Didigraz
macht Rennlizenz
- Registriert
- 10 April 2007
- Wagen
- anderer Wagen
und sie mehr als 1- 2 Prozent nicht mehr drin ist , habe %20 verlangt und er wird jetzt nach fragen .


Ernsthaft?!?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
und sie mehr als 1- 2 Prozent nicht mehr drin ist , habe %20 verlangt und er wird jetzt nach fragen .
Und nein, das ist keine rassistische Äußerung. (vorsorglich)
Das allein zeigt schon, um was es dir bei der Sache wirklich geht....oder Nutzung Entschädigung zählen .
Ich Hofe das es lange dauert.
...
Ich habe lange Atem.
20% Wertminderung aufgrund eines Versehens bzgl. der Angabe der Fahrzeughalter finde ich dreist bzw. wohl eher schon lachhaft.
Rechne damit, dass die Niederlassung es genauso empfindet und dich dementsprechend behandelt.
Das allein zeigt schon, um was es dir bei der Sache wirklich geht.
Ich sage jetzt nicht mehr, sonst kommst du wieder mit der "Ausländer-Keule" - und diesmal würde ich dir da gar nicht mal groß widersprechen..![]()
Warum bist du bereit für meine Schaden auf zu kommen , sag nur Bescheid, sende meine Konto daten.
Wer zu Letzt lacht , lacht am besten .
Du hattest ein wirklich kleines Problem beim Händler, das sich normalerweise problemlos aus der Welt schaffen ließe. Du machst einen Kampf daraus und bist an einer Lösung des Problems ja scheinbar gar nicht interessiert, so lange es um Geld für Dich geht.
Kein Wunder, dass Dir niemand wohlgesonnen ist...da hilft auch keine Rassismuskeule.
Wie auch immer...ich bin hier raus.
"Wenn du deine Ziele nicht am Anfang an hoch ansetzt , hast du auch keine hohe Verhandlung Basis " mein lieber .( aus Erfahrung , und nicht nur ,aus dem Mund )
Bitte lesen ein Auto von 8600 Euro fast %10
http://www.frag-einen-anwalt.de/Autokauf-Wertminderung-Anzahl-Vorbesitzer-__f27885.html
Wollt ihr mehr Beispiele??
Sucht selber .
Lesen Zitat von einen RECHTSANWALT
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte.
Sie begehren einen Preisnachlass (juristisch gesprochen: Minderung des Kaufpreises).
Eine Minderung ist dann möglich, wenn ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt.
Die nicht zutreffende Anzahl der Vorbesitzer stellt einen Sachmangel dar, wenn hierzu zwischen Verkäufer und Käufer eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde oder der Verkäufer eine bestimmte Anzahl garantiert hat.
Fraglich ist hierbei, ob der Verkäufer eine mündliche Erklärung über die Anzahl der Vorbesitzer abgegeben hat oder es sogar schriftlich festgehalten wurde und wie diese Aussage auszulegen ist. Die Rechtsprechung tendiert eher dazu im Zweifel eine Beschaffenheitsvereinbarung abzulehnen. Dann besteht kein Minderungsrecht.
Liegt jedoch eine eindeutige Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung vor, ist eine Minderung möglich.
Der Umfang der Minderung hängt davon ab, mit wie viel Preisunterschied bei einem Verkauf dieses Fahrzeuges und eines mit einem Vorbesitzer weniger besteht. Dies kommt auch auf die Gesamtfahrleistung an.
Die genaue Kaufpreisminderung sollten Sie einem Gutachter überlassen.
Erfahrungsgemäß ist aber ein Abschlag von ca. 20% verhältnismäßig.
Ich hoffe, ich konnten Ihnen damit weiterhelfen und stehe auch gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Rechtsanwältin Natalie Boje
www.kanzleiboje.de
info@kanzleiboje.de
Druckansicht
"Wenn du deine Ziele nicht am Anfang an hoch ansetzt , hast du auch keine hohe Verhandlung Basis " mein lieber .( aus Erfahrung , und nicht nur ,aus dem Mund )
Hast du deiner neu gekauft woher weißt du ,was deine vorher gehabt hat ??... insbesondere bei solch nichtigen gründen wie der Anzahl der Vorbesitzer, die absolut gar nichts mit der Sache an sich zu tun hat sondern lediglich mit dem ideellen Wert des Autos.
Übrigens ist die "Anzahl" der Vorbesitzer rattenegal ... wenn "Sixt" der Erstbesitzer war, dann kann das Auto erster Hand sein, ich würde es im Leben nicht kaufen.
Gleiches gilt übrigens bei mir für den Erstbesitzer "Mercedes Benz" ... das war ein ehemaliger Vorführwagen auf dem die ganzen Probefahrer rumgeritten sind?
... sorry, aber diese Sache ist doch eine reinste Paragraphenreiterei fernab jeglicher Realität.
Genau das ist einer der abstoßendsten Aspekte im geschäftlichen Umgang mit einer Vielzahl von Migranten - Unverhältnismäßige Preisforderungen zum eigenen Vorteil, um sich noch weit genug "zurückfallen" lassen zu können, gerne in Kombination mit dem Vernadern der Ware des anderen oder maßlosem Übertreiben, wenn es um das eigene Angebot geht. Und dann wundert sich der unschuldige Einzelfall, wieso man gar keine Lust auf ihn als Kunden hat. Man kann nur hoffen, daß die angemessene Medizin dagegen zunehmend Schule macht, nämlich höflich das Gespräch zu beenden. Vllt. funktioniert dann auch irgendwann die Anpassung an seriöse mitteleuropäische Geschäftsstandards.
Die Anwältin, die Dir 20% Wertminderung nennt, weiß hoffentlich nicht, daß es um lächerliche 3 Monate Anmeldung auf das Autohaus geht? Wenn doch, nimm sie und berichte über das Ergebnis - möglichst ohne das ganze soziale Selbstmitleid, in dem Du Dich nach dem gescheiterten Versuch der Bereicherung sicher suhlen willst.
Das, was Dir an negativem widerfährt, könnte man auch einfach mit Karma begründen, nicht? :)
Ich Lach mich Tod, ha ha ha
Ich bin selber Jahre lang selbständig. Ich weiß wovon ich rede , Sinnloses Gelabere von dir. Wichtig tuer
Du mußt sehr geschäftstüchtig sein, wenn Du bei einem einfachen Sätzchen aus 4 Worten auf 3 Fehler kommst.
Wenn Du weißt, wovon Du redest, gerade im Geschäftsbereich, um den wir hier ja "diskotieren", wieso mußt Du dann 2 Beiträge mit dieser dringenden Frage eröffnen?
Ich nehme an Wichtigtuer steht als eine Art Signatur am Ende?
Ich Lach mich Tod, ha ha ha
Ich bin selber Jahre lang selbständig. Ich weiß wovon ich rede , Sinnloses Gelabere von dir. Wichtig tuer