AW: Aussenspiegel Z3
kati schrieb:
...Aber eigentlich muss ich sagen hat mein Freund da sicher weniger Chancen, als ich da was zu ändern, weil eigentlich bin ich diejenige die sich sehr gut wehren kann!
kati schrieb:
Also ich werde morgen mal den Händler aufsuchen und schauen was der sagt. Aber deiner meinung nach müsste er es auf Kulanz reparieren wenn ich mit dem Zettel von dir ankomme?
Danke und Gruss
Kati
Haaaallo!
Ja. Wie gesagt, es handelt sich um einen versteckten Mangel, und einen Herstellunsmangel. Dies räumt BMW in seinem schreiben definitiv ein. Eine Einschränkung der Gewährleistung ist in diesem Fall eine BMW interne Geschichte.
Der Gesetzgeber sagt hier - da Du ja kein Kaufmann bist (in diesem Falle) im BGB "... Mängelrüge: unverzüglich nach entdecken, innerhalb von 30 Jahren."
BMW hat das Recht auf Nachbesserung. Sie können also kratzen und spachteln. Wenn der Spiegel nach einem Monat / oder zwei Jahren wieder so aussieht, müßen sie wieder ran - kostenlos.
Ich habe damals ein kleines Schreiben aufgesetzt mit dem Betreff Mängelrüge, habe darin vermerkt, daß ich selbstverständlich mit einer Nachbesserung einverstanden bin, diese aufgrund der falschen Metallegierung jedoch nicht für sinnvoll halte, und grundsätzlich auf austausch bestehe, und BMW - im Falle der Nachbesserung - für sämtliche hieraus entstehenden Schäden in Regreß nehmen werde.
Desweiteren habe ich eine zweite Seite beigefügt, in welcher ich BMW aufgefordert habe mir die Funktionalität des Spiegels zu versichern (bezogen auf die Funktion des Anklappens), und daß BMW im Falle eines Abbrechens diesen ersetzt, da ich davon ausgehe, daß der Träger (Innenteil) stark korrodiert ist.
-> Beispiel: Du fährst in eine Waschanlage. Dort MUßT Du den Spiegel anklappen (hierbei entstehen im Träger "hohe" Torsionskräfte, welche er aufgrund der Korrosion meiner Meinung nach nicht mehr verträgt).
-> Beispiel: Lack außen geglättet, aussehen Top - Träger innen zu X % gebrochen, auf der Autobahn durch Fahrtwind abgebrochen (auf nachfolgendes Auto, oder "nur" Tür zerkratzt...
....
Seite 2 darf BMW nicht unterschreiben. Logisch, und ziemlich frech.

Die Jungs waren so genervt, daß Sie die Dinger getauscht haben. Kostenlos.
Fazit:
Es hängt hier sicherlich - ohne RA - stark von einem selbstsicheren Auftreten ab. Ich bin auch kein Jurist, und mit der Gewährleistungsnovelle von ein paar Jahren hat sich einiges geändert (die 30 Jahre habe ich im BGB definitiv nicht mehr gefunden - das heißt aber nicht, daß das o. geschriebene nicht mehr stimmt). Aber bei einem verstecktem - herstellungsbedingtem - Mangel wird BMW von jedem Gericht in Regreß genommen werden (siehe Autobahnbeispiel).
Mein Vorschlag: Geh hin. Leg das pdf ausgedruckt auf den Tisch, rattere ein paar Beispiele runter - ein bisserl klappern gehört immer zum Handwerk

- erwähne (als allerletztes) Deine Rechtsschutzversicherung (auch wenn Du keine hast - schön subtil bleiben, nicht mit RA drohen, dann stellen die sich nämlich i. d. R. auf die Hinterbeine), und weise darauf hin daß Du einen Zeugen hast, der gegebenenfalls vor Gericht bestätigt, daß Du BMW auf die Gefahren hingewiesen, und auf Austausch bestanden hast.
Und selbst wenn sie nach Gesetz den Spiegel nicht tauschen müßten, (

) dann wären Sie in jedem Falle regreßpflichtig bei Folgeschäden (Autobahn, Spiegel angeklappt und abgebrochen...).
Gruß
hcb