Beim Kauf beschissen worden?

AW: Beim Kauf beschissen worden?

Über den Ausgang der ganzen Geschichte werde ich vermutlich erst in einigen Monaten schreiben können, wenn die Gerichte dann irgendwann mal einen Termin festlegen...

Genau aus dem Grund würde ich es nochmal mit Reden versuchen. Ich habe zwar schon verstanden, daß verhandeln nicht so Deine Stärke ist, aber ich würde das trotzdem nochmal versuchen und zwar am besten vor Ort und zu zweit zwecks Zeugen.

Wenns dann doch mit Anwalt sein muß, dann doch auch erst mal, um mit entsprechend formulierten Schriftstücken seine Ansprüche zu untermauern. Es endet doch nicht alles gleich vorm Richter. Hoffe ich doch zumindest.

Du bist doch bereit Dich zu einigen, da muß es doch auch einen Weg geben. Formuliere das klar, nenne auch eine Summe, die er Dir vom Kaufpreis nachlassen muß, damit Du zufrieden bist. Wenn Du eine vernünftige Summe nennst, dann hast Du auch eine Chance auf Einigung. Ein Rechtsstreit kostet den Händler auch zumindest mal Nerven und vielleicht sogar Geld.

Just my 2 cents.

Gruß
Stefan
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

ER ist nicht bereit sich zu einigen, ER hat direkt auf den Anwalt verwiesen. Das einzige was ich habe ist ein lächerliches Rückkaufangebot.

Der Anwalt wird morgen ein Schreiben aufsetzen in dem die Nachrüstung gefordert wird. Gleichzeitig werden wir ein Angebot auf eine Einigung unterbreiten. Ich habe mir da gedacht er zahlt nur die Materialien und ich kümmere mich um den Einbau selber. Nur weiss ich jetzt schon das er sich da nicht drauf einlassen wird.

Und so wie es aussieht stehen meine Chancen SCHLIMMSTENFALLS 50/50. Und inzwischen will ich ihn damit einfach nicht mehr durchkommen lassen. Selbst wenn ich verliere, wird es hoffentlich wenigstens eine Hilfe für den nächsten sein den er bescheisst.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

ER ist nicht bereit sich zu einigen, ER hat direkt auf den Anwalt verwiesen. Das einzige was ich habe ist ein lächerliches Rückkaufangebot.

Der Anwalt wird morgen ein Schreiben aufsetzen in dem die Nachrüstung gefordert wird. Gleichzeitig werden wir ein Angebot auf eine Einigung unterbreiten. Ich habe mir da gedacht er zahlt nur die Materialien und ich kümmere mich um den Einbau selber. Nur weiss ich jetzt schon das er sich da nicht drauf einlassen wird.

Und so wie es aussieht stehen meine Chancen SCHLIMMSTENFALLS 50/50. Und inzwischen will ich ihn damit einfach nicht mehr durchkommen lassen. Selbst wenn ich verliere, wird es hoffentlich wenigstens eine Hilfe für den nächsten sein den er bescheisst.

sorry aber ich glaube dass es so nichts wird. ich bekomme natürlich nur einen kleinen eindruck durch deine posts, also kann es sein dass ich total falsch liege. aber ich hab das gefühl dass ihr (du&anwalt) das ziemlich lasch angeht.
funktionieren wird das ganze nur wenn man konsequent auftritt und druck macht. ihr habt es da wahrscheinlich mit einem abgezocktem hund zu tun, über diese "freundschaftlichen" angebote lacht er sich doch schrott.
wenn ich angeschissen werde, dann scheiß ich doch zurück! also mein anwalt würd da andere seiten aufziehen, denn aussicht auf erfolg hat das ganze nur, wenn man es schafft, dass der händler muffensausen bekommt.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ich muss ja morgen erstmal den Anwalt beauftragen... Hatte ja bisher nur eine "Vorabberatung". Das "Angebot" ist ja nur eine Idee von mir. Denke es würde vor Gericht gut aussehen das ich bereit bin/war mich zu einigen.

Ich werde in der Sache dem Anwalt freie Hand lassen da ich über sowas nur "Laienwissen" besitze.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Falls Du den Anwalt bei einer Niederlage selbst bezahlen mußt, möchte ich Dich auf folgendes Hinweisen. Im Zweifelsfall bekommt der Anwalt immer sein Geld und hat deshalb gut reden.
Der Anwalt ist zwar vom Fach, aber ihm unbesehen freie Hand zu lassen birgt auch ein gewisses Risiko. Ich habe schon erlebt, daß Mandanten sich persönlich entschuldigen mußten für Briefe, die der Anwalt verfaßt hat.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ich habe schon erlebt, daß Mandanten sich persönlich entschuldigen mußten für Briefe, die der Anwalt verfaßt hat.

also ich kenne alle briefe, die mein anwalt in meinem namen abschickt. alles andere würde ich auch etwas seltsam finden.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

sorry aber ich glaube dass es so nichts wird. ich bekomme natürlich nur einen kleinen eindruck durch deine posts, also kann es sein dass ich total falsch liege. aber ich hab das gefühl dass ihr (du&anwalt) das ziemlich lasch angeht.
funktionieren wird das ganze nur wenn man konsequent auftritt und druck macht. ...

Ach, jetzt lass(t) doch mal die unqualifizierten Kommentare, und den Threadersteller einfach machen. :s
Was soll man denn noch für einen "Druck" machen, wenn die Gegenseite kategorisch dicht macht und auf den Rechtsweg verweist? Wo liegt denn in der vorliegend angedachten Vorgehensweise irgendeine Inkonsequenz? Das ist doch Unsinn.

Meine hier rein private, völlig unverbindliche und ohne vollständige Sachverhaltskenntnis vorgetragene Meinung ist, dass der Threadersteller es genau richtig macht: Er hat sich anwaltlich beraten lassen, die Erfolgsaussichten sind offenbar ordentlich.
Nun ist es doch durchaus eine gute - und völlig übliche - Vorgehensweise, zunächst die Forderung außergerichtlich durch den RA geltend machen zu lassen - was nochmal ein anderes Gewicht hat, als die eigenen Einigungsversuche des Threaderstellers -, ggf. einen letzten Vergleichsvorschlag zu unterbreiten und im Falle des fruchtlosen Verstreichens der gesetzten Frist den Rechtsweg zu beschreiten.

Lieber Threadersteller, Du wirst sicherlich während des weiteren Vorgehens Deinem RA durchaus kritisch auf die Finger schauen und auch dessen Kosten im Blick behalten. Dazu gehört auch, dass Du Vor- und Ratschläge Deines RA's kritisch hinterfragst und im Zweifel auch wirklich nachfragst, wenn Dich etwas beschäftigt. :w

Viel Glück!
Jan
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Meiner Meinung nach ist das Ganze von Vorne bis Hinten ( Vom ersten blosen Ansehen über das Verkaufsgespräch, Vertragsunterzeichnung, ja bis zum jetzigen Anwalt falsch und für dich nicht von Vorteil..

Noch mal: Konsumentenschutz die Sache in aller Ruhe und Details schildern und die dann machen lassen. Die haben in so einem Fall die weit aus besseren Karten als ein Anwalt. Sagen die da geht nix, als Lebenserfahrung verbuchen und nicht umsonst Kohle und Nerven für den Anwalt ausgeben.


Lg Roland
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ach, jetzt lass(t) doch mal die unqualifizierten Kommentare, und den Threadersteller einfach machen. :s
Was soll man denn noch für einen "Druck" machen, wenn die Gegenseite kategorisch dicht macht und auf den Rechtweg verweist? Wo liegt denn in der vorliegend angedachten Vorgehensweise irgendeine Inkonsequenz? Das ist doch Unsinn.

Meine hier rein private, völlig unverbindliche und ohne vollständige Sachverhaltskenntnis vorgetragene Meinung ist, dass der Threadersteller es genau richtig macht: Er hat sich anwaltlich beraten lassen, die Erfolgsaussichten sind offenbar ordentlich.
Nun ist es doch durchaus eine gute - und völlig übliche - Vorgehensweise, zunächst die Forderung außergerichtlich durch den RA geltend machen zu lassen - was nochmal ein anderes Gewicht hat, als die eigenen Einigungsversuche des Threaderstellers -, ggf. einen letzten Vergleichsvorschlag zu unterbreiten und im Falle des fruchtlosen Verstreichens der gesetzten Frist den Rechtsweg zu bestreiten.

Lieber Threadersteller, Du wirst sicherlich während des weiteren Vorgehens Deinem RA durchaus kritisch auf die Finger schauen und auch dessen Kosten im Blick behalten. Dazu gehört auch, dass Du Vor- und Ratschläge Deines RA's kritisch hinterfragst und im Zweifel auch wirklich nachfragst, wenn Dich etwas beschäftigt. :w

Viel Glück!
Jan

:t:t Nur so geht es!
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ach, jetzt lass(t) doch mal die unqualifizierten Kommentare, und den Threadersteller einfach machen. :s
Was soll man denn noch für einen "Druck" machen, wenn die Gegenseite kategorisch dicht macht und auf den Rechtweg verweist? Wo liegt denn in der vorliegend angedachten Vorgehensweise irgendeine Inkonsequenz? Das ist doch Unsinn.

Meine hier rein private, völlig unverbindliche und ohne vollständige Sachverhaltskenntnis vorgetragene Meinung ist, dass der Threadersteller es genau richtig macht: Er hat sich anwaltlich beraten lassen, die Erfolgsaussichten sind offenbar ordentlich.
Nun ist es doch durchaus eine gute - und völlig übliche - Vorgehensweise, zunächst die Forderung außergerichtlich durch den RA geltend machen zu lassen - was nochmal ein anderes Gewicht hat, als die eigenen Einigungsversuche des Threaderstellers -, ggf. einen letzten Vergleichsvorschlag zu unterbreiten und im Falle des fruchtlosen Verstreichens der gesetzten Frist den Rechtsweg zu bestreiten.

Lieber Threadersteller, Du wirst sicherlich während des weiteren Vorgehens Deinem RA durchaus kritisch auf die Finger schauen und auch dessen Kosten im Blick behalten. Dazu gehört auch, dass Du Vor- und Ratschläge Deines RA's kritisch hinterfragst und im Zweifel auch wirklich nachfragst, wenn Dich etwas beschäftigt. :w

Viel Glück!
Jan

Schade, wir waren doch noch gar nicht an dem Punkt, an dem Lynch-Justiz gefordert wird... :X :d
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ich habe mir da gedacht er zahlt nur die Materialien und ich kümmere mich um den Einbau selber. Nur weiss ich jetzt schon das er sich da nicht drauf einlassen wird.


Nachvollziehbar.
Falls Du Dich noch nicht erkundigt hast: Die Umrüstung auf Xenon dürfte wegen der notwendigen Scheinwerferwaschanlage und der automatischen Höhenausgleichung wesentlich teuerer sein, als die übliche Umrüstung auf bspw. weiße Blinker. Und die kosten ohne Einbau ja schon 1.500 €.

Für diesen unangenehmen Händler geht es um richtig viel Geld!

Grüße
Oliver
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Im Kaufvertrag steht gar nix von Ausstattung...
Dann hat Dir der Verkäufer auch nichts zugesichert. Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist letztendlich der Kaufvertrag.
Ob sich aus der Beschreibung im Internet etwas anderes ableiten läßt, ist zumindest fraglich.
Ohne Rechtsschutz würde ich die Finger davon lassen. Ansonsten probieren und schauen, ob man sich zumindest vor Gericht einigen kann.
Die Gerichte versuchen ja zunächst eine gütliche Lösung herbeizuführen.
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Allerdings! Ohne REchtsschutz wäre mir das zu heikel!

Da würde ich Andreas' "angesprochenen" Ansatz bevorzugen :p
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Lasst Ihn doch machen (@Brumm:t)
Ich würde auch alles probieren...das irgendwie funktionieren könnte und erst als allerletzter ausweg den weg zum Gericht suchen (aber ohne Rechtschutz finde Ich es zu heikel --> weil Teuer):w

Solches Händlern sollte ne MUSS man das handwerk legen, sonst geht das ewigs so weiter:#

Toi toi toi

grüsse,
Mikes
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Also ich finde sein "mageres Rückkaufangebot" interessant.

Ich würde mir das mal ganz nett als Vertrag aufsetzen und mitnehmen.

Der differenzbetrag ist wohl der betrag, der das nicht vorhandene Xenon wiederspiegelt :w

Könnte u. U. hilfreich sein, da er ja einen Minderwert selbst einräumt.

Wisst ihr was ich im Leben blöd finde.

Manchmal wünschte man sich der eigene Onkel sei so ein Gangsterboss. So mit fiesen Schlägerkillern B;

Du gehst zum Onkel und heulst rum. Der schickt 2 kollegen vorbei. Du hast am nächsten tag einen neuen Z4M-roadster von einem leicht verbeulten Händlertypen vor der Tür stehen.

Leider ist eher umgekehrt die Wahrheit drin, so dass du selbst bei gewonnenem Prozess eher schlecht schlafen kannst....
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

jetzt muss ich auch mal meinen Senf abgeben!

Ich bin zwar kein Autofreak und Austattungskenner aber dass Erste was ich bei einem Autokauf mache ( hatte vor kurzem die Gelegenheit mir einen zzzz zu kaufen) die vom Verkäufer angepriessene :OAustattungsliste auseinanderzunehmen.

Ich kaufe doch nicht ein Auto beim Händler ohne alles durchprobiert zu haben, dazu gehört nun mal auch das Xenon welches in deinem Falle nicht verbaut ist, auch würde ich mp3 Player probieren usw.
Bitte zerreiss mich jetzt hier nicht in der Luft und nimms nicht persönlich, aber es war doch ein bischen blauäugig von dir, zum Händler zu fahren kurz durchschauen -hoffentlich probegefahren- und dann schnell Kaufvertrag??!!!

mein Z4 Coupe welches ich seit 3 Wochen besitze, habe ich von 10-14.30Uhr einschliesslich Kaufvertrag inspiziert!!
Der Verkäufer sowie mein Vater sind schon sehr schnell abgebogen, aber mir wars EGAL!


Auch hab ich mich ein bischen blamiert als ich ihn gefragt hab warum die inneren Scheinwerferkugeln keine Funktion haben....Er meinte recht freundlich, Sie haben Bi-Xenon...ok hab ich dann auch gemerkt ...

Nun wenn dein Händler sich auf "dumm" stellt und den Fehler zugibt und beteuert er habe dass gar nicht gewusst was Xenon ist dann heissts so schön, "Im Zweifelsfall für den Angeklagten"

Deine Gerichtskosten belaufen sich dann schon schön schnell zu 2000-3000 Euronen und dafür hättest du ...naja das kannst dir wahrsch selbst denken.

Ich persönlich wünsche dir in diesem Fall viel Glück und behalte deinen Thread im Auge...

Achja, was auch clever gewesen wäre (hab ich auch gemacht).
Hab mir das Auto sowie die Ausschreibung(SA-Liste) geschnappt und bin mal in der Probefahrzeit zur Dekra gefahren, die machen da so ein Siegel für 70 Euro aber die Prüfen;
- Ausstattung
- allgemeiner Zustand Innenraum und Aussen --> Lackschichtdickenprüfer!!
- Bremsen usw.


Aber naja guter Rat ist teuer

mfg Snowman-27
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

@Hruruzat

Ich finde es gut was Du machst.




Viel Glück...


Ich auch, allerdings sei sensibilisiert,
1. dass die Mühlen der Justiz sehr langsam mahlen
2. Dein RA aufgrund des geringen Streitwertes (hiernach richten sich die Gebühren) wenig motiviert sein wird
3. Du bei einem Vergleich die Kosten Deines RA und die hälftigen Gerichtskosten tragen musst :g
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ich sags nochmal... Irrtümer und Änderungen hat er sich in dem Angebot nicht vorbehalten...


Zudem scheint es sich in eine neue Richtung zu entwickeln... In unserem Vertrag ist eine CarGarantie vereinbart worden. Mein erstes Schreiben inkl. Frist (Einschr. mit Rücksch.) hat er erhalten aber ignoriert. Jetzt setze ich ihm noch eine zweite Frist und drohe bei nichteinhalten vom Vertrag zurück zu treten...

Jemand einen Tip welche Frist zum Ausstellen einer Garantieurkunde ich ihm geben muss/sollte?
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

...
Jemand einen Tip welche Frist zum Ausstellen einer Garantieurkunde ich ihm geben muss/sollte?

Rein privat und völlig unverbindlich würde ich mal sagen, dass eine Frist von 7 Kalendertagen + Postlaufzeit ausreichend sein sollte. Vorzugsweise solltest Du das Anschreiben vorab per Telefax übermitteln, bevor Du es per Einschreiben/Rückschein auf den Weg bringst. Das kann nicht zuletzt auch hilfreich sein, falls es um den Beweis des Zugangs gehen sollte.

Das weiß aber alles auch Dein Anwalt... :w

Grüße und viel Glück
Jan
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

...
3. Du bei einem Vergleich die Kosten Deines RA und die hälftigen Gerichtskosten tragen musst :g

Das ist in dieser Pauschalität falsch. Zwar ist es in der Praxis in der Regel so, dass bei einem 50:50-Vergleich auch die Anwalts- und Gerichtskosten hälftig geteilt werden. Ein 50:50-Vergleich ist oftmals ein "Standardvorschlag" des Gerichts.
Letztlich ist es aber schlicht eine Frage des Vergleichsinhaltes, also dessen, was die Parteien vereinbaren. Und vereinbaren kann man durchaus auch etwas anderes.

Viele Grüße
Jan
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Zu einem Vergleich gehören aber immer zwei. Wenn er sich partout nicht einigen will, muss die Sache streitig entschieden werden.
 
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