Auffahrunfall... Möglicher Schaden?

Mömi

Fahrer
Registriert
2 Februar 2013
Ort
Aachen
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo zusammen,

ich hab eben leider gepennt und bin auf das vorausfahrende Fahrzeug drauf gerollt. War an einer roten Ampel, ich hab nach links geschaut, weil ein Parkplatz frei war. Geschwindigkeit irgendwas zwischen 5 und 20km/h, ohne Gas draufgerollt. Der Unfallgegner fuhr einen Jaguar mit Anhängerkupplung, die ich etwas links versetzt mit dem Kennzeichen getroffen habe.

Ist es bei dieser doch sehr geringen Geschwindigkeit und dem allgemein ziemlich steifen Z4 wahrscheinlich, dass sich da etwas im Rahmen verzogen hat? Die Spaltmaße sind meiner Meinung nach gleich (schlecht) geblieben, einzig das Kennzeichen und dessen Halter hat das andere Fahrzeug berührt.

Beim Tauschen bei der Werkstatt meinte der Meister auch, dass es nicht so ausschaut, als ob der Wagen wirklich was abbekommen hätte. Nächste Woche wird im Rahmen der Inspektion dann die Schürze abgenommen und nachgeschaut.

Hatte jemand schon mal etwas ähnliches?


 
Welcher Rahmen denn (mal wieder) ?
Der Z4 hat eine selbsttragende Karosserie.
 
... mal was zur Anhängerkupplung am Jag.,
war das eine abnehmbare A-Kupplung?

Wenn ich recht bin meine ich zu erinnern,
dass da was war mit Teilschuld oder dergleichen wenn eine abnehmbare bei nicht Gebrauch montiert ist :huh2:

Harryz
 
Ich glaube schon, denn der X-Type als Kombi hat zumindest auf Mobile.de keine Hängerkupplung. Auch bei Google finde ich nur nachträglich eingebaute Anhängerkupplungen bzw. Angebote für diese. Das mit der Teilschuld habe ich auch gelesen, mal schauen was die Werkstatt zu dem Schaden sagt, der optisch definitiv nicht vorhanden war. Das wäre im Zweifel aber Sache der Versicherung und deren Anwälte.

Mir geht es in erster Linie um den möglichen Schaden an meinem Wagen, den Rest regelt ja eh die Haftpflicht.
 
Wenn die Anhängekupplung eine Betriebserlaubnis hat, dann darf sie auch dauerhaft montiert bleiben.
Die AHK ist somit Bestandteil des Fahrzeugs. Oder mus ich jetzt zwingend meine anklappbaren Spiegel immer benutzen, so dass im Fall der Fälle mir keine Teilschuld zugesprochen wird ?
 
Der anklappbare Spiegel ist von Anfang an Auto.
Eine nachträglich montierte AHK ist da was anderes.
Aber ob die Gesetzeslage immer noch so ist, dass die AHK ab muss wenn nicht gebraucht...?

.
 
Beim Tauschen bei der Werkstatt meinte der Meister auch, dass es nicht so ausschaut, als ob der Wagen wirklich was abbekommen hätte.
Wenn der Meister mit einer gewissen Fachkompetenz seine Meinung geäußert hat ...

Mir geht es in erster Linie um den möglichen Schaden an meinem Wagen, den Rest regelt ja eh die Haftpflicht.
... meinst Du ernsthaft, dass Du hier im Forum eine bessere Aussage bekommen könntest als Du nun schon hast?

und hey - es ist DEIN Auto und Du bist doch bestimmt in der Lage, Dir DEIN Auto auch mal anzuschauen.

Du hast doch bestimmt mal die Motorhaube aufgemacht und Dir den Rahmen angeschaut? Sind da Knicke, sind da Lackabplatzungen? Wenn da nix zu sehen ist, dann ist da auch nix. und wenn doch was zu sehen ist, dann kannst nur DU das sehen ... niemand hier hat in Deinen motorraum geschaut.

... bitte nicht falsch verstehen, ich will Dich hier nicht beleidigen, frage mich jedoch welche Erwartungen Du an uns mit Deiner Frage hast?

Ich bin auch schon auf eine Anhängerkupplung gefahren - nichtmal im traum hätte ich daran gesacht, die Schwarmintelligenz anhand einer Beschreibung einen "möglichen" Schaden zu bewerten.

Ich hab noch nichtmal (!) die Frontschürze abgenommen, weil die Spaltmaße rundum gut aussahen ... ab zum Spotrepairmeister, die Macke unsichtbar machen und gut is.
Der Vectra, dem ich drauf gefahren bin, hatte ein verbogenes Unterbodenblech ... bin mit ihm in eine Opelwerkstatt, wir haben den Reparaturauftrag geschrieben, habe ihm das Geld in die Hand gezählt und gut ist. keine Polizei und keine Versicherung.
Das verbogene Unterbodenblech hatte bereits einen Rostansatz, weitere Macken am Stoßfänger waren auf Altschäden zurück zu führen ... alles schön mit dem Werkstatt-Fachmann besprochen, festgehalten und nur den "verursachten" Schaden bezahlt.
Dabei hatte der Vectra-Fahrer schon ein schönes neues heck auf meine Kosten im Visier ... nix da.

Wie gesagt: Mach dasselber mit Deinem gesunden Menschenverstand und eben der Werkstatt in die Du gefahren bist ... überlege Dir gut ob Du wirklich unter die Schürze gucken willst, wenn die Spaltmaße in Ordnung sind.
Das ist doch nur unnötiger Aufwand.
 
Aber ob die Gesetzeslage immer noch so ist, dass die AHK ab muss wenn nicht gebraucht...?.
Viele abnehmbare AHKs verdecken teilweise das Kennzeichen => bei Nicht-Gebrauch muss die daher demontiert werden.

Dass sich daraus ein Rechtsanspruch zur Teilschuld ableiten lässt? Ich denke nicht.

Vereinfacht würde ich sagen: Wie ein Mann gepennt, wie ein Mann den Schaden beglichen ... nicht da irgendwie rumeiern mit Teilschuld aufgrund von anderen Nachlässigkeiten.
 
Der anklappbare Spiegel ist von Anfang an Auto.
Eine nachträglich montierte AHK ist da was anderes.
Aber ob die Gesetzeslage immer noch so ist, dass die AHK ab muss wenn nicht gebraucht...?

Das sagt der ADAC dazu:

Abnehmbare Anhängerkupplung
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.

Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.
Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.
 
Viele abnehmbare AHKs verdecken teilweise das Kennzeichen => bei Nicht-Gebrauch muss die daher demontiert werden.

Dass sich daraus ein Rechtsanspruch zur Teilschuld ableiten lässt? Ich denke nicht.

Vereinfacht würde ich sagen: Wie ein Mann gepennt, wie ein Mann den Schaden beglichen ... nicht da irgendwie rumeiern mit Teilschuld aufgrund von anderen Nachlässigkeiten.

Bei diesem aktuellem Schadensbild wäre mir der Gedanken Teilschuld nie in den Sinn gekommen.
Hätte sich aber die AHK in die Schüze gebohrt, also womöglich einen größeren Schaden angerichtet als ohne AHK, dann hätte man reden müssen.
Ansonsten, Spotrepair und gut ist

.
 
Danke Klaus (darkwood). :t
Hat sich mit meinem Beitrag überschnitten
 
Danke für die Antworten.

Alleine für den Hinweis mit der abnehmbaren Anhängerkupplung hat sich die Frage schon gelohnt.
Es war nicht meine Absicht, dass jemand aus der Ferne den Schaden bewertet und sagt was Sache ist, sondern interessiert daran, ob das jemand anderes in dieser Form (daher auch das Bild) schon mal hatte und was das worst-case Szenario wäre, da ich die Geometrie unter der Verkleidung des Wagens nicht kenne.
Mittlerweile habe ich ein Bild von einem Rohchassis gesehen, bei dem man eindeutig sieht, das die ganzen Frontstoßeinheiten kein Teil der Karosse sind und meiner Meinung nach im schlimmsten Fall der Stoßfänger hinter der Frontschürze eingeknickt sein könnte, weil der Aufprall für Schlimmeres nicht heftig genug war. Ob das so ist, sehe ich dann nächste Woche.

Bezüglich der Anhängerkupplung werde ich mal den Werkstattbesuch des Jaguars abwarten, je nach dem ob und wie hoch ein Schaden zu beziffern ist, werde ich das Thema kurz bei der Versicherung ansprechen.
 
Bezüglich der Anhängerkupplung werde ich mal den Werkstattbesuch des Jaguars abwarten, je nach dem ob und wie hoch ein Schaden zu beziffern ist, werde ich das Thema kurz bei der Versicherung ansprechen.
Wenn möglich, sei bei dem Besuch anwesend! Du wirst sehen, dass der Schaden sehr gering ist. Bevor die sich da was zurecht dichten, was Du selber zahlen darfst, sei dabei!

Gerade für geringe Schäden wirst Du doch nicht eine Haftpflichthochstufung in Anspruch nehmen? .... auch Rabattretter würde ich dafür nicht einsetzen.
 
Hallo zusammen,

ich hab eben leider gepennt und bin auf das vorausfahrende Fahrzeug drauf gerollt. War an einer roten Ampel, ich hab nach links geschaut, weil ein Parkplatz frei war. Geschwindigkeit irgendwas zwischen 5 und 20km/h, ohne Gas draufgerollt. Der Unfallgegner fuhr einen Jaguar mit Anhängerkupplung, die ich etwas links versetzt mit dem Kennzeichen getroffen habe.

Ist es bei dieser doch sehr geringen Geschwindigkeit und dem allgemein ziemlich steifen Z4 wahrscheinlich, dass sich da etwas im Rahmen verzogen hat? Die Spaltmaße sind meiner Meinung nach gleich (schlecht) geblieben, einzig das Kennzeichen und dessen Halter hat das andere Fahrzeug berührt.

Beim Tauschen bei der Werkstatt meinte der Meister auch, dass es nicht so ausschaut, als ob der Wagen wirklich was abbekommen hätte. Nächste Woche wird im Rahmen der Inspektion dann die Schürze abgenommen und nachgeschaut.

Hatte jemand schon mal etwas ähnliches?



Um das an dieser Stelle nochmal festzuhalten: Es ist so gut wie unmöglich den Rahmen des Z4 Coupé zu verziehen (wenn man den Wagen nicht gerade in ein rauchendes Wrack verwandelt). Dazu hat man ja eine Stoßstange. Die Stoßstange und die Aufhängung haben Sollbruchstellen, die dazu dienen Aufprallenergie zu absorbieren und die tragende Struktur des Fahrzeugs vor ernsthafteren Schäden zu schützen. Solange die Stoßstange nicht in tausend Teile zerfetzt ist, würde ich mir um den Rahmen nicht die geringsten Sorgen machen. Beim ZQP kommt dann auch noch die sehr steife Karosserie hinzu. Da der z ursprünglich nur als Roadster konzeptioniert, und das Dach erst nachträglich der Konstruktion hinzugefügt wurde, hat die Karosse eine Verwindungssteifigkeit, die ihres gleichen sucht.

Vielleicht beruhigt dich das ja: Ich hab mein QP mit ca. 50 km/h gegen einen Baum gesetzt. Es waren zwar einige Bleche Krumm und die Radaufhängung war beschädigt, aber die gesamte restliche Karosse war nicht um einen Millimeter verzogen (wurde vermessen).
Also mach dir keine sorgen. Das nur wahrscheinlich nur ein verbeultes Kennzeichen und im schlimmsten fall eine gerissene Stoßstange :t
 
Um das an dieser Stelle nochmal festzuhalten: Es ist so gut wie unmöglich den Rahmen des Z4 Coupé zu verziehen (wenn man den Wagen nicht gerade in ein rauchendes Wrack verwandelt). Dazu hat man ja eine Stoßstange. Die Stoßstange und die Aufhängung haben Sollbruchstellen, die dazu dienen Aufprallenergie zu absorbieren und die tragende Struktur des Fahrzeugs vor ernsthafteren Schäden zu schützen. Solange die Stoßstange nicht in tausend Teile zerfetzt ist, würde ich mir um den Rahmen nicht die geringsten Sorgen machen. Beim ZQP kommt dann auch noch die sehr steife Karosserie hinzu. Da der z ursprünglich nur als Roadster konzeptioniert, und das Dach erst nachträglich der Konstruktion hinzugefügt wurde, hat die Karosse eine Verwindungssteifigkeit, die ihres gleichen sucht.

Vielleicht beruhigt dich das ja: Ich hab mein QP mit ca. 50 km/h gegen einen Baum gesetzt. Es waren zwar einige Bleche Krumm und die Radaufhängung war beschädigt, aber die gesamte restliche Karosse war nicht um einen Millimeter verzogen (wurde vermessen).
Also mach dir keine sorgen. Das nur wahrscheinlich nur ein verbeultes Kennzeichen und im schlimmsten fall eine gerissene Stoßstange :t
Auf genau sowas habe ich gewartet, vielen Dank!

Jokin, der Tipp ist nicht schlecht, das werde ich definitiv machen, zumal eine nachträglich angebaute Anhängerkupplung meinem Verständnis nach doch sowieso eher geringere Schäden verursachen kann als eine fest implementierte, oder?
 
Es ist so gut wie unmöglich den Rahmen des Z4 Coupé zu verziehen.
Beim ZQP kommt dann auch noch die sehr steife Karosserie hinzu.
Da der z ursprünglich nur als Roadster konzeptioniert, und das Dach erst nachträglich der Konstruktion hinzugefügt wurde, hat die Karosse eine Verwindungssteifigkeit, die ihres gleichen sucht.
Das Z4 Coupé besitzt einen Torsionssteifigkeitswert von 32 000 Nm/Grad wenn ich mich nicht irre.
 
Das Z4 Coupé besitzt einen Torsionssteifigkeitswert von 32 000 Nm/Grad wenn ich mich nicht irre.

Japp, den Wert hatte ich auch im Kopf.

Hab hier mal ein paar Vergleichswerte gefunden:

Porsche 917 5000-6000

Cayman 31500

Boxster (986) 10200

Boxster (987) 15750


BMW Z3 5600

Z3 Coupe 18600

Z3 M Coupe 21000

Z4 14500

Z4 M Coupe 32000

Z8 10500

E36 lim 9000

E46 Cabrio 10900

E46 lim 16000

E39 24000

E38 25000

E65 30200

E90 23000

Z8: 10500

X5 (alt) 23100

X5 (neu) 27000

Audi TT 5200
 
Auf genau sowas habe ich gewartet, vielen Dank!

Jokin, der Tipp ist nicht schlecht, das werde ich definitiv machen, zumal eine nachträglich angebaute Anhängerkupplung meinem Verständnis nach doch sowieso eher geringere Schäden verursachen kann als eine fest implementierte, oder?
Wie kann das sein?

Eine nachträglich eingebaute Anhängekupplung muss doch genauso belastbar sein und dazu können nur die Anschraubpunkte dienen, die auch werkseitig für die Anhängekupplungen genutzt werden.

Und was gleich verschraubt wird, kann auch nur gleiche Schäden hinterlassen - unter der Annahme, dass die Kupplung und der Querträger dieselbe Festigkeit besitzen, wenn die gleiche Anhängelast erlaubt ist.

Beim Dacia Duster hab ich selber eine abnehmbare AHK angebaut. Diese wird an die Originalaufnahmen der werkseitig verbauten AHK angeschraubt - von der Festigkeit her würde ich da überhaupt keinen Unterschied sehen.

... bloß nicht auf irgendwelche Sorgfaltspflichten des "anderen" spekulieren, das kann nur nach hinten los gehen ... daher unbedingt den "bezifferten Schaden" möglichst gering halten und völlig überzogenen Gutachten die Stirn bieten.

Und gerade dann, wenn der eigene Schaden nur ein Kennzeichenträger ist - was soll am anderen Auto denn dann sein? Ich würde mit der Einstellung "0 Euro" zur Begutachtung gehen und alles andere darf man mir da gern direkt am Auto zeigen und ich will selber sehen, dass es keine Schmutzspuren oder Korrosionsspuren gibt, die auf einen Vorschaden hindeuten.
 
Ach wie ich diese "juristischen" Einschätzungen àla ADAC (#10) liebe : Hätte, könnte, möglicherweise....
Wie Jokin schon schrieb. Man(n) sollte die Eier in der Hose haben und gestehen, dass es der eigene Fehler war aufzufahren. Sonst könnte man dem Vordermann auch zur Last legen überhaupt aufgestanden zu sein und mit dem Wagen gerade unterwegs zu sein.

Ich kenne Leute, die keinen Anhänger haben, aber eine Kupplung.... Gerade um vor Auffahrern geschützt zu sein.

Und von wegen Schaden gering halten... Ich hatte mal einen Unfall, bei dem mir einer reingerauscht ist. Mein Kostenvoranschlag der Werkstatt lag bei 300€. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung hatt das auf 1500€ taxiert. Neuteile, Arbeitszeit usw.
 
Für diejenigen die sich weiter für den Fall interessieren: Laut Aussage des Unfallgegners am Telefon wurde ein Gutachten über 1700€ Schaden inklusive zerkratzter Stoßstange erstellt. Der Schaden ist der Versicherung mit 3000€ gemeldet worden. Ver****** lasse ich mich nicht, alles weitere regelt jetzt mein Anwalt. Mal schauen was da rauskommt.
 
Für diejenigen die sich weiter für den Fall interessieren: Laut Aussage des Unfallgegners am Telefon wurde ein Gutachten über 1700€ Schaden inklusive zerkratzter Stoßstange erstellt. Der Schaden ist der Versicherung mit 3000€ gemeldet worden. Ver****** lasse ich mich nicht, alles weitere regelt jetzt mein Anwalt. Mal schauen was da rauskommt.

Naja - 1700€ sind ja nun schnell zusammen. Ist ja nun auch kein Skoda gewesen... Ich schätze Du wirst wenig Chancen haben, die Sache abzubiegen. Im Zweifel wird sich deine Versicherung wegen der klaren Schuldfrage "wenn`s hinten knallt, gibt`s vorne Geld" nicht auf einen Rechtsstreit einlassen.
 
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