"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Kann es sein, dass es dieses respektlose Verhalten vor 10,15 Jahren nicht in diesem Ausmaß gab? Kann es sein, dass zu lasche Zügel der Grund sind? Dass immer mehr dem Rechtsstaat den Mittelfinger zeigen?
Oder kommt es mir nur so vor, weil die Medien mehr darüber berichten?

Gruss
Markus
 
M. E. das Letztere, Markus. ;)

Zumal sich auch die eigene Wahrnehmung im Laufe der Jahre verändert. Manche Dinge nimmt man mit zunehmendem Alter eher und anders wahr als früher.

Man sollte den vorliegenden Fall auch nicht überstrapazieren. Der ist eigentlich nix Besonderes, nur passt die mediale Berichterstattung über solchen Quatsch aktuell halt recht gut zum Zeitgeist.
 
Ach, übrigens: Wer mal etwas Zeit hat und ein wenig unserem Rechtssystem näherrücken möchte, der kann sich doch ruhig einfach mal in ein paar Gerichtsverhandlungen hineinsetzen. Die meisten sind ja öffentlich, d. h. jeder kann zuhören.

Für den Beginn könnte man einfach irgendwo ans örtliche Amtsgericht und sich in irgendeine Zivilkammer setzen (einfach beim Pförter mal erkundigen nach der "Empfehlung des Tages" :+. Da gibt es Rechtsprechung "direkt aus dem Leben". Fortgeschrittene setzen sich beim Amtsgericht oder Landgericht in eine Strafsache. Und die ganz Harten gehen zum Sozialgericht. :D

Allerdings: Das muss man schon ein paar Male machen, um wirklich etwas "mitzunehmen". Denn solche Gerichtstermine laufen völlig unterschiedlich ab. Von "todlangweilig" und"da passiert ja gar nix" über "ich versteh' kein Wort" und "wie lustig!" bis hin zu "echt jetzt?!", "unfassbar!" und "ich muss hier raus, das ertrag' ich nicht mehr!". :whistle:
 
Kann es sein, dass es dieses respektlose Verhalten vor 10,15 Jahren nicht in diesem Ausmaß gab? Kann es sein, dass zu lasche Zügel der Grund sind? Dass immer mehr dem Rechtsstaat den Mittelfinger zeigen?
Oder kommt es mir nur so vor, weil die Medien mehr darüber berichten?

Gruss
Markus

Nein, dieses Verhalten gibt es nicht erst seit 10,5 Jahren.
Das Verhalten Rechte in Anspruch zu nehmen, ohne sich dabei der damit verbundenen Pflichten gewahr zu sein, ist ein Produkt von Erziehung und Vorleben (der Erwachsenen).
Ich würde mal darauf wetten, dass ich recht viele Ü30 +xx Jahre benennen könnte, die sich ebenso ballaballa verhalten, wenn es darum geht sich (mittels seltsamer Argumentation) herauszureden.
 
Irgendwie sieht es doch sehr oft so aus, dass kaum noch einer Verantwortung für seine Taten, sein Leben übernehmen will.
Viele sind ja der Meinung, der Staat hat für alles zu sorgen... man hat ja ein recht drauf....
Ob Arbeitsstelle, Gesundheit etc...

Gruss
Markus
 
Ach, übrigens: Wer mal etwas Zeit hat und ein wenig unserem Rechtssystem näherrücken möchte, der kann sich doch ruhig einfach mal in ein paar Gerichtsverhandlungen hineinsetzen. Die meisten sind ja öffentlich, d. h. jeder kann zuhören.

Jann, was ist denn eigentlich der Hintergrund, warum eben die meisten Gerichtsverhandlungen öffentlich sind?

Ich gehe mal davon aus, dass bei vielen Verhandlungen auch Schicksale mitzuerleben sind.
Sich zur eigenen Belustigung hier mal nen Vormittag ein wenig Drama zu gönnen scheint mir "schwierig". Ich musste zum Glück noch nie in einem Gerichtssaal, stelle mir aber etwaige Verhandlung vor Publikum als noch wesentlich unangenehmer vor.

Geht es hier um Transparenz für das gemeine Volk oder was ist hier der Grund? Ich gehe davon aus, dass es diesen redlichen Grund geht und eben nicht die Belustigung des Volkes im Vordergrund steht.

LG
Didi
 
Irgendwie sieht es doch sehr oft so aus, dass kaum noch einer Verantwortung für seine Taten, sein Leben übernehmen will.
Viele sind ja der Meinung, der Staat hat für alles zu sorgen... man hat ja ein recht drauf....
Ob Arbeitsstelle, Gesundheit etc...

Gruss
Markus

... Weil die Opferrolle der einfachere Weg ist (Opfer tragen ja keine Schuld)...
 
..., was ist denn eigentlich der Hintergrund, warum eben die meisten Gerichtsverhandlungen öffentlich sind?

Um es aufs Einfachste herunterzubrechen:

Wenn "Im Namen des Volkes" geurteilt wird, dann muss das Volk (als Souverän, Art. 20 II 1 GG) auch die Möglichkeit haben, die Justiz zu überprüfen.
Deswegen darf die Öffentlichkeit nur dann ausgeschlossen werden, wenn begründete Ausnahmen vorliegen (z.B. Intimsphäre eines Beteiligten). Zudem gilt auch aus diesem Grund die Mündlichkeitsmaxime. Es soll mündlich und in deutscher Sprache verhandelt werden, sodass die Öffentlichkeit teilhaben kann.

Ansonsten ist der Hinweis von @Brummm tatsächlich begrüßenswert. 👍 Der Justiz wird kaum Augenmerk geschenkt - und wenn, dann meist negativ.

Dabei kann man, speziell im Amtsgerichten das Recht hautnah erleben. Denn hier dürfen sich die Parteien im Zivil- und Strafprozess grds. selbst vertreten. Neben so manchem Moment zum Schmunzeln führt das bisweilen auch dazu, dass sich das Gericht um eine verständliche(re) Darstellung der Rechtslage bemüht - was unter Berufskollegen gerade nicht erforderlich ist bzw. auf einem Niveau erfolgt, dass ein juristischer Laie nicht wirklich den Ausführungen folgen kann.

Dass es hin und wieder zu Respektlosigkeiten kommen kann, ist bedauerlich. Aber generell wird der Justiz noch weitaus mehr Respekt gezollt als Exekutivbeamten, insb. Polizei. Leider resigniert so manches Gericht (bzw. lässt es dies anderweitig in seine Entscheidung einfließen).
Es gibt aber auch Gerichte, die da hart durchgreifen. Es ist zwar absolutes OT, aber mir wird wohl eine Strafsache stets in Erinnerung bleiben. Eine Schülergruppe mit ca. 15-Jährigen war zu Besuch. Diese war schon vor Beginn sehr respektlos, u.a. gegenüber meiner Kollegin. Als trotz Ermahnung bei einem Schüler keine Ruhe einkehren und auch das Smartphone nicht im Rucksack/in der Hosentasche verschwinden wollte, kassierte dieser dafür - wie zuvor angedroht - ein Ordnungsgeld. Als Sicherheit wurde das Smartphone vom Justizwachtmeister eingezogen. Als in der Pause die zeternde Lehrerin dem Richter Vorhalte machte, kam nur die Anmerkung, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen solle und dass sie auch gleich ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft bekommt. In der darauffolgenden Sitzung war - wieso wohl nur - absolute Funkstille. :whistle: Leider habe ich nicht nachhalten können, ob das Ordnungsgeld tatsächlich beigetrieben wurde.

[EDIT für @Burns ]
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre es denn dem Richter möglich, aufgrund der Argumentation, er könne den Wagen nicht anders fahren, ihm die fahrtauglichkeit abzuerkennen?
Ich habe das Gefühl, dass, je ernsthafter sich der Richter mit solchen Argumenten auseinandersetzt, desto lächerlicher macht er sich im Auge des Angeklagten.

Na, wenn der Wagen nicht schon vorher technisch überprüft wurde, würde ich doch tatsächlich mal vorschlagen, den Wagen unter die Lupe zu nehmen. Eventuell ist der ja so verändert, dass er sich tatsächlich nur mit Gasstößen am Leben erhalten lässt. Oder ist technisch derart am Ende, dass er das braucht.

So oder so wirft das die Frage auf, ob der Wagen dann tatsächlich verkehrssicher ist.

Und wenn wir's dann noch auf die Spitze treiben wird's bei einer manipulierten Abgasanlage, einem gechippten, aber nicht abgenommenem Motor usw. irgendwann ganz eng für ein gewisses Klientel.

Vermutlich wird das aber nicht passieren, da bei den meisten Richtern (sicherlich mag's da Ausnahmen geben) eine gewisse Menschenkenntnis vorliegt und sie sich sicher sind, dass das keinen Erfolg in Punkto Besserung haben wird...
 
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Polizei Schwaben Nord

12 Std. ·

Die Mitteilung über ein vermeintliches Autorennen führte unsere Kollegen der Autobahnpolizei zu diesen sechs auffälligen Lamborghini. Ein verkehrswidriges Verhalten konnten unsere Kollegen nicht feststellen. Unter den anwesenden Lamborghinis soll keiner unter 250 000 Euro wert sein - nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Ein seltener Anblick, der sich unseren Kollegen hier bot.
Bild könnte enthalten: Auto, Himmel und im Freien

:t
 
Kein verkehrswidriges Verhalten? Wie langweilig. :( Mindestens ein Verstoß der bunten Lambos gegen die Farbordnung hätte ruhig drin sein können. :D
 
Zumindest dürften jetzt klar sein, dass die Polizei nicht willkürlich alles stilllegt, was sich als Sportwagen flott bewegen könnte.
(auch wenn besorgte Mitbürger vermeintlich das Gras wachsen hören)
👍
 
Am Königsee startete ein Lamborghini Fahrer just in dem Moment den Motor, als ich dahinter vorbeiging. Abartig laut und nicht schön für meine Ohren. Kurze Zeit später fuhr er auf dem Parkplatz an uns vorbei. Da hast du nix gehört. So leise kann ich mit dem Pony nicht fahren....

Gruss
Markus
 
Beim Motorstart sind wohl auch beim Lamborghini die Klappen im Auspuff offen und gehen kurze Zeit später zu.

Das ist bei den Z4 mit Klappenauspuff auch so. Beim Start kurz laut und dann .... normal.
Es sei denn, die Sicherung oder der Stecker für die Klappe, wie hier oft beschrieben, ist gezogen. Womit wir wieder die Frage aufwerfen können, wer posen möchte.
 
Wäre es denn dem Richter möglich, aufgrund der Argumentation, er könne den Wagen nicht anders fahren, ihm die fahrtauglichkeit abzuerkennen?

Vielleicht noch eine kurze Anmerkung dazu:

Die Justiz legt im Wesentlichen ihr Augenmerk auf den eigenen Aufgabenbereich, den sie in Teilen selber schon kaum noch zu bewältigen vermag. Die Überprüfung der Fahreignung ist keine Sanktion, sondern vielmehr eine originäre Verwaltungsangelegenheit. Daher bleibt das grundsätzlich der Fahrerlaubnisbehörde überlassen, ob sie die Überprüfung veranlasst. Gewissermaßen dient das auch dem Grundverständnis der Gewaltenteilung.

Erst bei (verkehrsbezogenen) Straftaten wird die Justiz gleich selbst tätig und regelt dahingehend mit. Bspw. bei Verteilung aufgrund Rauschfahrten oder - themengerecht - illegalen Rennen/Verkehrsgefährdung wird als Nebenstrafe (§§ 69, 69a StGB) die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und eine Wiedererteilungssperre ausgesprochen.

Strafrechtler können das gewiss noch spezifischer und zutreffender formulieren. Aber vielleicht beantwortet es wenigstens erst einmal die Frage - abgesehen von den persönlichen Beweggründen, die @Brummm bereits erläuterte.
 
Beim Motorstart sind wohl auch beim Lamborghini die Klappen im Auspuff offen und gehen kurze Zeit später zu.

Das ist bei den Z4 mit Klappenauspuff auch so. Beim Start kurz laut und dann .... normal.
Es sei denn, die Sicherung oder der Stecker für die Klappe, wie hier oft beschrieben, ist gezogen. Womit wir wieder die Frage aufwerfen können, wer posen möchte.

Der V10 in der Nachbarschaft hat ja den Huracan-Motor, der ist beim Starten der Brüll-Hahn des Dorfes, wird dann aber sofort leiser.
 
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