Beim Kauf beschissen worden?

AW: Beim Kauf beschissen worden?

Sollte z.b. ein Händler versehentlich einen Z4 für 1900,-- in mobile einstellen anstatt 19000,-- so ist er an dieses Angebot nicht gebunden.

Was jedoch möglich ist, ist das wenn er den Wagen nur gegen Entschädigung zurücknehmen will kannst du z.b. auch deine Reisekosten zum Händler geltend machen da er dir ja falsche Tatsachen vorgespiegelt hat und du ja nicht gekommen wärst wenn du gewusst hättest das es kein Xenon ist
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

hallo,



der anwalt ist übel... sorry!


gruß max

Das ist auch mein Eindruck, wenn er gegenüber seinem fragenden Klienten schon mit "... die Chancen stehen etwas Fifty-Fifty". Damit deutet er doch schon an, dass er persönlich die Finger lassen würde. Aber auch Anwälte sind nunmal wirtschaftsorientiert.

Meine persönliche Erfahrungen mit wirklich diversen (vielen) Anwälten:

Nur wenige sind wirklich spitze, also ihr Geld wert!

Kleiner Scherz am Rande:
Laß Dir mal seine Abschlußzeugnisse zeigen. Wenn die nicht spitze sind, dann ist er es selber im Fachgebiet auch nicht :X
Und nur weil die Empfehlung vom ADAC kam, hat das auch nix zu bedeuten! Selbst Anwaltskammern wissen nicht, wie gut der einzelne Anwalt ist. Sie gehen nach dem Fachgebiet und Anschriftenlisten. Nichts anderes wurde wohl auch beim ADAC gemacht. B;
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Wie auch immer... wenn Xenon dransteht, würde ich auch nicht kontrollieren obs drin ist oder nicht, sondern davon ausgehen, dass es verbaut ist. Bumsaus! Und wenns dann doch nicht drin ist, dann würde ich zu dem Händler gehen und fragen was er jetzt machen will. Immerhin ist Xenon keine Ausstattung wie zB ein Getränkehalter, sondern etwas, was zu den recht teuren Sonderausstattungen zählt; sowas kann man nicht einfach "aus Versehen" mit ausschreiben.
Selbstverständlich erstmal freundlich bleiben und versuchen, auf den Händler einzugehen. Aber mit einem "Pech gehabt" würde ich mich nicht zufrieden geben.

War eh überrascht, dass es einen 3.0 ohne Xenon gibt?! Dachte eigentlich dass das da Serie ist. Aber ich mit meinem 2.2 hab von sowas keine Ahnung :)
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Wie auch immer... wenn Xenon dransteht, würde ich auch nicht kontrollieren obs drin ist oder nicht, sondern davon ausgehen, dass es verbaut ist. Bumsaus! Und wenns dann doch nicht drin ist, dann würde ich zu dem Händler gehen und fragen was er jetzt machen will. Immerhin ist Xenon keine Ausstattung wie zB ein Getränkehalter, sondern etwas, was zu den recht teuren Sonderausstattungen zählt; sowas kann man nicht einfach "aus Versehen" mit ausschreiben.
Selbstverständlich erstmal freundlich bleiben und versuchen, auf den Händler einzugehen. Aber mit einem "Pech gehabt" würde ich mich nicht zufrieden geben.

War eh überrascht, dass es einen 3.0 ohne Xenon gibt?! Dachte eigentlich dass das da Serie ist. Aber ich mit meinem 2.2 hab von sowas keine Ahnung :)
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Das Internetangebote bindend sind, kann ich auch nicht glauben.

Der Händler könnte dir ja unterstellen den Wagen MIT xenon verkauft zu haben und du hast das böswillig gegen Halogen ausgetauscht(hypotetisch).

Das wichtige ist ein detaillierter Kaufvertrag.

ich habe einen gebrauchten bei BMW gekauft und bevor ich den kaufvertrag unterschrieben hab, war der beim TÜV und wurde auf Herz und Nieren gecheckt (haben auch verschiedenes gefunden).

Ich kann vor solchen Laternenhändlern nur abraten. hab da nie was gutes gehört...
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

: "Naja, bei mobile steht ja drinn ohne Gewähr und Irrtümer vorbehalten" Damit war die Sache gegessen.
quote]

So wird es leider sein, ausschlaggebend ist der Kaufvertrag, bzw. die von BMW angefertigte Aufstellung der SA. Sollte auch ein freier Händler haben.

Mein erster war auch mit Xenon angepriesen, hatte aber keins. Das wurde dann vor Vertragsunterschrift festgestellt, als ich mit dem :) Punkt für Punkt die SA am Wagen durchgegangen bin.
Grüße
Jörg
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Hi,

der kann doch in mobile reinschreibe was er will oder ?
änderungen und abweichungen vorbehalten schreiben die doch immer.

vll hast ja glück/recht und bekommst xenon.


gruß
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Hi,

der kann doch in mobile reinschreibe was er will oder ?
änderungen und abweichungen vorbehalten schreiben die doch immer.

vll hast ja glück/recht und bekommst xenon.


gruß
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Das ist auch mein Eindruck, wenn er gegenüber seinem fragenden Klienten schon mit "... die Chancen stehen etwas Fifty-Fifty". Damit deutet er doch schon an, dass er persönlich die Finger lassen würde. Aber auch Anwälte sind nunmal wirtschaftsorientiert.

Meine persönliche Erfahrungen mit wirklich diversen (vielen) Anwälten:

Nur wenige sind wirklich spitze, also ihr Geld wert!

Kleiner Scherz am Rande:
Laß Dir mal seine Abschlußzeugnisse zeigen. Wenn die nicht spitze sind, dann ist er es selber im Fachgebiet auch nicht :X
Und nur weil die Empfehlung vom ADAC kam, hat das auch nix zu bedeuten! Selbst Anwaltskammern wissen nicht, wie gut der einzelne Anwalt ist. Sie gehen nach dem Fachgebiet und Anschriftenlisten. Nichts anderes wurde wohl auch beim ADAC gemacht. B;

Anwalt - einer der Topberufe z.Z.

Bei der Bereitschaft der Leute sofort immer zum Anwalt zu laufen.....

Noch besser sind die "Abmahnanwälte", das ist wie eine Gelddruckmaschine... b:
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

hallo,
ein angebot bei mobile ist nicht verbindlich, lediglich eine "invitatio ad offerendum"(aufforderung zum angebot). schon rein logisch ist es nicht möglich dass eine anzeige verbindlich ist, also ein angebot, ansonsten müsste der händler z.b. wenn ihm zwei interessenten übers wochenende schriftlich die annahme seines angebots erklären den wagen zweimal verkaufen.
...
der anwalt ist übel... sorry!
...

Die Fachkenntnis des Anwalts lässt sich nicht beurteilen. Aber "übel" sind jedenfalls Deine "Rechtstipps". :s

Es geht hier in keiner Weise darum, ob in einer Anzeige bereits ein verbindliches Verkaufsangebot liegt. Dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde, steht doch außer Frage.

Vielmehr geht es darum, ob produktbeschreibende Angaben in Annoncen und Werbeaussagen belastbar sind. Und das ist schon seit der Schuldrechtsreform, mithin seit dem Jahre 2000 so. :w

Natürlich kommt's wie immer auf den konkreten Fall an. Aber die Aussage, dass Produktbeschreibungen im Internet immer "unverbindlich" seien, ist furchtbarer Unsinn.

Grüße
Jan
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

...
Meine persönliche Erfahrungen mit wirklich diversen (vielen) Anwälten:
...
Laß Dir mal seine Abschlußzeugnisse zeigen. Wenn die nicht spitze sind, dann ist er es selber im Fachgebiet auch nicht :X
...

Es wäre schön, wenn es denn so einfach wäre. :t

Leider treffen (wie wohl in anderen Berufen entsprechend auch) Examensnoten, Zeugnisse und sogar Zusatzqualifikationen nur sehr begrenzt eine Aussage über die Qualifikation eines Juristen als Rechtsanwalt.
Leider erlebt man es immer wieder, dass eine Sozietät einen hervorragend qualifizierten Juristen einstellt, um dann erleben zu müssen, dass diese Person den praktischen Anforderungen an einen den Mandanten in höchsten Maße zufriedenstellenden Rechtsanwalt in keiner Weise gewachsen ist.

Umgekehrt kenne ich hervorragende Rechtsanwälte, deren Examensnoten eher "ok" denn wundervoll sind, die dafür aber ein sehr gutes Gespür für praxisnahe Lösungen haben.

Viele Grüße
Jan
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Die Fachkenntnis des Anwalts lässt sich nicht beurteilen. Aber "übel" sind jedenfalls Deine "Rechtstipps". :s

Es geht hier in keiner Weise darum, ob in einer Anzeige bereits ein verbindliches Verkaufsangebot liegt. Dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde, steht doch außer Frage.

Vielmehr geht es darum, ob produktbeschreibende Angaben in Annoncen und Werbeaussagen belastbar sind. Und das ist schon seit der Schuldrechtsreform, mithin seit dem Jahre 2000 so. :w

Natürlich kommt's wie immer auf den konkreten Fall an. Aber die Aussage, dass Produktbeschreibungen im Internet immer "unverbindlich" seien, ist furchtbarer Unsinn.

Grüße
Jan

Schön, dass Du den Hobbyanwälten mit ihrem Halbwissen mal den Wind aus den Segeln nimmst!:t
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Hallo,
ich will mal versuchen, einen praktischen Vorschlag zu machen, falls du keinen Erfolg hast.
Bei meinem alltagsauto (C-Klasse) hatte ich im vorgänger Xenon. Der aktuelle, den ich seit 1/2 Jahr habe hat Halogen. Es ist ein Unterschied zu sehen, das stimmt.
So, da ich das Auto wissentlich (Jahreswagen) ohne Xenon gekauft habe, habe ich mir Gedanken gemacht, wie ich das Licht optimiernen kann. Zunächst habe ich es mal richtig einstellen lassen (unglaublich aber wahr - es war nicht optimal eingestellt). Dann habe ich mir in der Bucht ein Paar weiße 100W Birnen besorgt (20,-€). Ja, ich weiß, das ist nicht ganz o.k., aber...:X) Und siehe da: verdammt nah am Xenon. O.k., der Lichtteppich vor dem Auto ist nicht ganz so homogen wie er beim Xenon war, aber das liegt wohl an der Linse. Die Helligkeit jedenfalls ist top. Und Aussehen tut es auch wie Xenon, da das Licht sehr weiß ist und nicht so "Spermafarben" wie beim Halogen.
Habe meinen Werkstattfuzzie mal gefragt, ob der TÜV Mann das wohl erkennt. Klare Antwort: Nö.
Und angeblinkt wg. Blendung hat mich bisher keiner. Und ich fahre eigentlich immer mit Licht.

Probier es doch mal. Vielleicht kannst du damit leben. Der Einsatz ist nicht sehr hoch und es spart einiges an Nerven.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

z4Winni
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Der Anwalt sagte ich hätte eine Gewinnchance von DEUTLICH über 50%.
Klingt doch gar nicht mal so schlecht...
Ich finde, das klingt gar nicht beruhigend.
Dieser Fall müsste doch für einen Anwalt Standard sein.
Ich würde eine präzisere Antwort erwarten.
Gruß
Ale
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ich möchte nur nochmal klar stellen das ich dem Händler nicht einfach den Anwalt auf den Hals gehetzt habe. Habe mich einfach nur vorab beraten lassen, nicht mehr.

Was Brummm sagte "Vielmehr geht es darum, ob produktbeschreibende Angaben in Annoncen und Werbeaussagen belastbar sind" das ist auch der Ansatzpunkt des Anwalts.


Ich habe eben schonmal ein freundliches Schreiben aufgesetzt, habe mich inzwischen ja auch schon wieder etwas beruhigt, und mein Chef hat mir Angeboten mal mit dem Händler als mein Vertreter zu sprechen. Mein Chef schlicht und ergreifend darum, weil ich nicht glaube in solchen Gesprächen kompetent zu sein, er dafür aber umsomehr.

Es kann ja auch nachwievor so sein das der Händler, aus welchen Gründen auch immer, sich bei dem Angebot einfach vertan hat und ich bin ja durchaus zu kompromissen bereit.


Und zum Thema "Gewinnchancen": Das würde halt vors Zivilgericht gehen, da entscheidet der Richter. Es wird wohl häufig im Sinne des Kunden entschieden, aber halt nicht immer...
Viel Schlimmer wäre es wenn er mir sagt das ich auf jeden Fall gewinne, er ist wenigstens ehrlich.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Anwalt?!? Was soll das? Ich finde es schrecklich, dass jeder sofort meint er muss mit dem Anwalt drohen--> jeder hat ne Rechtsschutzversicherung--> jeder bezahlt viel Geld--> Die Anwälte freuen sich! Verstehe ich nicht...

Olli

Das wage ich angesichts der häufig niedrigen Streitwerte und der geringen RVG Gebühren zu bezweifeln. ;)

Grüße
Sascha
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

So, wir haben gerade mit dem Händler telefoniert.

Ergebnis: Es war ein gut geplanter Betrug... :furious:

Ich habe nochmal mit einem anderen Anwalt gesprochen und auch mein Chef sowie mein Vater schätzen die Sachlage als äusserst schlecht für mich ein... ;(

Sind halt einige Umstände die es schlecht für mich aussehen lassen. Kurzform: Ich habe so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen konnte :g

Ich buche den ganzen Vorfall jetzt als Lebenserfahrung ab und tröste mich damit das das Auto ohne Xenon zwar nicht überteuert war, aber halt auch kein gutes Geschäft.


Und ein wunderschönes Auto ist es ja trotzdem und macht Spaaaaaasssss :t
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

So, wir haben gerade mit dem Händler telefoniert.

Ergebnis: Es war ein gut geplanter Betrug... :furious:

Ich habe nochmal mit einem anderen Anwalt gesprochen und auch mein Chef sowie mein Vater schätzen die Sachlage als äusserst schlecht für mich ein... ;(

Sind halt einige Umstände die es schlecht für mich aussehen lassen. Kurzform: Ich habe so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen konnte :g

Ich buche den ganzen Vorfall jetzt als Lebenserfahrung ab und tröste mich damit das das Auto ohne Xenon zwar nicht überteuert war, aber halt auch kein gutes Geschäft.


Und ein wunderschönes Auto ist es ja trotzdem und macht Spaaaaaasssss :t

Das ist genau die richtige Einstellung! :t viel Spaß mit dem Zetti
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Kleiner Tipp am Rande:
Bei www.frag-einen-anwalt.de gibt es für jeden Fachbereich diverse Spezialisten, die für relativ wenig Geld (30-50 Euro) eine erste Tendenz sagen können.
Natürlich muß man sich im Zweifel einen Anwalt vor Ort besorgen, aber ich habe mir über diesen Weg auch schon Rat geholt, ob es sich im jeweiligen Fall lohnt ein Faß aufzumachen oder die Angelegenheit im Vorfeld zum scheitern verurteilt ist.
Grüße
Jörg
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Dumm gelaufen. Ich würde mich auch echt ärgern :g:g:g:g, da du den Wagen ja bestimmt direkt in die engere Wahl ( Xenon ) gezogen hast und mit Z4 ohne Xenon verglichen hast.
Mit den öffentlichen Äußerungen ( Betrug ) würde ich auch vorsichtig sein, damit der Schuß nicht nach hinten losgeht und der Händler dich wegen Geschäftsschädigung verklagt.
Auch wenn es noch so einen dicken Hals bereitet, genieße den Z und sei hier im Forum recht herzlich Willkommen.
Viel Glück und wenig Ärger
Gruß Peter
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ich kann zu diesem Fall zwar kein Fachwissen beitragen, aber immerhin ein Bauchgefühl (vielleicht kann ja der ein oder andere RA was zu meinem Bauchgefühl schreiben):
Wenn in der Produktbeschreibung (hier Text in "mobile.de") kein entsprechend anderslautender Hinweis enthalten ist, handelt es sich doch um eine Produktbeschreibung bzw. eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn sich nun herausstellt, dass diese Beschreibung - warum auch immer - fehlerhaft war, kann man hier nicht von Wegfall der Geschäftsgrundlage sprechen.
Somit kann von einem Vertragspartner wieder der Zustand, der VOR dem Kaufvertrag galt, "verlangt" werden, natürlich evtl. mit Anrechnung einzelner Kosten/Wertverluste?

Liegt da mein Bauchgefühl sooo falsch???&:&:&:&:&:
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ich kann zu diesem Fall zwar kein Fachwissen beitragen, aber immerhin ein Bauchgefühl (vielleicht kann ja der ein oder andere RA was zu meinem Bauchgefühl schreiben):
Wenn in der Produktbeschreibung (hier Text in "mobile.de") kein entsprechend anderslautender Hinweis enthalten ist, handelt es sich doch um eine Produktbeschreibung bzw. eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn sich nun herausstellt, dass diese Beschreibung - warum auch immer - fehlerhaft war, kann man hier nicht von Wegfall der Geschäftsgrundlage sprechen.
Somit kann von einem Vertragspartner wieder der Zustand, der VOR dem Kaufvertrag galt, "verlangt" werden, natürlich evtl. mit Anrechnung einzelner Kosten/Wertverluste?

Liegt da mein Bauchgefühl sooo falsch???&:&:&:&:&:

ich bin zwar kein RA aber eigentlich finde ich das logisch. Wenn das deutsche Recht so einfach wär wie dein Bauchgefühl, wüsste ich wie ich mein Geld mache :b. Im Endeffekt ist das einzige was zählt, der Vertrag. Und wenn der nichts enthält wie zB, Ausstattung nach dem Inserat bei Mobile.de, worauf will man sich dann berufen?
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Er behauptet jetzt halt er hätte es mir vor dem Kauf gesagt (hat er definitiv nicht). Er hatte einen Zeugen ich leider nicht (hatte halt niemand Zeit zum mitkommen). Und ein paar andere Umstände kommen halt noch dazu...

Und da man aus meinen Aussagen nicht auf den Händler schliessen kann, mache ich mir auch keine Sorge um Geschäftsschädigung oder übler Nachrede oder so einen Kram.


Fotos kommen natürlich noch sobald ich ein bisschen mehr Zeit habe. Morgen gibts erstmal Winterreifen und im Frühling dann neue Felgen.
 
Zurück
Oben Unten