luxusgut" ist, dass man nicht zwingend benötigt. Genau das Gleiche ist es auch bei einem Hund.

Etwas anderes ist es, wenn ich Bauer bin und der Hund meinen Hof bewacht. Dann ist es ein Nutztier und es gibt keine Gefährdungshaftung.

Die Tankstelle befindet sich auf einem Privatgrundstück und es gibt keine Pflicht dort zu tanken. Also auch keinen Zwang die Zapfsäule zu benutzen und somit keine Gefährdungshaftung. Schließlich muss Niemand besonders geschützt werden.
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Die Tankstelle befindet sich auf einem Privatgrundstück und es gibt keine Pflicht dort zu tanken. Also auch keinen Zwang die Zapfsäule zu benutzen und somit keine Gefährdungshaftung. Schließlich muss Niemand besonders geschützt werden.

Interessanetr Ansatz!

ich würde aber eher zugrunde legen das eine Tankstelle ein Gewerbebetrieb ist und Vorgänge wie das Befahren des Geländes oder das Parken zum Kern dieser Betriebstätigkeit gehören.

Wenn bei uns einem Kunden im Geschäft etwas auf den Kopf fällt sind wir auch dafür Haftbar.

Gruß Michael
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Um das Thema Gefährdungshaftung hier ein für alle mal zu klären, folgendes:

Die Gefährdungshaftung tritt nur in den im Gesetz vorgesehenen Fällen ein.
Die wichtigsten Vorschriften zur Gefährdungshaftung bestehen

Mit Privatgrundstück hat das nix zu tun, und wenn einem Kunden in meinem Laden etwas auf den Kopf fällt, dann läuft das unter dem Begriff Verschuldenshaftung (außer mein Hund, Auto oder Flugzeug fällt ihm auf den Kopf, da muss kein Verschulden geprüft werden :y). Ich würd mich in zetti444's Fall auf jeden Fall auf eine Auseinandersetzung mit der Tankstelle einlassen oder den Tipp mit der Kameraüberwachung/Vörgängerfeststellung mal aufgreifen, schaden kann's ja nicht.
 
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Interessanetr Ansatz!

ich würde aber eher zugrunde legen das eine Tankstelle ein Gewerbebetrieb ist und Vorgänge wie das Befahren des Geländes oder das Parken zum Kern dieser Betriebstätigkeit gehören.

Wenn bei uns einem Kunden im Geschäft etwas auf den Kopf fällt sind wir auch dafür Haftbar.

Gruß Michael

Michael, dieser Gedankengang entspricht dem meinigen.

@craig:
Die Verschuldungshandlung setzt doch ein nachweisliches Verschulden durch rechtswidriges Handeln voraus. Das wird sicher mehr als schwierig - in den meisten Fällen wie auch dem "Supermarktunfall".

Da unten nur die "wichtigsten Vorschriften zur Gefährdungshaftung" aufgezählt sind, würde ich darüber nachdenken, juristischen Rat von einer Fachperson einzuholen.

Ich vermute einen ähnliche Würdigung, wie in jenem Fall:

Zitat: "Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden." Quelle: Wikipedia
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Interessanetr Ansatz!

ich würde aber eher zugrunde legen das eine Tankstelle ein Gewerbebetrieb ist und Vorgänge wie das Befahren des Geländes oder das Parken zum Kern dieser Betriebstätigkeit gehören.

Wenn bei uns einem Kunden im Geschäft etwas auf den Kopf fällt sind wir auch dafür Haftbar.

Gruß Michael

Richtig! Heißt aber nicht Gefährdungshaftung...
 
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Also liebe Z-Gemeinde,

nochmals besten Dank für Euer Mitgefühl. :t

Mich jetzt noch auf einen Streit einzulassen, wo ich seit Jahren dort tanke, und mein Vater seit vielleicht zwanzig Jahren dort getankt hat, das ist mir einfach zu überzogen.
Wie gesagt, es wird wohl bei Smart Repair evtl. um die 100 Euro, mirwegen auch 150, kosten.
Wären es 1000 bis 1500, läge die Sache natürlich auf einer anderen Gewichtungsebene.
Aber ich hake das Ganze nun mal unter "saudumm gelaufen" ab.

Mich weiter rumärgern, dann vielleicht auch noch mit denen von der Tankstelle verkrachen, das liegt mir nicht.

Was soll man sagen... Der Gentleman geniesst und schweigt...
 
AW: Die Tanke des Grauens ...

Also liebe Z-Gemeinde,

nochmals besten Dank für Euer Mitgefühl. :t

Mich jetzt noch auf einen Streit einzulassen, wo ich seit Jahren dort tanke, und mein Vater seit vielleicht zwanzig Jahren dort getankt hat, das ist mir einfach zu überzogen.

Was soll man sagen... Der Gentleman geniesst und schweigt...

Würde ich wegen 100 Euro auch so machen. Du würdest es eh schwer haben, etwas zu beweisen...
 
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