Blitzer de - strafbar?

Ach so. Da muss die Beifahrerin dann halt immer munter und zügig die gerade aktuell erlaubte Höchstgeschwindigkeit einstellen. :+

Ein Glück das ich keine Beifahrerin benötige. Ich beachte die Verkehrsschilder und halte mich an deren Vorgaben - ohne zusätzlich Aufweichung nach "oben", weil sie jedenfalls für mich rechtlich bindend sind :M
 
Oder sie sagt, in Anlehung an die Rolle des Sklaven hinter dem siegreichen Feldherrn bei römischen Triumphzügen, im regelmäßigen Abständen an: "Bedenke, hier gilt 120". Dann spielt sie auch nicht am Auto herum.
 
Evtl. auch :d

Nein, es gibt tatsächlich die Möglichkeit eine Geschwindigkeit im Computer/BC vorzugeben. Wenn diese erreicht wird, gongt es.

Diese Funktion kenne ich für z.B. "Winterreifen", damit man erinnert wird, das die evtl. nur bis 220km/h zugelassen sind. Wusste aber nicht, das der Zetti das auch hat....
Finde ich allerdings nicht so toll, da sich die Geschw.-Begrenzungen auf der BAB zu oft ändern und es dann immer diesen blöden Ton gibt!
 
Ein Glück das ich keine Beifahrerin benötige. Ich beachte die Verkehrsschilder und halte mich an deren Vorgaben - ohne zusätzlich Aufweichung nach "oben", weil sie jedenfalls für mich rechtlich bindend sind :M

Ein ebenso interessantes wie praxistaugliches Konzept, das hier in diesem Forum aber daher natürlich völlig fehl am Platze ist. :D
 
Ich habs jetzt nur kurz überflogen, aber das scheint sogar unter "Rechtsexperten" noch nicht ganz klar zu sein.

Antenne Bayern hatte vor kurzen nen Sendebeitrag zu dem Thema und da hatte deren Rechtsexperte angemerkt, bereits das Mitführen eines Radarwarners stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob er eingeschaltet ist oder ausgeschaltet im Handschuhfach rumliegt.
Er hat weiter argumentiert, wenn man den Sachverhalt der ich nenns mal Hardware-Radarwarner auf Smartphone-Apps abbildet wäre bereits das Mitführen eines Smartphones mit installierter App eine Ordnungswidrigkeit, selbst bei ausgeschalteten Smartphone. Er hat aber auch angemerkt, es wird (bisher?) nicht kontrolliert.

Jedenfalls wiederspricht dies etwas dem "der Beifahrer hat das Smartphone mit App" ... außer juristisch hat in dem Fall nicht der Fahrer das Gerät mitgeführt, sondern der Beifahrer der gerade ganz zufällig mit im Wagen sitzt und mit dem Wagen ja gar nichts zu tun hat.
 
Ausnahmsweise direkt in den Text:

... Antenne Bayern hatte vor kurzen nen Sendebeitrag zu dem Thema und da hatte deren Rechtsexperte angemerkt, bereits das Mitführen eines Radarwarners stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und dabei ist es sogar völlig unerheblich, ob er eingeschaltet ist oder ausgeschaltet im Handschuhfach rumliegt.
Stimmt m. E., ergibt sich direkt aus dem Gesetzestext.

Er hat weiter argumentiert, wenn man den Sachverhalt der ich nenns mal Hardware-Radarwarner auf Smartphone-Apps abbildet wäre bereits das Mitführen eines Smartphones mit installierter App eine Ordnungswidrigkeit, selbst bei ausgeschalteten Smartphone. Er hat aber auch angemerkt, es wird (bisher?) nicht kontrolliert.
Dürfte ebenfalls richtig sein.

Jedenfalls wiederspricht dies etwas dem "der Beifahrer hat das Smartphone mit App" ... außer juristisch hat in dem Fall nicht der Fahrer das Gerät mitgeführt, sondern der Beifahrer der gerade ganz zufällig mit im Wagen sitzt und mit dem Wagen ja gar nichts zu tun hat.
Das ist kein Widerspruch, sondern der relevante Unterschied, denn die betreffende Vorschrift der StVO wendet sich allein an den Fahrzeugführer. :w
 
du bist ein braver bürger. so ists fein.

Wenn Du all den Scheiß hinter Dir hättest, den ich schon hinter mir habe, dann würdest Du Dir solchen flachen, dummdreisten Sprüche sparen. Du hast ja gar keine Ahnung! Und schon garnicht über mich und meiner Person!
Man man, häng Dich bloß wieder an Dein "Hansa" B;

By the Way:
10 Jahre Punktesperre sollte von niemandem so leicht und locker auf die Schulter genommen werden ;)
 
Ein ebenso interessantes wie praxistaugliches Konzept, das hier in diesem Forum aber daher natürlich völlig fehl am Platze ist. :D

Fehl am Platze nicht..... wird nur von Vielen zu sehr aber gerne nicht gehört ;) Sind ja die tollen Oberhechte. Jeder Andersdenkende und Handelnde wird dann prinzipiell "herabgesetzt".... weil die Unfehlbarkeit gewahrt bleiben soll :d
 
Ein ebenso interessantes wie praxistaugliches Konzept, das hier in diesem Forum aber daher natürlich völlig fehl am Platze ist. :D

Grundsätzlich stimme ich der Aussage ja zu, aber...
... bei der Vielzahl der sich häufig ändernden Tempolimits auf BAB´s in zum Teil sehr kurzen Abständen, bin ich mir in der Tat manchmal nicht ganz schlüssig, wie schnell ich nun wirklich fahren darf!
... wäre vlt. ein generelles Tempolimit von 130km/h nicht doch geeigneter, weil man sich an dem Tempo der übrigen Autofahrer (siehe Einwand Brumm!) auch nicht orientieren kann?
 
... bei der Vielzahl der sich häufig ändernden Tempolimits auf BAB´s in zum Teil sehr kurzen Abständen, bin ich mir in der Tat manchmal nicht ganz schlüssig, wie schnell ich nun wirklich fahren darf!

Bestes Beispiel die A3 von Frankfurt nach Köln...
da wirst Du ganz irre......
 
Ein ebenso interessantes wie praxistaugliches Konzept, das hier in diesem Forum aber daher natürlich völlig fehl am Platze ist. :D

Fehl am Platze nicht..... wird nur von Vielen zu sehr aber gerne nicht gehört ;) Sind ja die tollen Oberhechte. ...

Mein Herumgeblödel sollte nur andeuten, dass hier im Forum häufig umständlich herumdiskutiert wird, anstelle der Suche nach einer einfachen und praxistauglichen Lösung (wie du sie oben vorgeschlagen hattest). ;)
 
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