"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Mal nicht Mannheim im Fadenkreuz. ;)

Dumm gelaufen: Zitat:
"Per Gerichtsbeschluss wurde die Europazentrale von Tesla zur Herausgabe vielleicht gespeicherter Fahrzeugdaten aufgefordert.
Die Antwort übertraf Winkelmanns kühnste Erwartungen: Im Sekundentakt hatte der Sportwagen Position und Tempo an die Zentrale gefunkt."

Wo ist denn eigentlich die Grenze, ab der ein solcher Gerichtsbeschluss erlangt werden kann? Vermute nur bei Kapitalverbrechen. Fahrzeugdaten werden ja nicht nur vom Tesla "nach Hause gefunkt", in Navis, smartphones und dashcams gespeichert.... In China werden solche Daten in Verbindung mit Standort und Geschwindigkeitsbegrenzung bestimmt schon abgesaugt und führen zum Verlust von Sozialpunkten.

Nein - ich bin selbstverständlich für die Verfolgung von Raserei, mich macht nur aufmerksam welche Daten wir überall hinterlassen und wie diese auch missbraucht werden könnten. (siehe letzte Meldung von Facebook in Bezug auf Gesundheitsdaten für die sich unsere Versicherer bestimmt brennend interessieren) .... und in den 80ern haben wir uns wegen der Volkszählung aufgeregt, das war Kindergeburtstag dagegen! Wir sind technisch gesehen längst "gläsern“, einzig unsere Datenschutzgesetze in Europa bewahren uns noch einigermaßen vor Missbrauch - hoffe ich. -. ,hab aber notgedrungen auch ein Google Konto und Android Smartphone :(
 
Auch ganz „nett“ in diesem Zusammenhang:

„... Inzwischen rücken die Autohersteller die Daten mehr oder weniger freiwillig heraus – VW mit all seinen Marken von Seat bis Lamborghini mehr, Mercedes weniger. ...“

Irgendwie konsequent: Wer seine Kunden nach Strich und Faden betrügt, der nimmt es natürlich auch mit dem Schutz der Kundendaten nicht so genau. :rolleyes:

Die strafprozessualen Anforderungen an Datenherausgaben hab‘ ich auch nicht parat. Interessant ist aber die Behauptung im Artikel, die Tesla-Europazentrale habe die Daten herausgegeben: Laut Google ist die in den Niederlanden. Natürlich gibt es zwischenstaatliche Möglichkeiten, aber das ist häufig eine umständliche Sache, und „... per Gerichtsbeschluss ...“ geht das m. E. nicht so einfach, wenn das Unternehmen im Ausland sitzt. Das scheint mir im Artikel doch etwas (zu) locker formuliert.

Noch komplizierter, eher wohl aussichtslos, wird es z. B. bei US-amerikanischen Konzernen: Das Anfordern von Daten aus einem iPhone bei Apple dürfte aus Deutschland wohl wenig erfolgversprechend sein. ;) Anders liegt der Fall ggf. dann, wenn es um Telekommunikationsdaten eines deutschen TK-Providers geht.

Aber klar: Wir hinterlassen überall Daten, und diese Daten können Dritte vielfältig einsehen, verwenden und missbrauchen. Aber wie sagen - auch hier - ja so viele herzlich unbeschwert: Man hat ja nix zu verbergen... oder? ;)
 
Ach, und noch etwas: Die Kombination von Google Account und Android Smartphone ist so ungefähr das Schlimmste, was man seiner Privatsphäre antun kann. Jetzt noch eine Amazon Prime-Mitgliedschaft, und du hast vorbildlich dein Leben offengelegt. :5jesterz:
 
...Jetzt noch eine Amazon Prime-Mitgliedschaft, und du hast vorbildlich dein Leben offengelegt. :5jesterz:
Und wie soll ich mir sonst Jeremy Clarkson 👍 "Grand Tour" reinziehen??
Irgendwie kriegen sie uns doch alle :rolleyes:
Der FireStick ist aber nur dann mit Strom versorgt und läuft auf meinen Sohns Studentenkonditionen... das sollte sie etwas verwirren 8-)
 

Recht weit runterscrollen
“ wie wir die von uns erhobenen Daten weitergeben “
Dann in dessen Unterpunkt
“an andere Dritte in rechtlich vorgeschriebenen Fällen“

Danach recht diffus (zumindest für mich)

Den Link habe ich aus dem Tesla-Forum, in welchem exakt der Tagesspiegel Artikel diskutiert wird.
Abscheinend muss der Tesla Eigentümer vorher sein ok geben, damit so umfangreich Daten gesammelt werden können

Hier Link Tesla-Forum

 
Irgendwo in dem Tesla Pamphlet steht auch sinngemäß drin, dass man durch die Zustimmung sogar “die Möglichkeit erhält“ , an Preisausschreiben teilzunehmen 😱😵😂
 
Hab ich mir's doch gedacht ;)
 
Hab ich mir's doch gedacht ;)

In dem von Dir verlinkten Artikel ein Verweis auf einen Beitrag aus 2016:

 
Eigentlich ist das Thema des Freds ja ein anderes... aber von mir aus, das aktuelle Thema der Fahrzeugdaten ist ja wirklich interessant und auch nicht ohne Zusammenhang zu den Rasern und Posern. :) :-)

Leider fehlt mir gerade die Zeit für ausführliche Anmerkungen, daher erst mal nur kurz ein paar Aspekte und Impulse:

1.) Die Ausführungen in den Datenschutzerklärungen ausländischer Unternehmen (z. B. Tesla) sind sicherlich interessant, helfen vorliegend aber nur bedingt, weil sie mit der Rechtslage in Europe zumeist eher wenig zu tun haben. Wie schon festgestellt wurde, sind die Formulierungen zumeist ohnehin so vage und vieldeutig, dass man nach dem Lesen kaum schlauer ist.

2.) Die Autos der meisten Hersteller produzieren bereits ja seit Jahren Unmengen an Telemetriedaten. Solche Daten gelten ganz weitgehend als Personendaten, weil sie vielfach und bis in kleinste Details Aufschluss über den Fahrer und/oder die sonstigen Fahrzeuginsassen geben. Damit unterliegen diese Daten zum einen einem gesetzlichen Schutz. Für die Hersteller und viele Dritte sind sie zum anderen von enormem Wert. Das bringt dem Grunde nach einen Zielkonflikt. Denn (Personen-) Datenschutz und Datenverwertung schließen sich zumindest teilweise gegenseitig aus.

3.) Mindestens die Mehrzahl der deutschen Automobilhersteller nimmt den Schutz der Personendaten sehr ernst - und zwar nicht nur vordergründig, sondern man betreibt wirklich einen erheblichen Aufwand zum Schutz dieser Daten. Das meine ich in erster Linie organisatorisch und rechtlich. In technischer Hinsicht hört und liest man ja verschiedentlich Kritik (davon versteh‘ ich kaum etwas).
 
Ich gehe davon aus, dass es hierfür (Gerichtsbeschluss-Übermittlung der Telemetriedaten von NL nach DE) eine EU-Richtline (?) für die jeweiligen Justizbehörden gibt.
Personenbezogene Daten hatten die Berliner Polizisten ohnehin (Ausweis/Führerschein des Fahrzeugführers), sowie eine Halteranfrage (Kennzeichen).

Ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass im Rahmen der DSGVO hier Daten von den Herstellern (bzw. wer Daten sammelt) angefordert werden dürfen (nicht personenbezogen)
Die Telemetriedaten sagen “ja nur“ aus, was das Auto in den letzten Minuten gemacht hat, nicht wer es gefahren hat.

Wir wissen auch nicht, welche Ausrede der Teslafahrer für sein Rasen den Polizisten präsentierte (genießt und dadurch Fuß auf's Gaspedal gedergelt ...?).

Das wäre für mich halbwegs schlüssig
 
Ich gehe davon aus, dass es hierfür (Gerichtsbeschluss-Übermittlung der Telemetriedaten von NL nach DE) eine EU-Richtline (?) für die jeweiligen Justizbehörden gibt. ...
Das glaube ich eher nicht. Justiz und Strafverfolgung ist m. E. Sache der einzelnen Staaten, da hat die EU m. E. keine weitgehende Kompetenz. Vielleicht kann das hier jemand aber präziser darstellen.

Für die staatenübergreifende Strafverfolgung gibt es bilaterale Abkommen zwischen den jeweiligen Staaten. Im Fall des deutschen Rasers in der Schweiz hatten wir diese Problematik der Amtshilfe usw. mal thematisiert. ;)

... Ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass im Rahmen der DSGVO hier Daten von den Herstellern (bzw. wer Daten sammelt) angefordert werden dürfen (nicht personenbezogen) ...
Wenn die Daten nicht personenbezogen sind, dann fallen sie gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO. Ob und welche Regelungen die DSGVO zur Herausgabe von Personendaten an Strafverfolgungsbehörddn ggf. vorsieht, weiß ich spontan gar nicht. Da müsste man mal googeln. Ich „kenne“ solche Ansprüche nur aus den strafprozessualen Vorschriften und aus dem TKG.

... Die Telemetriedaten sagen “ja nur“ aus, was das Auto in den letzten Minuten gemacht hat, nicht wer es gefahren hat. ...
Doch, häufig lassen sich aus den Daten durchaus die Fahrzeuginsassen ermitteln. Beispielsweise bereits über die verbauten Mikrofone, aber es gibt einige weitere Möglichkeiten.
 
Nur ein sehr kurzer und m. E. wenig fundierter Artikel über die Datenherausgabe an Behörden:

Immerhin sieht es m. E. durchaus danach aus, als gäbe es in der DSGVO eher wenig Anspruchsgrundlagen dafür.

Und noch einer: ;)

Interessant ist hier der letzte Absatz:

„... Der Herausgabeanspruch für die personenbezogenen Daten selbst leite sich stets aus den nationalen Vorschriften ab. Allerdings ist auch hier das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten. Es dürfen nur diejenigen Daten herausgegeben werden, die zur Verfolgung der Interessen nötig sind.“
 
Die DSGVO habe ich erwähnt, da Tesla (Vertragspartner des Teslafahrers) die Daten an eine Behörde (Dritte) gegeben hat.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die DSGVO hier relevant wäre .... also, was darf Tesla (oder anderer Hersteller)
🤔
Da die Niederlande und Deutschland EU-Staaten sind, habe ich die Vermutung, dass ein Datenaustausch hier “anders“ geregelt ist als mit Nicht-EU-Staaten (bilaterale Abkommen sind ja nicht alle gleich)

Spätestens wenn der Teslafahrer gegen Tesla klagt (könnte dann passieren) , wird man sehen, ob in diesem Fall die Datenweitergabe seitens Tesla koscher war.
 
Wird immer besser... https://m.tagesspiegel.de/berlin/il...h/24033226.html

Dem Polizisten am Blitzer war nämlich ein neben dem Tesla rasendes Motorrad aufgefallen. So wurde aus der maximal 1360 Euro teuren Ordnungswidrigkeit des Rasens die Straftat eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

D.h. dann ab sofort bei jedem Blitzer aufpassen, dass ja kein Auto / Motorrad / Fahrrad neben einem mit auf dem Foto ist... sonst war es gleich ein Rennen. :idea:

Wenn es kein Video gibt, sondern nur die Messung aus dem nachfolgenden Polizeiwagen, öffnet Winkelmann am Laptop Google Earth, misst die Radien der Kurven – und errechnet anhand einer Formel das für einen Durchschnittsfahrer machbare Höchsttempo. Mit dieser Methode ließe sich sogar ein Pizzafahrer verurteilen, der in der Grabbeallee eine Zivilstreife mit Tempo 85 überholte. „Mehr war an dieser Stelle nicht drin“, sagt Winkelmann.

Wird ja immer besser! corn2 Jetzt ist der Pizza Fahrer ein Rennen gegen sich selbst gefahren, weil er eine Kurve mit 85 km/h gefahren ist. :11stopz:
Früher war das nur vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung. D.h. doppeltes Bußgeld für 35 km/h zuviel plus min. 3 Monate Fahrverbot... Kein Gefängnis und Beschlagnahme des Pizzaliefermobils. :wm

Ein interessanter Bericht der zeigt, dass sich in Berlin langsam etwas zum Positiven ändert. Das Auto an sich entwickelt sich vom Prestige-Objekt und Statussysmbol zum voll überwachten Mobilitätsgefäß mit Datenflatrate zum Hersteller.

Ich wüsste nicht was dran gut sein soll... :huh2: Aber das Ziel in Berlin war ohnehin immer, die bösen Autos aus der Stadt zu vertreiben und die Menschen aufs Fahrrad zu zwingen. Da kann man nur froh sein, dass man nicht in dieser Stadt wohnt. 8-)
 
Tjo, eventuell entwickelt sich bald ein neues Geschäftsfeld: Optimierung der Fehlerspeicher. Da werden dann geschwind aus 180 km/h langsame 50 km/h. ;)
 
Tjo, eventuell entwickelt sich bald ein neues Geschäftsfeld: Optimierung der Fehlerspeicher. Da werden dann geschwind aus 180 km/h langsame 50 km/h. ;)
Wird schwierig, wenn die Daten bereits online in der Hersteller Cloud sind. Und auch so wird das Fahrzeug doch direkt sicher gestellt.

Aber davon mal abgesehen: Ich persönlich würde mir kein Fahrzeug kaufen, bei dem die Cloud-Daten direkt auf das einzelne Auto zurückverfolgbar sind wie bei dem Tesla. Das widersprich ja mal jedem Grundsatz an Datenschutz und Anonymisierung der Daten. Wer weiß denn, für was die Daten noch alles verwendet werden? Werbung, KFZ-Versicherung, ... Zukünftig bekommt man das Ticket bzw. die Strafanzeige dann direkt auf dem 17" Flatscreen in der Mittelkonsole eingeblendet :roflmao: :roflmao: Nee, Danke
 
... Ich persönlich würde mir kein Fahrzeug kaufen, bei dem die Cloud-Daten direkt auf das einzelne Auto zurückverfolgbar sind wie bei dem Tesla. ...
Und bei welchen aktuellen Fahrzeugmodellen funktioniert das noch nicht so? :O_oo:
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig. :t

Die Begründung des BGH, wenn auch im Bericht nur bruchstückhaft wiedergegeben, ist aber m E. anschaulich und macht die Differenzierung deutlich. Ich habe das in erster Linie deshalb verlinkt, weil hier im Forum ja wiederholt befürchtet wurde, dass bei der aktuellen Gesetzgebung jedes Schnellfahren ein illegales Autorennen und jeder Teilnehmer im Fall des Falles gleich ein Mörder sei. Aber so ist es eben nicht.
 
Und bei welchen aktuellen Fahrzeugmodellen funktioniert das noch nicht so? :O_oo:
Soweit ich das bisher mitbekommen habe, legen die deutschen Premium Hersteller bei Ihren Implementierungen eine hohe Priorität auf Datenschutz. z.B. wird keine eindeutige Fahrzeug ID (e.g. VIN) verwendet, sondern alle X minuten eine neue Fahrzeug ID generiert - so dass man keine eindeutigen Fahrerprofile ala "Person X war gestern nach der Arbeit bei ALDI, danach im FFK Club und kam erst spät nachhause" erstellt werden können. Es gibt auch keine Verknüpfung von Fahrzeug ID und Fahrer / Halter. Aus Kostengründen werden nur sehr wenige Daten in die Cloud geschickt. Auch lassen sich die Connected Features (noch) ganz einfach deaktivieren 8-) bzw. müssen sogar erst aktiv aktiviert werden (opt-in). Das ist unter anderem auch ein Grund, weshalb die meisten Hersteller ungern mit einer bekannten US-Firma arbeiten. Die Datenkracke verlangt vollen Zugriff auf alle Daten. Ist ja auch logisch, wenn das Hauptgeschäftsmodel aus dem Verkauf von Werbe-Anzeigen besteht.

Ich habe das in erster Linie deshalb verlinkt, weil hier im Forum ja wiederholt befürchtet wurde, dass bei der aktuellen Gesetzgebung jedes Schnellfahren ein illegales Autorennen
Naja, wenn man sich den von mir verlinkten Artikel ( https://m.tagesspiegel.de/berlin/il...h/24033226.html ) durch ließt, fragt man sich schon ob es nicht ein neues Hobby der Polizei ist - ein illigalles Rennen zu unterstellen. Speziell der Fall des Pizza-Boten gibt mir doch sehr zu denken. Ich war nicht dabei - würde als unbeteiligter Dritter aber mal stark davon ausgehen, dass er kein Rennen gegen sich selbst gefahren ist - sondern nur versucht hat X Pizzas in viel zu kurzer Zeit auszufahren. Eine vorsätzlich Überschreitung des Tempolimits würde ich da sehen - kein Rennen! Allerdings hat der Polizist anhand seiner selbst entwickleten Formel ein Rennen ausgemacht - weil der Fahrer ja mit 85 km/h (gemessen durch nachfahren im Streifenwagen) um die Kurve gefahren ist. Allein die Messung ist zweifelhaft - da man ja anhand des Abstandes gar nicht die exakte Kurvengeschwindigkeit messen kann. Sondern nur die Durchschnittsgeschwindigkeit. Ggf. hat der Fahrer nur später gebremst und war früher auf dem Gas als der schwere Polizeiwagen. 85 km/h in einer Kurve halte ich jedenfalls für übertrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
... . z.B. wird keine eindeutige Fahrzeug ID (e.g. VIN) verwendet, sondern alle X minuten eine neue Fahrzeug ID generiert ...
Doch - soweit ich es von hiesigen Herstellern kenne, verwenden auch die (natürlich) eine VIN (bzw. FIN). Und die lässt sich dem jeweiligen Fahrzeug und Fahrer in aller Regel auch zuordnen.

... Aus Kostengründen werden nur sehr wenige Daten in die Cloud geschickt. ...
Nein, es liegen mittlerweile sehr viele der Telemetriedaten in der Cloud, einschließlich der Personendaten, und Kosten spielen dabei eine eher untergeordnete Rolle.

Soweit ich das bisher mitbekommen habe, legen die deutschen Premium Hersteller bei Ihren Implementierungen eine hohe Priorität auf Datenschutz. ...
Das stimmt. :) :-) Technisch werden die Daten aber durchaus erfasst und verarbeitet.
 
Wird schwierig, wenn die Daten bereits online in der Hersteller Cloud sind. Und auch so wird das Fahrzeug doch direkt sicher gestellt.

Wird die Telemetriedatenübermittlung halt ebenfalls rausgechippt. Der kriminellen Kreativität sind keine Grenzen gesetzt...
 
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